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B10-0212/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzur Verteidigung der Religionsfreiheit und Sicherheit angesichts der gezielten Angriffe auf Christen in der Demokratischen Republik Kongo

28.3.2025-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Alexander Sell, Tomasz Froelich
im Namen der ESN-Fraktion

10‑0212/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verteidigung der Religionsfreiheit und Sicherheit angesichts der gezielten Angriffe auf Christen in der Demokratischen Republik Kongo

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel10 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRKongo),

unter Hinweis auf die Erklärungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu der Sicherheits- und Menschenrechtslage in der DR Kongo,

unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass die Gewalt in der DRKongo eskaliert, insbesondere in den östlichen Regionen, in denen bewaffnete Gruppen wie die Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF) christliche Gemeinschaften ins Visier genommen haben;

B.in der Erwägung, dass zwischen dem 12. und 15.Februar 2025 in einer evangelischen Kirche in der Nähe von Kazanga in der Provinz Nord-Kivu der DRKongo mehr als 70Christen tot aufgefunden wurden; in der Erwägung, dass die Opfer von den islamistischen ADF, einer verbündeten Miliz des Wilayat Zentralafrika des Islamischen Staates (IS-CAP), enthauptet wurden;

C.in der Erwägung, dass der IS-CAP Analysen von BBC Monitoring zufolge nun die bewaffnete Gruppierung in der DRKongo ist, die die meisten Menschenleben gefordert hat; in der Erwägung, dass sich der Islamische Staat vom 1.Januar bis zum 30.Juni 2024 zu der Ermordung von insgesamt 698 afrikanischen Christen bekannt hat; in der Erwägung, dass sich der IS-CAP zu der Ermordung von 639Christen bekannt hat;

D.in der Erwägung, dass die Nationale Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) die Aufrufe von Papst Franziskus zur Beendigung der Gewalt bekräftigt und Gespräche zwischen der Regierung und Rebellengruppen eingeleitet hat, wobei die Gespräche noch andauern; in der Erwägung, dass die CENCO und die Kirche Christi im Kongo dazu aufgerufen haben, dass das Jahr 2025 zu einem „Jahr des Friedens und der guten Koexistenz“ zu machen, um der anhaltenden Gewalt entgegenzuwirken;

E.in der Erwägung, dass Kirchen und christliche Einrichtungen zunehmend Opfer von Gewalt und Verfolgung durch terroristische Gruppierungen geworden sind, einschließlich der ADF, die dem Islamischen Staat ihre Treue gelobt haben; in der Erwägung, dass sich die ADF, ursprünglich eine bewaffnete ugandische Rebellenbewegung, zu einer dschihadistischen terroristischen Vereinigung entwickelt haben, die im Osten der DRKongo operiert und Massenmorde verübt, die Zivilbevölkerung angreift und landwirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten stört; in der Erwägung, dass die ADF trotz Militäroperationen kongolesischer und ugandischer Streitkräfte weiterhin Gewalt in der Region begehen und für Instabilität sorgen;

F.in der Erwägung, dass der IS-DRC nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung in der Region darstellt und tödliche Angriffe auf Zivilisten verübt, darunter das Massaker in Makoko, Nord-Kivu, im Januar 2025, und der Anschlag in Batangi-Mbau im Dezember 2024; in der Erwägung, dass die jüngsten Operationen von Interpol und Afripol zur Festnahme von 37 mutmaßlichen Terroristen in ganz Ostafrika geführt haben, dass der IS-DRC jedoch nach wie vor aktiv ist und Instabilität und schwache Regierungsführung ausnutzt, um seine gewalttätige Kampagne fortzusetzen;

G.in der Erwägung, dass die Ernennung eines neuen EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit durch die Kommission am 7.Dezember 2022 auf einen dreijährigen Stillstand folgte, während dessen der ehemalige Sondergesandte, der 2021 ernannt worden war, nach einigen Monaten sein Mandat niederlegte, um ein anderes Amt in einer nationalen Regierung zu übernehmen;

H.in der Erwägung, dass die ungarische Regierung 2016 eine Sonderabteilung für verfolgte Christen in der ganzen Welt eingerichtet hat; in der Erwägung, dass das Staatssekretariat für die Unterstützung verfolgter Christen im Rahmen seines Programms „Ungarn hilft“ mit Hunderten von humanitären Projekten und Entwicklungsprojekten religiöse Initiativen in mehr als 50Ländern unterstützt; in der Erwägung, dass die italienische Regierung 2019 einen Fonds für verfolgte christliche Gemeinschaften eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die italienische Regierung unter der Führung von Mario Draghi im Mai 2022 einen Sondergesandten für den Schutz der Religionsfreiheit und den interreligiösen Dialog ernannt hat; in der Erwägung, dass die italienische Regierung unter der Führung von Giorgia Meloni 2023 einen dem Außenministerium unterstellten Sondergesandten für den Schutz christlicher Gemeinschaften in der ganzen Welt ernannt hat;

