Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2025 zu dem Europäischen Sozialfonds Plus nach 2027 ()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel46 Buchstabed, 149, 153 Absatz2 Buchstabea, 164, 175 und 349,
–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)(1),
–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/3236 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.Dezember 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1057 und (EU) 2021/1058 hinsichtlich der Regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE)(2),
–unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK), das am 21.Januar 2011 gemäß dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26.November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft in Kraft getreten ist(3),
–unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die am 17.November 2017 von Rat, Parlament und Kommission proklamiert und unterzeichnet wurde,
–unter Hinweis auf die am 16.April 2024 von Parlament, Kommission, Europäischem Wirtschafts- und Sozialausschuss und Rat unterzeichnete Erklärung von La Hulpe zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,
–unter Hinweis auf die Erklärung von Lüttich zu erschwinglichem, angemessenem und nachhaltigem Wohnraum für alle vom 5.März 2024,
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27.März 2024 zum neunten Kohäsionsbericht (),
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20.März 2024 mit dem Titel „Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: ein Aktionsplan“,
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12.März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma(4),
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4.März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ () und die darin vorgeschlagenen Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und Armutsbekämpfung,
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7.Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (),
–unter Hinweis auf die Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2019 und 2021,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23.November 2023 zur Schaffung von Arbeitsplätzen– gerechter Übergang und nachhaltiges Investieren(5),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21.November 2023 mit dem Titel „Vorrang für Kinder– Stärkung der Garantie für Kinder zwei Jahre nach ihrer Annahme“(6),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13.Dezember 2022 zu dem Thema „Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen“(7),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29.April 2021 zu der Europäischen Garantie für Kinder(8),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10.Februar 2021 zu der Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut(9),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21.Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle(10),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21.Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter(11),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24.November 2020 zur Senkung der Obdachlosenquoten in der EU(12),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8.Oktober 2020 zu der Jugendgarantie(13),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5.Juli 2022 mit dem Titel „Hin zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung“(14),
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18.Juni 2020 zu der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020(15),
–unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU,
–unter Hinweis auf den von Enrico Letta am 10.April 2024 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),
–gestützt auf Artikel55 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung,
–unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10-0014/2025),
A.in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt, ergänzt und mit einem Mehrwert versehen werden, um Chancengleichheit, den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, faire und hochwertige Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und Inklusion zu gewährleisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslangem Lernen, Investitionen in Kinder und junge Menschen und dem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen liegt.
B.in der Erwägung, dass der ESF+ der einzige in erster Linie auf die Sozialpolitik ausgerichtete Fonds der EU ist und deshalb als solcher einzigartig ist und gemeinsam mit der Kohäsionspolitik große Wirksamkeit erzielt und unbedingt erforderlich ist, wenn es gilt, soziale Inklusion zu erreichen; in der Erwägung, dass der ESF+ so effizient wie möglich genutzt werden muss, um systemische Veränderungen durch Strukturreformen zu erreichen, wobei der Schwerpunkt auf seiner Komplementarität mit den Haushalten der Mitgliedstaaten liegen sollte, um die Mitgliedstaaten zu motivieren, den Fonds für diese Reformen zu nutzen, wenngleich es auch von entscheidender Bedeutung ist, stärker ganzheitliche sozialpolitische Maßnahmen auf EU-Ebene zu entwickeln, um gegen Ungleichheiten und Ausgrenzung vorzugehen;
C.in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und insbesondere der ESF+ starke Instrumente für den Zusammenhalt zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Gebieten, einschließlich städtischer und ländlicher Gebiete, sind;
D.in der Erwägung, dass sich die Situation und die Bedürfnisse der einzelnen Regionen in der EU voneinander unterscheiden; in der Erwägung, dass örtliche Gemeinschaften die unmittelbaren Begünstigten des ESF+ sind, weshalb regionale und lokale Interessenträger direkt in die Gestaltung dieses Instruments einbezogen werden müssen; in der Erwägung, dass die von der Bevölkerung vor Ort betriebene lokale Entwicklung ein Instrument ist, um die Bürger auf lokaler Ebene in die Entwicklung von Antworten auf die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einzubeziehen, mit denen wir heute konfrontiert sind, und dass sie daher ein wichtiges Instrument ist, um die Umsetzung des ESF+ zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Umsetzung des ESF+ auf nationaler Ebene häufig mit unnötigem Verwaltungsaufwand und komplizierten oder ineffizienter Vorschriften einhergeht;
