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Fonds für einen gerechten Übergang

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist ein Instrument der dzäDzspolitik, mit dem Gebiete unterstützt werden sollen, die aufgrund des Übergangs der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Der Fonds für einen gerechten Übergang hilft bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll.

Rechtsgrundlage

Artikel175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang.

Kontext

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union zur Unterstützung der Regionen beim Übergang zur Klimaneutralität bis 2050.

Im Dezember2019 nahm die Kommission eine mit einem Fahrplan für eine neue Wachstumspolitik für die EU an. Als Teil des europäischen Grünen Deals und in dem Bestreben, das Ziel der Klimaneutralität der EU in effektiver und fairer Weise zu erreichen, schlug die Kommission die Schaffung eines Mechanismus für einen gerechten Übergang vor, zu dem ein Fonds für einen gerechten Übergang gehört. Sie erklärte, dass sich der Mechanismus für einen gerechten Übergang in erster Linie an die Regionen und Sektoren richten sollte, die aufgrund ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Torf und Ölschiefer oder treibhausgasintensiven industriellen Prozessen am stärksten von dem Übergang betroffen sind.

Der Mechanismus umfasst drei Säulen:

  • den Fonds für einen gerechten Übergang,
  • eine spezielle Regelung im Rahmen von InvestEU,
  • eine Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank für den öffentlichen Sektor, um zusätzliche Investitionen für die betroffenen Regionen zu mobilisieren.

Aus dem Fonds für einen gerechten Übergang werden in erster Linie Finanzhilfen gewährt. Mit der speziellen Regelung für den Übergang im Rahmen von InvestEU werden private Investitionen erschlossen. Die Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank sollten eine Hebelwirkung auf die öffentliche Finanzierung entfalten.

Der Schwerpunkt der über den Fonds für einen gerechten Übergang bereitgestellten Unterstützung liegt auf der wirtschaftlichen Diversifizierung der von der Energiewende am stärksten betroffenen Gebiete sowie auf der Umschulung und aktiven Eingliederung der betroffenen Beschäftigten und Arbeitsuchenden. Die Kriterien für die Förderfähigkeit von Investitionen im Rahmen der beiden anderen Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang sind weiter gefasst, damit auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende unterstützt werden können.

Ziele

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist ein zentrales Instrument dafür, die vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffenen Gebiete zu unterstützen und die Zunahme regionaler Unterschiede zu verhindern. Wichtigstes Ziel des Fonds ist es, die Auswirkungen des Übergangs abzufedern, und zwar durch die finanzielle Unterstützung der Diversifizierung und Modernisierung der lokalen Wirtschaft und die Abmilderung der negativen Begleiterscheinungen auf die Beschäftigung. Um seine Ziele zu erreichen, werden aus dem Fonds für einen gerechten Übergang Investitionen in Bereichen wie digitale Konnektivität, saubere Energietechnologien, Verringerung der Emissionen, Sanierung von Industriestandorten, Umschulung von Arbeitnehmern und technische Hilfe unterstützt.

Der Fonds für einen gerechten Übergang wird im Wege der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt, was eine enge Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden erfordert. Um Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten territoriale Pläne für einen gerechten Übergang vorlegen. In diesen Plänen werden die spezifischen Interventionsbereiche umrissen, basierend auf den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Übergangs. Insbesondere müssen in diesen Plänen der erwartete Verlust von Arbeitsplätzen und die Umstellung der Produktionsprozesse der Industrieanlagen mit den höchsten Treibhausgasintensitäten berücksichtigt werden.

Haushalt und Finanzregelungen

Der Fonds für einen gerechten Übergang unterstützt alle Mitgliedstaaten. Die Kriterien für die Mittelzuweisung basieren auf den Industrieemissionen in Regionen mit hoher Kohlenstoffintensität, der Beschäftigung im Stein- und Braunkohlebergbau, der Torfgewinnung und Ölschieferproduktion und dem Grad der wirtschaftlichen Entwicklung. Mitgliedstaaten, die sich noch nicht zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet haben, erhalten nur 50% der für sie vorgesehenen Mittel. Die Höhe der Kofinanzierung von Projekten richtet sich nach der Kategorie der Region, in der diese Projekte durchgeführt werden. Sie beträgt maximal 85% für weniger entwickelte Regionen, 70% für Übergangsregionen und 50% für stärker entwickelte Regionen.

Der Fonds für einen gerechten Übergang verfügt über ein Gesamtbudget von 17,5Mrd.EUR für den Zeitraum von 2021 bis 2027. 7,5Mrd.EUR werden aus dem mehrjährigen Finanzrahmen finanziert, und weitere 10Mrd.EUR werden im Rahmen von NextGenerationEU finanziert.

Die Mitgliedstaaten können ihre Zuweisung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang mit den Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus ergänzen.

Rolle des Europäischen Parlaments

Während der Verhandlungen über den Vorschlag für den Fonds für einen gerechten Übergang war das Europäische Parlament besonders besorgt über die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft und hat Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen, dass der Prozess abläuft, ohne dass die Disparitäten zwischen den Regionen weiter zunehmen und ohne dass jemand zurückgelassen wird.

Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, den Umfang der Tätigkeiten zu erweitern, die im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang finanziert werden können, damit auch Tätigkeiten von Kleinstunternehmen, Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen sowie digitale Innovationen und Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und soziale Inklusion dazu gehören. Dadurch würden die Regionen, die Menschen, die Unternehmen und andere Interessenträger in die Lage versetzt, die sozialen, beschäftigungsrelevanten, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft wirksam zu bewältigen. Überdies hat das Europäische Parlament unter Verweis auf die Bedeutung der sozialen Dimension des Fonds eine Reihe von Ausnahmeregelungen für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten vorgeschlagen.

Das Europäische Parlament hat 2020 vorgeschlagen, den Fonds für einen gerechten Übergang mit erheblich mehr Mitteln auszustatten. Dadurch wurden Mittelübertragungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus auf freiwilliger Basis möglich. Ferner hat das Europäische Parlament die Aufnahme eines „Grünen Vergütungsmechanismus“ empfohlen, über den Mitgliedstaaten, die ihre Treibhausgasemissionen schneller als erwartet verringern, zusätzliche Mittel erhalten können.

Der endgültige Wortlaut der Verordnung zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang wurde am 18.Mai vom Parlament und am 7.Juni 2021 vom Rat in einer Abstimmung förmlich angenommen. Die endgültige Fassung des Rechtsakts wurde am 24.Juni2021 unterzeichnet und am 30.Juni 2021 im öڴڱԳٱ.

Frédéric Gouardères