I.in der Erwägung, dass die EU in den letzten zehn Jahren erhebliche finanzielle Unterstützung für die DRKongo bereitgestellt hat, darunter mehr als 272Mio.EUR an humanitärer Hilfe zwischen 2023 und 2025, um den dringenden Bedarf an Unterkünften, sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und Bildung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu decken; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds für den Zeitraum 2008-2013 584Mio.EUR für die Unterstützung von Stabilitäts- und Entwicklungsprojekten bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass die EU auch an Sicherheits- und Friedenssicherungsbemühungen beteiligt war, indem sie Missionen wie die EU-Sicherheitsmission in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC) und die EU-Polizeimission für die DRKongo (EUPOL RDCongo) entsandt hat, um den Wiederaufbau der kongolesischen Sicherheitskräfte zu unterstützen;

J.in der Erwägung, dass die DRKongo seit jeher zu den korruptesten Ländern der Welt gehört und im Korruptionswahrnehmungsindex 2023 von Transparency International mit 20 von 100Punkten Platz162 von 180Ländern belegt; in der Erwägung, dass eine konservative Schätzung von 30% der etwa 1,2Mrd.EUR an Hilfe, die zwischen 2008 und 2024 aus Steuergeldern der EU finanziert wurde, darauf hindeutet, dass mindestens 360Mio.EUR von korrupten Beamten veruntreut worden sein könnten, wodurch die Bemühungen um die Verbesserung der Regierungsführung, der Stabilität, der Sicherheit und der Lebensbedingungen in der DRKongo ernsthaft untergraben wurden;

K.in der Erwägung, dass die EU und Ruanda im Februar 2024 eine Vereinbarung über nachhaltige Wertschöpfungsketten für Rohstoffe unterzeichnet haben, mit der der EU Zugang zu Rohstoffquellen und seltenen Erden in Ruanda gewährt wird; in der Erwägung, dass Ruanda mehreren Berichten der Vereinten Nationen zufolge die Bewegung 23.März (M23) unterstützt, um Mineralien in der DRKongo zu gewinnen und aus ihr auszuführen; in der Erwägung, dass die US-Botschaft in der DRKongo bestätigt hat, dass kongolesische Mineralien mit Unterstützung bewaffneter Gruppen nach Ruanda transportiert werden, wo sie anschließend an internationale Käufer verkauft werden;

L.in der Erwägung, dass dieser Konflikt davon überschattet wurde, dass die weltweite Aufmerksamkeit auf die Krisen im Nahen Osten und in der Ukraine gerichtet ist, obwohl in Jahren voller Gewalt mehr als 10Mio.Menschen ums Leben kamen und in nur wenigen Tagen schätzungsweise 3000Menschen getötet wurden;

1.verurteilt aufs Schärfste die Ermordung von Christen und alle gegen sie gerichteten Gewalttaten in der DRKongo und bringt seine Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck;

2.stellt fest, dass die DRKongo in dem von der Organisation Open Doors herausgegebenen Weltverfolgungsindex 2025 der Länder, in denen Christen aufgrund ihres Glaubens verfolgt werden, auf Platz35 liegt; betont, dass Christen schwerer Verfolgung und Gewalt insbesondere durch islamistische Gruppierungen ausgesetzt sind; betont, dass die ADF Christen entführen und töten und Anschläge auf Kirchen verüben, was zu Terror, Unsicherheit und der Vertreibung der Bevölkerung führt; betont, dass die Bewegung M23 auch christliche Zivilisten ins Visier nimmt; ist besorgt über die Beteiligung der Bewegung M23 an der weit verbreiteten Gewalt in der DRKongo; nimmt die Sanktionen der EU gegen Personen zur Kenntnis, die führende Positionen in den ruandischen Streitkräften und der M23 innehaben; fordert die ruandische Regierung auf, ihre Truppen aus der DRKongo abzuziehen und ihre Zusammenarbeit mit der M23 einzustellen; stellt fest, dass die DRKongo auf Global Christian Reliefs Roter Liste der Länder, in denen Christen aufgrund von Gewalt gezwungen wurden, aus ihrer Heimat zu fliehen, den vierten Platz einnimmt;

3.ist besorgt über die wachsende Bedrohung durch den IS-CAP in Zentralafrika; stellt fest, dass die zunehmende Zahl gewaltsamer Angriffe zeigt, dass der IS-CAP bereit und operativ in der Lage ist, seine Terrorkampagne und seine gewaltsamen Angriffe auf Christen zu intensivieren; ist besorgt darüber, dass die Ausbreitung des Islamischen Staates in Zentralafrika eine Gefahr für die Sicherheit des gesamten Kontinents darstellt;