E.in der Erwägung, dass unterschiedliche Menschen in prekären Situationen unterschiedliche Bedürfnisse haben, wie Kinder, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, Frauen in Armut, Arbeitslose und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Migranten, Arbeitsmigranten und Opfer von Menschenhandel, Menschen mit Behinderungen, junge und ältere Menschen, Obdachlose und Roma; in der Erwägung, dass der digitale und der ökologische Wandel dringend benötigt werden, die viele Chancen, aber auch Herausforderungen für alle mit sich bringen, wie etwa die Kluft bei den digitalen Kompetenzen und die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern sowie die Notwendigkeit, Arbeitnehmer umzuschulen, und in der Erwägung, dass die EU für einen gerechten Übergang sorgen muss, bei dem niemand zurückgelassen wird; in der Erwägung, dass es schutzbedürftige Menschen in der EU gibt, die bei der Sozialpolitik und den aus dem ESF+ finanzierten Programmen außen vor bleiben; in der Erwägung, dass außerordentliche Anstrengungen und strukturelle Veränderungen erforderlich sind, um alle schutzbedürftigen Menschen zu erreichen und zu verhindern, dass deren Zahl steigt;
F.in der Erwägung, dass in der EU etwa 100Mio. Menschen mit irgendeiner Art von Behinderung leben; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Menschen mit Behinderungen erwerbstätig ist, während es unter den Menschen ohne Behinderungen drei Viertel sind; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Menschen mit Behinderungen erwerbstätig ist; in der Erwägung, dass 28,8% der Menschen mit Behinderungen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind(16); in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen, die in der EU leben, in allen Lebensbereichen nach wie vor mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, einschließlich des fehlenden Zugangs zu menschenwürdigem Wohnraum; in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, ihre Grundrechte gleichberechtigt wahrzunehmen, und das Recht auf uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an allen Bereichen des Lebens und der Gesellschaft haben;
G.in der Erwägung, dass 22,3% der Frauen in Armut leben, gegenüber 20,3% der Männer, und in der Erwägung, dass Frauen nach wie vor stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind als Männer(17); in der Erwägung, dass Frauen in der EU im Durchschnitt 12,7% weniger verdienen als Männer, und dass dieses geschlechtsspezifische Lohngefälle über Jahrzehnte zu einem geschlechtsspezifischen Rentengefälle in Höhe von 29,5% geführt hat, wodurch ein ungleiches Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zwischen älteren Frauen und Männern entsteht; in der Erwägung, dass fast die Hälfte der alleinerziehenden Mütter in Armut lebt oder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist;
H.in der Erwägung, dass im Jahr 2023 insgesamt 94,6Mio.Menschen in der EU (etwa 21,4% der Bevölkerung) in Haushalten lebten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, wobei sich die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU-27 auf 24,8% belief(18); in der Erwägung, dass es sich im Jahr 2020 bei etwa 14% der Haushalte mit Kindern (7,8Mio. Haushalte) um Haushalte mit alleinerziehenden Elternteilen handelte; in der Erwägung, dass fast die Hälfte (48%) der alleinerziehenden Mütter in Armut lebt und ein Drittel der alleinerziehenden Väter von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist (32%)(19); in der Erwägung, dass somit nahezu jedes vierte Kind in der gesamten EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote unter jungen Menschen in der EU beinahe 15% beträgt; in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit, insbesondere in jungem Alter, zu finanziellen Problemen sowie zu sozialer Isolation, psychischen Problemen und weniger Zufriedenheit führen kann;
I.in der Erwägung, dass der allgemeine Anstieg der Lebenserwartung und die Alterung der Bevölkerung in Europa zu einer zunehmenden Nachfrage nach Pflege und Betreuung in allen Altersgruppen führen; in der Erwägung, dass 80% der Langzeitpflege und -betreuung von informellen Pflege- und Betreuungspersonen erbracht werden, wobei es sich hauptsächlich um Frauen handelt; in der Erwägung, dass in der Pflege- und Betreuungsbranche in allen Mitgliedstaaten ein zunehmender Arbeitskräftemangel besteht; in der Erwägung, dass die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung darauf ausgerichtet ist, hochwertige, erschwingliche und zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste mit besseren Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Pflege- und Betreuungspersonen in der gesamten EU sicherzustellen; in der Erwägung, dass Programme, Projekte und Maßnahmen, mit denen aktives Altern und Beziehungen zwischen den Generationen gefördert werden, durch den ESF+, unterstützt werden; in der Erwägung, dass es sich bei dem ESF+ um das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen EU-weiten Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige handelt;
J.in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von angemessenem Wohnraum abnimmt; in der Erwägung, dass der Wohnungsbau im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; in der Erwägung, dass die Gründe für die aktuelle Wohnsituation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden können, wie etwa die übermäßige Liberalisierung des Marktes, Immobilienspekulation, ungeregelte Kurzzeitvermietung, der Rückgang der Kaufkraft von Menschen in Armut und der Mangel an sozialem und öffentlichem Wohnraum, was eine der größten Herausforderungen für die EU-Bürger heute darstellt; in der Erwägung, dass das Ziel, der Obdachlosigkeit bis 2030 ein Ende zu setzen, noch in weiter Ferne liegt; in der Erwägung, dass die EU erstmals ein für die Bekämpfung der Wohnungsnot zuständiges Kommissionsmitglied haben wird und dass 2025 der allererste Europäische Plan für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum vorgestellt werden soll; in der Erwägung, dass in diesem Plan gezielt auf obdachlose Kinder eingegangen werden sollte; in der Erwägung, dass solche Vorschläge mit nationalen Maßnahmen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip einhergehen müssen, um den Zugang zu nachhaltigem und erschwinglichem Wohnraum und die Qualität des täglichen Lebens zu verbessern, wie etwa Maßnahmen in Bezug auf Kurzzeitvermietung oder andere Marktinterventionen in Gebieten mit akuter Wohnungsnot;
K.in der Erwägung, dass nach wie vor jedes vierte Kind in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist(20) und dass bei der aktuellen Entwicklung das Ziel, die Zahl der in Armut lebenden Kinder bis 2030 um mindestens 5Mio. zu verringern, nicht erreicht wird; in der Erwägung, dass die Europäische Garantie für Kinder darauf abzielt, Kinderarmut und die soziale Ausgrenzung von bedürftigen Kindern zu verhindern und zu bekämpfen, indem sie den wirksamen und unentgeltlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung und Betreuung, zu Schulbildung, zu schulischen Aktivitäten, zu mindestens einer kostenlosen gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu medizinischer Versorgung sicherstellt und für den wirksamen Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum sorgt; in der Erwägung, dass die designierte Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge für die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder zuständig ist; in der Erwägung, dass die Mittel aus dem ESF+ allein nicht ausreichen, um die Herausforderung der Kinderarmut in der EU zu bewältigen, und dass diese Angelegenheit daher im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip von den Mitgliedstaaten dringend vorrangig behandelt werden sollte und der Austausch und die Koordinierung bewährter Verfahren verbessert und gleichzeitig durch den ESF+ auf EU-Ebene ergänzt werden sollten;
