EU-Gesetze für Tierschutz und Tierwohl (Videos)
In der EU gelten einige der weltweit höchsten Tierschutzstandards. So werden Nutz- und Labortiere, wildlebende Tiere und Haustiere geschützt.
Die Europäische Union gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz und verfügt über einige der besten Tierschutzstandards auf der ganzen Welt. Vor bereits über 40 Jahren wurde die erste EU-Tierschutzvorschrift eingeführt. Mit ihrer Vorbildwirkung haben die Tierschutzregeln der EU auch Gesetzgebungen in Drittländern positiv beeinflusst. Die Vorschriften der EU betreffen hauptsächlich Nutztiere, also im landwirtschaftlichen Betrieb, während des Transports und bei der Schlachtung, aber auch wildlebende Tiere, Labortiere und Haustiere.
[…] tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung […]
Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben
In einer , in der im März 2023 Europäerinnen und Europäer zu ihrer Einstellung zum Tierschutz befragt wurden, waren 84 Prozent der Befragten der Meinung, dass das Wohlergehen von Nutztieren besser geschützt werden sollte, als dies momentan der Fall ist.
Die ersten EU-Vorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere . Mit der aus dem Jahr 1998 wurden allgemeine Schutznormen für Tiere (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien) festgelegt, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Die Richtlinie beruht auf dem aus dem Jahr 1978.
Die EU-Tierschutzvorschriften spiegeln die sogenannten „fünf Freiheiten“ wider:
- Freiheit von Hunger und Durst
- Freiheit von Unbehagen
- Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit
- Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens
- Freiheit von Angst und Leiden
Andere EU-Vorschriften enthalten Schutzstandards für Nutztiere bei der sowie Mindestanforderungen an die Zuchtbedingungen bestimmter Tiere wie ‚ und .
Im Oktober 2018 verabschiedete das Parlament eine neue Verordnung über Tierarzneimittel, mit der die Verwendung von Medikamenten zum Ausgleich schlechter Haltebedingungen oder zur Beschleunigung des Wachstums von Tieren eingeschränkt wurde.
Die Europäische Kommission legte im Dezember 2019 eine „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie vor. In der Strategie ist die Notwendigkeit eines nachhaltigen Lebensmittelsystems dargelegt und zudem sind Dutzende von legislativen und nicht-legislativen Initiativen vorgesehen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
Forderung des Parlaments nach besserem Schutz von Tieren beim Transport
2004 wurde eine verabschiedet. In einer Entschließung vom 14. Februar 2019 forderte das Parlament jedoch eine bessere Durchsetzung der Vorschriften sowie Sanktionen und kürzere Transportzeiten.
Am 19. Juni 2020 setzten die Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss ein, der mutmaßliche Verstöße gegen EU-Tierschutzvorschriften beim Transport innerhalb und außerhalb der EU untersuchen soll.
Während einer Debatte am 2. Dezember 2020 forderten die Abgeordneten den Agrarkommissar Janusz Wojciechowski dazu auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Agrarpolitik das Wohlergehen von Tieren beim Transport verbessert. Außerdem riefen sie die Kommission auf, sich für die Verkürzung von Lieferketten einzusetzen, den Transport von Fleisch anstelle von lebenden Tieren zu fördern und zu garantieren, dass Importe den EU-Tierschutzstandards entsprechen.
Im April 2021 konstatierte der Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport (ANIT), dass das Versagen bei der Durchsetzung der aktuellen Regeln für das Wohlergehen von Tieren beim Transport inakzeptabel sei. Er forderte konkrete Maßnahmen gegen dieses Problem, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, welche die bestehenden EU-Regeln nicht durchsetzen.
Der Ausschuss stellte systemische Mängel bei der Umsetzung der Tiertransportvorschriften in der EU fest. Der Bericht des Ausschusses wurde in einer Plenarsitzung im Januar 2022 verabschiedet.
EU-Abgeordnete wollen Käfighaltung verbieten
Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative „“, die von 1,4 Millionen Menschen aus der ganzen EU unterzeichnet wurde, forderten die Abgeordneten die Kommission am 10. Juni dazu auf, bis 2027 einen Vorschlag für ein Käfighaltungs-Verbot in der EU vorzulegen.
Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
Die 500 wildlebenden Vogelarten‚ die in der EU natürlich vorkommen, werden durch die geschützt, während die die Erhaltung seltener, bedrohter oder endemischer Tierarten und charakteristischer Lebensräume sicherstellen soll.
Die neue EU-Bestäuberinitiative wurde 2018 ins Leben gerufen, um dem bedrohlichen Rückgang wildlebender bestäubender Insekten‚ insbesondere Bienen, entgegenzuwirken. Das Parlament fordert jedoch, den Einsatz von Pestiziden weiter zu verringern und die Forschung mit mehr Mitteln auszustatten. In einem im Januar 2018 angenommenen Bericht hatte das Parlament bereits festgestellt, dass regionale und lokale Bienenarten besser geschützt werden müssten.
Bei der Abstimmung über die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 im Juni 2021 forderten die Abgeordneten eine dringende Überarbeitung der . Diese solle einen neuen EU-weiten Rahmen zur Beobachtung von Bestäubern liefern. Außerdem solle sie zuverlässige Maßnahmen, klare zeitgebundenen Ziele und Indikatoren (einschließlich Wirkungsindikatoren) sowie den notwendigen Kapazitätsaufbau umfassen. Im Januar 2023 überarbeitete die Kommission die .
Der Fang von ist in EU-Gewässern verboten. Außerdem tritt die EU für die vollständige Umsetzung des , des weltweiten Verbots kommerzieller Walfangaktivitäten, das seit Jahr 1986 in Kraft ist, ein.
Eine EU-Verordnung verbietet den Handel mit Robbenerzeugnissen.
Darüber hinaus gibt es Vorschriften über , die die Verwendung von Tellereisen für den Fang von Wildtieren in der EU verbieten und humanere Standards festlegen.
Durch ihre setzt die EU das (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CITES) um und legt sogar noch höhere Standards fest. So soll sichergestellt werden, dass der Wildtierhandel nicht dazu führt, dass Arten gefährdet werden.
Im Juni 2021 legte das Parlament seinen Standpunkt zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 fest, die Teil des Grünen Deals der EU ist.
Im Februar 2024 unterstützten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine neue Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, durch die alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, sich für die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume einzusetzen.
Die EU will auch den weltweiten Waldverlust bekämpfen, der den Lebensraum vieler Arten gefährdet. Im April 2023 billigte das Parlament neue Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, nachzuweisen, dass die auf dem europäischen Markt verkauften Produkte nicht zur Abholzung oder Schädigung von Wäldern in der ganzen Welt beigetragen haben.
Zoos
sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen und legen Standards für Schutzmaßnahmen fest, auch betreffend die angemessene Unterbringung der Tiere.
Tierversuche für wissenschaftliche Zwecke
Die EU hat einen Rechtsrahmen geschaffen, der für die Entwicklung neuer Arzneimittel, für physiologische Studien und die Prüfung von Lebensmittelzusatzstoffen oder Chemikalien regelt. Die Regeln beruhen auf dem sogenannten „3R-Prinzip“:
- „Replacement“: Förderung des Einsatzes alternativer Methoden
- „Reduction“: Verwendung von weniger Tieren für denselben Forschungszweck
- „Refinement“: Bemühungen zur Minimierung von Schmerzen und Leiden
Tierversuche für Kosmetika und das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte, die an Tieren getestet wurden, sind in der EU verboten. In einer 2018 angenommenen Entschließung forderte das Parlament ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetika.
Das Parlament will noch weiter gehen. Im September forderte es mehr Mittel für alternative Testmethoden, damit die Verwendung von Tieren in der Forschung und bei Versuchen schrittweise abgeschafft werden kann.
Schutz von Haustieren
In einer am 12. Februar 2020 verabschiedeten Entschließung forderte das Parlament schärfere Sanktionen und die verbindliche Registrierung von Katzen und Hunden, um dem illegalen Haustierhandel ein Ende zu setzen. Auf diesen Antrag hin hat die Europäische Kommission in ihrer 2021–2025 den illegalen Handel mit Haustieren als organisierte Kriminalität anerkannt.
Der . Die Rechtsvorschriften verbieten das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten.
In der EU ist auch das Reisen mit Haustieren geregelt. Hunde, Katzen und Frettchen können somit auf Reisen mitgenommen werden. Mit einigen wenigen Ausnahmen ist die einzige Voraussetzung dabei das Mitführen des .