4.ist der Ansicht, dass die Kommission der Außenwelt durch den fast dreijährigen Stillstand bei der Ernennung eines EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit signalisiert hat, dass die Frage der Verfolgung von Christen in der ganzen Welt nicht zu den Prioritäten der EU gehört; stellt fest, dass dies ihre Politik in der EU widerspiegelt, da lediglich eine Koordinatorin für die Bekämpfung des Hasses gegen Muslime ernannt wurde und die zunehmende Gewalt gegen Christen in der EU außer Acht gelassen wird; hält dieses mangelnde Engagement angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Christen weltweit für äußerst bedauerlich und problematisch; ist der Ansicht, dass die erhebliche Verzögerung bei der Ernennung des EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit die Glaubwürdigkeit des Engagements der EU für den Schutz der Religions- und der Glaubensfreiheit über ihre Grenzen hinaus untergräbt;

5.begrüßt das Programm „Ungarn hilft“, mit dem christliche Gemeinschaften nach ihrer Verfolgung beim Wiederaufbau unterstützt werden und in dessen Rahmen Projekte verwaltet werden, die den Wiederaufbau von Einrichtungen und die Verbesserung von Bildung und Gesundheitsversorgung nach gewaltsamer Verfolgung durch islamische Terrorgruppen fördern; betont, dass diese ungarische Initiative, die es den Menschen ermöglicht, ihre Zukunft in ihrem eigenen Land zu gestalten, auch eine wichtige Maßnahme zur Migrationsprävention ist; begrüßt, dass das Programm „Ungarn hilft“ und die reformierte Kirche in Ungarn für die Unterstützung der Opfer der islamistischen Terroranschläge auf Christen in der DRKongo spenden werden; begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der ungarischen und der italienischen Regierung bei gemeinsamen Initiativen in Afrika mit Schwerpunkt auf der Unterstützung verfolgter Christen; hofft, dass die Politik Ungarns und Italiens andere Mitgliedstaaten inspirieren wird, diesem Beispiel zu folgen;

6.fordert die EU und den EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit auf, alle erforderlichen diplomatischen und politischen Initiativen zum Schutz der Christen in der DRKongo zu ergreifen;

7.fordert die DRKongo und ihre Staatsorgane auf, die Morde eingehend zu untersuchen und dafür zu sorgen, dass die verantwortlichen Straftäter vor Gericht gestellt werden;

8.fordert die DRKongo und ihre Staatsorgane auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um christliche Gemeinschaften und alle religiösen Minderheiten vor weiterer Gewalt und Verfolgung zu schützen;

9.fordert die DRKongo und ihre Staatsorgane auf, lokale und internationale humanitäre Organisationen, die den Opfern religiöser Verfolgung in der DRKongo helfen, finanziell und logistisch zu unterstützen;

10.begrüßt die Bemühungen religiöser Führer, Frieden und Dialog zu fördern, und fordert alle beteiligten Parteien nachdrücklich auf, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, anstatt auf Gewalt zurückzugreifen;

11.fordert regionale und internationale afrikanische Gremien wie die Afrikanische Union und die Ostafrikanische Gemeinschaft auf, bei der Bewältigung des Konflikts die Führung zu übernehmen, da sie für diese Aufgabe am besten geeignet sind; fordert diese afrikanischen Gremien auf, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und die militärische Koordinierung gegen extremistische Gruppen, die in der Region operieren, zu verbessern;

12.fordert die EU nachdrücklich auf, mit regionalen und internationalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um die Zivilbevölkerung und christliche Gemeinschaften zu schützen und die für diese Straftaten verantwortlichen Personen vor Gericht zu bringen;

13.betont, dass diese Verbrechen auf Ebene der Afrikanischen Union angegangen werden müssen;

14.fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Vereinbarung über nachhaltige Wertschöpfungsketten für Rohstoffe, die im Februar 2024 mit Ruanda unterzeichnet wurde, vor dem Hintergrund glaubhafter Berichte auszusetzen, die Ruanda mit der illegalen Ausbeutung und Ausfuhr von Mineralien aus dem Osten der DRKongo in Verbindung bringen, unter anderem durch seine Unterstützung der bewaffneten Bewegung M23; betont, dass die Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung die Gefahr birgt, dass der anhaltende Konflikt angeheizt wird, die regionale Stabilität untergraben wird und Christen in der Region weiter getötet werden;

15.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Sonderberichterstatterin über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, dem Kommissar der Afrikanischen Union für politische Angelegenheiten, Frieden und Sicherheit, der Regierung und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo, der Afrikanischen Union und der Ostafrikanischen Gemeinschaft zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 2. April 2025
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