L.in der Erwägung, dass die soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Migranten, einschließlich Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Opfern von Menschenhandel verbessert werden sollte, um ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft sicherzustellen; in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Eingliederung nicht nur einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft erfordert; in der Erwägung, dass Migranten aus Drittländern und solchen ohne gültige Ausweispapiere besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; in der Erwägung, dass verschiedene EU-Fonds, darunter der ESF+ und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, in dieser Hinsicht eine eigene Rolle spielen;
M.in der Erwägung, dass die Einwohnerzahl der EU rückläufig ist; in der Erwägung, dass in einigen Gebieten ein Bevölkerungsschwund zu beobachten ist, wohingegen die Konzentration der Bevölkerung in bestimmten städtischen Gebieten zunimmt; in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Entwicklung und den Zusammenhalt in diesen Bereichen zu stärken; in der Erwägung, dass der demografische Wandel zu einer geringeren Zahl von Arbeitskräften führen wird, was eine Weiterqualifizierung, Umschulung und Ausweitung der Zahl der Arbeitnehmer erfordert;
N.in der Erwägung, dass Mario Draghi in seinem Bericht über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU warnend auf das erhebliche Qualifikationsdefizit in der EU hinweist, da 77% der EU-Unternehmen angeben, dass selbst neu eingestellte Arbeitnehmer nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, und es 42% der Europäer an digitalen Grundkompetenzen fehlt; in der Erwägung, dass in dem Bericht bedauert wird, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die an Schulungen teilnehmen, unzureichend ist und es an Fortschritten in diesem Bereich mangelt, da mehr als 50Mio. Arbeitnehmer an Schulungen teilnehmen müssen, damit das Kernziel, dass Erwachsene jedes Jahr an Schulungen teilnehmen, verwirklicht wird; in der Erwägung, dass Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit praktischen Kompetenzen für die europäische Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ohne die Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen nicht erreicht werden kann; in der Erwägung, dass durch rechtzeitige Investitionen in die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, die Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, oder deren Fertigkeiten nicht mehr nachgefragt sind, unter anderem verhindert werden kann, dass sie in Armut geraten;
O.in der Erwägung, dass den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten, den Gebieten in äußerster Randlage und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen, wirtschaftlichen oder demografischen Nachteilen, wie dünn besiedelten Regionen, Inseln, Berg- und Grenzregionen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, gegebenenfalls einschließlich spezifischer Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind;
P.in der Erwägung, dass die Kommission im Rahmen des Zehnjahresplans zur Unterstützung der Roma in der EU Mindestziele für 2030 vorgeschlagen hat, um für Fortschritte bei der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu sorgen; in der Erwägung, dass zu diesen Zielen unter anderem gehört, die Kluft bei der wohnungsbezogenen Entbehrung um mindestens ein Drittel zu verringern, den Anteil der Roma-Kinder, die segregierte Grundschulen besuchen, in Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung um mindestens die Hälfte zu verringern und die Armutslücke zwischen Roma und Allgemeinbevölkerung um mindestens die Hälfte zu verringern; in der Erwägung, dass der ESF+ das wichtigste Finanzierungsinstrument bleiben wird, um die Ziele in Bezug auf Roma für 2030 zu erreichen;
Grundsätze des ESF+ nach 2027
1.weist nachdrücklich darauf hin, dass der ESF+ auch künftig das wichtigste und vorrangige Instrument für die Unterstützung von Mitgliedstaaten, Regionen, lokalen Gemeinschaften und Menschen muss, wenn es gilt, die soziale Dimension der EU zu stärken und eine sozioökonomische Entwicklung anzustreben, die niemanden zurücklässt
2.betont, dass es erforderlich ist, mit dem ESF+ soziale Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels und die Digitalisierung anzugehen, zu deren Bewältigung beizutragen und sich daran anzupassen, während gleichzeitig soziale Herausforderungen wie steigende Lebenshaltungskosten und nicht im selben Tempo steigende Löhne sowie die Förderung der sozialen Resilienz, der Abbau von Ungleichheiten und der Schutz der Schwächsten angegangen werden; betont nachdrücklich, dass mit dem ESF+ langfristige Investitionen und Wachstum vorangetrieben werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf den gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt gelegt wird, während gleichzeitig der Strukturwandel in der gesamten EU und die Annäherung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden;
3.betont nachdrücklich, dass mithilfe des ESF+ die soziale Aufwärtskonvergenz, insbesondere für die am stärksten benachteiligten Menschen, weiter verbessert werden muss und dass man in die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen, Beschäftigung, Kompetenzentwicklung, soziale Inklusion und Kinder investieren und gleichzeitig unternehmerisches Handeln und soziale Innovationen unterstützen muss, um dem digitalen und dem grünen Wandel, demografischen Herausforderungen und den von Krisen wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffenen Regionen Rechnung zu tragen;
4.betont nachdrücklich, dass mit dem ESF+ weiterhin die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert, eine angemessene Mobilität der Arbeitnehmer erleichtert, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gefördert, für faire Arbeitsbedingungen gesorgt und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Personen erhöht werden muss, um die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu stärken und so unter anderem durch Aus- und Weiterbildung und Umschulung zur Anpassung an industrielle Wandlungsprozesse beizutragen;
