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ԳٲßܲԲԳٰ - B10-0118/2025ԳٲßܲԲԳٰ
B10-0118/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien

10.2.2025-()

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel136 Absatz2 der Geschäftsordnung

Adam Bielan, Mariusz Kamiński, Rihards Kols, Małgorzata Gosiewska, Jadwiga Wiśniewska, Veronika Vrecionová, Ondřej Krutílek, Assita Kanko, Sebastian Tynkkynen, Joachim Stanisław Brudziński, Roberts Zīle, Michał Dworczyk, Alexandr Vondra
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0106/2025

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B10-0118/2025
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10‑0118/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien,

unter Hinweis auf Georgiens Status als EU-Bewerberland,

unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, und des für Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglieds, Marta Kos, vom 1.Dezember 2024 zu der Entscheidung Georgiens, die EU-Beitrittsverhandlungen bis Ende 2028 auszusetzen und die von der EU bereitgestellte finanzielle Unterstützung bis dahin abzulehnen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19.Dezember 2024,

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass sich die Lage in Georgien nach der betrügerischen Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024, die von der internationalen Gemeinschaft wegen schwerer Wahlmanipulation, der massenhaften Einschüchterung von Wählern und der systematischen Unterdrückung der demokratischen Opposition verurteilt wurde und einen besorgniserregenden Rückschritt für die Demokratie darstellt, drastisch verschlechtert hat;

B.in der Erwägung, dass die am 14.Dezember 2024 in Georgien abgehaltene ʰäԳٲ󲹴ڳswahl die erste ihrer Art war, die auf der Grundlage der im Jahr 2017 verabschiedeten Verfassungsänderungen durchgeführt wurde; in der Erwägung, dass die Partei „Georgischer Traum“ Micheil Qawelaschwili als einzigen Kandidaten vorgeschlagen hatte und er anschließend in Ermangelung von Gegenkandidaten mit 224 der 225 abgegebenen Stimmen gewählt wurde;

C.in der Erwägung, dass die Staatsorgane, die von der Partei „Georgischer Traum“ gestellt werden, unter direkter Missachtung des demokratischen Willens der Bevölkerung die EU-Beitrittsgespräche bis 2028 einseitig ausgesetzt und sich somit über die in der Verfassung verankerte Verpflichtung des Landes zur europäischen Integration hinweggesetzt und die hoheitlichen euroatlantischen Bestrebungen Georgiens faktisch untergraben haben;

D.in der Erwägung, dass die vom Georgischen Traum gestellte Regierung den Partnerschaften mit China und Iran Vorrang einräumt und trotz ihrer öffentlich erklärten euroatlantischen Bestrebungen viele Ansichten mit der russischen Regierung teilt;

E.in der Erwägung, dass es in ganz Georgien unvermittelt zu öffentlichen Massendemonstrationen kam, mit denen auf die Entscheidung der vom Georgischen Traum gestellten Regierung reagiert sowie gegen Rückschritte bei der Demokratie und Maßnahmen zur Beschneidung der Grundfreiheiten protestiert wurde;

F.in der Erwägung, dass das vom Georgischen Traum dominierte Parlament am 5.Februar 2025 49Parlamentsmitgliedern, die den Parteien „Koalition für den Wandel“, „Starkes Georgien“ und „Vereinte Nationale Bewegung“ angehören, das Mandat entzogen hat, wodurch das Parlament faktisch nur noch 101 von 150Mitgliedern hat;

G.in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung durch neue Rechtsvorschriften, die am 30.Dezember 2024 in Georgien in Kraft getreten sind, weiter willkürlich eingeschränkt werden;

H.in der Erwägung, dass sich die Journalistin Msia Amaghlobeli, die am 12.Januar 2025 verhaftet wurde und der eine Haftstrafe von vier bis sieben Jahren droht, weil sie einen Polizeibeamten geohrfeigt hat, in Solidarität mit allen politischen Gefangenen in Georgien im Hungerstreik befindet;

I.in der Erwägung, dass die vom Georgischen Traum gestellten Staatsorgane unter Einsatz übermäßiger Gewalt und willkürlicher Inhaftierungen gegen friedliche Demonstranten vorgegangen sind; in der Erwägung, dass die georgischen Sicherheitskräfte am 2.Februar 2025 friedliche Demonstrationen in Tiflis gewaltsam unterdrückten, was zur Festnahme von mehr als 30Demonstranten führte, darunter Nika Melia, Giorgi Ugulawa und Elene Choschtaria, die die demokratischen politischen Kräfte Georgiens anführen;

J.in der Erwägung, dass der Rat am 27.Januar 2025 beschlossen hat, Teile des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Georgien für georgische Diplomaten und Amtsträger auszusetzen, wohingegen gewöhnliche georgische Bürger auch weiterhin in den Genuss der Befreiung von der Visumpflicht kommen werden;

