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ԳٲßܲԲԳٰ - B10-0143/2025ԳٲßܲԲԳٰ
B10-0143/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen und zu dem notwendigen Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten

28.1.2025-()

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Estelle Ceulemans
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten



Verfahren:
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument:
B10-0143/2025
Eingereichte Texte :
B10-0143/2025
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

10‑0143/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zu sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen und zu dem notwendigen Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten

()

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel151 und 153,

unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5.Oktober 2016 zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom[1],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15.Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[2],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16.Dezember 2021 zu dem Thema: „Demokratie am Arbeitsplatz: europäischer Rahmen für die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern und Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats“[3],

unter Hinweis auf die Entschließung vom 23.November 2023 zu dem Thema „Schaffung von Arbeitsplätzen– gerechter Übergang und nachhaltiges Investieren“[4],

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 2.Februar 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats[5],

unter Hinweis auf die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2015 angenommenen Leitlinien für einen gerechten Übergang zu ökologisch nachhaltigen Volkswirtschaften und Gesellschaften für alle,

unter Hinweis auf die Erklärung von La Hulpe vom 16.April 2024 zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,

unter Hinweis auf die Dreigliedrige Erklärung vom Januar 2024 für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog[6],

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 16.Juni 2022 zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität[7],

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11.Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang[8],

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1.Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 25.Mai 2023 mit dem Titel „Vollständige Beseitigung von Langzeitarbeitslosigkeit: Die lokale und regionale Perspektive“[9],

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1.Februar 2023 mit dem Titel „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ (),

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den ԳٲßܲԲԳٰ des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

A.in der Erwägung, dass der Übergang zu einer grünen, digitalen und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft notwendig ist, um das europäische Sozialmodell aufrechtzuerhalten, dieser Übergang selbst aber nur erreicht werden kann, wenn die Menschen ausreichend vor den negativen sozialen Folgen geschützt sind, die mit wirtschaftlichen Umwälzungen einhergehen können; in der Erwägung, dass Umwelt- und Klimaschutz für langfristigen Wohlstand und langfristiges Wohlergehen unerlässlich ist;

B.in der Erwägung, dass der soziale Dialog, Tarifverhandlungen und eine enge Einbindung der Gewerkschaften wesentlich sind, wenn es darum geht, die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung bei Umstrukturierungsprozessen zu wahren; in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Arbeitnehmer durch Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen in Unternehmen wichtiger denn je ist, um einen fairen und gerechten Übergang, die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum von Unternehmen sowie den Schutz von Arbeitsplätzen und der Kollektivinteressen der Arbeitnehmer wie angemessene Arbeitsbedingungen, ein angemessenes Arbeitsentgelt und Gleichbehandlung sicherzustellen; in der Erwägung, dass es beim gerechten Übergang darum geht, soziale Gerechtigkeit und die soziale Aufwärtskonvergenz zu fördern, eine gerechte Lastenteilung sicherzustellen und gleichzeitig für eine nachhaltige, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu sorgen, Klimaneutralität zu erzielen und den Klimawandel zu bekämpfen;

C.in der Erwägung, dass Umstrukturierungsprozesse sowohl zum Verlust als auch zum Zugewinn von Arbeitsplätzen führen können und dass sie unterschiedliche Formen umfassen und annehmen können, bei denen es sich beispielsweise um interne Umstrukturierungen, die Expansion von Unternehmen, Schließungen, Insolvenzen, Fusionen/Unternehmenskäufe, (Auslands-)Verlagerungen, Auslagerungen, Standortwechsel und Rückverlagerungen handeln kann; in der Erwägung, dass in den Richtlinien 98/59/EG[10], 2001/23/EG[11] und 2002/14/EG[12] des Rates die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung bei Umstrukturierungen von Unternehmen festgelegt sind;

