ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzur Verteidigung der Religionsfreiheit und Sicherheit angesichts der gezielten Angriffe auf Christen in der Demokratischen Republik Kongo
28.3.2025-()
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Adam Bielan, Mariusz Kamiński, Sebastian Tynkkynen, Cristian Terheş, Maciej Wąsik, Aurelijus Veryga, Jadwiga Wiśniewska, Małgorzata Gosiewska, Waldemar Tomaszewski, Joachim Stanisław Brudziński
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0211/2025
10‑0216/2025
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verteidigung der Religionsfreiheit und Sicherheit angesichts der gezielten Angriffe auf Christen in der Demokratischen Republik Kongo
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht, die eigene Religion oder Weltanschauung durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen, bekräftigt wird,
–unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in dem das Recht des Einzelnen auf Religionsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Gottesdienst zu feiern und religiöse Bräuche zu beachten, anerkannt wird,
–unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo (DRKongo), in der allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Gewissensfreiheit und die freie Religionsausübung garantiert wird,
–unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25.November 1981 angenommen wurde,
–unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere Artikel9, der das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert,
–unter Hinweis auf Berichte der Vereinten Nationen und verschiedener anderer Menschenrechtsorganisationen über die Zunahme von Angriffen und willkürlichen Tötungen sowie anhaltende Verletzungen der Weltanschauungsfreiheit durch bewaffnete Gruppen, einschließlich islamistischer Kämpfer, die sich gegen christliche Gemeinschaften im Osten der DRKongo richten,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass in den östlichen Provinzen der DRKongo seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewalt und Instabilität herrschen, die durch bewaffnete Konflikte noch verschärft wurden und das Entstehen von über 100extremistischen Gruppen begünstigt haben, die schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, unter anderem Religionsgemeinschaften, ins Visier nehmen;
B.in der Erwägung, dass es immer häufiger zu gezielten Angriffen auf und Tötungen und Entführungen von Christen in den östlichen Provinzen der DRKongo sowie zur Zerstörung ihres Eigentums durch bewaffnete Gruppen kommt, die extremistischen Ideologien anhängen;
C.in der Erwägung, dass am 13.Februar 2025 lokalen Berichten zufolge 70Christen aus dem Dorf Mayba entführt und später in einer Kirche in der Nähe von Kasanga tot aufgefunden wurden; in der Erwägung, dass der Angriff Berichten zufolge von Kämpfern der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF) verübt wurde;
D.in der Erwägung, dass die ADF eine der relevantesten extremistischen Gruppierungen sind und explizit religiöse Zielen verfolgen, insbesondere seit ihr Anführer im Jahr 2019 Da'esh Treue geschworen hat;
E.in der Erwägung, dass sich die ADF im Mai 2020 an der weltweiten „Zermürbungsschlacht“ von Da'esh beteiligt und dabei gezielt christliche Gemeinschaften in sieben Nachbarschaften im gesamten Nordosten der DRKongo angegriffen haben; in der Erwägung, dass im Jahr 2021 ein wichtiger lokaler muslimischer Führer von den ADF Todesdrohungen erhielt und später niedergeschossen wurde; in der Erwägung, dass die ADF 2023 Gottesdienste in einer Kirche der Pfingstbewegung in Kasindi bombardiert und 14Menschen getötet haben; in der Erwägung, dass die ADF im Januar 2024 bei einem Angriff auf eine Kirche der Pfingstbewegung in Beni acht Menschen getötet haben, und im Mai 2024 Berichten zufolge 14Katholiken in der Provinz Nord-Kivu getötet haben, die sich weigerten, zum Islam zu konvertieren; in der Erwägung, dass die ADF Berichten zufolge zudem im Dorf Ndimo in der Provinz Ituri elf Christen hingerichtet und mehrere weitere entführt haben;
F.in der Erwägung, dass zusätzlich zu den ADF mehrere bewaffnete Gruppen im Osten der DRKongo die Religion politisiert haben und im Rahmen ihrer Aufstandsstrategien gezielt religiöse Infrastruktur angreifen;
G.in der Erwägung, dass Berichten zufolge in der DRKongo im Jahr 2024 355Menschen wegen ihres Glaubens getötet wurden– gegenüber 261Menschen im Jahr 2023– und die Anzahl der Menschen, die aufgrund ihres Glaubens Binnenvertriebenen waren, auf 10000 und damit zehnmal so hoch wie im Jahr 2023 geschätzt wurde; in der Erwägung, dass Häuser geplündert und abgebrannt, Schulen umgesiedelt, Kirchen und Gesundheitseinrichtungen geschlossen und mehrere christliche Dörfer völlig aufgegeben wurden;
H.in der Erwägung, dass die Angriffe auf Christen Teil einer allgemeinen Tendenz zur Gewalteskalation und zu religiöser Intoleranz sind und religiöse Führungsfiguren und Gemeinschaften in Gebieten, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden, immer stärker bedroht werden;
I.in der Erwägung, dass die religiösen Gemeinschaften in der Region aufgrund der jüngsten Aktivitäten der Rebellengruppe der „Bewegung 23.März“ (M23) noch verwundbarer sind;
J.in der Erwägung, dass Menschen, die vom Islam und von indigenen Religionen zum Christentum konvertiert sind, von ihren Familien unter Druck gesetzt werden, zu ihrem früheren Glauben zurückzukehren;
