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Bericht - A10-0007/2025Bericht
A10-0007/2025

EMPFEHLUNGzu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

31.1.2025-( – C10‑0196/2024 – )-***

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Borys Budka

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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
A10-0007/2025
Eingereichte Texte :
A10-0007/2025
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

( – C10‑0196/2024 – )

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14848/2024),

unter Hinweis auf den Beschluss 2003/96/EG des Rates vom 6.Februar 2003 betreffend den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine[1],

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel186 und Artikel218 Absatz6 Unterabsatz2 Buchstabea Zifferv des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10‑0196/2024),

gestützt auf Artikel107 Absätze1 und 4 und Artikel117 Absatz7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A10-0007/2025),

1.gibt seine Zustimmung zu der Verlängerung des Abkommens;

2.beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Ukraine zu übermitteln.

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Die Ukraine verfügt über eine lange Tradition wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen, und trotz der Schwierigkeiten der vergangenen Jahre sowie Russlands unrechtmäßigen und unprovozierten Angriffskriegs sind Wissenschaft und Forschung in der Ukraine noch immer erstklassig. Zudem ist die Ukraine nach wie vor ein wichtiger Akteur im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation in der Nachbarschaft der Union. Die Union und die Ukraine arbeiten traditionell sehr rege zusammen, insbesondere in den Bereichen fortgeschrittene/neue Werkstoffe, IT-Technologie, Physik und Astronomie, Ingenieurwesen, Agrartechnologie, Nanotechnologie, Biotechnologie und bei ihren Anwendungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen wie Luftfahrt, Energie und Biomedizin, hier insbesondere bei Immuntherapien gegen Krebs.

Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine wurde am 4.Juli 2002 in Kopenhagen unterzeichnet und ursprünglich am 31.Dezember 2002 geschlossen. Nach Artikel12 Buchstabeb des Abkommens kann das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um fünf Jahre verlängert werden. Das Abkommen wurde viermal– 2003, 2011, 2015 und 2020– verlängert.

Die Verlängerung des Abkommens um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren liegt im gegenseitigen Interesse beider Vertragsparteien, damit die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in wissenschaftlich-technischen Bereichen, die für beide Seiten vorrangig sind, weiterhin zum beiderseitigen Nutzen erleichtert wird, wie in Artikel4 des Abkommens festgelegt.

Gegenstand des vorgeschlagenen Beschlusses ist eine Verlängerung des bestehenden Abkommens. Davon abgesehen ist es inhaltlich mit dem derzeitigen Abkommen identisch.

Der Inhalt des Abkommens bleibt unverändert, und keiner der Vertragsparteien entstehen neue oder zusätzliche Rechte und Pflichten. Die bei der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie bereits bestehende rechtliche Regelung zwischen den Parteien wird 岹ü jedoch zeitlich verlängert.

Aus den genannten Gründen ist es im Interesse der Union, das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine erneut um einen Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Der Berichterstatter erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß AnlageI Artikel8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

14848/2024 – C10-0196/2024 –

Datum der Anhörung oder des Ersuchens um Zustimmung

20.11.2024

Federführender Ausschuss

ITRE

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Borys Budka

3.12.2024

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

3.12.2024

Datum der Annahme

29.1.2025

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

77

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Wouter Beke, Hildegard Bentele, Michael Bloss, Paolo Borchia, Borys Budka, João Cotrim De Figueiredo, Raúl de la Hoz Quintano, Elena Donazzan, Matthias Ecke, Christian Ehler, Sofie Eriksson, Jan Farský, Lina Gálvez, Jens Geier, Nicolás González Casares, Giorgio Gori, Bart Groothuis, Elisabetta Gualmini, András Gyürk, Niels Flemming Hansen, Eero Heinäluoma, Ivars Ijabs, Diana Iovanovici Şoşoacă, Fernand Kartheiser, Seán Kelly, Rudi Kennes, Sarah Knafo, Ondřej Knotek, Michał Kobosko, Ondřej Krutílek, Eszter Lakos, Isabella Lövin, Yannis Maniatis, Sara Matthieu, Eva Maydell, Marina Mesure, Jana Nagyová, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Mirosława Nykiel, Daniel Obajtek, Thomas Pellerin-Carlin, Tsvetelina Penkova, Virgil-Daniel Popescu, Jüri Ratas, Julie Rechagneux, Aura Salla, Jussi Saramo, Paulius Saudargas, Benedetta Scuderi, Anna Stürgkh, Marcin Sypniewski, Beata Szydło, Dario Tamburrano, Matej Tonin, Isabella Tovaglieri, Filip Turek, Yvan Verougstraete, Mariateresa Vivaldini, Andrea Wechsler, Angelika Winzig, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

René Aust, Per Clausen, Pietro Fiocchi, Hanna Gedin, Radan Kanev, Rihards Kols, Marion Maréchal, Jutta Paulus, Massimiliano Salini, Davor Ivo Stier, Dimitris Tsiodras, Brigitte van den Berg, Marion Walsmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Raffaele Topo, Marianne Vind

Datum der Einreichung

31.1.2025


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

77

+

ECR

Elena Donazzan, Pietro Fiocchi, Fernand Kartheiser, Rihards Kols, Ondřej Krutílek, Marion Maréchal, Daniel Obajtek, Beata Szydło, Mariateresa Vivaldini

ESN

René Aust, Sarah Knafo, Marcin Sypniewski

PPE

Wouter Beke, Hildegard Bentele, Borys Budka, Raúl de la Hoz Quintano, Christian Ehler, Jan Farský, Niels Flemming Hansen, Radan Kanev, Seán Kelly, Eszter Lakos, Eva Maydell, Angelika Niebler, Mirosława Nykiel, Virgil-Daniel Popescu, Jüri Ratas, Massimiliano Salini, Aura Salla, Paulius Saudargas, Davor Ivo Stier, Matej Tonin, Dimitris Tsiodras, Marion Walsmann, Andrea Wechsler, Angelika Winzig

PfE

Paolo Borchia, András Gyürk, Ondřej Knotek, Jana Nagyová, Julie Rechagneux, Isabella Tovaglieri, Filip Turek, Auke Zijlstra

Renew

João Cotrim De Figueiredo, Bart Groothuis, Ivars Ijabs, Michał Kobosko, Anna Stürgkh, Brigitte van den Berg, Yvan Verougstraete

S&D

Matthias Ecke, Sofie Eriksson, Lina Gálvez, Jens Geier, Nicolás González Casares, Giorgio Gori, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Yannis Maniatis, Dan Nica, Thomas Pellerin-Carlin, Tsvetelina Penkova, Raffaele Topo, Marianne Vind

The Left

Per Clausen, Hanna Gedin, Rudi Kennes, Marina Mesure, Jussi Saramo, Dario Tamburrano

Verts/ALE

Michael Bloss, Isabella Lövin, Sara Matthieu, Ville Niinistö, Jutta Paulus, Benedetta Scuderi

1

NI

Diana Iovanovici Şoşoacă

0

0

Erklärung der benutzten Zeichen:

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Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2025
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