D.in der Erwägung, dass nur 40% der europäischen Gewerkschaften angeben, über ausreichende Ressourcen zu verfügen, um Arbeitnehmer bei Umstrukturierungsprozessen wirksam vertreten zu können[13]; in der Erwägung, dass Gewerkschaftsvertreter, die in Bezug auf Umstrukturierungsverhandlungen geschult sind, um 50% erfolgreicher sind, was die Erhaltung von Arbeitsplätzen betrifft[14]; in der Erwägung, dass laut Eurofound fehlende Ressourcen und Kompetenzen sowie fehlende Zeit als wesentliche Hindernisse für das Engagement der Sozialpartner bei der Mitgestaltung des gerechten Übergangs ermittelt wurden, insbesondere was die lokale und regionale Ebene betrifft; in der Erwägung, dass sich die Fähigkeit der Europäischen Betriebsräte, Einfluss auf Umstrukturierungsprozesse zu nehmen, als begrenzt erwiesen hat und weiter gestärkt werden muss;

E.in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Schaffung von Arbeitsplätzen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen, indem der Übergang zu einer nachhaltigen und rentablen Wirtschaft, langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit und ökologische Nachhaltigkeit unterstützt werden; in der Erwägung, dass der Wandel unserer industriellen Basis eine Gelegenheit bietet, die Autonomie Europas zu stärken, die Deindustrialisierung umzukehren sowie sichere und beständige Arbeitsplätze zu schaffen, und dass er hilft, die Klima- und Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig die Arbeitnehmerrechte und die Menschen, die im Mittelpunkt eines sozialen Europas stehen, zu schützen; in der Erwägung, dass über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in der Vergangenheit bereits Mittel für die Umschulung von Arbeitnehmern, die infolge groß angelegter Umstrukturierungen entlassen wurden, bereitgestellt wurden, die Tausenden europäischen Arbeitnehmern zugutegekommen sind;

F.in der Erwägung, dass Unternehmen, die Umstrukturierungen durchführen, langfristigen Ziele wie wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und langfristiger Beschäftigungsstabilität in Verbindung mit anderen Zielen wie wirtschaftlichen Gewinnen Vorrang einräumen und in ihren Umstrukturierungsplänen gleichzeitig die Einbindung der Gewerkschaften und ihre eigene soziale Verantwortung stärken sollten; in der Erwägung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützt werden sollten;

G.in der Erwägung, dass der in Schlüsselbranchen bestehende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, einschließlich Fachkräften mit entsprechender beruflicher Ausbildung, eine erhebliche Erschwernis darstellt, was die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und ihre Fähigkeit, den grünen und den digitalen Wandel zu vollziehen, betrifft;

H.in der Erwägung, dass die verarbeitende Industrie, einschließlich der Automobilindustrie, der Stahlindustrie und der Mikrochip- und Halbleiterindustrie, eine der wichtigsten Säulen der Wirtschaft in Europa ist; in der Erwägung, dass diese Branchen Millionen von direkten und indirekten Arbeitsplätzen stellen;

I.in der Erwägung, dass es wichtig ist, auf die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs hinzuwirken, die dergestalt erfolgen muss, dass der Verlust von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie beschränkt bleibt und alle Interessenträger und Sozialpartner in den Transformationsprozess einbezogen werden; in der Erwägung, dass betroffene Arbeitnehmer unterstützt werden sollten, indem Weiterbildungs-, Umschulungs- und Ausbildungsangebote sowie entsprechende Sicherheitsnetze für den Fall einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit bereitgestellt werden;

1.hebt die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte und insbesondere Grundsatz5 betreffend die sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, einschließlich des Rechts auf faire und gleiche Behandlung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, Grundsatz7 betreffend Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz und Grundsatz8 betreffend den sozialen Dialog und die Einbeziehung der Arbeitnehmer hervor; betont, dass es dringend einer ambitionierten und wettbewerbsfähigen europäischen Industriepolitik mit erheblichen Investitionen bedarf, in deren Rahmen bei gleichzeitigem Abbau des Verwaltungsaufwands in den Mitgliedstaaten die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse[15] und Innovationen gefördert und in allen Regionen und Wirtschaftszweigen hochwertige Arbeitsplätze geschaffen sowie sozialer Fortschritt gestärkt und die Klimaziele erreicht werden; betont, dass diese Politik mit widerstandsfähigen und starken nationalen öffentlichen Dienstleistungen wie etwa dem Zugang zu Sozialschutz, angemessenem und bezahlbarem Wohnraum, erschwinglichen, gut funktionierenden und klimaneutralen Beförderungsmöglichkeiten, erschwinglicher und verfügbarer Kinderbetreuung, Altenpflege und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen kombiniert werden sollte;

