ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu dem Abbau der Demokratie und den Gefahren für den politischen Pluralismus in Georgien
4.10.2024-()
gemäß Artikel136 Absatz2 der Geschäftsordnung
Joachim Stanisław Brudziński, Adam Bielan, Mariusz Kamiński, Rihards Kols, Małgorzata Gosiewska, Jaak Madison, Carlo Fidanza, Michał Dworczyk, Alberico Gambino, Sebastian Tynkkynen, Ivaylo Valchev, Veronika Vrecionová, Ondřej Krutílek, Assita Kanko, Jadwiga Wiśniewska, Alexandr Vondra
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0070/2024
10‑0071/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Abbau der Demokratie und den Gefahren für den politischen Pluralismus in Georgien
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seine früheren Georgien betreffenden Entschließungen und Berichte, insbesondere seine Entschließung vom 25.April 2024 zu den Versuchen der erneuten Vorlage eines Gesetzes über ausländische Agenten in Georgien und den damit verbundenen Einschränkungen für die Zivilgesellschaft[1],
–unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2023, Georgien den Status eines EU-Bewerberlandes zuzuerkennen,
–unter Hinweis auf die Empfehlungen aus dem Bericht 2023 der Kommission vom 8.November 2023 über Georgien,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass der Europäische Rat Georgien aufgrund der Errungenschaften, die seit der Rosenrevolution von zahlreichen georgischen Regierungen erzielt wurden, und der ständigen Unterstützung der georgischen Zivilgesellschaft mit seinem Beschluss vom 15.Dezember 2023 den Status eines Bewerberlandes mit der Maßgabe zuerkannt hat, dass die entsprechenden Schritte unternommen werden, die in den Empfehlungen der Kommission vom 8.November 2023 dargelegt sind;
B.in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft Georgiens traditionell sehr dynamisch und aktiv ist und stets eine entscheidende Rolle gespielt hat, wenn es darum ging, den demokratischen Wandel im Land einzufordern und zu unterstützen sowie seine Umsetzung sicherzustellen und zu überwachen;
C.in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, die die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes unmittelbar untergraben, wobei das bemerkenswerteste Beispiel das Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme vom 28.Mai 2024 („Gesetz über ausländische Agenten“) ist, von dem viele der Auffassung sind, dass es auf einem berühmt-berüchtigten Gesetz beruht, von dem Russland in der Vergangenheit ausgiebig Gebrauch gemacht hat, um hart gegen abweichende Meinungen vorzugehen;
D.in der Erwägung, dass aus dem Ausland finanzierte nichtstaatliche Organisationen, Medien und Gewerkschaften durch das Gesetz dazu verpflichtet sind, sich als „unter ausländischem Einfluss stehende Agenten“ registrieren zu lassen, während bestimmte Arten von Organisationen– etwa Unternehmen oder nichtstaatliche Organisationen, die staatliche Mittel erhalten– hiervon ausgenommen sind, was der Gesetzgebung gleicher Art in Russland entspricht;
E.in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz von der georgischen Gesellschaft und der internationalen Gemeinschaft kritisiert und verurteilt wurde und als Instrument ausländischer Einmischung angesehen wird, hinter dem Russland steht und mit dem der Wunsch Georgiens, der Europäischen Union beizutreten, untergraben werden soll;
F.in der Erwägung, dass sich die georgische Präsidentin, Salome Surabischwili, geweigert hat, den Gesetzentwurf zu unterzeichnen, und ihn als „russisches Gesetz“ bezeichnet hat, das gegen die georgische Verfassung und europäische Normen verstößt; in der Erwägung, dass ihr Veto im Parlament mit einfacher Mehrheit überstimmt wurde;
G.in der Erwägung, dass die EU den Beitrittsprozess Georgiens im Juni 2024 nach der Verabschiedung des Gesetzes über ausländische Agenten faktisch eingefroren und eine Maßnahme zur finanziellen Unterstützung aus der Europäischen Friedensfazilität im Umfang von 30Mio.EUR ausgesetzt hat;
H.in der Erwägung, dass Schritt9 des Berichts der Kommission vom 8.November 2023 über Georgien die Empfehlung enthält, dass Georgien dafür sorgt, dass die Zivilgesellschaft frei agieren kann, und das Land in Schritt1 aufgefordert wird, Desinformation über die EU und ihre Werte zu bekämpfen;
