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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A10-0021/2025

Eingereichte Texte :

A10-0021/2025

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV11/03/2025-6.8
CRE11/03/2025-6.8

Angenommene Texte :

P10_TA(2025)0028

Angenommene Texte
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Dienstag, 11. März 2025-Straßburg
Bewertung der Umsetzung des Programms Horizont Europa im Hinblick auf seine Zwischenbewertung und Empfehlungen für das Zehnte Forschungsrahmenprogramm
P10_TA(2025)0028A10-0021/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2025 zu der Bewertung der Umsetzung des Programms Horizont Europa im Hinblick auf seine Zwischenbewertung und Empfehlungen für das Zehnte Forschungsrahmenprogramm ()

Europäisches Parlament,

–unter Hinweis auf die Artikel179 bis 188 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union(1),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr.1290/2013 und (EU) Nr.1291/2013(2),

–unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10.Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU(3),

–gestützt auf die Verordnung (EG) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Mai 2021 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts(4),

–unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr.1312/2013/EU(5),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19.November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr.219/2007, (EU)Nr.557/2014, (EU)Nr.558/2014, (EU)Nr.559/2014, (EU)Nr.560/2014, (EU)Nr.561/2014 und (EU)Nr.642/2014(6),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092(7),

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30.September 2020 mit dem Titel „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (),

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22.Oktober 2024 mit dem Titel „Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) – Stärkung der Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen“ (),

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18.Mai 2021 mit dem Titel „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation – Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt“ (),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6.April 2022 mit dem Titel „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation: Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt“(8),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22.November 2022 zu der Einrichtung des Europäischen Innovationsrats(9),

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19.Juli 2023 mit dem Titel „Zwei Jahre EU-Missionen: Bewertung der Fortschritte und Ausblick“ (),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14.Dezember 2023 zu Nachwuchsforschern(10),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17.Januar 2024 mit Empfehlungen an die Kommission zur Förderung der Forschungsfreiheit in der EU(11),

–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Forschungs- und Innovationsraum vom 26.Juni 2024 zu Leitlinien für das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation,

–unter Hinweis auf die 2024 veröffentlichten Partnerschaftsbewertungsberichte über acht der neun Wissens- und Innovationsgemeinschaften, nämlich EIT Urban Mobility, EIT Climate-KIC, EIT Food, EIT InnoEnergy, EIT Health, EIT Manufacturing, EIT Raw materials und EIT Digital,

–unter Hinweis auf den Bericht der CERIS-Sachverständigengruppe vom November 2024 mit dem Titel „Building resilience in the civil security domain based on research and technology“ (Aufbau von Resilienz im Bereich der zivilen Sicherheit auf der Grundlage von Forschung und Technologie),

–unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr.9/2022 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Klimaschutz im EU-Haushalt 2014-2020: weniger Ausgaben als gemeldet“,

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19.Januar 2016 mit dem Titel „Reaktion auf den Bericht der hochrangigen Expertengruppe über die Ex-post-Bewertung des Siebten Rahmenprogramms“ (),

–unter Hinweis auf den von Enrico Letta am 17.April 2024 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),

–unter Hinweis auf von Mario Draghi vorgelegten Bericht vom 9.September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),

–unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission zur Zwischenbewertung von Horizont Europa vom 16.Oktober 2024 mit dem Titel „Align, Act, Accelerate: Research, Technology and Innovation to boost European Competitiveness“ (Straffen, Handeln, Beschleunigen: Forschung, Technologie und Innovation zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas),

–gestützt auf Artikel55 seiner Geschäftsordnung,

–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A10-0021/2025),

A.in der Erwägung, dass Horizont Europa das größte zentral verwaltete Finanzierungsprogramm der EU und das weltweit größte öffentlich finanzierte Programm für Forschung und Entwicklung (FuE) ist; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament ursprünglich einen Haushalt von 120Mrd.EUR anstelle der nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens verbliebenen 93,4Mrd.EUR vorgeschlagen hat;

B.in der Erwägung, dass Investitionen in FuE für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, den gesellschaftlichen Fortschritt und Innovation unentbehrlich sind; in der Erwägung, dass in dem Bericht über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU (Draghi-Bericht) und in dem Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission zur Zwischenbewertung von Horizont Europa (Heitor-Bericht) empfohlen wurde, für das Zehnte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FRP10) 200Mrd.EUR bzw. 220Mrd.EUR bereitzustellen;

C.in der Erwägung, dass das Rahmenprogramm auf europäischen Werten, wissenschaftlicher Unabhängigkeit und Freiheit und wissenschaftlichen Spitzenleistungen sowie auf den strengen Ethiknormen der EU und dem Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen, beruhen muss;

D.in der Erwägung, dass aus dem Draghi-Bericht hervorgeht, dass die EU in Wissenschaft und Innovation mit dem zweithöchsten Anteil hochwertiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen und dem dritthöchsten Anteil an Patentanmeldungen weltweit führend ist; in der Erwägung, dass der Draghi-Bericht auch die Schlussfolgerung enthält, dass die Wertschöpfungskette– die von der Forschung bis hin zu innovativen Produkten reicht, mit denen das Leben der Bürger in der EU verbessert wird– im Vergleich zu den USA und China weniger effizient dabei ist, gute Forschungsergebnisse in erfolgreiche Unternehmen zu überführen, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen und den EU-Bürgern neue Produkte und Dienstleistungen bieten, was auch daran deutlich wird, dass zwischen den USA und der EU nach wie vor eine Kluft bei der Innovationsleistung besteht, obwohl sich zwischen der EU und China die Kluft schließt; in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, dass die EU insbesondere bei der Expansion von Start-up-Unternehmen hinterherhinkt;

E.in der Erwägung, dass Kommissionsmitglied Sachariewa in ihrer Anhörung zugesagt hat, sich mit Nachdruck für ein unabhängiges und vereinfachtes Rahmenprogramm einzusetzen, und ihre Unterstützung dafür bekundet hat, dessen Haushalt aufzustocken und bei der Führung und Überwachung des Programms mehr Sachverstand einfließen zu lassen;

F.in der Erwägung, dass im Heitor-Bericht dargelegt wird, dass in den ersten drei Jahren von Horizont Europa 7474KMU (34% aller Teilnehmer) an dem Rahmenprogramm teilgenommen haben und dass über die Hälfte der KMU im Rahmen von Horizont Europa zuvor nicht an den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogrammen der EU mitgewirkt hat; in der Erwägung, dass die Erfolgsquote bei KMU-Anträgen deutlich gestiegen ist (auf 19,9% gegenüber 12% im Rahmen von Horizont 2020);

G.in der Erwägung, dass im Letta-Bericht die Schaffung einer „fünften Freiheit“ vorgeschlagen wird, die aus Forschung, Innovation und Bildung als neue Dimension des Binnenmarkts besteht, da die vier ursprünglichen Freiheiten im Wesentlichen auf theoretischen Grundsätzen des 20.Jahrhunderts beruhen;

H.in der Erwägung, dass an der im Letta-Bericht genannten „Freiheit, zu bleiben“ nochmals deutlich wird, dass es die interne Abwanderung von Fachkräften unbedingt zu verhindern gilt, und dass in der im Heitor-Bericht genannten Initiative „Choose Europe“ (Entscheiden Sie sich für die EU) dargelegt wird, dass es gilt, Karrieren in der Forschung zu fördern und die derzeitige Abwanderung von Fachkräften aus der EU bis 2035 in einen Zuzug von Fachkräften umzukehren;

Allgemeine Bemerkungen zu Horizont Europa und zu Forschung und Innovation (FuI)

1.weist erneut darauf hin, dass sich die EU an einem entscheidenden Moment für FuI befindet und dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli 2024 bei der Vorstellung ihres Programms im Europäischen Parlament für ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission erklärte, die EU müsse Forschung und Innovation in den Mittelpunkt ihrer Wirtschaft stellen;

2.stellt fest, dass in den Berichten Draghi, Letta und Heitor FuI als von zentraler Bedeutung dafür betrachtet wird, dass die EU wettbewerbsfähig wird, und betont wird, dass dringender Handlungsbedarf besteht, damit sie nicht zurückfällt; betont, dass daher ein starkes Engagement erforderlich ist, um ein künftiges Rahmenprogramm auszuarbeiten, mit dem ein entscheidender Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und zum Wohlergehen in der EU insgesamt geleistet wird;

3.weist erneut darauf hin, dass die Berichte Draghi und Heitor einen Weckruf für die EU darstellen, sich dem globalen Wettbewerb und dem beachtlichen Aufstieg Chinas im Bereich der Wissenschaft in den vergangenen Jahren zu stellen; begrüßt, dass Horizont Europa im Vergleich zu Horizont 2020 eine höhere Erfolgsquote aufweist; würdigt, dass sich Horizont Europa in Krisen wie der COVID-19-Pandemie und bei geopolitischen Herausforderungen als reaktionsfähig erwiesen hat, bedauert jedoch nicht nur, dass nicht genügend zusätzliche Mittel vorhanden sind, sondern auch kontinuierlich Mittel gekürzt wurden, wodurch die ursprünglichen Prioritäten beeinträchtigt werden;

4.bedauert, dass es negative Erfahrungen mit der Umsetzung von Horizont Europa gegeben hat, zumal der Übergang von Horizont 2020 zu Horizont Europa überwiegend als Zunahme von Komplexität und Bürokratie wahrgenommen wurde; betont, dass die Erfolgsquoten bei einigen Teilen des Programms nach wie vor so niedrig sind, dass Anträge, die als hervorragend bewertet werden könnten, gar nicht erst eingereicht werden, insbesondere von Forschern aus Forschungseinrichtungen mit kleineren Budgets und von KMU; ist der Ansicht, dass die strategische Planung zu besser greifbaren Vorteilen für die Qualität der Programmplanung und einem stärkeren Engagement aller FuI-Interessenträger führen sollte, das sich bislang noch nicht in ausreichendem Maße eingestellt hat; ist der Ansicht, dass das FRP10 auf Instrumenten von Horizont Europa aufbauen sollte, die sich als wirksam und effizient erwiesen haben;