2.stellt fest, dass die EU ihre Wirtschaft reformieren muss, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und den grünen und den digitalen Wandel zu vollziehen, wobei dies unter anderem durch eine europäische Industriepolitik erfolgen sollte; begrüßt die von der Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, geplante Einrichtung eines Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit; bekräftigt seine Forderung, den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung durch ein gemeinsames Investitionsinstrument[16] auf EU-Ebene zu stärken, um die derzeitigen und künftigen Prioritäten der EU, zu denen auch die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zählt, zu verwirklichen; ist der Ansicht, dass mit einem Instrument dieser Art sichergestellt werden sollte, dass in allen relevanten Bereichen die erforderlichen Ressourcen für die Entwicklung einer Industriepolitik und für Maßnahmen, die dem Schutz und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie der sozialen Aufwärtskonvergenz dienen, zur Verfügung stehen; fordert die Kommission und den Rat erneut auf, das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) zu verstärken, um Kurzarbeitsregelungen, das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmer, die im Rahmen des grünen Wandels vorübergehend entlassen würden, zu unterstützen, und dabei die Ergebnisse des abschließenden Bewertungsberichts und die Tatsache zu berücksichtigen, dass mithilfe von SURE 40Millionen Arbeitsplätze gerettet wurden[17];

3.betont, dass die Umsetzung einer europäischen Industriepolitik in Bezug auf hochwertige Arbeitsplätze die umfassende Einbeziehung der Sozialpartner erfordert und durch sozialen Dialog und Tarifverhandlungen erfolgen muss; fordert die Kommission auf, einen ambitionierten Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorzulegen und die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Sozialpartner umfassend in die Gestaltung und Umsetzung des künftigen europäischen Deals für eine saubere Industrie einbezogen und in diesem Zusammenhang angehört werden, und das übergeordnete Ziel der gesicherten Qualität und Stabilität von Arbeitsplätzen auf EU-Ebene zu berücksichtigen;

4.fordert die EU auf, handelspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und ihrem Schutz förderlich sind; betont, dass künftige Handelsabkommen den Normen der IAO entsprechende Arbeitsklauseln enthalten müssen, damit Arbeitnehmer und KMU im Rahmen des weltweiten Handels geschützt werden;

5.fordert die Kommission vor dem Hintergrund der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge[18] nachdrücklich auf, Tarifverhandlungen sowie die Nutzung der Sozialklausel und der Vorzugsbehandlung für Unternehmen, für deren Mitarbeiter Tarifverträge gelten, weiter voranzutreiben; fordert die Kommission auf, die Sozialklausel zu stärken, und betont, dass öffentliche Auftraggeber Wirtschaftsakteure, die in kriminelle Aktivitäten oder solche Aktivitäten, mit denen Tarifverhandlungen oder Gewerkschaften zum Erliegen gebracht bzw. handlungsunfähig gemacht oder geschwächt werden sollen, etwa indem systematisch gegen Gewerkschaften vorgegangen wird, verwickelt sind, von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen müssen; ist der Ansicht, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge systematisch gestärkt werden sollte; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass europäische und nationale Mittel eingesetzt werden, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unter anderem dadurch zu erleichtern, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen gefördert werden; ist ferner der Auffassung, dass keine finanzielle Unterstützung der EU für Unternehmen gewährt werden sollte, die die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und/oder Arbeitgeberverpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsrecht der EU, nationalem Arbeitsrecht oder den einschlägigen Tarifverträgen ergeben, nicht einhalten; ist der Ansicht, dass diese Unterstützung auch genutzt werden sollte, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der EU wie auch Tarifverhandlungen sowie die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitsrechts, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten bestehen, zu fördern, wobei hierzu auch angemessene Arbeitsbedingungen gehören; fordert, dass die Auszahlung von EU-Mitteln und die staatlichen Beihilfen der Mitgliedstaaten im Einklang mit einer europäischen Industriepolitik stehen, mit dem Ziel, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, Tarifverhandlungen zu fördern, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und -standards der EU sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu verbessern und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen;