5.betont, dass der ESF+ auf einer Strategie für soziale Investitionen und einem lebensbegleitenden Ansatz beruhen muss, indem Maßnahmen unterstützt werden, die mittel- bis langfristige Lösungen für die Menschen bieten können;
6.beharrt darauf, dass die Ziele des ESF+ darin bestehen sollten, soziale Inklusion, ein hohes Beschäftigungsniveau mit hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen, angemessene Löhne, gute Arbeitsbedingungen und ein Wohlergehen der Arbeitnehmer, der Gesundheit zuträgliche Arbeitsumgebungen und faire Sozialsysteme in den Mitgliedstaaten sowie Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung und des lebenslangen Lernens für alle zu erzielen, wobei die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen berücksichtigt werden, um eine gut ausgebildete, wettbewerbsfähige und resiliente Erwerbsbevölkerung hervorzubringen, die bereit ist, sich an sich wandelnde Gegebenheiten anzupassen, und für den doppelten Wandel und die Arbeitswelt der Zukunft gewappnet sind, und einen fairen Sozialschutz sowie inklusive und von Zusammenhalt geprägte Gesellschaften aufzubauen, damit Armut beseitigt wird, Ungleichheiten bekämpft und die Grundsätze und Kernziele der Europäischen Säule sozialer Rechte in der Praxis umgesetzt werden;
7.fordert einen starken, verbesserten und gesonderten ESF+ mit deutlich mehr öffentlicher Unterstützung für Instrumente in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, schutzbedürftige Menschen und die bedürftigsten Menschen in unseren Gesellschaften zu unterstützen, in Menschen und Kompetenzen zu investieren, Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung zu befreien und soziale Investitionen und soziales Unternehmertum zu fördern; besteht daher darauf, dass die Verwirklichung der Ziele des ESF+ für die Zeit nach 2027 eine erhebliche und fundierte Aufstockung des ESF±Haushalts in der entsprechenden Mittelausstattung für den Zeitraum von 2028 bis 2034 erfordern würde;
8.fordert die Kommission auf, mehr gezielte und richtig zugeordnete Mittel eigens für die Verwirklichung der Ziele des ESF+ und der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie ihres Aktionsplans und ihrer Kernziele bereitzustellen; bekundet daher seine Besorgnis über Versuche, den bestehenden ESF+ aufzuteilen oder mit anderen Fonds zusammenzulegen, da dies ernsthafte Risiken für die Verwirklichung seiner Ziele, der Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte, ihres Aktionsplans und ihrer Kernziele bergen könnte; weist warnend darauf hin, dass durch eine Vereinheitlichung, Straffung, Zentralisierung oder Zusammenlegung von Fonds deren Wirksamkeit nicht unbedingt erhöht wird; betont in diesem Zusammenhang, dass bei einer möglichen Neugestaltung des Fonds die Wirksamkeit und der Zweck des ESF+ gewahrt werden müssen, indem den Zielen der Förderung von Beschäftigung, sozialer Inklusion, allgemeiner und beruflicher Bildung und Kompetenzentwicklung Rechnung getragen wird, und dass die Verwaltung des Fonds so nah wie möglich an den Begünstigten erfolgen muss;
9.ist der Ansicht, dass der ESF+ in einem Modell der geteilten Verwaltung verbleiben sollte und dass daher eine andere ESF+-Verwaltung nicht dazu führen darf, dass die Priorität, die sozialen Aspekten, einschließlich Beschäftigung, Bildung, Qualifikationen, Ausbildung und Projekten zur sozialen Eingliederung, eingeräumt wird, und der Schwerpunkt verloren gehen und dass die Mittel die lokale Ebene sowie die schutzbedürftigen und am meisten bedürftigen Menschen nicht erreichen, und gleichzeitig das Risiko steigt, dass die Mittel für andere Zwecke umgeschichtet werden;
10.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Konzipierung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des ESF+ für die Beteiligung von Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Sozialdiensten ohne Erwerbszweck, Sozialunternehmen, Bildungs- und Schulungseinrichtungen und Vertretern der Zielgruppen, deren Unterrichtung und Konsultierung zu sorgen, damit Mittel in angemessener Höhe für den jeweiligen Zweck zur Verfügung gestellt werden und kleinere Akteure nicht an den Rand gedrängt werden; fordert die Kommission auf, das Partnerschaftsprinzip auf EU-Ebene zu achten, das für den Erfolg des ESF+ von wesentlicher Bedeutung ist und im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) beibehalten werden muss; fordert die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen am ESF+-Ausschuss, da sie die wichtigsten Partner für die Durchführung des Fonds sind;
11.betont, dass das Verwaltungsmodell des ESF+ eine gute Berücksichtigung der nationalen, regionalen und lokalen Besonderheiten und Herausforderungen in den operationellen Programmen und gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz ermöglichen muss, nicht zuletzt durch die gebührende Berücksichtigung des Fachwissens nationaler und regionaler Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, und indem sichergestellt wird, dass die Mittel an Organisationen und Tätigkeiten fließen, die auf bedürftige Personen ausgerichtet sind;
12.betont, dass die Verfügbarkeit von und der allgemeine Zugang zu hochwertigen öffentlichen Diensten wie frühkindlicher Bildung und Betreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung und der gleichberechtigte Zugang dazu sowie der Zugang zu angemessenem, erschwinglichem und menschenwürdigem Wohnraum und grundlegenden Diensten wie erschwinglicher Energie, Sanitärversorgung, Wasser und gesunder Ernährung notwendige Voraussetzungen dafür sind, Chancengleichheit sicherzustellen und das Beschäftigungsniveau sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorzugehen; hebt die Rolle hervor, die der ESF+ in dieser Hinsicht spielen kann; weist insbesondere auf die Lage älterer Menschen hin, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und der Verschlechterung der Kaufkraft ihrer Renten in schwerer Armut lebt oder davon bedroht ist und dies häufig dazu führt, dass ihre Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnraum und Zugang zu Pflegeeinrichtungen nicht gedeckt werden, was zum Verlust der gesellschaftlichen Anerkennung führt;
13.stellt fest, dass das derzeitige ESF+-Programm angenommen wurde, bevor die zu einer hohen Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten führenden Krisen aufkamen, und fordert deshalb höhere öffentliche soziale Investitionen, sodass der aktuelle ESF+ den derzeitigen Bedarf decken kann; fordert die Kommission daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass im nächsten MFR eine umfassende, gleichbleibende und umfangreiche Mittelausstattung für den ESF+ vorgesehen ist, die sich am Bedarf und an Rechten orientiert und die Inflation, die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die Armutsindikatoren und den Bedarf an erschwinglichem Wohnraum berücksichtigt;