I.in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten am 6.Juni 2024 Visabeschränkungen beschlossen haben, die wegen der Verabschiedung des Gesetzes über ausländische Agenten gegen Dutzende georgische Amtsträger, wegen brutaler Unterdrückung der Demonstrationen gegen zwei hochrangige Polizeibeamte sowie gegen zwei Anführer gewaltbereiter, extremistischer Gruppen, die mit dem Kreml in Verbindung stehen, verhängt wurden;
J.in der Erwägung, dass das Gesetz massive Straßenproteste hervorrief, die von der Polizei brutal zerschlagen wurden, wobei diese unter anderem mit Tränengas und Kampfausrüstung gegen friedliche Demonstranten vorging und Hunderte von Menschen festgenommen wurden;
K.in der Erwägung, dass mehr als 80% der georgischen Bürger einen EU-Beitritt befürworten und die diesbezügliche Unterstützung in der georgischen Bevölkerung somit nach wie vor außerordentlich groß ist;
L.in der Erwägung, dass der Gründer der Partei „Georgischer Traum“, der beherrschende Oligarch Bidsina Iwanischwili, am 30.Dezember 2023 „Ehrenvorsitzender“ der Partei wurde und damit öffentlich in die aktive Politik zurückgekehrt ist; in der Erwägung, dass das aktualisierte Parteistatut Iwanischwili als Ehrenvorsitzendem eine Reihe von Vorrechten einräumt, wodurch die Machtkonzentration in seinen Händen formalisiert wird, ohne dass Mechanismen der Rechenschaftspflicht vorgesehen wären;
M.in der Erwägung, dass Micheil Saakaschwili, der von 2004 bis 2013 Präsident Georgiens war und Vorsitzender der größten Oppositionspartei ist, seit Oktober 2022 in Haft gehalten, im Gefängnis misshandelt und in Gerichtsverhandlungen einer demütigenden Behandlung unterzogen wird, was Zweifel an der Integrität der bevorstehenden Wahlen aufkommen lässt;
N. in der Erwägung, dass immer mehr Zwischenfälle auf ein unsicheres Umfeld in den georgischen Medien hindeuten, das eine Bedrohung für die Demokratie des Landes darstellt; in der Erwägung, dass Georgien in der von Reporter ohne Grenzen herausgegebenen Rangliste der Pressefreiheit unter insgesamt 180Ländern Rang103 belegt, was gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung um 26Ränge entspricht;
O.in der Erwägung, dass die Parlamentswahl, die am 26.Oktober 2024 in Georgien stattfinden wird, als Wendepunkt betrachtet wird, der für die Zukunft Georgiens für die kommenden Jahrzehnte entscheidend sein könnte;
P.in der Erwägung, dass bei den jüngsten Wahlen in Georgien viele der Probleme deutlich geworden sind, die den Demokratisierungsprozess des Landes in den letzten Jahren behindert haben; in der Erwägung, dass im Vorfeld der Wahl alarmierende Berichte darauf hindeuten, dass Probleme wie Druck und sogar körperliche Angriffe auf die Opposition zugenommen haben;
Q.in der Erwägung, dass das Gesetz über ausländische Agenten enorme Auswirkungen auf das Funktionieren einer unabhängigen Zivilgesellschaft hat, wobei dies auch jene nichtstaatlichen Organisationen betrifft, die sich auf Wahlbeobachtung spezialisiert haben; in der Erwägung, dass es durch das Gesetz sehr schwierig geworden ist, für die bevorstehende Wahl ortsansässige Kurzzeitbeobachter anzuwerben;
R.in der Erwägung, dass das Narrativ der Partei „Georgischer Traum“ lautet, dass der Westen versucht, Georgien in einen erneuten Krieg mit Russland zu drängen, das 2008 in Georgien einmarschiert ist und nach wie vor einen Teil seines Hoheitsgebiets besetzt hält; in der Erwägung, dass die Partei „Georgischer Traum“ auf diese gegen den Westen gerichtete Kommunikationsstrategie zurückgegriffen hat, um zu rechtfertigen, dass sie sich den Erklärungen der EU gegen Belarus oder Iran nicht anschließt und der Republik Moldau und der Ukraine die Unterstützung verweigert;
S.in der Erwägung, dass der russische Außenminister angedeutet hat, dass der Kreml bereit sei, eine Einigung mit Georgien zu erzielen, um die Pattsituation in Abchasien und Südossetien zu lösen, und in der Erwägung, dass diese Erklärung von einigen Funktionären der Partei „Georgischer Traum“ begrüßt wurde und ein Zeichen für die immer besser werdenden Beziehungen zu Russland ist; in der Erwägung, dass Russland gleichzeitig die Errichtung von Grenzanlagen und die schleichende Besetzung georgischer Regionen fortsetzt und seine Absicht bekundet hat, in einer besetzten Region Georgiens einen dauerhaften Marinestützpunkt zu errichten;
1.bekräftigt seine unverbrüchliche Unterstützung für die demokratische Entwicklung Georgiens und die euro-atlantischen Bestrebungen seiner Bevölkerung;