6.fordert, dass europäische Investitionen in wesentliche Bereiche und wichtige Produkte getätigt werden, um die strategische Autonomie der EU sowie den digitalen und den grünen Wandel zu stärken, wobei hierzu beispielsweise der emissionsfreie Verkehr, erneuerbare Energieträger, saubere Technologien und digitale Technologien einschließlich künstlicher Intelligenz gehören; besteht darauf, dass diese Investitionen uneingeschränkt im Einklang mit bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitnehmerrechte stehen und der Entwicklung der Gemeinschaft dienen;

7.fordert die Kommission auf, die Entwicklungen bei der Umstrukturierung und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung anhand von Daten aus Instrumenten wie dem Europäischen Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen und der Beobachtungsstelle der EU für einen gerechten Übergang, die 2025 auf den Weg gebracht werden soll, zu überwachen, um einen Überblick über die Zahl der geschaffenen oder verloren gegangenen Arbeitsplätze und über die betroffenen Unternehmen zu erhalten;

8.stellt fest, dass die Verwirklichung digitaler und ökologischer Ziele Chancen birgt und gleichzeitig Veränderungen oder Umstrukturierungsprozesse in vielen Branchen erforderlich machen könnte; betont, dass dem sozialen Dialog bei der Antizipation und Steuerung dieser Prozesse eine wesentliche Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, hochwertige Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen und unumgängliche Arbeitsplatzverluste mit ausreichender Unterstützung zu bewältigen, und weist darauf hin, dass er zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen kann, die ihre sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Standards aufrechterhält; betont, dass bei Umstrukturierungsprozessen grundlegende Arbeitnehmerrechte wie das Recht auf Unterrichtung und Anhörung geachtet werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von Tarifverhandlungen zu ergreifen und darauf hinzuarbeiten, dass der Deckungsgrad von Tarifverträgen in allen Mitgliedstaaten auf mindestens 80% erhöht wird, wobei die Autonomie der Sozialpartner und das Recht auf Tarifverhandlungen uneingeschränkt zu achten sind; betont, dass Arbeitnehmer von Umstrukturierungen profitieren sollten, auch dann, wenn sie auf eine gleichwertige neue Stelle innerhalb ihres derzeitigen Unternehmens oder Wirtschaftszweigs versetzt werden oder eine Umschulung erhalten, um auf eine Stelle in einem zukunftssicheren Wirtschaftszweig wechseln zu können, wobei sie bei alldem angemessen unterstützt und entschädigt werden sollten;

9.betont, dass Entwicklungen, die zu Umstrukturierungsprozessen führen, von den Unternehmensleitungen antizipiert und Pläne für Änderungen so früh wie möglich ansetzen sollten, um Insolvenzen und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, wobei Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften frühzeitig einbezogen werden sollten, um einen konstruktiven sozialen Dialog sicherzustellen, wobei dies auch im Falle präventiver Restrukturierungsrahmen gilt, wie in der Richtlinie (EU) 2019/1023[19] vorgesehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, um Risiken frühzeitig zu erkennen und umfassende Pläne zu erarbeiten, mit denen dem Beschäftigungsbedarf und der benötigten wirtschaftlichen Stabilität Rechnung getragen wird; unterstützt in diesem Zusammenhang Investitionen in Maßnahmen für Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern, die an Umstrukturierungsprozessen beteiligt sind;

10.betont, dass Umstrukturierungsprozesse auch Auswirkungen auf die Lieferkette haben und ein erhebliches Risiko für die indirekte Beschäftigung in der gesamten EU darstellen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, KMU und andere Unternehmen, die sich in Umstrukturierungsprozessen befinden, zu unterstützen, damit sie die Auswirkungen auf andere europäische Unternehmen in ihrer Lieferkette in ihre Pläne einbeziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, Unternehmen, die indirekt von diesen Umstrukturierungsprozessen betroffen sind, zu unterstützen, um die Auswirkungen auf die Beschäftigung abzumildern;