14.hebt hervor, dass die Mittel aus dem ESF+ nach 2027 für Investitionen zur Bewältigung fortdauernder sozialer Herausforderungen verwendet werden sollten und dass er an die allgemeinen und die spezifischen Ziele des aktuellen ESF+ angelehnt sein sollte, der gleichzeitig in der Lage sein sollte, auf sich verändernde sozioökonomische Bedingungen zu reagieren und sich entsprechend anzupassen; betont die große Bedeutung der Grundsätze des Fonds– geteilte Mittelverwaltung, klare Ziele und thematische Konzentration– und dass der größte Teil der Mittel so nah wie möglich bei den Begünstigten eingesetzt werden sollte, wobei eng mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Organisationen zusammengearbeitet werden sollte; betont, dass es eines Austauschs über bewährte Verfahren für eine möglichst effiziente und transparente Umsetzung des ESF+ bedarf; betont, dass die Wirksamkeit und Effektivität der ESF-Initiativen kontinuierlich bewertet werden müssen;
15.betont, dass mit dem ESF+ nach 2027 in erster Linie strukturelle, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen angegangen werden sollten; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der ESF+ wiederholt als Notfallinstrument genutzt wurde, und betont, dass dieser Ansatz ein Risiko für die längerfristigen politischen und Investitionsziele der Kohäsionspolitik und auch das Risiko birgt, dass die Menschen, für die die Kohäsionspolitik vorgesehen ist, nicht ausreichend erreicht werden können;
16.fordert die Kommission daher auf, die Mittelzuweisungen für den ESF+ zu schützen, damit er für seine Hauptziele und Begünstigten verwendet werden kann, und ein Finanzreserveinstrument vorzuschlagen, das es der EU ermöglicht, rasch und flexibel auf soziale Notfälle und Krisensituationen zu reagieren, und das den ESF+ und andere Kohäsionsfonds ergänzt, und zwar entweder aufbauend auf dem Erfolg des 2020 aufgelegten befristeten Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), in Form einer EU-Arbeitslosenrückversicherungsregelung oder auf der Grundlage des EU-Solidaritätsfonds, das zur Behebung von Schäden eingesetzt werden soll, die durch Naturkatastrophen oder Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verursacht wurden; fordert die Kommission daher auf, dessen ausreichende Finanzierung sicherzustellen, da die Risiken in diesen Bereichen aufgrund des Klimawandels steigen;
Ziele, Prioritäten und Mittelausstattung
17.hebt hervor, dass horizontale Grundsätze wie etwa die Gleichstellung der Geschlechter, das Verbot von Diskriminierung aufgrund des biologischen oder sozialen Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit oder der ethnischen Herkunft(21) und die Freizügigkeit integrale Bestandteile des ESF+ sein sollten; hält bei der gesamten Konzipierung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Fonds einen übergreifenden Ansatz für geboten;
18.hebt die Bedeutung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen hervor und besteht daher darauf, dass im Rahmen des ESF+ die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen unterstützt wird, insbesondere um den Übergang von geschützten Werkstätten zum offenen Arbeitsmarkt zu erleichtern;
19.betont, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu hochwertiger Unterstützung erhalten und ihre im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dargelegten Rechte wahrnehmen können; betont, dass einer eigenständigen Lebensführung und dem Übergang von institutioneller Pflege und Betreuung zu Betreuung und Unterstützung in der lokalen Gemeinschaft im Rahmen des künftigen ESF+ weiterhin Vorrang eingeräumt werden sollte und dass durch den Fonds Programme für häusliche Unterstützung und persönliche Betreuung gefördert werden sollten; fordert, dass mit dem ESF+ die Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 umgesetzt wird und insbesondere die Umsetzung der künftigen EU-Leitlinien für ein unabhängiges Leben und Inklusion in die Gemeinschaft, des künftigen Rahmens für herausragende Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und des Pakets zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen erleichtert wird;
20.weist nachdrücklich darauf hin, dass der ESF+ den benachteiligten Menschen in unseren Gesellschaften zugutekommen sollte, und zwar insbesondere Menschen und Bevölkerungsgruppen am Rande der Gesellschaft wie schutzbedürftige Kinder, ältere Menschen, ethnische Minderheiten, Roma, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Obdachlosen, einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen, Langzeitarbeitslosen sowie denjenigen, die in ländlichen Gebieten, auf Inseln oder in abgelegenen Regionen leben und mit einzigartigen sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind; hebt hervor, dass der ESF+ inklusiv sein muss, wobei besonderes Augenmerk auf alle Arten von Familien sowie Menschen und Familien in entvölkerten Gebieten mit einem beschränkten Angebot an Dienstleistungen und Chancen sowie auf Kinder ohne elterliche Fürsorge gerichtet werden sollte; betont ferner, dass im Rahmen des ESF+ die Annahme von Maßnahmen gefördert werden sollte, mit denen die Trennung von Familien in prekären Situationen verhindert wird, darunter Elternbildungsprogramme, familienorientierte Therapien und Ausbildungsmaßnahmen zugunsten der Beschäftigung;
21.betont, dass im Rahmen des ESF+ in Projekte investiert werden sollte, die die Beschäftigung sowie die soziale und wirtschaftliche Inklusion von Frauen zum Ziel haben, wobei besonderes Augenmerk auf alleinerziehende Mütter und von Frauen geführte Haushalte gelegt werden sollte; beharrt darauf, dass der ESF+ Frauen unterstützt, die sich in prekären Situationen befinden und zusätzliche Unterstützung für die (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt benötigen, einschließlich Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich wirtschaftlicher Gewalt, sind; fordert, dass in allen Bereichen des ESF+ ein geschlechtsspezifischer Ansatz(22) verfolgt wird;
22.fordert die Kommission in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen auf, die Förderung des gerechten Wandels, die Beendigung der Obdachlosigkeit, die Förderung von Sozialunternehmen in der Sozialwirtschaft und die sozioökonomische Integration von schutzbedürftigen Gruppen, unter anderem von Migranten, jungen und älteren Menschen und von Menschen, die in vom Bevölkerungsschwund betroffenen Gebieten leben, sowie von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und Personen, die nach einer längeren Abwesenheit auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, in die spezifischen Ziele des ESF+ aufzunehmen;