2.ist nach wie vor besorgt über die von der Regierung unter der Partei „Georgischer Traum“ ausgehenden Menschenrechtsverletzungen und antidemokratischen Maßnahmen; verurteilt aufs Schärfste die Verabschiedung des nach russischem Vorbild gestalteten Gesetzes über ausländische Agenten und ist der Ansicht, dass es sich dabei um ein Instrument handelt, das dazu dient, in die bevorstehenden Parlamentswahlen einzugreifen; betont, dass derlei Versuche, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft politisch zu kontrollieren oder einzuschränken, gegen demokratische Werte und die Empfehlungen der Kommission verstoßen;
3.bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem georgischen Volk und der dynamischen Zivilgesellschaft Georgiens, die traditionell eine sehr aktive und wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, Georgien näher an den Westen heranzuführen, die Demokratisierung zu fördern und die euro-atlantische Integration voranzutreiben, was mit den Wünschen des georgischen Volkes im Einklang steht; bedauert in diesem Zusammenhang die gegen den Westen gerichtete, feindselige Rhetorik, die von den Vertretern der Regierungspartei gegenüber den strategischen westlichen Partnern Georgiens– einschließlich der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und Amtsträgern der EU– zunehmend an den Tag gelegt wird, sowie die Förderung russischer Desinformation und Manipulation durch diese Partei;
4.ist beunruhigt über die anhaltenden und äußerst verstörenden Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen die Opposition sowie über die von Oligarch Bidsina Iwanischwili angedrohten weiteren Repressionen, mit denen die demokratische, prowestliche Opposition verboten und abweichende Meinungen ausgeschaltet werden sollen;
5.fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, dafür zu sorgen, dass die Parlamentswahl am 26.Oktober in Georgien demokratisch, fair und frei verläuft und den demokratischen Normen entspricht, zu deren Einhaltung sich Georgien verpflichtet hat; warnt vor Versuchen, die Durchführung oder das Ergebnis dieser Wahl zu beeinflussen;
6.fordert die georgischen Staatsorgane und Wahlgremien auf, mit den internationalen Wahlbeobachtungsmissionen und den georgischen Beobachtern, die die Durchführung der Wahl im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und anderer internationaler Verpflichtungen und Normen für demokratische Wahlen sowie der nationalen Rechtsvorschriften überwachen werden, eng zusammenzuarbeiten;
7.ist beunruhigt über die Entscheidung, trotz zahlreicher Anfragen der georgischen Diaspora nur eine begrenzte Zahl von Wahllokalen im Ausland zu öffnen, wodurch der Mehrheit der im Ausland lebenden Georgier das Wahlrecht vorenthalten wird;
8.verurteilt aufs Schärfste alle körperlichen Angriffe auf Politiker und Wahlkämpfer; ist äußerst besorgt angesichts des Klimas der Straflosigkeit bei politisch motivierter Gewalt wie etwa im Fall von Lewan Chabeischwili;
9.fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft in Georgien auszuweiten und zu verstärken, insbesondere angesichts des neu aufgekommenen Drucks, der sich aus dem Gesetz über ausländische Agenten ergibt;
10.stellt mit Besorgnis fest, dass die georgische Regierung zivilgesellschaftliche Organisationen in jüngster Zeit verstärkt verfolgt hat; ist insbesondere entsetzt darüber, dass sich die Regierung das Amt für Korruptionsbekämpfung zunutze macht, um Druck auf Organisationen wie Transparency International Georgien und Choose Europe in dem offenkundigen Versuch auszuüben, sie in ihrer Fähigkeit zu behindern, die bevorstehende Wahl wirksam zu überwachen;
11.bringt seine Besorgnis über die Reihe von Vorfällen bei und nach den Demonstrationen gegen das Gesetz über ausländische Agenten im Frühjahr dieses Jahres zum Ausdruck, bei denen brutal auf Politiker und führende Vertreter der Zivilgesellschaft eingeschlagen wurde; ist besorgt darüber, dass kein einziger Täter festgenommen, angeklagt oder gar identifiziert wurde, und fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, die Täter, von denen die Schläge ausgingen, vor Gericht zu stellen;
12.bedauert, dass die Billigung des von Donald Tusk vorgeschlagenen Modells der „wehrhaften Demokratie“ durch die EU die Glaubwürdigkeit der EU-Organe bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus nicht erhöht;