11.betont, dass die EU gegen den Fachkräftemangel in strategischen Wirtschaftszweigen vorgehen muss, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern; weist darauf hin, dass die Behebung des Fachkräftemangels und die Unterstützung von Arbeitnehmern, die nach einem Umstrukturierungsprozess ihren Arbeitsplatz wechseln müssen, einander ergänzende Ziele sind; betont, dass ein ausreichender Zugang zu Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Wechsel zu einem neuen Arbeitsplatz in einem anderen Wirtschaftszweig ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dies in ihren Vorschlägen für einen Deal für eine saubere Industrie und für die Union der Kompetenzen unter anderem dadurch zu berücksichtigen, dass die Rolle der Zentren der beruflichen Exzellenz ausgeweitet wird; fordert die Kommission auf, die Anerkennung von Kompetenzen über alle Mitgliedstaaten hinweg zu verbessern und dafür zu sorgen, dass in ihren Programmen besser auf die Bedürfnisse von Fachkräften mit entsprechender beruflicher Ausbildung eingegangen wird;

12.betont, dass Umstrukturierungsprozesse nicht als Vorwand genutzt werden dürfen, um die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung sowie das Recht auf Tarifverhandlungen und Gewerkschaftsrechte zu verletzen[20]; missbilligt, dass das grundlegende Recht auf Tarifverhandlungen sowie auf Unterrichtung und Anhörung im Vorfeld von Entscheidungen verletzt wird; betont, dass die Gewerkschaften befugt sein müssen, jedwede Umstrukturierungsentscheidung eines Unternehmens zu prüfen, wobei sie das Recht haben müssen, auf Kosten des Arbeitgebers die Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Tarifverhandlungen sicherzustellen und zu verhindern, dass insbesondere bei Insolvenzen aus taktischen Gründen missbräuchlich auf Umstrukturierungsprozesse als Mittel zur Umgehung von Arbeitgeberpflichten zurückgegriffen wird; betont, dass bei Verstößen und Zuwiderhandlungen Sanktionen verhängt werden sollten;

13.ist beunruhigt darüber, dass die Bestimmungen des europäischen Gesellschaftsrechts sowie ihre Auslegung in einigen Rechtssachen zu Schlupflöchern führen und die Umgehung verbindlicher nationaler Mitbestimmungsvorschriften ermöglichen[21]; bekräftigt seine Forderung, eine für Europäische Gesellschaften geltende neue Rahmenrichtlinie über das Recht von Arbeitnehmern auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung einzuführen, um für diese Gesellschaftsformen und insbesondere auf Gesellschaftsebene Mindeststandards für die Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung festzulegen;

14.betont, dass eine der wirksamsten Methoden, Umstrukturierungen zu verhindern, in proaktiver Antizipation und dem Management von Veränderungen mittels Tarifverhandlungen sowie Unterrichtung und Anhörung besteht; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt vorzulegen, um unter anderem die Demokratie am Arbeitsplatz im Hinblick auf Maßnahmen zu stärken, die den Klimawandel, den digitalen Wandel und Umstrukturierungen betreffen, sowie die Antizipation und das Management von Veränderungen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Recht aller Arbeitnehmer auf Schulungen sicherzustellen, die kostenlos und während der Arbeitszeit absolviert werden können, und somit für hochwertige Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen, lebenslanges Lernen, die Schulung von Arbeitnehmern und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung zu sorgen; weist darauf hin, dass Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen so weit wie möglich Vorrang vor einer etwaigen Streichung von Arbeitsplätzen eingeräumt werden sollte; hält es für wesentlich, in Fällen, in denen ein Arbeitsplatzwechsel erforderlich ist, einen Wechsel in einen strategischen Wirtschaftszweig oder eine Wachstumsbranche zu fördern und den Arbeitnehmern dabei ausreichend Zeit für die Anpassung einzuräumen und die notwendige Unterstützung zu bieten, um den Wechsel zu erleichtern und zu verhindern, dass die Arbeitnehmer einen finanziellen Verlust erleiden;

15.betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein fester Bestandteil der Übergangsstrategien sein und durchgehend in die damit zusammenhängenden politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen einbezogen werden sollte, um die Gerechtigkeit in unseren Gesellschaften zu stärken; hält es für wesentlich, die Gleichbehandlung und den gleichberechtigten Zugang zu wirtschaftlichen Chancen für Frauen sicherzustellen, wobei ein Augenmerk auf die schutzbedürftigsten Frauen wie etwa Frauen mit Behinderungen, alleinerziehende Mütter, Frauen, die Minderheiten angehören, und Migrantinnen zu legen ist;