23.betont, dass die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte im Bereich Armut kaum möglich sein wird, es sei denn, es werden eigens Mittel für die Entwicklung von mittel- bis langfristigen Lösungen für die Befreiung der Menschen aus der Armut, für die strukturellen Ursachen von Ungleichheiten, und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschen gegenüber künftigen Herausforderungen sowie eigens Mittel für die Schließung der derzeitigen Lücken in den nationalen Sozialschutzsystemen und die daraus resultierende Stärkung von Wohlfahrtssystemen sowie die gezielte Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen von Krisen bereitgestellt; beharrt darauf, dass gesonderte Mittel für angemessene Lebensbedingungen zur Verfügung gestellt werden, mit denen der Zugang zu hochwertigen grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen sichergestellt und dafür gesorgt wird, dass niemand zurückgelassen wird; fordert, dass die von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die Wahlperiode 2024-2029 umrissene EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut über politische Vorschläge hinausgeht, im nächsten MFR fondsübergreifend Mittel für soziale Gerechtigkeit besser zugewiesen werden und die Umsetzung des ESF+ vor Ort erleichtert wird; unterstreicht die Rolle des ESF+ bei der Umsetzung der Strategie;
24.hebt hervor, dass die Bekämpfung der Kinderarmut mit angemessenen Mitteln ausgestattete, umfassende und integrierte Maßnahmen erfordert, die mit der effizienten Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder auf nationaler Ebene einhergehen müssen, und besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip diese Angelegenheit dringend mit ausreichenden Haushaltsmitteln angehen, und ist bereit, die Koordinierung und den Austausch bewährter Verfahren auf EU-Ebene zu verbessern und gleichzeitig weiterhin ergänzende Unterstützung über den ESF+ bereitzustellen; fordert außerdem nachdrücklich, dass alle Mitgliedstaaten mindestens 5% ihrer ESF+-Mittel für die Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen und dass die Mitgliedstaaten, in denen der Prozentsatz an Kindern, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, höher als der EU-Durchschnitt ist, einen höheren Anteil bereitstellen sollten, damit dieses Problem wirksamer angegangen wird; fordert, dass die Mittel für die Europäische Garantie für Kinder so nah wie möglich an den Zielgruppen und in Zusammenarbeit mit dem gesamten Spektrum von Interessenträgern und lokaler Organisationen in transparenter und effizienter Weise verwendet werden,;
25.fordert die Kommission– im Einklang mit den beiden allgemeinen Zielen des Fonds und um deren Gleichrangigkeit Rechnung zu tragen– eindringlich auf, in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungs- und Nahrungsmittelkosten die Zweckbindung für die soziale Inklusion auf mehr als die derzeitigen 25% und die Zweckbindung für Nahrungsmittelhilfe und die Unterstützung der Grundbedürfnisse der am stärksten benachteiligten Personen auf 5% zu erhöhen;
26.begrüßt die Ankündigung der Präsidentin der Kommission, einen Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorzulegen und eine europaweite Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum einzurichten; unterstützt das Bestreben, im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität die Wohnungsnot vorrangig zu bekämpfen, und betont, dass der ESF+ nach 2027 den zügigen und gleichberechtigten Zugang zu erschwinglichen, angemessenen, zugänglichen, inklusiven, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der Förderung des Zugangs zu Wohnraum wie sozialer Wohnungsbau und Regelungen für erschwingliche Mieten ausweitet; ist der Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten einen ausreichenden Betrag aus ihren ESF+-Mittel in die Bekämpfung der Obdachlosigkeit investieren müssen, und fordert die Kommission auf, hierfür einen erheblichen Betrag vorzusehen;
27.hält eine hinreichende Mittelausstattung des ESF+ nach 2027 für hochwertige und zugängliche öffentliche allgemeine und berufliche Bildung für jedermann, für das soziale Recht der Arbeitnehmer auf Teilnahme am Erwerb von Kompetenzen, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und am lebenslangen Lernen sowie für die Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte für erforderlich, sodass die Menschen, insbesondere Arbeitnehmer, die vom digitalen und vom grünen Wandel betroffen sind, den Wandel auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich durchlaufen können, ohne Diskriminierung irgendeiner Art ausgesetzt zu sein, und besondere Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer gefördert werden können, um die Kompetenzen und den Erfahrungsschatz älterer Arbeitnehmer optimal zu nutzen ; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren, einschließlich Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Regierungen und lokalen Behörden;
28.unterstreicht das Potenzial des ESF+ bei der Förderung von Innovationen und digitalen Kompetenzen bei gleichzeitiger Unterstützung der vom digitalen und ökologischen Wandel betroffenen Arbeitnehmer, indem Bildungs- und Ausbildungsprogramme gezielt auf die sich wandelnden Bedürfnisse von Schlüsselbranchen abgestimmt werden und der Zugang zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens sichergestellt wird, damit Arbeitnehmer aller Altersgruppen ihre Kompetenzen kontinuierlich anpassen können, um dem neuen Beschäftigungsbedarf einer sich rasch wandelnden Wirtschaft gerecht zu werden; betont, dass mehr Subventionen und die Entwicklung von Programmen erforderlich sind, mit denen Arbeitnehmer beim digitalen und ökologischen Wandel unterstützt werden, einschließlich Umschulung und Neuqualifizierung von Arbeitnehmern;
29.besteht darauf, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zur Förderung des Kompetenzerwerbs so konzipiert werden, dass die Autonomie des Einzelnen gefördert und gewürdigt wird, der künftige Qualifikationsbedarf antizipiert wird und Arbeitnehmer, die von einem künftigen Arbeitsplatzverlust bedroht sind, gezielt angesprochen werden;; weist in diesem Zusammenhang auf das breite Spektrum von auf EU-Ebene ergriffenen Initiativen zur Verbesserung der Kompetenzen hin, die als nützliche Orientierungshilfe für die Schaffung von Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf nationaler und regionaler Ebene dienen können;
30.fordert verstärkte Bemühungen um die Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine über die derzeitigen 12,5% der ESF+-Mittel hinausgehende Aufstockung der Mittel für alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung der gezielten Maßnahmen und Strukturreformen vorzuschlagen, mit denen hochwertige Jugendbeschäftigung, berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere Praktika und Berufsausbildung, der Übergang von der Schule ins Berufsleben, Wege zur Wiedereingliederung in die allgemeine oder berufliche Bildung und der zweite Bildungsweg gefördert werden sollen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, ausbeuterische Praktiken wie unbezahlte Praktika zu verbieten; betont, dass für eine langfristige Wirkung und einen langfristigen Erfolg dieser Maßnahmen Überwachungs- und Bewertungsmechanismen erforderlich sind;