K.in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten als Reaktion auf die Rückschritte der georgischen Regierung bei der Demokratie die Strategische Partnerschaft zwischen den USA und Georgien ausgesetzt und persönliche Sanktionen gegen Funktionäre des Georgischen Traums sowie gegen den Oligarchen Bidsina Iwanischwili verhängt haben;

L.in der Erwägung, dass die Republik Georgien am 29.Januar 2025 ihre Delegation aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) zurückgezogen hat, nachdem die PACE gefordert hatte, dass die Parlamentswahl neu angesetzt wird, politische Gefangene freigelassen werden und Gewalttäter zur Rechenschaft gezogen werden;

M.in der Erwägung, dass Funktionäre des Georgischen Traums sich weiterhin antieuropäisch und prorussisch äußern und die demokratischen politischen Kräfte Georgiens, unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft fälschlich beschuldigen, als „ausländische Agenten“ zu fungieren, wobei sie versuchen, proeuropäischen Aktivismus unter Strafe zu stellen; in der Erwägung, dass der Georgische Traum behauptet, der Westen versuche, Georgien wieder in einen Krieg mit Russland zu drängen;

N.in der Erwägung, dass Micheil Saakaschwili, der von 2004 bis 2013 Präsident Georgiens war und Vorsitzender der größten prowestlichen politischen Partei ist, seit Oktober 2022 in Haft gehalten, im Gefängnis misshandelt und in Gerichtsverhandlungen einer demütigenden Behandlung unterzogen wird– ein Vorgehen, das eine klare und reale Gefahr für die Integrität der demokratischen Legitimation Georgiens darstellt; in der Erwägung, dass ihm dadurch, dass ihm wiederholt nicht gestattet wurde, im Gefängnis Besuch zu empfangen, der wesentliche Zugang zu Rechtsbeistand und Unterstützung durch die Familie verwehrt wurde, wodurch sich die unmenschlichen Bedingungen, unter denen er inhaftiert ist, weiter verschärft haben;

1.verurteilt aufs Schärfste das antidemokratische Vorgehen der vom Georgischen Traum gestellten Regierung, einschließlich ihrer einseitigen und verfassungswidrigen Entscheidung, den EU-Beitrittsprozess Georgiens bis 2028 auszusetzen, was in direktem Widerspruch zum Willen des georgischen Volkes steht und den Interessen autoritärer externer Akteure dient; bringt sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ den Weg hin zur europäischen Integration und zur NATO-Mitgliedschaft aufgegeben und Georgien gleichzeitig anfälliger für Einflüsse von außen und insbesondere aus dem Kreml gemacht hat; warnt davor, dass die anhaltenden Rückschritte Georgiens bei der demokratischen Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten direkte und schwerwiegende Auswirkungen auf die Aussichten des Landes auf einen EU-Beitritt haben werden, wobei hierzu auch die Aussetzung der finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erweiterungsrahmen der EU gehört;

2.betont, dass die jüngste Wahl weder frei noch fair war und durch weitverbreitete Wahlmanipulationen, darunter mehrfache Stimmabgabe und Missachtung der geheimen Abstimmung, Einschüchterung von Wählern, Stimmenkauf und schwerwiegende Unregelmäßigkeiten, beeinträchtigt wurde;

3.bedauert zutiefst, dass 49Mandate von Parlamentsmitgliedern zurückgenommen wurden, was dazu geführt hat, dass das Parlament Georgiens über keine alternativen politischen Kräfte mehr verfügt, und von einer weiteren Abkehr des Landes von der Demokratie zeugt;

4.fordert sofortige, freie und faire Parlaments- und ʰäԳٲ󲹴ڳswahlen in Georgien, die unter uneingeschränkter und transparenter Aufsicht durch internationale Gremien, einschließlich der EU, des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer demokratischer Institutionen, durchgeführt werden, damit das Land wieder eine rechtmäßige Führung erhält und die demokratischen Bestrebungen des georgischen Volkes gewahrt werden;

5.verurteilt aufs Schärfste, dass drakonische Rechtsvorschriften verabschiedet wurden, mit denen die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung ungerechtfertigt eingeschränkt werden; fordert die Staatsorgane Georgiens auf, diese repressiven Gesetze unverzüglich aufzuheben und alle politischen Gefangenen, einschließlich der Journalistin Msia Amaghlobeli, freizulassen;

6.ist beunruhigt über die anhaltenden und äußerst verstörenden Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen die demokratischen politischen Kräfte Georgiens sowie über die von der Parteiführung des Georgischen Traums einschließlich Oligarch Bidsina Iwanischwili angedrohten weiteren Repressionen, mit denen die demokratische, prowestliche Opposition verboten und abweichende Meinungen ausgeschaltet werden sollen;

7.fordert, dass die Polizeibrutalität und der übermäßige Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten unabhängig, transparent und unparteiisch untersucht werden; fordert, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auch Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden und Amtsträger der Regierung, die Repressionsmaßnahmen angeordnet haben, uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden;