5.erachtet ein flexibles Rahmenprogramm als sehr wichtig; stellt fest, dass in dem Heitor-Bericht dargelegt wird, dass unbedingt auf die schnellen Veränderungen im Bereich Wissenschaft und Innovation reagiert werden muss, und empfiehlt eine radikale Reform durch Einbeziehung von Vertretern aus der Praxis in die Führung und Überwachung des Programms, vor allem durch die Einrichtung der beiden vorgeschlagenen Räte und durch weniger präskriptive Aufforderungen; weist darauf hin, dass im Draghi-Bericht festgestellt wird, dass die derzeitige Führung und Überwachung des Rahmenprogramms schwerfällig und bürokratisch ist, dass seine Organisation so umgestaltet werden sollte, dass sie stärker auf Ergebnisse ausgerichtet ist und von führenden Sachverständigen bewertet wird, und dass das künftige Rahmenprogramm von Personen mit nachgewiesener Erfahrung an der Schnittstelle von Forschung bzw. Innovation verwaltet werden sollte; stellt fest, dass sich innovative Ideen nicht immer vorhersagen und planen lassen, und hebt hervor, dass eine ausreichende und nicht vorgeplante Finanzierung notwendig ist, damit das Innovationsförderungspotenzial vollständig ausgeschöpft werden kann;

6.betont, dass einem auf Spitzenleistungen beruhenden Rahmenprogramm große Bedeutung zukommt, damit sich die besten Forscher in der EU während der gesamten Laufzeit daran beteiligen; vertritt die Auffassung, dass eine der kritischen Schwachstellen im FuI-Umfeld der EU auch darauf zurückzuführen ist, dass es keinen sinnvollen integrierten und komplementären Ansatz zwischen ortsbezogenen und auf Spitzenleistungen ausgerichteten FuI-Tätigkeiten gibt, insbesondere zwischen dem Rahmenprogramm und der FuI-Komponente der Kohäsionspolitik, die im Rahmen des EU-Haushalts mit Mitteln derselben Größenordnung ausgestattet sind; stellt fest, dass die Umsetzung von Forschungsergebnissen in größerem Maßstab und ihre Kommerzialisierung in der EU nach wie vor eine große Herausforderung ist;

7.weist erneut darauf hin, dass im Heitor-Berichts empfohlen wurde, ein attraktives und allumfassendes Ökosystem für Forschung, Entwicklung und Innovation in der EU voranzubringen; weist erneut darauf hin, dass im Letta-Bericht empfohlen wurde, sich für die Entwicklung einer fünften Freiheit im Binnenmarkt einzusetzen; weist erneut darauf hin, dass im Draghi-Bericht angemerkt wurde, dass die Fragmentierung des Innovationsökosystems der EU eine der Hauptursachen für die schwache Innovationsleistung der EU ist; weist darauf hin, dass das Rahmenprogramm in den Verträgen in der Entwicklung des Europäischen Forschungsraums verankert ist; ist davon überzeugt, dass das Rahmenprogramm zur Maximierung seiner Wirkung in eine breiter aufgestellte Forschungspolitik der EU integriert werden muss, mit der sichergestellt wird, dass die EU ein attraktiver Standort für Forschungstätigkeiten ist, an dem Talente aus der ganzen Welt eingeworben werden und die Erkenntnisse der Wissenschaft tatsächlich in Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Fortschritt umgesetzt werden und die Innovationslücke in der EU konkret geschlossen wird; ist der Ansicht, dass mit dem anstehenden Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum angestrebt werden sollte, diese Ziele in der EU Wirklichkeit werden zu lassen; räumt ein, dass noch immer erhebliche Hindernisse für den „freien Verkehr von Talenten“ zwischen den Mitgliedstaaten bestehen und die Anerkennung von Qualifikationen ein Beispiel dafür ist;

8.hält es für unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten konkrete Zusagen machen, damit die Zielvorgabe, bis 2030 3% des BIP für FuE aufzuwenden, erreicht werden kann; stellt fest, dass die EU deutlich weniger investiert als andere Weltmächte und das Ziel von 3% des BIP für FuE-Ausgaben seit mehr als zwei Jahrzehnten verfehlt, wobei der Anteil der Investitionen in FuE am BIP beispielsweise im Jahr 2022 in der EU 2,24%, in den USA hingegen 3,5% betrug; unterstreicht, dass sich mit jedem Jahr, in dem die EU unzulänglich in FuE investiert, die Lage verschlechtert und sich die Kluft zu Drittländern vertieft; weist darauf hin, dass es zwischen den 27EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede im Hinblick auf die Quote der Investitionen in FuE gibt, wobei fünf das Ausgabenziel von 3% für FuE erreichen, während einige andere unter 1% liegen; weist darauf hin, dass der Beitrag des EU-Haushalts zu den FuE-Ausgaben mit weniger als 7% einen sehr geringen Anteil an den gesamten öffentlichen Ausgaben für FuE in der Union ausmacht(12); stellt fest, dass als Reaktion auf die Verfügbarkeit von EU-Forschungsmitteln die nationalen Forschungsausgaben nicht gekürzt werden sollten; betont, dass für Forschung und Innovation gemeinsame Finanzierungsanstrengungen sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich sind; hebt hervor, dass privaten Investitionen in Forschung und Innovation eine wichtige Funktion als Ergänzung der öffentlichen Finanzierung zukommt; bedauert, dass in der EU die privaten Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation mit 1,3% des BIP geringer sind als mit 1,9% in China und mit 2,4% in den USA; beharrt daher darauf, dass sich FuE-Ausgaben durch die aktive Mitwirkung der EU maßgeblich beschleunigen lassen und die FuE-Ausgaben der Mitgliedstaaten und der EU besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden;

9.beharrt darauf, dass die langfristige öffentliche Finanzierung unentbehrlich ist, wenn es gilt, herausragende Grundlagenforschung zu fördern, die von wissenschaftlicher Neugier getrieben ist und allein dem Ziel dient, wissenschaftliche Erkenntnisse voranzutreiben, ohne dass dabei ein offensichtlicher oder unmittelbarer Nutzwert entsteht, wobei jedoch manchmal Zufallsentdeckungen gemacht werden;

10.hebt hervor, dass es in Erwägung72 der Verordnung über Horizont Europa heißt, dass das Programm im Einklang mit Artikel13 der Charta die Achtung der akademischen Freiheit in allen Ländern, denen seine Mittel zugutekommen, fördern sollte, um wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten; betont, dass sich in mehreren Ländern, die Mittel aus Horizont Europa erhalten, diverse Vorfälle in Bezug auf die akademische Freiheit ereignet haben, die Kommission jedoch nicht effizient unter Bezugnahme auf diese Erwägung auf spezifische Probleme eingegangen ist; begrüßt, dass das für Start-up-Unternehmen, Forschung und Innovation zuständige Kommissionsmitglied in der Anhörung vor dem Europäischen Parlament zugesagt hat, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Freiheit der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen; fordert die Kommission auf, gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17.Januar 2024 einen derartigen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen;

11.unterstützt die hohen Klimaschutzausgaben in den ersten Jahren von Horizont Europa; fordert die Kommission nachdrücklich auf, nicht von diesem Kurs abzuweichen, um das Gesamtziel von 35% bei den Klimaschutzausgaben während der gesamten Laufzeit des Programms zu erreichen;

12.hebt hervor, dass diese Klimaschutz-Ausgabenziele gemäß dem Programmleitfaden von Horizont Europa ohne Berücksichtigung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen bei der Evaluierung von Vorschlägen erreicht wurden, es sei denn, es war für den Inhalt der Aufforderung relevant; betont, dass es weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine Rechtsgrundlage für die horizontale Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen oder des Grundsatzes der Schadensvermeidung gibt; begrüßt, dass das für Start-up-Unternehmen, Forschung und Innovation zuständige Kommissionsmitglied in der Anhörung vor dem Europäischen Parlament zugesagt hat, den derzeitigen Ansatz und den neuen Ansatz für die Anwendung des Grundsatzes der Schadensvermeidung bzw. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen mitsamt der Rechtsgrundlage für deren Anwendung zu bewerten und das Ergebnis dieser Bewertung dem Europäischen Parlament mitzuteilen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Europäischen Parlament vor Beginn des FRP10 Bericht darüber zu erstatten, wie sich Anwendung des Grundsatzes der Schadensvermeidung bzw. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen von Horizont Europa auswirkt und diesem Bericht eine Schätzung der Umsetzungskosten beizufügen, die der Kommission und den Begünstigten entstehen, und wie sich diese Kosten auf die Vereinfachung von Projektanträgen auswirken;

13.ist der Ansicht, dass während der Umsetzung von Horizont Europa infolge mehrerer Begebenheiten von weltweiter Tragweite Tausende von Forschern, auch in der Nachbarschaft der EU, in Gefahr geraten sind, weshalb die Zahl der Anträge dieser Personen auf dringliche Aufnahme und Unterbringung in der EU erheblich angestiegen ist; kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Finanzmittel der EU für die Unterstützung von in Gefahr geratenen Forschern im Rahmen des derzeitigen Programms nicht ausreichen und dass die einschlägigen Bemühungen bestimmter Mitgliedstaaten und nichtstaatlicher Organisationen nicht aufeinander abgestimmt sind;

14.bekräftigt, dass der internationalen Zusammenarbeit bei der Wissenschaftsförderung große Bedeutung zukommt; erklärt sich in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Horizont Europa im Vergleich zu Horizont 2020 zurückgegangen ist; legt der Kommission nahe, weitere Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten anzustreben und abzuschließen, und stellt nochmals fest(13) und betont, dass sich das Europäische Parlament darin beeinträchtigt sieht, internationalen Abkommen, die sich speziell auf die Teilnahme von Ländern gemäß Artikel16 Absatz1 Buchstabed der Verordnung über Horizont Europa an Programmen der EU beziehen, seine Zustimmung in Kenntnis der Sachlage zu erteilen bzw. zu verweigern, wenn derlei Abkommen keine Struktur aufweisen, mit der die parlamentarische Kontrolle im Rahmen des Zustimmungsverfahrens mit Blick auf die Assoziierung mit einem bestimmten Programm der Union gesichert ist;