13.ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Einfluss Russlands im Land sowie über die Maßnahmen der Regierung unter der Partei „Georgischer Traum“, die trotz der schleichenden Besetzung Georgiens durch Russland und des Angriffs Russlands auf die Ukraine eine Annäherung an Russland verfolgt, indem sie trotz der EU-Sanktionen die Handelsbeziehungen ausbaut und sich weigert, Sanktionen gegen Moskau zu verhängen;
14.fordert Georgien als EU-Beitrittskandidat nachdrücklich auf, als Reaktion auf den groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine Sanktionen gegen Russland zu verhängen und wirksame Maßnahmen durchzusetzen, um die Umgehung europäischer Sanktionen zu verhindern, wie Georgien es zugesagt hat;
15.erinnert die georgische Regierung daran, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung den prowestlichen Kurs des Landes und seinen EU-Beitritt nachdrücklich unterstützt;
16.begrüßt die persönlichen Sanktionen, die die Vereinigten Staaten gegen Funktionäre der Partei „Georgischer Traum“ verhängt haben; fordert die EU auf, vergleichbare Reiseverbote gegen diejenigen zu verhängen, die an der Verabschiedung des Gesetzes über ausländische Agenten beteiligt waren, und diese Verbote auf andere hochrangige Mitglieder der Regierungspartei sowie auf Richter auszuweiten, die politisch motivierte Urteile fällen;
17.verurteilt aufs Schärfste die destruktive persönliche Rolle, die der beherrschende Oligarch Georgiens, Bidsina Iwanischwili, bei der Inszenierung der anhaltenden politischen Krise und bei der systematischen Sabotage des prowestlichen Wegs des Landes zugunsten einer Ausrichtung auf Russland spielt; bedauert seine unaufhörlichen Bemühungen, die demokratischen Institutionen Georgiens auszuhöhlen und Verrat an den Bestrebungen der Bevölkerung des Landes zu begehen; fordert den Rat und die demokratischen Partner der EU mit Nachdruck erneut auf, aufgrund der unmittelbaren Beteiligung von Iwanischwili an der Untergrabung des politischen Prozesses in Georgien sowie seiner Handlungen, die den grundlegenden Interessen des Landes zuwiderlaufen, unverzüglich gezielte persönliche Sanktionen gegen ihn zu verhängen;
18.fordert den Rat und die demokratischen Partner der EU erneut auf, aufgrund der Rolle, die Iwanischwili hinsichtlich der Verschlechterung des politischen Prozesses in Georgien und des Vorgehens gegen die Interessen der georgischen Bevölkerung spielt, die Verhängung persönlicher Sanktionen gegen ihn in Erwägung zu ziehen;
19.betont, dass eine Aussetzung des Abkommens über die Visaliberalisierung mit Georgien erst in Betracht gezogen werden sollte, nachdem persönliche Sanktionen gegen Mitglieder der Regierungspartei und den beherrschenden Oligarchen, Bidsina Iwanischwili, verhängt wurden;
20.betont, dass die georgische Regierung die volle und unbestreitbare Verantwortung für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen des ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili trägt und für alle Schäden, die ihm zugefügt werden, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden muss; bekräftigt nachdrücklich seine dringende Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung von Micheil Saakaschwili;
21.bedauert, dass es Mitgliedern des Europäischen Parlaments in der Vergangenheit nicht gestattet wurde, Präsident Saakaschwili zu besuchen, um sich ein Bild von den Haftbedingungen zu machen; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, ihre Haltung zu ändern und Besuche von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zuzulassen;
22.stellt fest, dass die georgische Regierung den Zugang zu öffentlichen Informationen, einschließlich Archiven aus der Sowjetzeit, weiter drakonisch beschränkt und die Datenschutz-Grundverordnung der EU[2] zur falschen Rechtfertigung ihres Handelns herangezogen hat; stellt fest, dass einige der bedeutendsten Archive Georgiens aus der Sowjetzeit (wie das Archiv des ehemaligen KGB und das Archiv des ehemaligen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei) seit Oktober letzten Jahres vollständig geschlossen sind und diese Schließungen ohne Erklärung erfolgt sind;
23.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.
- [1] P9_TA(2024)0381.
- [2] Verordnung (EU)2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L119 vom 4.5.2016, S.1, ELI:.