GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Verfolgung von Journalisten in Kamerun, insbesondere zu den Fällen von Amadou Vamoulké, Kingsley Fomunyuy Njoka, Mancho Bibixy, Thomas Awah Junior und Tsi Conrad
2.4.2025-()
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
10‑0230/2025 (The Left)
10‑0232/2025 (Verts/ALE)
10‑0233/2025 (S&D)
10‑0235/2025 (Renew)
10‑0236/2025 (PPE)
10‑0237/2025 (ECR)
Sebastião Bugalho, Tomáš Zdechovský, Michael Gahler, Isabel Wiseler‑Lima, Michał Wawrykiewicz, Tomas Tobé, Luděk Niedermayer, Seán Kelly, Vangelis Meimarakis, Andrey Kovatchev, Wouter Beke, Danuše Nerudová, Loránt Vincze, Jessica Polfjärd, Łukasz Kohut, Antonio López‑Istúriz White, Miriam Lexmann, Inese Vaidere
im Namen der PPE-Fraktion
Yannis Maniatis, Francisco Assis, Marta Temido
im Namen der S&D-Fraktion
Waldemar Tomaszewski, Małgorzata Gosiewska, Sebastian Tynkkynen, Joachim Stanisław Brudziński, Assita Kanko, Alexandr Vondra, Ondřej Krutílek, Veronika Vrecionová, Adam Bielan
im Namen der ECR-Fraktion
Jan‑Christoph Oetjen, Oihane Agirregoitia Martínez, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Dan Barna, Olivier Chastel, Engin Eroglu, Svenja Hahn, Karin Karlsbro, Ilhan Kyuchyuk, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar
im Namen der Renew-Fraktion
Catarina Vieira
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Rima Hassan
im Namen der Fraktion The Left
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verfolgung von Journalisten in Kamerun, insbesondere zu den Fällen von Amadou Vamoulké, Kingsley Fomunyuy Njoka, Mancho Bibixy, Thomas Awah Junior und Tsi Conrad
()
Das Europäische Parlament,
–gestützt auf Artikel150 Absatz5 und Artikel136 Absatz4 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass sich der Zustand der Pressefreiheit in Kamerun verschlechtert; in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit und die Grundrechte in der Verfassung Kameruns anerkannt werden; in der Erwägung, dass Journalisten, die über die Krise in den englischsprachigen Regionen Kameruns berichten, systematisch festgenommen, angegriffen, der Zensur unterworfen und wegen staatsfeindlicher Äußerungen, Verleumdung, gezielter Falschmeldungen und Vergeltungsmaßnahmen inhaftiert werden;
B.in der Erwägung, dass Kamerun langwierige Untersuchungshaft und willkürliche Inhaftierungen anwendet; in der Erwägung, dass Journalisten in Isolationshaft gehalten und von Militärgerichten verurteilt werden, wobei es sich nur um einige Beispiele für schwerwiegende Verstöße gegen das Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren handelt;
C.in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen die Folter, Freedom House und das Komitee zum Schutz von Journalisten kürzlich berichtet haben, dass die Polizei, Gendarme und andere Regierungsvertreter Kameruns Journalisten festgenommen, inhaftiert, körperlich angegriffen und eingeschüchtert haben und dass Journalisten nach ihrer Inhaftierung häufig misshandelt, gefoltert und getötet werden;
D.in der Erwägung, dass es sich bei Tsi Conrad, Mancho Bibixy, Kingsley Fomunyuy Njoka und Thomas Awah Junior um Journalisten handelt, die über die Lage in den englischsprachigen Regionen Kameruns berichtet haben, unter anderem über die während des bewaffneten Konflikts und der anhaltenden zivilen Unruhen begangenen Übergriffe; in der Erwägung, dass der Journalist Amadou Vamoulké, der sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befindet, aufgrund seiner unabhängigen Leitung des staatlichen Rundfunks zu 32Jahren Gefängnis verurteilt wurde;
E.in der Erwägung, dass die Journalisten Martinez Zogo, Jean-Jacques Ola Bebe, Samuel Wazizi und Anye Nde Nsoh zwischen August 2019 und Mai 2023 getötet wurden und kritische Fragen zur Rechenschaftspflicht nach wie vor unbeantwortet sind;
F.in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Handelspartner Kameruns ist;
1.verurteilt die strukturellen Verletzungen der Menschenrechte von Journalisten durch die Staatsorgane Kameruns, fordert diese auf, dafür zu sorgen, dass die Pressefreiheit geachtet wird, insbesondere im Vorfeld der 2025 in Kamerun stattfindenden ʰäԳٲڳswahl, und fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, Amadou Vamoulké, Kingsley Fomunyuy Njoka, Mancho Bibixy, Thomas Awah Junior und Tsi Conrad unverzüglich und bedingungslos freizulassen und bis dahin dafür zu sorgen, dass ihre Grundrechte gewahrt werden und dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten;
2.fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Fälle inhaftierter Journalisten bei den Staatsorganen Kameruns zur Sprache zu bringen; fordert die EU auf, ihren diplomatischen und wirtschaftlichen Einfluss zu nutzen, um spürbare Verbesserungen der Menschenrechtslage in Kamerun zu erreichen;
3.fordert die Kommission, den EAD und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, aktiv auf die gegen Journalisten verhängten Restriktionen zu reagieren, indem sie unter anderem für eine umfassende Beobachtung von Gerichtsverfahren sorgen, inhaftierte Journalisten besuchen und aktive Kontakte zu marginalisierten oder gefährdeten Journalisten sowie zu ihren Familien und Kollegen unterhalten;
4.fordert die Staatsorgane Kameruns nachdrücklich auf, die völkerrechtswidrige Praxis, Zivilisten vor Militärgerichte zu stellen, zu beenden, und davon abzulassen, in Verfahren gegen Journalisten missbräuchlich Anschuldigungen wegen Terrorismus, Staatsfeindlichkeit und Falschmeldungen vorzubringen;
5.fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, eine Erkundungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen nach Kamerun zu unterstützen, insbesondere angesichts des Konflikts in den Regionen North-West und South-West;
6.fordert die Mitgliedstaaten auf, Anträge auf Visa aus humanitären Gründen für kamerunische Journalisten, die von Verfolgung bedroht sind, zu erleichtern;
7.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Kameruns zu übermitteln.