15.begrüßt insbesondere die Assoziierung des Vereinigten Königreichs und der Schweiz mit Horizont Europa, da dadurch anerkannt wird, dass Wissenschaft und Innovation im Vereinigten Königreich und der Schweiz fester Bestandteil des Wissenschafts- und Innovationsökosystems Europas sind; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass das Protokoll im Jahr 2023 geändert wurde und Bestimmungen über einen automatischen Rabatt für das Vereinigte Königreich enthält; betont, dass bei einem internationalen Abkommen über die Assoziierung der Schweiz mit EU-Programmen das Vorrecht des Europäischen Parlaments, im Einklang mit seiner Entschließung zu Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union eine fundierte Zustimmung zu erteilen, uneingeschränkt gewahrt werden sollte;

16.nimmt das Weißbuch der Kommission über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck zur Kenntnis; stellt fest, dass fast alle Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zu dem entsprechenden Weißbuch die Option3 abgelehnt haben; betont, dass aus vielen Antworten hervorgeht, dass die Auswirkungen der Optionen1 und 2 nicht klar genug geschildert wurden und deshalb nicht entschieden werden konnte, welche Option vorzuziehen wäre; hebt hervor, dass allgemein eingeräumt wird, dass die derzeitige Konstellation verbessert werden muss, damit öffentliche Mittel effizient in Anspruch genommen werden und die technologische Souveränität der EU gestärkt wird; stellt fest, dass Kommissionsmitglied Sachariewa in ihrer Anhörung vor dem Europäischen Parlament zugesagt hat, diese Evaluierung fortzusetzen, möglicherweise in einer neuen Studie, damit die geäußerten Ansichten tatsächlich für alle Interessenträger repräsentativ sind;

17.nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von Horizont Europa mit Gleichstellungsplänen als Förderfähigkeitskriterium und der geschlechtsspezifischen Dimension der Inhalte von FuI als Standard-Vergabekriterium im gesamten Programm erhebliche Fortschritte erzielt wurden; stellt fest, dass jüngste Analysen bestätigen, dass Gleichstellungspläne als Förderfähigkeitskriterium eine katalytische Wirkung hatten;

Bemerkungen zur Wettbewerbsfähigkeit

18.ist zutiefst davon überzeugt, dass die Ausgaben der EU für Wissenschaft, Forschung und Innovation die beste Investition in die gemeinsame Zukunft der EU, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, für gesellschaftlichen Fortschritt und für das erfolgreiche Schließen der Innovationslücke sind; stimmt mit Mario Draghi darin überein, dass alle öffentlichen FuE-Ausgaben in der EU auf der Ebene der EU besser koordiniert werden sollten, d.h. die Investitionen angemessen an die strategischen Prioritäten der EU angeglichen werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf der Finanzierung von Initiativen liegen sollte, mit denen maßgebliche Wirkung erzielt und ein Mehrwert geschaffen wird, und dass ein reformiertes und gestärktes Rahmenprogramm für die Verwirklichung dieses Ziels von entscheidender Bedeutung ist; hebt hervor, dass die FuE-Ausgaben außerdem auf nationaler Ebene besser zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert werden sollten, um einen echten Mehrwert zu erzielen; bekräftigt, dass die reformierten Haushaltsregeln eine Ausnahme vorsehen, was den Einsatz nationaler Mittel zur Kofinanzierung von EU-Programmen anbelangt, und fordert, dass von dieser Möglichkeit in vollem Umfang Gebrauch gemacht wird, um die EU-Forschungsmittel aufzustocken;

19.betont, dass Normungstätigkeiten sehr wichtig sind, damit Unternehmen aus der EU den Wettbewerbsvorteil aus Forschung und Innovation wirksam nutzen können;

20.betont, dass Forschung und Innovation in verschiedenen Industriezweigen eine bedeutende Funktion zukommt, wodurch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Vergleich zu Drittstaaten beigetragen wird;

21.betont, dass dem Europäischen Innovationsrat (EIC) für die Wettbewerbsfähigkeit der EU große Bedeutung zukommt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich mit Investitionen, die mit dem EIC abgestimmt sind, das „Tal des Todes“ überbrücken lässt und disruptive Innovationen herbeiführen lassen, die das Potenzial haben, einen Durchbruch zu erzielen und in größerem Maßstab umgesetzt zu werden; hebt zudem hervor, dass der EIC-Accelerator ein einzigartiger Vorschlag ist, Start-up-Unternehmen, die zwar ein hohes Potenzial bieten, aber keinen Zugang zu Bankkrediten haben, gezielt zu unterstützen;

22.begrüßt, dass 44% der Haushaltsmittel von Horizont Europa bisher zum digitalen und zum industriellen Wandel beigetragen haben, insbesondere durch die Förderung der Zusammenarbeit bei der Technologieentwicklung, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von grundlegender Bedeutung sind;

23.ist der festen Überzeugung, dass eine angewandte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik nicht nur für die langfristige und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich ist, sondern auch dazu dient, die wichtigsten globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu beheben, zu antizipieren und zu bewältigen;

Bemerkungen zur technischen Umsetzung

24.ist der Ansicht, dass die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei Horizont Europa nicht vorankommt, da 32% der Teilnehmer die Antragstellung bei Horizont Europa für schwieriger halten als bei Horizont 2020 und fast die Hälfte der Teilnehmer keinen Unterschied feststellt(14); ist besorgt darüber, dass die kumulativen Transaktions- und Verwaltungskosten sprunghaft gestiegen sein sollen(15); stellt fest, dass die Begünstigten im Durchschnitt 6-10% ihres Projektbudgets für Verwaltungskosten ausgeben, wobei 48% der Begünstigten Verwaltungskosten von über 10% angeben und sich darunter ein Anteil von 10% der Begünstigten befindet, die Verwaltungskosten von über 20% angeben; missbilligt, dass es bis zur Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen von Horizont Europa länger dauert als seinerzeit im Rahmen von Horizont 2020 und insofern die von der Kommission vorgegebene Bearbeitungsdauer von acht Monaten überschritten wird(16); beharrt auf einer weiteren Vereinfachung des Verwaltungsaufwands, einer Straffung der einschlägigen Verfahren, Kostensenkungen und einer stärkeren Ausrichtung auf die Antragsteller und betont, dass die Vereinfachung den Antragstellern zugutekommen muss, wobei sicherzustellen ist, dass die Anträge alle Informationen enthalten, die für die Evaluierung ihrer Spitzenleistungen erforderlich sind;

25.weist erneut darauf hin, dass die erste vollständige Fassung der kommentierten Musterfinanzhilfevereinbarung für Horizont Europa erst im Mai 2024, also mehr als drei Jahre nach Beginn des Programms, veröffentlicht wurde; stellt fest, dass die Begünstigten nicht vollständig über die rechtlichen und finanziellen Bedingungen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung unterrichtet sind, solange keine vollständige Fassung dieses Dokuments vorliegt; weist nochmals darauf hin, dass die erste Fassung der kommentierten Musterfinanzhilfevereinbarung für Horizont 2020 noch vor dem offiziellen Beginn des Programms veröffentlicht wurde; stellt fest, dass die offensichtliche Ursache für die verzögerte Veröffentlichung das gemeinsame Konzept für Musterfinanzhilfevereinbarungen ist, das die Kommission für während des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens laufende EU-Programme gewählt hat;

26.weist darauf hin, dass es unter den verschiedenen Begünstigten unterschiedliche Ansichten und Erfahrungen im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit von Pauschalbeträgen gibt; stellt fest, dass manche Begünstigte die Einführung von Pauschalfinanzierungen nicht als Vereinfachung wahrnehmen; hebt hervor, dass die im Jahr 2024 durchgeführte Bewertung von Pauschalfinanzierungen keine eindeutigen Daten enthält, wodurch auf wichtige Sorgen und Fragen wie die Ungewissheit hinsichtlich der Auswirkungen einer Ex-post-Prüfung nicht eingegangen wurde, während andere Einwände, beispielsweise die künstliche Steigerung der Anzahl an Arbeitspaketen(17), bestätigt werden konnten; ist der Ansicht, dass durch diese Bewertung bestätigt wird, dass Pauschalfinanzierungen eine Vereinfachung für einige Begünstigte darstellen können, jedoch nicht für alle(18);

27.ist der Ansicht, dass die Vereinfachung, die mit der Finanzierung mittels Pauschalbeträgen einhergeht, darin besteht, dass sämtliche Verpflichtungen der Begünstigten, der Kommission die tatsächlichen Kosten zu melden, und die Ex-post-Finanzprüfungen für Projekte abgeschafft werden; begrüßt, dass sich hieraus eine niedrigere Fehlerquote ergeben hat; betont jedoch, dass anhand der Fehlerquote ermittelt werden soll, ob öffentliche Mittel ordnungsgemäß in Anspruch genommen wurden, eine niedrige Fehlerquote aber kein Selbstzweck ist; gibt in diesem Zusammenhang warnend zu bedenken, dass die Qualität der Ausgaben für ein äußerst erfolgreiches Programm aufs Spiel gesetzt wird, wenn der Rückgriff auf Pauschalbeträge zu schnell ausgeweitet wird;

28.stellt fest, dass die Konsortien, die sich an Horizont Europa beteiligen, im Durchschnitt deutlich größer sind als jene, die sich an Horizont 2020 beteiligt haben(19); ist der Ansicht, dass in Konsortien die Zusammenarbeit gefördert wird und größere Konsortien zu einer breiteren und möglicherweise vielfältigeren Zusammenarbeit beitragen; betont jedoch, dass bei größeren Konsortien sowohl in der Phase der Ausarbeitung der Vorschläge als auch in der Phase der Projektdurchführung mehr Zeit und Aufwand für die Verwaltung erforderlich ist, wodurch weniger Ressourcen für Forschungsarbeiten zur Verfügung stehen; vertritt zudem die Auffassung, dass für neue Interessenten die Mitwirkung in komplexeren Konsortien weniger attraktiv ist, weil damit viel Aufwand verbunden ist und für die Verwaltung Ressourcen und Erfahrung vonnöten sind;