31.hält es für geboten, dass sich der ESF+ an verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen richtet; betont daher, wie wichtig es ist, unter anderem Projekte zur sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Roma, der alternden Bevölkerung in der Gesellschaft, Frauen und Kindern sowie von Frauen geführten und großen Haushalten und Familien sowie zur sozioökonomischen Integration von Migranten, einschließlich Arbeitsmigranten, unter besonderer Berücksichtigung von Migrantinnen zu unterstützen; betont ferner, dass mit dem ESF+ Projekte zur Verwirklichung sozial- und bildungspolitischer Ziele und zur Verbesserung der Kompetenzen in Regionen unterstützt werden sollten, in denen ein erheblicher Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist; beharrt darauf, dass der ESF+ nach 2027 weitere Aspekte der sozialen Inklusion wie etwa Wohnen, Gesundheit und familiäre Umstände sowie die Unterstützung von öffentlichen Diensten und Dienstleistungen vor Ort umfasst; hebt hervor, dass es keine Patentlösung gibt und dass die Arten der Deckung dieser Bedürfnisse sich von Region zu Region unterscheiden können;
32.hebt hervor, dass aus der Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+ Unterstützung mit Blick auf die prekäre Lage mobiler Arbeitnehmer geleistet wird und Gelder für gewerkschaftliche Beratung gesichert werden, und unterstreicht die Bedeutung, die den Arbeitnehmervertretern bei Tarifverhandlungen zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die stabile Finanzierung eines europäischen Netzes nationaler und transnationaler gewerkschaftlicher Beratungsdienste für diese Arbeitnehmer zu sorgen, damit eine gerechte Mobilität der Arbeitskräfte vorangebracht wird;
33.weist darauf hin, dass der ESF+ auch darauf ausgerichtet sein sollte, eine gesunde und angemessene Arbeitsumgebung zu schaffen, um den Gesundheitsrisiken infolge sich verändernder Arbeitsformen und den Bedürfnissen einer alternden Erwerbsbevölkerung Rechnung zu tragen; betont, dass durch die Pandemie neue Gegebenheiten und neu aufkommende durch die Digitalisierung, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), entstandene Arbeitsformen vorangetrieben wurden, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auswirken; fordert vor diesem Hintergrund Unterstützung und die Bereitstellung von Mittel in ausreichendem Umfang, um eine wirksame Arbeit zum Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen und schädlichen Stoffen zu gewährleisten;
34.fordert, dass aus dem ESF+ die wirksame Umsetzung der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung in allen Mitgliedstaaten gefördert wird, indem in hochwertige Betreuung in der lokalen Gemeinschaft und Versorgung zu Hause sowie die entsprechende Infrastruktur, Langzeitpflege und -betreuung und in die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie in hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung investiert wird, die sich durch gemeindenahe, auf das Kind bzw. den Menschen ausgerichtete, hochwertige, erschwingliche und leicht zugängliche öffentliche Pflege- und Betreuungssysteme auszeichnen und bei denen die Autonomie der pflegebedürftigen Personen sowie ihre Würde und die der Pflegepersonen gefördert werden; fordert weitere Investitionen in die Unterstützung formeller und informeller Pflegekräfte bei gleichzeitiger Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer im Pflegesektor, einschließlich angemessener Gehälter, und zwar im Rahmen eines Betreuungs- und Pflegedeals; fordert die Mitgliedstaaten auf, die ESF+-Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um den Prozess der Verringerung der Heimunterbringung zu stärken und abzuschließen, damit jeder in einer Familie oder Gemeinschaft leben kann;
35.weist darauf hin, dass öffentliche Ausgaben erforderlich sind, um eine soziale Aufwärtskonvergenz sicherzustellen; hebt hervor, dass die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und die Reformen gemäß den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters benötigt werden, unter anderem daran geknüpft sind, dass bestimmte politische Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Sozialfürsorgesysteme, zur Sicherstellung inklusiver, zugänglicher und guter öffentlicher allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Pflegesysteme und Gesundheitsdienste, auch für die psychische Gesundheit, zur Senkung der Kinderarmut, zur Beseitigung der Obdachlosigkeit und zur Sicherstellung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen, die in allen Bereichen sichergestellt und gestärkt werden müssen, einschließlich der Erwerbsbeteiligung, der Beschäftigungsbedingungen und des beruflichen Aufstiegs, in hohem Maße aus dem ESF+ gefördert werden;
36.weist darauf hin, dass die Politik der EU die größte Wirkung entfalten kann, wenn sie auf Finanzierungsinstrumente und andere strategische Rahmen wie das Europäische Semester und seine länderspezifischen Empfehlungen abgestimmt wird; stellt fest, dass die Wirksamkeit der aus dem ESF+ finanzierten Maßnahmen von der erfolgreichen Umsetzung der Reformen abhängt;
37.betont, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen für das Wohlergehen am Arbeitsplatz und die Verringerung der Armut trotz Erwerbstätigkeit, der sozialen Ausgrenzung und der Lohnungleichheit von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, kohärente, angemessene und ausreichende Finanzmittel für den Kapazitätsaufbau bereitzustellen, sodass die Sozialpartner in die Lage versetzt werden, in ihren Zuständigkeitsbereichen eine wichtige Rolle zu übernehmen, ihre Möglichkeiten, sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene einen sozialen Dialog zu führen, ausgeweitet werden und die Arbeit der Sozialpartner mit einer angemessenen Mindestverpflichtung in allen Mitgliedstaaten gestärkt wird, und technische Unterstützung für diese drei Zwecke bereitzustellen; besteht ferner darauf, dass zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Organisationen gleichberechtigt einen Mindestzugang zu Finanzmitteln erhalten sollten, damit sie zu den Zielen des ESF+ in den Mitgliedstaaten beitragen und diese verfolgen können; hebt zugleich hervor, dass es notwendig ist, die institutionelle Kapazität durch eine starke und professionelle Verwaltung auszubauen und Innovationen in der Verwaltung des öffentlichen Sektors zu fördern;