16.ist der Ansicht, dass ein mit den Sozialpartnern vereinbarter Industrieplan von wesentlicher Bedeutung ist, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit europäischer Industrieunternehmen zu fördern und–wenn der schlimmste Fall eintritt– Schließungen und betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen und insbesondere KMU dabei zu unterstützen, betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen einzuführen, die dazu beitragen, betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden, wie etwa befristete Unterstützungsprogramme, die es ermöglichen, Arbeitsplätze während der Übergangsphase zu schützen und so zu verhindern, dass strategische industrielle Kapazitäten und Fachkräfte verloren gehen; fordert die sich in Umstrukturierungsprozessen befindlichen europäischen Unternehmen und Arbeitgeber auf, frühzeitig Pläne auszuarbeiten und umzusetzen, um zu vermeiden, dass Arbeitsplätze verloren gehen, und um angemessene Arbeitsbedingungen und hohe Sozialstandards aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist; verlangt einen stärkeren Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen und fordert, dass Arbeitnehmer, die von Umstrukturierungen betroffen sind, im erforderlichen Maße unterstütz werden, damit sie Zugang zu Umschulungsmöglichkeiten und Unterstützung etwa in Form einer Einkommensstützung erhalten, auch bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung; bekräftigt, dass die Würde und die Rechte der Arbeitnehmer wie auch die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit des Unternehmens wichtige Ziele sind, die es im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen zu berücksichtigen gilt;

17.begrüßt, dass die Kommission angekündigt hat, einen Deal für eine saubere Industrie vorzuschlagen, der nicht nur vorsieht, dass die Dekarbonisierung beschleunigt wird, sondern auch, dass hochwertige Arbeitsplätze in der grünen und der digitalen Wirtschaft in der EU erhalten und geschaffen werden; betont, dass es bei dem Deal für eine saubere Industrie hauptsächlich um strategische Industriezweige und darum gehen sollte, die Verlagerung der Produktion und den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden und gleichzeitig das europäische Sozialmodell und die soziale Gerechtigkeit zu stärken;

18.fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Ausarbeitung einer Rahmenrichtlinie in Erwägung zu ziehen, um die Herausforderungen und Komplexitäten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Arbeitgeber in Unterauftragsvergabeketten und bei der Zusammenarbeit mit Arbeitsvermitteln in Europa anzugehen, um angemessene Arbeitsbedingungen und die Achtung der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen; fordert, dass in die Rahmenrichtlinie Maßnahmen aufgenommen werden, mit denen die Rolle von Arbeitsvermittlern, bei denen es sich nicht um Leiharbeitsunternehmen handelt, geregelt wird, und dass ein allgemeiner Rechtsrahmen der EU eingeführt wird, mit dem die Vergabe von Unteraufträgen begrenzt und die gesamtschuldnerische Haftung über die Unterauftragskette hinweg sichergestellt wird, um der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen ein Ende zu setzen und die Rechte von Arbeitnehmern und ihre Ansprüche etwa im Fall von Lohnrückständen, Nichtzahlung von Sozialbeiträgen, Konkurs, untertauchenden Unternehmen und Briefkastenfirmen, die nicht wie vereinbart bezahlen, zu schützen; fordert, dass in die Richtlinie Bestimmungen aufgenommen werden, mit denen– auch für bei Unterauftragnehmern beschäftigten Arbeitnehmern– die Achtung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung sowie des Rechts auf Tarifverhandlungen sichergestellt wird;

19.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner bei ihren Bemühungen zu unterstützen, auf den geeigneten Ebenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem grünen Wandel in Tarifverhandlungen aufzunehmen; betont, dass die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten eines Unternehmens, der Schutz der Arbeitnehmer vor den Auswirkungen des Klimawandels und die Auswirkungen des grünen Wandels auf die Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverträge abgedeckt werden können; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Initiativen, mit denen Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden, sich an den grünen Wandel anzupassen, weiter zu unterstützen und Tarifverhandlungen zu einem Schlüsselinstrument zu machen, wenn es darum geht, für ausgewogene Produktionsmodelle zu sorgen, mit denen die Umwelt geschützt und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden;

20.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 10. März 2025
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