29.erachtet es als sehr wichtig, dass das Programm offen und zugänglich gestaltet ist und niedrige Schwellenwerte für die Antragstellung aufweist, damit auch neue Interessenten und KMU teilnehmen; betont, dass mehr als die Hälfte der KMU-Teilnehmer von Horizont Europa neue Interessenten sind(20); ist der Ansicht, dass KMU unter Umständen durch den Verwaltungsaufwand, den damit verbundenen Zeitaufwand und die Komplexität der Anträge davon abgehalten werden, an dem Programm teilzunehmen(21); stellt fest, dass die einfachen, kleinen und schnellen Finanzhilfen des KMU-Instruments im Rahmen von Horizont 2020 für neue Interessenten unter den KMU attraktiv waren(22);

30.ist der Ansicht, dass es der Kommission nicht gelungen ist, ein flexibles und zugleich solides Management von Horizont Europa sicherzustellen, was zu Komplexität bei der Durchführung geführt hat; erwartet, dass im Zwischenbericht auf die Mängel und möglichen Lösungen eingegangen wird;

Bemerkungen zu Säule1

31.stellt fest, dass Säule1 sehr wichtig ist, wenn es gilt, wissenschaftliche Spitzenleistungen zu fördern und hochqualifizierte Forschung in die EU zu holen, sei es durch den Europäischen Forschungsrat oder durch Programme wie die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen;

32.begrüßt, dass der Europäische Forschungsrat weiter erfolgreich tätig ist betont, dass sein Erfolg von der Unabhängigkeit des Wissenschaftlichen Rates abhängt; betont, dass in den vergangenen Jahren deutlich wurde, dass ein fähiger und engagierter Präsident des Wissenschaftlichen Rates mit anerkannten wissenschaftlichen Qualifikationen für das Funktionieren und die Unabhängigkeit des Europäischen Forschungsrats von entscheidender Bedeutung ist; stellt fest, dass sich die Aufforderungen nach dem Bottom-up-Prinzip und die unabhängige Führung und Überwachung des Wissenschaftlichen Rats des Europäischen Forschungsrats (ERC) als äußerst wirksam erwiesen haben;

33.hebt hervor, dass sowohl dank des ERC als auch der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen wissenschaftliche Talente den Weg in die EU finden können; nimmt zur Kenntnis, dass die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass die EU in der Wissenschaft führend ist; nimmt die niedrigen Erfolgsquoten der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen mit Besorgnis zur Kenntnis;

34.betont, dass in Säule1 finanzierte Forschungsprojekte nach dem Grundsatz des hohen Risikos bei hohem Gewinnpotenzial betrieben werden sollten; empfiehlt, dass die Bewertungskriterien klarer gefasst werden sollten, damit bei der Bewertung von Vorschlägen für Forschungstätigkeiten strikt sichergestellt wird, dass der Grundsatz des hohen Risikos bei hohem Gewinnpotenzial angewandt wird; stellt fest, dass „hohes Risiko“ auch den Einsatz neuer Forschungsmethoden bedeutet;

35.betont, dass Forschungsinfrastrukturen– und insbesondere digitale Forschungsinfrastrukturen– eine wichtige Plattform für Forscher und Innovatoren in allen Disziplinen und Branchen darstellen, über die Daten, Methoden und Fachwissen ausgetauscht und die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien zur Stärkung der technologischen Souveränität der EU gefördert werden; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass bei der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft und der Europäischen Cloud für Museen Fortschritte erzielt wurden;

Bemerkungen zu Säule2

36.betont, dass die Zusammenarbeit bei der Forschung im Mittelpunkt der europäischen Rahmenprogramme steht; stellt fest, dass Säule2 wichtig ist und als entscheidendes strategisches Instrument dazu dient, die europaweite Zusammenarbeit voranzubringen, indem Ressourcen und Wissen gebündelt und öffentliche und private FuI-Pläne aufeinander abgestimmt werden; stellt fest, dass es diese Zusammenarbeit ohne EU-Mittel nicht gäbe, und hebt hervor, dass EU-Programme zur Zusammenarbeit einen einzigartigen Mehrwert bieten und es insbesondere der EU ermöglichen, vielschichtige gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und Unternehmen in kritische, europaweite Wertschöpfungsketten einzugliedern; vertritt die Auffassung, dass über Säule2 die Forschungszusammenarbeit gefördert wurde und insbesondere die gemeinsamen Unternehmen gemeinsame Forschungs- und Innovationsagenden im Hinblick auf Fortschritte bei der Technologiereife unterstützen konnten, was zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beiträgt;

37.ist der Ansicht, dass Säule2 ein strategisches Instrument ist, mit dem eine europaweite Zusammenarbeit ermöglicht wird, Wissen und Ressourcen gebündelt, private Investitionsmittel eingeworben und die öffentlichen und privaten Interessenträger in ganz Europa zusammengebracht werden, um komplexe gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen; erachtet es als wichtig, diese Formen der Zusammenarbeit weiter zu unterstützen; räumt jedoch ein, dass Säule2 komplex ist; vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung dieser Säule nach wie vor zu komplex ist und im Hinblick auf konkrete Ergebnisse verbessert, vereinfacht und gestrafft werden sollte, anstatt nur auf die Ausgaben einzugehen; stellt fest, dass die Zahl der beteiligten Instrumente, etwa die Menge der Partnerschaften, die aufwendige, von oben nach unten betriebene Verwaltung von Handlungsaufträgen und die zahlreichen Umschichtungen von Haushaltsmitteln zu unnötiger Komplexität geführt haben, wodurch Antragsteller und insbesondere neue Interessenten von einer Teilnahme abgehalten werden; hebt hervor, dass der Zugänglichkeit dieser Instrumente, insbesondere für KMU aus allen Regionen der EU, große Bedeutung zukommt, damit sich alle hervorragenden Forscher und Innovatoren beteiligen können und die Kapazitäten der Unternehmen zur Inanspruchnahme dieser Instrumente ausgebaut werden; begrüßt, dass eine Neugewichtung in Säule2 bekannt gegeben wurde und dabei– gemäß der Ankündigung im zweiten Strategieplan für Horizont Europa– die verschiedenen Arten von FuI-Tätigkeiten gleichmäßiger berücksichtigt werden sollen, von der Grundlagenforschung bis hin zu marktorientierter Innovation; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass laut der Schlussfolgerung in der Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Forschungs- und Innovationsraum zum FRP10 durch die Clusterstruktur von Horizont Europa ein unnötiges Hindernis für Teilnehmer und insbesondere für neue Interessenten, die nach Finanzmitteln Ausschau halten, geschaffen wird, und nimmt zudem die Schlussfolgerung des Draghi-Berichts zur Kenntnis, wonach in dem Programm die insgesamt fragmentierten und heterogenen Tätigkeiten konsolidiert werden sollten;

Bemerkungen zu Säule3

38.stellt fest, dass die Umsetzung von Forschungsergebnissen in größerem Maßstab und ihre Kommerzialisierung nach wie vor die größte Herausforderung für die EU ist; weist erneut auf die entscheidende Funktion des Unternehmertums hin, beispielsweise bei der kommerziellen und wirtschaftlichen Nutzung angewandter Spitzenforschung für bahnbrechende Innovationen;

39.hebt hervor, dass der Europäische Innovationsrat (EIC) eine weithin anerkannte Investitionslücke bei der Finanzierung von expandierenden Jungunternehmen für bahnbrechende Innovationen schließt(23); nimmt zur Kenntnis, dass die Erfolgsquote im Rahmen des EIC sehr gering ist, und vertritt die Auffassung, dass sich daran erkennen lässt, dass die EIC-Finanzierung wichtig, aber das Programm in besorgniserregendem Ausmaß unterfinanziert ist; begrüßt, dass der EIC als Instrument durch die Einführung von Übergangsmaßnahmen vervollständigt wurde, da mit diesen Maßnahmen der Weg des Innovators von der anfänglichen Idee bis zur Expansion ergänzt wird, indem die Reifung und Validierung von Technologien begünstigt wird; hebt hervor, dass Beratung durch den EIC-Beirat hochwertig und bedeutsam ist, und weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die fachliche Beratung sehr wichtig ist, um die Durchführung des Rahmenprogramms zu steuern;

40.ist der Ansicht, dass der EIC grundsätzlich ein notwendiges und ausgezeichnetes Instrument ist; schließt sich der Auffassung an, dass die Straffung und Stärkung des EIC, die Einwerbung privater Investitionen und die Unterstützung der Kommerzialisierung der Forschung im Mittelpunkt von Säule3 steht, wie im Heitor-Bericht bestätigt wird; bedauert jedoch, dass die Kommission einige Durchführungsbeschlüsse gefasst hat, mit denen der EIC von seinem beabsichtigten Zweck, Unternehmen bei der Expansion zu unterstützen, weggeführt wurde; stellt fest, dass der EIC so flexibel gestaltet sein sollte, dass sein Potenzial zur Unterstützung bahnbrechender Technologien strategisch maximiert wird; ist der festen Überzeugung, dass der EIC sein volles Potenzial entfalten kann, wenn die rechtliche und institutionelle Struktur des Programms präzisiert und gestärkt wird;

41.bedauert, dass nicht alle Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus seiner Entschließung vom 22.November 2022 zu der Einrichtung des Europäischen Innovationsrats umgesetzt wurden, insbesondere die Empfehlung, dass eingehend geprüft wird, wie die Umsetzung des EIC verbessert werden kann, wobei als Option die Einrichtung einer unabhängigen Einrichtung der EU gemäß Artikel187 AEUV als Hauptverantwortliche für die Umsetzung des EIC in Erwägung gezogen werden sollte; bedauert darüber hinaus, dass seine Empfehlung ignoriert wurde, die Durchführung sowohl der Eigenkapital- als auch der Zuschusskomponente mit direkter Koordinierung zwischen den beiden Komponenten sicherzustellen;

42.weist auf die Arbeit der Programmmanager im EIC hin; ist fest von dem Ansatz der strategischen Intelligenz überzeugt, der von Sachverständigen mit weithin anerkanntem Fachwissen in diesem Bereich für eine wirksame Programmplanung strategischer Aufforderungen auf der Grundlage von Herausforderungen ausgearbeitet wurde; würdigt insbesondere die Arbeit der Programmmanager, die Projekte dabei unterstützen, einen Mehrwert zu ermitteln und zu verwirklichen, indem sie Projekte mit einem gemeinsamen Interesse zusammenführen;