K.in der Erwägung, dass lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen zahlreiche Fälle religiös motivierter Gewalt in der DRKongo dokumentiert und dabei hervorgehoben haben, dass der Staat keinen angemessenen Schutz gewährt; in der Erwägung, dass die Regierung der DRKongo zwar ihre feste Absicht zum Ausdruck gebracht hat, die Auswirkungen der Gewalt durch bewaffnete Gruppen im Osten des Landes anzugehen, andere jüngere Entwicklungen das Engagement der Regierung für den Schutz insbesondere der Religionsfreiheit jedoch infrage gestellt haben;
L.in der Erwägung, dass die EU ihr Engagement für die Förderung und den Schutz der Religionsfreiheit weltweit wiederholt bekräftigt und Schritte unternommen hat, um religiös motivierte Verfolgung und Intoleranz in verschiedenen Erdteilen zu bekämpfen; in der Erwägung, dass das Christentum die weltweit am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft ist;
M.in der Erwägung, dass das Europäische Parlament stets gefordert hat, die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung religiös motivierter Verfolgung zu verstärken und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Angriffe auf Religionsgemeinschaften verantwortlich sind;
1.verurteilt die gezielten Angriffe auf christliche Gemeinschaften in der DRKongo aufs Schärfste, zu denen Tötungen, Entführungen und die Zerstörung von religiösen Gütern gehören, und fordert, dass solche Gewalttaten unverzüglich eingestellt werden;
2.ist zutiefst besorgt aufgrund der Lage der Christen und der vom Islam und von indigenen Religionen zum Christentum konvertierten Menschen in der Region, die aufgrund einer Kombination aus Bedrohungen durch Kämpfer, familiärem Druck und politischer Einflussnahme einer schweren und eskalierenden Krise ausgesetzt sind;
3.bringt seine tiefe Besorgnis aufgrund der von den ADF und anderen extremistischen Gruppen im Osten der DRKongo ausgeübten Gewalt zum Ausdruck und betont, dass das von der Rebellengruppe M23 gestiftete Chaos die Verwundbarkeit religiöser Gemeinschaften weiter verschärft hat;
4.fordert die sofortige Einstellung aller Formen von Gewalt und die Zusicherung aller am anhaltenden Konflikt im Osten der DRKongo beteiligten Parteien, das humanitäre Völkerrecht zu achten;
5.fordert die Regierung der DRKongo auf, gegen extremistische Propaganda vorzugehen und bewaffnete Sicherheitskräfte vor Kirchen und anderen religiösen Gebäuden bereitzustellen;
6.fordert die Einrichtung von Frühwarnmechanismen, um wirksamer Angriffe der ADF und anderer bewaffneter Gruppen auf Zivilisten zu verhindern und darauf zu reagieren;
7.betont, wie wichtig es ist, die Regierung der DRKongo dabei zu unterstützten, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Sicherheitslage zu verbessern und für den Schutz gefährdeter Religionsgemeinschaften zu sorgen sowie zugleich sicherzustellen, dass diejenigen, die Angriffe auf Religionsgemeinschaften verüben, vor Gericht gestellt werden;
8.schließt sich den Forderungen an, international Solidarität im Hinblick auf die Verteidigung der Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten in Konfliktgebieten und insbesondere in der DRKongo zu demonstrieren und zugleich die Ursachen des gewaltbereiten Extremismus in der DRKongo und ihrer Nachbarschaft anzugehen;
9.spricht sich für die Einrichtung sicherer Zonen im Osten der DRKongo aus, in denen Religionsgemeinschaften und andere Zivilisten, die angegriffen wurden, Zugang zu juristischen Dienstleistungen und psychologischer Unterstützung erhalten können;
10.betont, dass ein umfassender Ansatz erforderlich ist, bei dem humanitäre Hilfe, Initiativen für Friedenskonsolidierung und die Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit miteinander kombiniert werden, um für den dauerhaften Schutz aller Religionsgemeinschaften in der DRKongo, auch der Christen, zu sorgen; betont die Rolle der Religionsgemeinschaften in der DRKongo bei der Förderung des Friedens, des sozialen Zusammenhalts und des Wohlergehens der lokalen Gemeinschaften;
11.fordert die EU nachdrücklich auf, an ihrem Engagement für die Förderung der Religionsfreiheit und den Schutz von Religionsgemeinschaften festzuhalten und dafür zu sorgen, dass den Rechten dieser Gruppen in der Außenpolitik der EU Vorrang eingeräumt wird;
12.fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union sowie regionalen Akteuren, um Stabilität zu fördern und zu verhindern, dass extremistische Gruppen Religion als Instrument für Gewalt und Spaltung nutzen;
13.nimmt mit Besorgnis den zunehmenden Einfluss der russisch-orthodoxen Kirche in Afrika zur Kenntnis, die eine unerschütterliche Unterstützerin des Putin-Regimes und seines brutalen, rechtswidrigen Krieges in der Ukraine ist; hebt hervor, dass die russisch-orthodoxe Kirche am 29.Dezember 2021 offiziell die Bildung des Patriarchal-Exarchats von Afrika angekündigt hat, das aus zwei Diözesen besteht: der Diözese Südliches Afrika, die 24Länder umfasst, und der Diözese Nördliches Afrika, zu der 31Länder gehören;
14.betont, dass dieser Schritt den Einfluss der russisch-orthodoxen Kirche auf dem afrikanischen Kontinent erheblich ausweitet, die damit in die Zuständigkeit des griechisch-orthodoxen Patriarchats von Alexandria vordringt, in dessen offizielle kanonische Verantwortung der gesamte afrikanische Kontinent fällt; betont, dass diese Entwicklung erhebliche Fragen in Bezug auf die übergeordneten geopolitischen und ideologischen Ziele der Russischen Föderation in Afrika aufwirft;
15.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Afrikanischen Union, dem gemeinsamen Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten und der EU, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo zu übermitteln.