8.bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem georgischen Volk und der dynamischen Zivilgesellschaft Georgiens, die traditionell eine sehr aktive und entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, das Land näher an den Westen heranzuführen, die Demokratisierung zu fördern und die euroatlantische Integration voranzutreiben, was mit den Wünschen des georgischen Volkes im Einklang steht; bedauert in diesem Zusammenhang die gegen den Westen gerichtete, feindselige Rhetorik, die von den Vertretern der Partei „Georgischer Traum“ gegenüber den strategischen westlichen Partnern Georgiens– einschließlich der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nebst den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Amtsträgern der EU– zunehmend an den Tag gelegt wird, sowie die Förderung russischer Desinformation und Manipulation durch den Georgischen Traum;

9.ist beunruhigt darüber, dass die vom Georgischen Traum gestellte Regierung sich klar an den vom Kreml unterstützten Darstellungen orientiert, ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Russland ausbaut und die euroatlantische Integration Georgiens vorsätzlich behindert, was den in der Verfassung verankerten und den strategischen Prioritäten des Landes grundlegend zuwiderläuft; verurteilt, dass die Handelsbeziehungen zu Russland gestärkt und absichtlich keine Sanktionen gegen Moskau verhängt werden, obwohl Russland das georgische Hoheitsgebiet schleichend besetzt und trotz der Aggression, die Russland gegenüber der Ukraine an den Tag legt;

10.begrüßt, dass die internationalen Partner, darunter auch die Vereinigten Staaten, eine entschiedene Haltung einnehmen, wenn es darum geht, die antidemokratischen Handlungen der vom Georgischen Traum gestellten Regierung zu verurteilen und wichtige bilaterale Partnerschaften wie die Strategische Partnerschaft zwischen den USA und Georgien auszusetzen;

11.fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft in Georgien insbesondere angesichts der immer strengeren Maßnahmen, die gegen das georgische Volk verhängt werden, auszuweiten und zu verstärken;

12.fordert den Rat und die demokratischen Partner der EU erneut auf, aufgrund der Rolle von Bidsina Iwanischwili bei der Verschlechterung des politischen Prozesses in Georgien sowie seiner Handlungen, die den verfassungsmäßigen Interessen des Landes zuwiderlaufen, einschließlich seiner Bemühungen, den Einflussbereich Russlands in dem Land wiederherzustellen, unverzüglich gezielte persönliche Sanktionen gegen ihn zu verhängen und sein gesamtes Vermögen in der EU einzufrieren;

13.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, persönliche Sanktionen gegen die Amtsträger und führenden Politiker in Georgien zu verhängen, die für die Rückschritte im Bereich der Demokratieverantwortlich sind, darunter Irakli Kobachidse, Kacha Kaladse, Bürgermeister von Tiflis, Schalwa Papuaschwili und Irakli Gharibaschwili, Präsident der Partei „Georgischer Traum“, und sie auf Richter auszuweiten, die politisch motivierte Urteile fällen;

14.begrüßt, dass die EU Einreiseverbote gegen georgische Amtsträger verhängt hat, betont jedoch, dass eine Aussetzung des Abkommens über die Visaliberalisierung mit Georgien erst in Betracht gezogen werden sollte, nachdem persönliche Sanktionen gegen Mitglieder der Regierungspartei und den beherrschenden Oligarchen, Bidsina Iwanischwili, verhängt wurden;

15.unterstützt, dass alle hochrangigen diplomatischen Kontakte mit der georgischen Regierung unverzüglich ausgesetzt werden, bis konkrete demokratische Reformen umgesetzt werden, während gleichzeitig die direkte Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft, die unabhängigen Medien und die prodemokratischen Oppositionskräfte Georgiens aufrechterhalten und ausgeweitet wird;

16.fordert den Rat nachdrücklich auf, die Auswirkungen, die die Schwächung der Demokratie in Georgien auf dessen Status als EU-Bewerberland hat, offiziell zu bewerten und künftige Beitrittsgespräche von der vollständigen Wiederherstellung der demokratischen Regierungsführung, der Medienfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit abhängig zu machen;

17.fordert, dass alle Präferenzhandelsabkommen und die finanzielle Unterstützung für die georgische Regierung ausgesetzt werden, wenn sie ihren autoritären Kurs fortsetzt, wobei sicherzustellen ist, dass die von der EU geleistete Unterstützung ausschließlich dem georgischen Volk und den Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich für demokratische Werte einsetzen, zugutekommt;

18.fordert alle prodemokratischen politischen Parteien, die von der georgischen Wählerschaft unterstützt wurden, auf, die Koordinierung untereinander zu formalisieren und eine vereinheitlichte Struktur zu schaffen, die die proeuropäischen Bestrebungen des georgischen Volkes im In- und Ausland vertritt;

19.bekräftigt seine dringende Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort und bedingungslos freizulassen, damit er sich im Ausland medizinisch behandeln lassen kann; betont, dass die vom Georgischen Traum gestellte Staatsorgane die volle und unbestreitbare Verantwortung für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen des ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili tragen und für alle Schäden, die ihm zugefügt werden, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden müssen;

20.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem De-facto-Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025
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