43.nimmt die allgemein positiven Bewertungen (insbesondere im Hinblick auf den EU-Mehrwert) durch unabhängige Sachverständige der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) zur Kenntnis; stellt fest, dass die KIC des EIT dazu beitragen, die Verbindungen zwischen der Hochschulbildung und Unternehmen zu stärken sowie die Qualifikationslücke zu schließen, und dass in Bezug auf Hochschulen und Universitäten Synergieeffekte geprüft werden sollten, die in den jüngsten EU-Rechtsvorschriften erwähnt wurden (z.B. Netto-Null-Industrie-Verordnung, Rechtsakt über kritische Rohstoffe, Paket zur Cybersicherheit); hebt darüber hinaus hervor, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Regionalen Innovationsschemas (RIS) des EIT dazu beitragen, die Kluft bei der Innovationskapazität der EU zu verringern; weist darauf hin, dass mehr Synergieeffekte genutzt werden sollten, um die Innovationskluft zwischen dem EIT und anderen Maßnahmen wie der vorbereitenden Maßnahme der EU mit dem Titel „Innovation für einen ortsbezogenen Wandel“ zu überbrücken, und ist der Ansicht, dass die KIC des EIT die Synergieeffekte im Rahmenprogramm (in den Tätigkeiten der Säule3 und zwischen den Säulen) verbessern und konkrete Synergieeffekte zwischen auf Spitzenleistungen zurückgehenden und ortsbezogenen Innovationen genutzt werden könnten, beispielsweise durch die Umsetzung von Nachfolgemaßnahmen für FuI-Tätigkeiten unter der Leitung der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, etwa das Instrument für interregionale Innovationsinvestitionen (I3);

44.nimmt jedoch mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Relevanz des EIT als Programm von mehreren Interessenträgern und auch von einigen seiner größten Begünstigten infrage gestellt wird; betont, dass das Konzept der Wissens- und Innovationsgemeinschaften von den Interessenträgern grundsätzlich als nützliches Instrument für eine wirksame Entwicklung und Integration von Innovationsökosystemen geschätzt wird; ist der Ansicht, dass die Anforderung an die finanzielle Eigenständigkeit der KIC(24) und die zentrale Verwaltung durch die EIT-Organisation, die zu bürokratisch und aufwendig ist und zu Schwierigkeiten für die Führung und Überwachung der KIC führt(25), die beiden wichtigsten Bedenken darstellen; kommt zu dem Schluss, dass für viele Interessenträger die finanziellen und sonstigen Kosten, darunter die hohe Belastung durch die Teilnahme an einer KIC, den Nutzen der relativ geringen für sie relevanten finanziellen Unterstützung überwiegen;

45.bedauert, dass zwar bereits einige Anstrengungen unternommen wurden, die Synergieeffekte zwischen dem EIC, dem EIT und dem ERC jedoch nicht ausreichend genutzt werden;

Bemerkungen zu Teil4

46.begrüßt, dass sich mehr Einrichtungen aus Ausweitungsländern an Horizont Europa beteiligen; nimmt zur Kenntnis, dass die Innovationskluft trotz einer leichten Verringerung der Unterschiede bei der Innovationsleistung in der EU und trotz zwei Jahrzehnte währender Bemühungen um eine Ausweitung nach wie vor besteht; hebt jedoch hervor, dass die Innovationslücke in der EU negative Folgen für die EU als Ganzes hat, zumal sich daraus ergibt, dass sich für verfügbare Talente keine Verwendung findet, und zu erwarten ist, dass die wirtschaftlichen Unterschiede in der EU zunehmen; stellt fest, dass sich diese geringe Beteiligung durch strukturelle Faktoren erklären lässt, unter anderem durch nationale öffentliche Investitionen in FuE, durch die die Wirksamkeit nationaler FuI-Systeme geschwächt wird, was auch an den niedrigen Werten im EU-Innovationsanzeiger erkennbar ist; stellt zudem fest, dass ein Zusammenhang zwischen einer hohen Beteiligung am Rahmenprogramm und hohen nationalen öffentlichen Investitionen in FuE besteht; ist zutiefst davon überzeugt, dass die Innovationslücke unabhängig von den Bemühungen auf der Ebene der EU ohne Reformen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht geschlossen werden kann, und weist auf den Sonderbericht Nr.09/2022 des Europäischen Rechnungshofs zu diesem Thema hin; stellt fest, dass neue und wirksamere Mechanismen zur Stärkung der Ausweitung erforderlich sind, die Mittel für diese Maßnahmen aber in erster Linie nationale Mittel sein sollten, die durch Mittel der Kohäsionspolitik ergänzt werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im anstehenden Rechtsakt zum Europäischen Forschungsraum (EFR) den Mitgliedstaaten strenge Verpflichtungen auferlegt werden, die Funktionsweise ihres FuI-Systems zu verbessern, damit die durch strukturelle Herausforderungen bedingte unterdurchschnittliche Leistung behoben wird;

47.hebt hervor, dass dem Exzellenzsiegel im Rahmen von Horizont Europa große Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass mit dem Siegel das anhaltende Problem der Unterfinanzierung von Horizont Europa teilweise abgemildert wird, die ein erhebliches Hemmnis dafür ist, alle hochwertigen Vorschläge angemessen unterstützen zu können; stellt zudem fest, dass das Siegel dazu beitragen kann, die relative Beteiligung von Forschern aus Ausweitungsländern zu steigern; betont jedoch, dass das Siegel nicht als Ersatz für die unmittelbare finanzielle Unterstützung gelten kann, zumal es keine Finanzierungsgarantie ist;

48.stellt fest, dass ein florierendes Innovationsökosystem in der EU starke und gut vernetzte ortsbezogene Innovationsökosysteme erfordert und dass ein besser vernetztes Innovationsökosystem in der EU unabdingbar ist, um die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie der EU zu verbessern; stellt fest, dass die Regionen der EU dank der Zusammenarbeit zwischen raumbezogenen Ökosystemen ihre kombinierten Stärken nutzen können, um innovative Lösungen effizienter zu entwickeln; hebt hervor, dass sich durch diese Zusammenarbeit auch die Kommerzialisierung und Verbreitung von Technologien beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auch weltweit gestärkt wird; würdigt die entscheidende Funktion öffentlicher Forschungseinrichtungen wie Hochschulen und Universitäten als Triebkräfte für ortsbezogene Innovationen;

Bemerkungen zu Handlungsaufträgen und Partnerschaften

49.betont, dass die Funktion der Handlungsaufträge hinsichtlich der Wissenschaftskommunikation gestärkt werden muss, da dadurch der Gesellschaft die Forschungsergebnisse nähergebracht werden und die Herausforderung des Misstrauens gegenüber FuI besser angegangen werden kann, wobei es gleichzeitig leichter wird, gesellschaftliche Zustimmung zu öffentlichen Investitionen in FuI zu erhalten; weist erneut darauf hin, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Zwei Jahre EU-Missionen: Bewertung der Fortschritte und Ausblick“ keine positive Bewertung der Handlungsaufträge vorgenommen hat und zu dem Schluss gelangt ist, dass deren Kernziele wie etwa die Einwerbung externer Mittel verfehlt wurden;

50.weist erneut darauf hin, dass Partnerschaften von grundlegender Bedeutung dafür sind, die Kommission und private und/oder öffentliche Partner zusammenzubringen, und ist der Ansicht, dass sie kontinuierliche Unterstützung mit einem festgelegten Ziel und Umfang erhalten müssen; betont, dass die Führungs- und Überwachungsstrukturen für öffentlich-private Partnerschaften gestrafft und vereinfacht werden sollten, damit keine unnötigen Belastungen entstehen und der Schwerpunkt stärker auf die wichtigsten Prioritäten gelegt wird; hält die gemeinsamen Unternehmen für sehr nützliche Instrumente zur Förderung einer besseren Koordinierung und Abstimmung der Forschungsagenden in der gesamten EU sowie zur Förderung von Koinvestitionen des öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft in FuE; stellt mit Bedauern fest, dass die gemeinsamen Unternehmen insgesamt noch keine höheren FuE-Ausgaben der Industrie in der EU bewirkt haben;

Empfehlungen für den verbleibenden Teil von Horizont Europa

51.nimmt zur Kenntnis, dass es seit der Veröffentlichung der Mitteilung zu keinen wesentlichen Änderungen bei der Durchführung der Handlungsaufträge kam; kommt zu dem Schluss, dass der derzeitige Ansatz für Handlungsaufträge nicht ausreichend darauf ausgerichtet ist, kreative neuartige Ideen und FuI-Konzepte zu fördern, um Herausforderungen zu meistern; ist der Ansicht, dass mit der auf Handlungsaufträge ausgerichteten Programmplanung Ziele verfolgt werden sollten, die durch FuI erreicht werden können, durch offene Aufforderungen zur Einreichung von Ideen, die von der Basis ausgehen und die Durchführung eines Handlungsauftrags ermöglichen, umgesetzt werden sollten, und anhand eines Portfolioansatzes auf der Grundlage der Erfahrungen der EIC-Programmmanager verwaltet werden sollten; ist der Ansicht, dass eine auf Handlungsaufträge ausgerichtete Programmplanung in erster Linie ein neuartiger Ansatz für die Forschungsplanung sein sollte, bei dem mehr Gewicht auf von der Basis ausgehende Forschungsideen gelegt wird, wodurch Interdisziplinarität gefördert wird und insbesondere Raum für Synergieeffekte zwischen sozial- und geisteswissenschaftlich und kunstorientierten Tätigkeiten einerseits und technologiegeleiteten Tätigkeiten geschaffen wird, um Probleme anzugehen; fordert die Kommission daher auf, diesen Ansatz in den verbleibenden Jahren von Horizont Europa zu erproben, indem der Großteil der für die Handlungsaufträge bereitgestellten Mittel über öffentlich formulierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für FuI-Tätigkeiten ausgegeben wird, die zur Verwirklichung eines spezifischen Ziels beitragen können; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es angemessen ist, die Finanzierung jedes Handlungsauftrags im Rahmen von Horizont Europa fortzusetzen und zusätzliche Finanzmittel und Unterstützung für die Fortsetzung der Handlungsaufträge in anderen Teilen des EU-Haushalts und bei Bedarf auch auf nationaler und regionaler Ebene zu finden;