38.betont, wie wichtig Genossenschaften, Sozialunternehmen und andere alternative Geschäftsmodelle sind, wenn es darum geht, die Ziele der EU in Bezug auf die Inklusion zu erreichen; hält es für dringend geboten, dass kleine Sozialunternehmen, Sozialdienste ohne Erwerbszweck und zivilgesellschaftliche Organisationen in jeder Hinsicht Zugang zum ESF+ haben; fordert einen Kofinanzierungssatz von mindestens 90% für Maßnahmen, die sich an die am stärksten benachteiligten Personen richten, und von mindestens 70% für alle anderen Maßnahmen, die von kleinen Einrichtungen mit begrenzter Kapazität, wie z.B. zivilgesellschaftlichen Organisationen, gemeinnützigen Sozialdiensten und Sozialunternehmen, durchgeführt werden, damit sie Zugang zu Finanzmitteln haben und gleichzeitig eine Mindestanzahl unterschiedlicher Kofinanzierungssätze beibehalten werden;
Funktionsweise des Fonds
39.fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine Abstimmung zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Organisationen bei Projekten und deren Beteiligung daran zu sorgen, die aus den nationalen Haushalten finanziert werden, ein Mitspracherecht haben, und besteht darauf, dass der Partnerschaftsansatz des derzeitigen ESF+ beibehalten wird, zumal er wesentlich ist, um die Qualität der aus dem ESF+ finanzierten Programme zu verbessern; bekräftigt, dass Vorschriften für die Verwaltung des Fonds in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren erlassen werden müssen, die den Bedürfnissen der Menschen am nächsten sind und ortsbezogene Lösungen entwickeln können, die den jeweiligen Gebieten am besten entsprechen; betont, dass regionale und lokale Akteure in die Umsetzung des Fonds einbezogen werden müssen;
40.fordert, dass mit den Bestimmungen für die Verwendung und Umsetzung des ESF+ sichergestellt wird, dass Rechtsstaatlichkeit, der Besitzstand der EU, die höchsten EU-Sozialstandards, soziale Rechte und demokratische Prinzipien geachtet werden und deren Befolgung gestärkt wird, und dass diese Bestimmungen auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte abgestimmt sind, wie sie auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind;
41.fordert Vorschriften für den ESF+, damit öffentliche Gelder nur solchen Arbeitgebern zugewiesen werden können, die die Arbeitnehmerrechte und die geltenden Vorschriften über die Arbeitsbedingungen achten; ersucht die Kommission, als Ergänzung zu den Eurostat-Daten eine umfassende Datenbank einzurichten, damit die Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Lebensbedingungen und die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zeitnah und verlässlich beobachtet werden können;
42.Stellt mit Besorgnis fest, dass die nationalen Regierungen häufig eine effiziente Umsetzung des ESF+ behindern, indem sie unnötigen Verwaltungsaufwand auferlegen oder lokale Akteure daran hindern, Unterstützung aus dem Fonds oder Finanzierungsmöglichkeiten zu verwalten; fordert, dass der Verwaltungsaufwand und die Bürokratie reduziert werden, indem insbesondere die Antragsverfahren für den Zugang zu Finanzmitteln und die Berichterstattungsverfahren für insbesondere zivilgesellschaftliche, sozialwirtschaftliche und kleinere Organisationen vereinfacht werden; betont, dass die Begünstigten, einschließlich Anbieter von sozialen Diensten ohne Erwerbszweck, in Bezug auf die Gestaltung der Vereinfachungsmaßnahmen konsultiert werden sollten; fordert nachdrücklich, dass bei einer Vereinfachung die grundlegenden Prinzipien der geteilten Mittelverwaltung, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der unabhängigen Kontrolle sowie die Grundsätze der Partnerschaft geachtet werden und für eine ordnungsgemäße Verwaltung öffentlicher Mittel gesorgt werden muss;
43.nimmt zur Kenntnis, dass ein höherer Verwaltungsaufwand die Folge sein kann, wenn man sich übermäßig auf Messgrößen wie die Fehlerquote verlässt; stellt fest, dass die Eignung von Messgrößen, darunter die Messung von Inputs, Outputs, Leistung oder qualitative Messgrößen, je nach Ziel und Maßnahme unterschiedlich sein kann;
44.fordert von der Kommission Kohärenz bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommunikation mit ihnen, um sie bei der erfolgreichen und transparenten Ausarbeitung einzelner Projekte zu unterstützen, wozu auch transparente und vorhersehbare Bedingungen gehören, die den Antragstellern sowie den Endbegünstigten der Finanzierung Rechtsklarheit und Berechenbarkeit bieten;
45.fordert die Kommission auf, für eine gründlichere Bewertung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu sorgen, ohne den Anbietern erhebliche neue Belastungen aufzuerlegen, beispielsweise durch eine Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und durch die Einrichtung von Bewertungsstellen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene;
46.bekräftigt, dass die Digitalisierung eines der wichtigen Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Straffung der Anträge auf Finanzierungsmöglichkeiten ist und daher vorangebracht werden sollte und dass die digitalen Kompetenzen der Menschen gestärkt werden sollten; weist jedoch warnend darauf hin, dass nicht alle Menschen für die Digitalisierung gerüstet sind und dass bestimmten Bevölkerungsgruppen, insbesondere den schutzbedürftigsten Menschen wie älteren Menschen und Menschen, die in von Bevölkerungsrückgang betroffenen Gebieten leben, in denen der Zugang zu Dienstleistungen und Chancen zuweilen begrenzt ist, deshalb Finanzierungsmöglichkeiten für die auf sie ausgerichteten Projekte sowie für zivilgesellschaftliche Organisationen, gemeinnützige soziale Dienste und Sozialunternehmen entgehen könnten;
47.ist der Ansicht, dass mehr getan werden muss, damit Organisationen und Menschen besser über die Möglichkeiten des ESF+ Bescheid wissen; beharrt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten für die vom ESF+ gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, darüber informieren und Organisationen dazu beraten, indem sie Informationskampagnen durchführen; stellt fest, dass insbesondere Sozialdienste beim Zugang zum derzeitigen ESF+ und bei der Durchführung von EU-finanzierten Projekten nach wie vor mit einem erheblichen Wissens- und Kompetenzdefizit konfrontiert sind; ist insbesondere der Ansicht, dass in der künftigen ESF+-Verordnung Mittel für technische Hilfe vorgesehen werden sollten, um ein Netz nationaler Auskunftsstellen oder niedrigschwelliger Anlaufstellen einzurichten, die Dienstleistungen wie z. B. Arbeitsberatung anbieten und europaweit koordiniert werden, damit Organisationen vor Ort wirksam geschult, beraten und unterstützt werden;
48.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Synergieeffekte zwischen Projekten, die aus dem ESF+ und anderen EU-Fonds unterstützt werden, auf allen Ebenen zu verstärken;
o oo
49.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Europäischen Ausschuss der Regionen zu übermitteln.