Annahme des Vorschlags für eine Verordnung zur Elternschaft
18.2.2025
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000004/2025
an den Rat
Artikel 142 der Geschäftsordnung
Ilhan Kyuchyuk
im Namen des Rechtsausschusses
Am 7. Dezember 2022 veröffentlichte die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats (COM(2022)0695). Dieser Vorschlag stützt sich auf Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Anwendung des besonderen Gesetzgebungsverfahrens vorsieht, bei dem der Rat den endgültigen Text nach Anhörung des Parlaments einstimmig annimmt. Die Stellungnahme des Parlaments zu dem Vorschlag, die vom Rechtsausschuss (JURI) ausgearbeitet wurde, wurde am 14. Dezember 2023 im Plenum angenommen und dem Rat übermittelt.
Das Parlament legte in seiner Stellungnahme den Schwerpunkt auf den Schutz jener Rechte des Kindes, die sich aus der Elternschaft herleiten, ungeachtet der rechtlichen Beziehung der Eltern oder der Art und Weise, in der das Kind gezeugt wurde. Das Parlament schloss sich dem Hauptziel des Vorschlags für eine Verordnung an, nämlich der Lösung des Problems der Versagung der Anerkennung des Elternschaftsstatus, indem sichergestellt wird, dass ein in einem Mitgliedstaat begründetes Kind-Eltern-Verhältnis von allen anderen Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Verfahren anerkannt wird.
Der Rat arbeitet nun seit mehr als zwei Jahren an dem Vorschlag; daraus ergeben sich folgende Fragen:
- 1.Welche Fortschritte hat der Rat im Hinblick auf die Annahme der Verordnung zur Elternschaft durch alle Mitgliedstaaten inzwischen erzielt? Zu welchen Teilen des Vorschlags konnte die Debatte gegebenenfalls bereits abgeschlossen werden?
- 2.Welche Lösungen wurden erörtert, um den Bedenken bestimmter Mitgliedstaaten in Bezug auf die strittigsten Fragen Rechnung zu tragen, etwa die Feststellung und Anerkennung der Elternschaft von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, und von Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern?
- 3.Für den Fall, dass es nicht gelingt, Einstimmigkeit zu erzielen, zieht der Rat es in Betracht, den Mechanismus der Verstärkten Zusammenarbeit gemäß Artikel 20 des Vertrags über die Europäische Union und den Artikeln 326 bis 334 AEUV zu aktivieren?
Eingang: 18.2.2025
Fristablauf: 19.5.2025