52.unterstützt den Vorschlag aus dem Heitor-Bericht, im Rahmen von Horizont Europa eine Versuchseinheit einzurichten, um mit neuen Durchführungsmethoden und -instrumenten zu experimentieren und so eine echte Vereinfachung für die Teilnehmer voranzubringen und eine flexiblere Umsetzung des Programms zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, noch 2025 eine Taskforce einzusetzen, um die Wirksamkeit des Europäischen Semesters in Übereinstimmung mit dem Anteil der EU an dem Ziel von 3% zu verbessern, was in den Berichten von Draghi und Heitor klar beschrieben und von den Führungsspitzen der EU in der Erklärung von Budapest zum neuen Deal für die Wettbewerbsfähigkeit der EU bekräftigt wird;

53.besteht darauf, dass die Kommission den Rückgriff auf Pauschalfinanzierungen im Rahmen von Horizont Europa fortsetzen und sie Begünstigten auszahlen sollte, bei denen die Bewertungen zeigen, dass sie eindeutig als Vereinfachung aufgefasst werden, etwa bei KMU und Projekten, bei denen es belastbare Belege dafür gibt, dass es sich tatsächlich um eine Vereinfachung handelt; betont in diesem Zusammenhang, dass die beabsichtigte Ausweitung des Rückgriffs auf Pauschalbeträge für das Arbeitsprogramm 2026-2027 nach wie vor fragwürdig ist, zumal Bedenken und Unklarheiten bestehen, was die Auswirkungen von Pauschalbeträgen auf die Vereinfachung für bestimmte Begünstigte und auf die Qualität der finanzierten Projekte anbelangt; fordert die Kommission auf, mit allen erforderlichen Maßnahmen eine solide und effiziente Verwendung der EU-Mittel sicherzustellen, bevor der Anteil der Ausgaben aus dem Haushalt von Horizont Europa durch Pauschalbeträge in den letzten Jahren der Laufzeit von Horizont Europa erhöht wird, und die weitere Verbesserung des Systems zu prüfen, damit die Finanzierung durch Pauschalbeträge zu einer echten Vereinfachung für die Begünstigten führt; unterstützt die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs, für auf Pauschalbeträgen basierende Finanzhilfen den Umfang der Ex-post-Kontrollen festzulegen;

54.schließt sich der nachdrücklichen Forderung aus dem Heitor-Bericht an, eine Kofinanzierungslinie „Choose Europe“ (Entscheiden Sie sich für die EU) einzuführen und die derzeitige Abwanderung von Fachkräften aus der EU bis 2035 in einen Zuzug von Fachkräften in die EU umzukehren, und gibt zu bedenken, dass diese Maßnahme im derzeitigen unsicheren geopolitischen Umfeld– insbesondere seit der jüngsten Präsidentschaftswahl in den USA– als große und einmalige Chance für die EU betrachtet und daher unbedingt noch 2025 umgesetzt werden sollte;

55.fordert die Kommission auf, die Autonomie und Flexibilität des EIC unverzüglich wiederherzustellen, um die bestehenden komplexen Verfahren abzuschaffen, die zu einer geringeren Umsetzungsquote geführt haben; ist der Ansicht, dass die Tätigkeiten im Rahmen von EIC Transition für Vorschläge offen sein sollten, die auf den Ergebnissen eines beliebigen Projekts des Rahmenprogramms beruhen, unabhängig davon, aus welchem Programmteil dieses Projekt finanziert wurde;

56.fordert die Kommission als Hüterin der Verträge nachdrücklich auf, sich auf Erwägung72 der Verordnung über Horizont Europa zu stützen, um die Achtung der akademischen Freiheit in der EU und in den assoziierten Ländern stärker durchzusetzen und um die Erwägung insbesondere als Grundlage dafür heranzuziehen, offen und unmittelbar gegen eklatante Verletzungen der akademischen Freiheit durch Regierungen von Mitgliedstaaten vorzugehen;

57.betont, dass die Kommission die Anwendung des Grundsatzes der Schadensvermeidung bzw. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von der Kommission mit ausführlichen Leitlinien dazu versehen sollte, wie die Einhaltung der Grundsätze im Rahmen der spezifischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen evaluiert wird, bei denen die Grundsätze angewandt werden;

Empfehlungen für das Zehnte Forschungsrahmenprogramm (FRP10)

58.fordert, dass das FRP10 ein eigenständiges EU-Programm ist, das vor dem Hintergrund der anstehenden Debatte über den dringend erwarteten Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede vom 17. Juli 2024 in Straßburg angekündigt hat, Spitzenleistungen im Bereich Forschung und Innovation und der strategischen technologischen Entwicklung der EU gewidmet ist, und dass es mit deutlich höheren Haushaltsmitteln ausgestattet wird, damit das Ausgabenziel von 3% des BIP erreicht werden kann und es für die Finanzierung von mindestens 75% der eingereichten Vorschläge von herausragender Qualität(26) ausreicht; empfiehlt, dass das FRP10 auf drei Kernziele ausgerichtet werden sollte:

a) Schaffung eines Ideenwettbewerbs in der EU und eines Trichters, durch den die Entwicklung von der Grundlagenforschung bis hin zur Verbreitung der Innovation beschleunigt wird, indem Grundlagenforschung unterstützt und die Einführung und Nutzung innovativer Lösungen gestärkt wird;
b) Unterstützung strategischer Forschungsinitiativen, die eine großangelegte und EU-weite Zusammenarbeit erfordern, zumal diesen Initiativen mit dem Programm Vorrang eingeräumt werden können sollte, was zum einen von größter Bedeutung dafür ist, dass die EU ihre gesellschaftlichen Herausforderungen tatsächlich bewältigen kann, und zum anderen von größter Bedeutung für die Industrie und KMU in der EU ist, auch im Hinblick auf die Technologiereife und die Weiterentwicklung entsprechender Ökosysteme in der EU, um die Wettbewerbslücke gegenüber den globalen Wettbewerbern der EU zu schließen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung vorrangiger innovativer fortschrittlicher Technologien und deren Umsetzung in konkrete Anwendungen innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegen müsste;
c) Förderung des Europäischen Forschungsraums, auch durch Schließung der Innovationslücke in der EU;

59.empfiehlt der Kommission, eine nutzungsorientierte, wissenschaftlich fundierte, wirksame und effiziente Durchführung des Programms sicherzustellen, unter anderem durch:

a) die Umsetzung einer überarbeiteten Führung und Überwachung im Einklang mit den Erkenntnissen der Heitor-Sachverständigengruppe und des Draghi-Berichts, wobei es die Flexibilität des Programms zu verbessern gilt, das
i. auf die Förderung der besten Wissenschaft, Technologieentwicklung und Innovation ausgerichtet sein sollte;
ii. aus Sicht von Wissenschaft und Innovation einen Beitrag zu den Prioritäten der EU leisten sollte;
iii. auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung beruhen sollte, wonach anerkannte unabhängige Spezialisten aus dem jeweiligen Fachbereich, die im öffentlichen Interesse handeln, Ratschläge dazu unterbreiten können, auf welche Weise Forschung und Innovation am besten zur Verwirklichung der von den politischen Entscheidungsträgern festgelegten politischen Prioritäten beitragen können; hierzu empfiehlt sich im Rahmen der Umsetzung dieses Grundsatzes die Einrichtung neuer Räte im Einklang mit dem Heitor-Bericht, damit fachliche Beratung zu den strategischen Prioritäten des Programms sowie zur Formulierung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Sicherung ihrer Qualität geleistet wird;
b) die Schaffung von Stellen für Programmmanager für den Europäischen Innovationsrat, die mit den Programmmanagern der US-amerikanischen Institute zur Erforschung zukunftsorientierter Projekte (ARPA) vergleichbar sind und bei denen es sich um nicht für die Kommission tätige externe Sachverständige mit nachgewiesener Erfahrung in dem einschlägigen Bereich handelt, wobei diese Personen für einen festgelegten Zeitraum zu Sonderberatern des für Forschung und Innovation zuständigen Kommissionsmitglieds ernannt werden, damit sie in der Kommission die notwendige Position erhalten und strategische visionäre Projektportfolios betreuen können und bei Bedarf auch über das gesamte Programm hinweg die Zusammenarbeit zwischen Projekten zu ihrem gegenseitigen Nutzen fördern und auf der Grundlage strategischer Erkenntnisse Herausforderungen formulieren, sodass die globale Führungsrolle der EU in bestimmten Bereichen ihres Fachgebiets gefördert werden kann;
c) die Durchsetzung einer radikalen Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit der Beantragung und Verwaltung von FRP10-Projekten im Einklang mit dem Vorschlag im Rahmen des Heitor-Berichts, Angaben zunächst zu vertrauen und erst in einem zweiten Schritt im Antragssystem zu prüfen, sowie die Beschränkung der in den Anträgen angeforderten Informationen auf ein absolutes Minimum, d.h. Informationen, die für eine gute qualitative Evaluierung der wissenschaftlichen oder innovativen Qualität eines Vorschlags nicht unbedingt erforderlich sind, sollten im Antragsverfahren nicht abgefragt werden;
d) die Förderung von Synergieeffekten und einer koordinierten Programmplanung und Umsetzung in Bezug auf andere Programme und bereichsbezogene Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die künftige neue Industriepolitik und die nächsten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, die sich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten befassen;

60.empfiehlt, dass die Gleichstellungspläne in ihrer aktuellen Form als Förderfähigkeitskriterium im FRP10 ein dauerhafter und fester Bestandteil der Finanzierungsvoraussetzungen für die Forschung in der EU bleiben sollten;

61.empfiehlt, dass die allgemeine Zielvorgabe, den Europäischen Forschungsraum voranzubringen, zum Ergebnis haben sollte, dass ein von Spitzenleistungen geprägter, einheitlicher und gut funktionierender Europäischer Forschungsraum entsteht, der für Talente attraktiv ist, Neuzugänge in bestehende Netze integriert und Zugang zu weltweit führenden Forschungs- und Technologieinfrastrukturen bietet, gleichzeitig aber unabhängig von der unterstützenden Forschungseinrichtung offen für herausragende Forschungsvorschläge bleibt und Frühforschungsprogramme gemeinsam mit nationalen Förderstellen unterstützt; betont, dass mit dem künftigen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum für höhere nationale Investitionen, nationale Reformen und die Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr von Wissen, Technologie und Forschern gesorgt werden muss, wodurch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass mit dem FRP10 die Verwirklichung eines gut funktionierenden Europäischen Forschungsraum unterstützt wird;

62.vertritt die Auffassung, dass die Programme für Forschungsinfrastrukturen, für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik und für die Teambildung zur Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels beitragen sollten; ist überzeugt, dass im FRP10 ein Instrument für strategische Investitionen in Technologieinfrastrukturen vorgesehen sein sollte; ist der Ansicht, dass die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen ein entscheidendes Instrument zur Verwirklichung dieses Ziels sind, da mit ihnen die Mobilität der auf der Grundlage der außerordentlichen Qualität ihres Vorschlags ausgewählten besten und herausragendsten Forscher in der gesamten EU und zwischen den Wissenschaftszweigen gefördert wird; vertritt die Auffassung, dass zur Steigerung der Integrationsleistung des Europäischen Forschungsraums die Beteiligung von Einrichtungen aus Gebieten mit geringer Forschungsleistung an dem Programm gefördert werden sollte;

63.ist der festen Überzeugung, dass das FRP10 ein neu eingerichtetes europäisches Fellowship-Programm für in Gefahr geratene Forscher umfassen sollte, bei dem die Lehren berücksichtigt werden, die aus der laufenden vorbereitenden Maßnahme gezogen wurden, sodass das allgemeine Ziel erreicht wird;

64.unterstützt weiter den Ansatz des Wissensdreiecks des Europäisches Innovations- und Technologieinstituts zur Förderung von Innovationen in der EU; ist der Ansicht, dass ein reformiertes und neu ausgerichtetes Europäisches Innovations- und Technologieinstitut zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels beitragen sollte, da es eine besondere Funktion bei der Integration des Innovationsökosystems der EU hat;

65.vertritt die Auffassung, dass im FRP10 durch die Erweiterung und Vernetzung des Europäischen Forschungsrats und des Europäischen Innovationsrats der Ideenwettbewerb in der EU maßgeblich vorangebracht werden sollte und dass einer Aufstockung der Mittel der beiden Räte im Haushalt des FRP10 Vorrang eingeräumt werden sollte; empfiehlt, dass diese Programme so konzipiert werden, dass in der EU ein von der Basis ausgehender Trichter für Innovationen entsteht, der eine schnelle Entwicklung von der Grundlagenforschung bis zur Verbreitung von Innovationen ermöglicht;

66.ist der Ansicht, dass der Europäische Innovationsrat nur dann erfolgreich sein kann, wenn er i) eine Mischfinanzierung als Einzelprojekt anbieten und ii) genauso schnell und flexibel wie private Akteure auf dem Risikokapitalmarkt agieren kann, indem er auf ein speziell für die Umsetzung geschaffenes Rechtssubjekt zurückgreift; betont, dass die gestärkte Autonomie und Selbstverwaltung sowohl des Europäischen Forschungsrats als auch des Europäischen Innovationsrats von entscheidender Bedeutung sind, um dieses Ziel zu erreichen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass neue Optionen geprüft werden müssen, um ihre Unabhängigkeit und langfristige Stabilität zu sichern, z.B. die Schaffung spezieller Rechtssubjekte;

67.ist der Ansicht, dass der Ausbau des Europäischen Innovationsrats und des Europäischen Forschungsrats mit einer Aufstockung der Mittel für Projekte zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung, kooperative Forschungsprojekte und Frühforschungsprojekte einhergehen sollte; legt diesen Ausbau nahe, um kleinere Projekte und Konsortien zu finanzieren, damit die Hürden für die Inanspruchnahme gesenkt werden, die Erfolgsquote steigt und Experimente mit neuen Ideen und Kooperationen gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass sowohl der „EIC Pathfinder“ als auch die Finanzhilfen für Gruppen von herausragenden Forschern in diesem erweiterten Raum für kooperative, von der Basis ausgehende Forschung eine Funktion haben; betont, dass im Rahmen des „EIC Pathfinder“ weiterhin Herausforderungen („Challenges“) finanziert werden sollten, dabei jedoch von Ausschreibungen mit Bezug auf eine spezifische Herausforderung auf Ausschreibungen ähnlich jenen im ARPA-System umgestellt werden sollte, sodass Raum für von der Basis vorgebrachte Vorschläge bleibt und gleichzeitig die strategische Entwicklung von Technologien sichergestellt ist;

68.fordert die Kommission nachdrücklich auf, das FRP10 so zu gestalten, dass es Initiativen für strategische Forschung, Technologieentwicklung und -einführung wirksam unterstützen kann, wobei der Schwerpunkt auf einer begrenzten Anzahl von Prioritäten liegen sollte, um die forschungsgestützte Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der entscheidenden Zweige der Wirtschaft der EU zu unterstützen und gesellschaftliche Herausforderungen mit dem Zeithorizont 2040 anzugehen, die aufgrund des Ausmaßes und der Komplexität des zugrunde liegenden Problems eine länderübergreifende Zusammenarbeit erfordern; vertritt die Auffassung, dass diese Initiativen verschiedene Formen annehmen könnten, nämlich i) auf einen gesellschaftlichen Auftrag ausgerichtete Programme, mit denen sozioökonomische oder ökologische Herausforderungen angegangen werden sollen, ii) auf Technologieaufträge ausgerichtete Programme, mit denen die Entwicklung strategischer Technologien in der EU beschleunigt werden soll, und iii) gemeinsame Unternehmen, mit denen von der Privatwirtschaft, den Mitgliedstaaten und der EU gemeinsam getätigte Investitionen abgesichert werden sollen;

69.ist zudem der Überzeugung, dass ein Teil der Haushaltsmittel für das FRP10 für Ausschreibungen zur Zusammenarbeit bei Projekten mit höherem Technologie-Reifegrad verfügbar bleiben sollte, um die strategische Zusammenarbeit zu unterstützen, die nicht durch die strategischen Initiativen abgedeckt ist, wobei diese Mittel insbesondere für strategische Ausschreibungen verwendet werden könnten, die von den Programmmanagern mit dem Ziel entwickelt werden, ein neu entstehendes Ökosystem weiterzuentwickeln;

70.betont, dass auf Handlungsaufträge ausgerichtete Programme im Rahmen des FRP10 grundlegend anders organisiert sein sollten als die laufenden Handlungsaufträge im Rahmen von Horizont Europa; fordert die Kommission auf, auf Handlungsaufträge ausgerichtete Programme im Rahmen des FRP10 umzusetzen, in denen Ziele festgelegt werden, die durch FuI erreicht werden können und die im Wege offener Aufforderungen zur Einreichung von von der Basis ausgehenden Vorschlägen umgesetzt werden, mit denen Interdisziplinarität– auch zwischen sozial- und geisteswissenschaftlich und kunstorientierten Tätigkeiten einerseits und technologiegeleiteten Tätigkeiten andererseits– gefördert wird, damit der Handlungsauftrag erfüllt wird, und die mittels eines Portfolioansatzes verwaltet werden, der auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt im Rahmen von Horizont Europa aufbaut; betont, dass für die erfolgreiche Verwaltung dieser auf Handlungsaufträge ausgerichteten Programme eher herausragendes Fachwissen zum Thema Handlungsaufträge als allgemeines Fachwissen erforderlich ist;

71.hebt hervor, dass die Verfahren für den Erhalt von Unterstützung im Rahmen des FRP10 mit den Gegebenheiten der Unternehmen im Einklang stehen müssen; vertritt die Auffassung, dass zu diesem Zweck ein an der Industrie ausgerichtetes Antragsverfahren, das auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt „Der schnelle Weg zur Innovation“ aus Horizont 2020 aufbaut, im Rahmen des FRP10 wieder eingeführt werden sollte, insbesondere wenn das Programm auf die Unterstützung strategischer Initiativen abzielt;

72.ist der Überzeugung, dass ein strategischer Ansatz für die internationale Zusammenarbeit wichtiger denn je ist; vertritt die Auffassung, dass die globale Zusammenarbeit in der Wissenschaft für die Wissensentwicklung der Menschheit von wesentlicher Bedeutung ist, aber nicht unbedarft verfolgt werden darf; empfiehlt der Kommission, einen klaren strategischen politischen Rahmen für ihre Beschlüsse über die internationale Zusammenarbeit zu entwickeln, der mehrere Elemente umfasst, nämlich i) eine klare Strategie für die Assoziierung von Drittländern eingedenk dessen, dass die Assoziierung ein Instrument für politische Partnerschaften ist, ii) ein strukturiertes Verfahren zur Bestimmung dessen, wie offen oder beschränkt Projekte im Rahmen des FRP10 gestaltet werden sollten, um die bestmögliche Forschung zu fördern und gleichzeitig den strategischen Interessen der EU Rechnung zu tragen, und iii) einen Plan zur Förderung der globalen Zusammenarbeit durch das Programm;

73.erachtet es als überaus wichtig, dass das FRP10 der Empfehlung des Rates zur Forschungssicherheit entspricht; fordert die Kommission auf, im strategischen Ansatz zu berücksichtigen, ob Ausgewogenheit zwischen Sicherheit und Offenheit am besten auf der Ebene der Programme, der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder ausgewählter Projekte erreicht werden kann; ist außerdem der Ansicht, dass über die Flexibilität des Rahmenprogramms hinaus durchgängig berücksichtigt werden muss, dass Resilienz besteht, damit dieser Aspekt ein fester Bestandteil aller angewandten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten des nächsten Rahmenprogramms wird, und zwar in differenzierter Weise je nach Thema und Art der Tätigkeit; vertritt insbesondere die Auffassung, dass bei marktnahen Innovationstätigkeiten dem daraus resultierenden Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von Drittländern und der erforderlichen verstärkten strategischen Autonomie der EU Rechnung getragen werden muss;

74.empfiehlt, den zivilen Charakter von Horizont Europa grundsätzlich beizubehalten und Forderungen nach spezifischen Anwendungen für Verteidigungszwecke auf den Nachfolger des Europäischen Verteidigungsfonds zu beschränken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Optionen auszuarbeiten, mit denen sich stärkere Synergieeffekte zwischen zivilen und verteidigungsbezogenen FuE-Ausgaben erzielen lassen; fordert die Kommission insbesondere auf, zu prüfen, wie die Ausschöpfung des Potenzials für doppelte Verwendungszwecke maximiert werden kann, vor allem durch gezielte Eingriffe nach der Projektauswahl und nicht schon bei der Erstellung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder bei der Festlegung von Programmen; betont, dass die akademische Freiheit das Recht der Forscher umfasst, selbst zu entscheiden, zu welcher Art von Forschung und Entwicklung sie einen Beitrag leisten möchten;

75.empfiehlt, dass im Programm die Funktion der interdisziplinären Forschung bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen gewürdigt werden sollte, wozu auch eine bessere Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften und der Künste gehört; bekräftigt, dass ausreichende Finanzmittel für Forschungsprojekte benötigt werden, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen befassen und in den Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften und der Künste fallen;

76.empfiehlt, Forschungsmaßnahmen einzuführen, mit denen die Erforschung weniger ausgereifte Technologien gefördert und unterstützt wird;

77.stellt fest, dass die Zuweisung von mindestens 35% der Ausgaben im Rahmen von Horizont Europa für Klimaziele dem allgemeinen Ziel der EU diente, Klimaschutzmaßnahmen in den bereichsspezifischen politischen Maßnahmen und Fonds der EU durchgängig zu berücksichtigen; hält dieses Ziel für ambitioniert und vertritt die Auffassung, dass mit ihm sichergestellt werden soll, dass aus dem FRP10 Wissenschaft, Forschung und Innovation in angemessener Art und Weise finanziert werden, um die Klimaziele der EU voranzubringen;

78.betont, dass eine mögliche Anwendung des Grundsatzes der Schadensvermeidung bzw. der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen des FRP10 im Einklang mit Artikel33 Absatz2 Buchstabed der Haushaltsordnung in den Rechtsvorschriften zum FRP10 niedergelegt werden sollte;

79.empfiehlt, dass im FRP10 die zentrale Funktion der Normung bei der Förderung von Innovation, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherstellung wirkungsvoller, marktreifer Lösungen gewürdigt wird, indem sichergestellt wird, dass Kosten in Verbindung mit Normungstätigkeiten, sofern dies bei Projekten relevant ist, eindeutig als im Rahmen der Programme erstattungsfähig eingestuft werden und zudem Forschern Unterstützung bei ihren Normungstätigkeiten angeboten wird;

80.besteht darauf, dass die Vorschriften über die Assoziierung von Drittländern mit dem FRP10 vorsehen sollten, dass eine Assoziierung nur im Rahmen einer internationalen Übereinkunft geschlossen werden kann, der das Europäische Parlaments jeweils einzeln seine Zustimmung erteilen muss, auch was den Geltungsbereich der Assoziierung betrifft;

81.stellt fest, dass im Rahmen des FRP10 der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) als Möglichkeit berücksichtigt werden sollte, Forschung und Entwicklung in der EU voranzubringen, wobei gleichzeitig zu ermitteln ist, welche spezifischen Risiken ein missbräuchlicher Einsatz von KI in der Wissenschaft birgt und welche diesbezüglichen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden sollten;

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82.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl.L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.
(2) ABl. L170 vom 12.5.2021, S.1, ELI:http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj.
(3) ABl. L167I vom 12.5.2021, S.1, ELI:http://data.europa.eu/eli/dec/2021/764/oj.
(4) ABl. L189 vom 28.5.2021, S.61, ELI:http://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.
(5) ABl. L189 vom 28.5.2021, S.91, ELI:http://data.europa.eu/eli/dec/2021/820/oj.
(6) ABl. L427 vom 30.11.2021, S.17, ELI:http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.
(7) ABl. L170 vom 12.5.2021, S.149, ELI:http://data.europa.eu/eli/reg/2021/697/oj.
(8) ABl. C434 vom 15.11.2022, S.23.
(9) ABl. C167 vom 11.5.2023, S.8.
(10) ABl.C, C/2024/4183, 2.8.2024, ELI:http://data.europa.eu/eli/C/2024/4183/oj.
(11) ABl.C, C/2024/5713, 17.10.2024, ELI:http://data.europa.eu/eli/C/2024/5713/oj.
(12) Draghi-Bericht über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU, S.236
(13) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8.Februar 2024 zu den Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union, ABl.C, C/2024/6341, 7.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6341/oj.
(14) Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „Evaluation study on excellent science in the European framework programmes for research and innovation – Final report phase 2 – Supporting the interim evaluation of Horizon Europe“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, S.47f.
(15) Heitor-Bericht, S.90.
(16) Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „Evaluation study on excellent science in the European framework programmes for research and innovation – Final report phase 2 – Supporting the interim evaluation of Horizon Europe“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, S.49.
(17) Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „Assessment of Lump Sum Funding in Horizon 2020 and Horizon Europe – Analysis of implementation data and feedback from survey“, 25.Juli 2024.Ein wichtiges Argument lautete, dass die Gesamtauswirkung der Pauschalfinanzierung auf Projekte nicht bekannt sei, da es keine substanziellen Daten zu vollständig abgeschlossenen Projekten gebe. Darüber hinaus wurde frühzeitig erkannt, dass Pauschalbeträge für kleinere Projekte (und Projekte mit einem einzigen Begünstigten) wahrscheinlich funktionieren, aber bei größeren und komplexeren Projekten noch sehr fraglich ist, wie sich Pauschalbeträge auswirken. Siehe beispielsweise die gemeinsame Erklärung 2021 des EARTO, der EUA und der CESAER (https://www.eua.eu/news/eua-news/eua-cesaer-and-earto-call-for-caution-in-the-use-of-lump-sum-funding-in-horizon-europe.html). Der großflächige Rückgriff auf Pauschalbeträgen wird abgelehnt, weil nicht klar ist, wie sie sich auf Projekte auswirken, bei denen substanzielle Daten über einschlägige Erfahrungen fehlen und keine Ergebnisse von Großprojekten mit mehreren Begünstigten vorliegen. Auf dieses Problem hätte in der Bewertung 2024 eingegangen werden müssen. Ein großer Teil eines Pilotprojekts im Rahmen von Horizont 2020 umfasste Projekte des Europäischen Forschungsrats (ERC) zum Machbarkeitsnachweis, bei denen es sich um kleine Finanzhilfen für einzelne Begünstigte handelte. Aufgrund ihres spezifischen Charakters wurden die Projekte zum Machbarkeitsnachweis von den meisten, aber nicht allen Pauschalfinanzierungsanalysen ausgenommen. Beispielsweise dürften derlei Projekte in der Zahl der abgeschlossenen Projekte enthalten sein (die Machbarkeitsnachweise machen 44% der Projekte aus (siehe Seite8 der Bewertung 2024 der Kommission), und daher müssten sie auch in den 96% der abgeschlossenen Horizont-2020-Projekte enthalten sein (siehe Abbildung6)). Infolge dieser selektiven und intransparenten Nutzung der Daten ist die Bewertung nicht überzeugend.
(18) Folie2 der Präsentation der Europäischen Kommission für das Webinar mit dem Titel „Lump Sum Funding in Horizon Europe: How does it work? How to write a proposal?“ vom 16.Mai 2024, https://ec.europa.eu/research/participants/docs/h2020-funding-guide/other/event240516.htm.Europäische Kommission: EU Science & Innovation, Werbevideo zu Pauschalbeträgen mit dem Titel „How to evaluate lump sum proposals: Get started“, 2023, https://www.youtube.com/watch?v=VsSO_s1Ec84.Europäische Kommission: EU Science & Innovation, Webinar mit dem Titel „Lump Sum Funding in Horizon Europe: How does it work and what are the next steps?“, 2022, https://www.youtube.com/watch?v=gUFYkhxE70I. Ab Minute 3:05 nennt Direktor Will die Verringerung der Fehlerquote als Grund für den Rückgriff auf Pauschalbeträge. Ab Minute 10:35 wird in der ersten Folie der ersten Präsentation die Verringerung der Fehlerquote als erstes Ziel des Rückgriffs auf Pauschalbeträge aufgeführt.
(19) Die durchschnittliche Zahl der Teilnehmer an einer Finanzhilfe stieg von 5,0 im Rahmen von Horizont 2020 auf 7,1 im Rahmen von Horizont Europa (vgl. die Analyse des Strategieplans 2025-2027 für Horizont Europa). Gleichzeitig ging der Anteil der Finanzhilfen für verbundene Einrichtungen von 78% im Rahmen von Horizont 2020 auf 56% im Rahmen von Horizont Europa zurück (siehe Heitor-Bericht, Kasten9.1).
(20) Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „SME participation in Horizon Europe – Key figures (and key issues) in the first three years“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen, 2024, S.11.
(21) Europäisches Parlament, Podiumsdiskussion zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie, „The Horizon Europe Programme: A strategic assessment of selected items“, 2024, S.48.
(22) 90% der Teilnehmer an Phase1 des KMU-Instruments waren neue Interessenten unter den KMU. Demgegenüber waren bislang nur 70% der EIC-Accelerator-Teilnehmer neue Interessenten. Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „SME participation in Horizon Europe – Key figures (and key issues) in the first three years“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen, 2024, S.11.
(23) Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, „Evaluation study of the European framework programmes for research and innovation for an innovative Europe – Report phase 2 (support study for the interim evaluation of Horizon Europe)“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, S.98.
(24) Siehe z.B. die Vorstellungen des Europäischen Hochschulverbands für das Zehnte Forschungsrahmenprogramm, S.14: https://www.eua.eu/publications/positions/paving-the-way-for-impactful-european-r-i.html.
(25) Siehe z.B. den Standpunkt der Fraunhofer Gesellschaft: https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/en/institutes/international/brussels/finalpapers/Fraunhofer_PositionPaper_EIT.pdf.
(26) Dabei ist zu betonen, dass eine Änderung des Schwellenwerts für das Attribut „herausragende Qualität“ zur Verwirklichung des 75%-Ziels kein akzeptabler Ansatz wäre, wenn nicht zugleich die Haushaltsmittel aufgestockt würden.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen