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B10-0166/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Fortsetzung der unerschütterlichen Unterstützung der Ukraine durch die EU drei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg

7.3.2025-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel136 Absatz2 der Geschäftsordnung

Özlem Demirel, Danilo Della Valle
im Namen der Fraktion The Left

10‑0166/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Fortsetzung der unerschütterlichen Unterstützung der Ukraine durch die EU drei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, insbesondere auf die Verpflichtung aller Staaten gemäß Artikel2 der Charta, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen und ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen,

unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, insbesondere das naturgegebene Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel51 der Charta im Falle eines bewaffneten Angriffs,

unter Hinweis auf die Resolution2625 (XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24.Oktober 1970, insbesondere die darin enthaltenen Grundsätze, dass das Hoheitsgebiet eines Staates nicht zum Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat als Ergebnis der Androhung oder Anwendung von Gewalt gemacht werden darf und dass jeder Versuch, die nationale Einheit und territoriale Unversehrtheit eines Staates oder Landes teilweise oder gänzlich zu zerstören oder seine politische Unabhängigkeit zu beeinträchtigen, mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist,

unter Hinweis auf die Resolution3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14.Dezember 1974, in der Aggression definiert ist als die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist,

unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und das dazugehörige ZusatzprotokollI von 1977,

unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris für ein neues Europa und das Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien,

unter Hinweis auf die Berichte des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in der Ukraine,

unter Hinweis auf die regelmäßigen Berichte des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten,

unter Hinweis auf die seit dem Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommenen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

unter Hinweis darauf, dass die Ukraine am 28.Februar 2022 einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt hat,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17.Juni 2022 mit dem Titel „Stellungnahme der Kommission zum Antrag der Ukraine auf Beitritt zur Europäischen Union“ (),

unter Hinweis auf die einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24.Juni 2022,

unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30.Oktober 2024 mit dem Titel „Ukraine 2024 Report“ (Bericht 2024 über die Ukraine) (SWD(2024)0699),

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit dem 24.Februar 2022 unter eklatantem und offenkundigem Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts einen groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt;

B.in der Erwägung, dass Russland am 30.September 2022 einseitig die Annexion der teilweise von Russland besetzten ukrainischen Gebiete Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja erklärt hat, nachdem es zuvor bereits die Halbinsel Krim annektiert hatte;

C.in der Erwägung, dass die Menschen in ganz Europa über den Krieg, der in einen Krieg zwischen Kernwaffenstaaten münden könnte, zutiefst besorgt sind;

D.in der Erwägung, dass jüngsten Umfragen zufolge die Mehrheit der Ukrainer dafür ist, Verhandlungen aufzunehmen und den Krieg möglichst bald zu beenden;

E.in der Erwägung, dass im März und April 2022 in Istanbul direkte Friedensgespräche zwischen Russland und der Ukraine stattfanden, bei denen ein mögliches Friedensabkommen erörtert wurde;

F.in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine auf beiden Seiten zu Hunderttausenden von Opfern geführt hat und dass nach Ansicht mehrerer Militäranalysten eine militärische Lösung des Konflikts kurzfristig unwahrscheinlich ist; in der Erwägung, dass die Anzahl der Deserteure, die den Kriegsdienst verweigern, sowohl auf ukrainischer als auch auf russischer Seite stetig steigt;

G.in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit Beginn des Krieges finanzielle, militärische und humanitäre Hilfen und Flüchtlingshilfe im Gesamtumfang von mehr als 167Mrd.USD für die Ukraine bereitgestellt haben; in der Erwägung, dass die EU im Juli 2024 die ersten 1,6Mrd.USD an aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten gewonnenen Mitteln bereitgestellt hat, welche im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und der Ukraine-Fazilität zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten der Ukraine und zur Unterstützung des Wiederaufbaus des Landes verwendet werden sollen; in der Erwägung, dass die EU im Juni 2024 förmliche Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen hat;

H.in der Erwägung, dass die VorverfahrenskammerII des Internationalen Strafgerichtshofs am 17.März 2023 Haftbefehle gegen den Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und die Kinderrechtsbeauftragte im Amt des Präsidenten der Russischen Föderation, Marija Lwowa‑Belowa, erlassen hat;

I.in der Erwägung, dass die Regierung des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden die Ukraine ermächtigt hatte, von den USA gelieferte Langstreckenraketen für tiefere Angriffe innerhalb Russlands einzusetzen und die Waffenlieferungen, einschließlich der Lieferung von Antipersonenminen, erhöht hatte;

J.in der Erwägung, dass das Ottawa-Übereinkommen, das von der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU ratifiziert wurde, den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Antipersonenminen aufgrund ihres willkürlichen Charakters und ihrer verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere Kinder, untersagt;

K.in der Erwägung, dass Russland seine Nukleardoktrin überarbeitet und ein Abkommen über eine verstärkte militärische Zusammenarbeit mit Nordkorea unterzeichnet hat;

L.in der Erwägung, dass die ukrainische Wirtschaft durch den Krieg zerstört wird, weite Teile der Industrie und der Ressourcen in ausländisches Eigentum, einschließlich westlicher multinationaler Unternehmen, übergegangen sind und die Bevölkerung unter Verarmung leidet und von Vertreibung betroffen ist; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Folgen des Krieges auch den Mitgliedstaaten der EU Schaden zugefügt und zu Energiekrisen, Inflation und Deindustrialisierung beigetragen haben, während sie in erster Linie den wirtschaftlichen und militärischen Interessen der USA zugutekamen;

M.in der Erwägung, dass diplomatische Initiativen zur Beendigung des Krieges in der Außenpolitik der EU weitgehend fehlen;

N.in der Erwägung, dass die Trump-Regierung einen bilateralen Dialog mit der Russischen Föderation mit dem Ziel führt, dass der Konflikt in der Ukraine beendet wird, womit Vertreter des ukrainischen Volkes von den Verhandlungen über ihre eigene Zukunft und Souveränität ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass der daraus resultierende Ausschluss der Führungsspitzen der EU von den Verhandlungen eine Folge ihrer vollständigen Ausrichtung an den Vereinigten Staaten und der NATO ist;

O.in der Erwägung, dass die Politik der Ausrichtung an der NATO und den Vereinigten Staaten im Laufe der Jahre dazu geführt hat, dass Europa zum Mittäter an dem Völkermord am palästinensischen Volk durch die israelische Regierung und zu einem Zuschauer geworden ist;

P.in der Erwägung, dass Europa ein Interesse daran hat, einen dauerhaften Frieden und ein europäisches Sicherheitssystem zu schaffen, das zum Aufbau friedlicher Beziehungen zu seinen Nachbarländern beiträgt, sowie an einer Politik der gegenseitigen nuklearen Abrüstung anstelle eines neuen sinnlosen Wettrüstens und eines neuen kalten Krieges;

Q.in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die Ukraine dazu zwingen, ein Abkommen über den Abbau ukrainischer mineralischer Rohstoffe als Vorbedingung dafür abzuschließen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ihr Engagement fortsetzen; in der Erwägung, dass das Abkommen aufgrund eines öffentlich geführten mündlichen Schlagabtauschs von bislang noch nie da gewesenem Ausmaß zwischen Präsident Trump und Präsident Selenskyj im Oval Office zunächst nicht unterzeichnet wurde;

R.in der Erwägung, dass das Ziel der Trump-Regierung, den Konflikt in der Ukraine und mit Russland zu beenden, mit dem erklärten Ziel zusammenhängt, ihr Augenmerk auf die Eindämmung Chinas und des indopazifischen Raums zu richten, was auch die Vorgängerregierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer strategischen Priorität erklärt hatte; in der Erwägung, dass Präsident Trump ganz offen erklärt hat, die Ukraine werde der NATO nicht beitreten;

S.in der Erwägung, dass am 2.März 2025 mehrere führende Politiker von der NATO angehörenden EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern in Anwesenheit des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in London zusammenkamen und in diesem Zuge die militärische Unterstützung der Ukraine bekräftigten und sie sogar erhöhten; in der Erwägung, dass der Premierminister des Vereinigten Königreichs Keir Starmer und der französische Präsident Emmanuel Macron bei dieser Gelegenheit ihre Bereitschaft bekräftigten, ihre Streitkräfte im Rahmen eines noch nicht definierten Friedensplans und als Teil einer nicht definierten „Koalition der Willigen“ in der Ukraine einzusetzen;

T.in der Erwägung, dass Präsident Trump die Aussetzung aller militärischen und nachrichtendienstlichen Unterstützung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Ukraine verkündet hat; in der Erwägung, dass Präsident Selenskyj einige Stunden nach der Ankündigung seine Bereitschaft bekundete, das Rohstoffabkommen zu unterzeichnen und in Friedensgespräche unter der Führung von Präsident Trump einzutreten;

U.in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Sondertagung vom 6.März 2025 seine Unterstützung für den von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegten Plan „ReArm Europe“ bekundet hat, in dessen Rahmen in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel für Verteidigung in Höhe von bis zu 800Mrd.EUR mobilisiert werden sollen;

1.bekräftigt, dass es den Angriff auf die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine, den der Einmarsch der Russischen Föderation in das Land darstellt, auf das Schärfste verurteilt; verurteilt diesen Einmarsch als Angriffskrieg, der einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellt und für den es keine Rechtfertigung gibt; verurteilt die Beteiligung von Belarus an diesem Angriff;

2.bringt seine tief empfundene Solidarität mit dem ukrainischen Volk und den Angehörigen aller Opfer zum Ausdruck;

3.betont, dass es den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union nicht gelungen ist, eine ernsthafte diplomatische Lösung für den Krieg in der Ukraine auszuarbeiten, und fordert einen sofortigen Übergang zu Friedensverhandlungen; betont, dass es dringend intensiver und anhaltender diplomatischer Bemühungen bedarf, um den Krieg in der Ukraine und das Leid der ukrainischen Bevölkerung sofort zu beenden; bedauert, dass bislang noch keine diplomatische und friedliche Lösung des Konflikts gefunden wurde; bedauert die vollständige Ausrichtung der EU an der Politik der USA und der NATO, die die EU in den vergangenen drei Jahren daran gehindert hat, autonome diplomatische Initiativen zu ergreifen, zumal sich die EU offen gegen jede Art von Dialog mit Russland ausspricht; fordert verstärkte Anstrengungen, damit nun endlich Friedensverhandlungen eingeleitet werden, an denen alle Parteien beteiligt sind; fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, einen sofortigen Waffenstillstand und eine Verhandlungslösung zu unterstützen;

4.bedauert das arrogante Verhalten der Trump-Regierung gegenüber der Ukraine und ihren europäischen Verbündeten; betont, dass ein Friedensabkommen nicht ohne die Beteiligung und Zustimmung aller Parteien geschlossen werden es nicht allein das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Großmächten sein darf;

5.betont, dass die Priorität der Biden- sowie der Trump-Regierung darin bestand, die Interessen der Vereinigten Staaten zu verfolgen, während die europäische Führung den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und der Unterordnung unter die NATO Vorrang vor der Verteidigung des Friedens in Europa sowie der europäischen Interessen eingeräumt hat; ist der Ansicht, dass kurzfristig keine militärische Lösung für den derzeitigen Konflikt in Betracht gezogen werden kann; bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass es der EU an Initiative, Beteiligung und Zusammenarbeit in Bezug auf jedweden Verhandlungsprozess mangelt und dass keine Anstrengungen unternommen wurden, um konkrete und realistische Bedingungen zu ermitteln, unter denen Verhandlungen stattfinden könnten; prangert die Heuchelei der EU an, insbesondere ihre Haltung zu diesem Konflikt im Vergleich dazu, dass sie die Unterstützung und den Schutz, den die Vereinigten Staaten von Amerika und andere NATO- und EU-Mächte der völkermörderischen Politik Israels gegenüber dem palästinensischen Volk nach wie vor gewähren, befürwortet, sowie die Eskalation des Krieges im Nahen Osten;

6.vertritt die Auffassung, dass die EU – durch Einberufung einer multilateralen Friedens- und Sicherheitskonferenz auf eigene Initiative – eine bedeutende diplomatische Maßnahme hätte anstoßen müssen; weist darauf hin, dass die EU sich gemäß Artikel21 des Vertrags über die Europäische Union für multilaterale Lösungen einsetzen und „nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki [...] den Frieden [...] erhalten, Konflikte [...] verhüten und die internationale Sicherheit [...] stärken“ sollte; besteht darauf, dass ein förmlicher Verhandlungsprozess unter der Federführung der Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingeleitet wird, wodurch eine neutrale Plattform für den Dialog geboten und dazu beitragen würde, dass ein etwaiges Abkommen dem Völkerrecht und den Rechte aller beteiligten Parteien Rechnung trägt; fordert die EU auf, mit allen einschlägigen Akteuren, einschließlich der Ukraine und Russlands sowie blockfreier Staaten, direkt zusammenzuarbeiten, um eine diplomatische Lösung des Konflikts zu begünstigen; fordert, dass die EU ihre Bemühungen nicht ausschließlich auf die weitere finanzielle Unterstützung der Ukraine ausrichtet, sondern auch auf diplomatischer Ebene initiativ wird, um einen Waffenstillstand und eine politische Lösung des Konflikts zu erreichen; fordert erneuerte Initiativen der EU zur Förderung der allseitigen nuklearen Abrüstung und zur Verringerung der Abhängigkeit von nuklearer Abschreckung in globalen Sicherheitsstrategien;

7.ist zutiefst besorgt über die geopolitischen Spannungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation in der gemeinsamen östlichen Nachbarschaft, welche zu einer direkten Konfrontation zwischen den Lagern zu führen drohen, die verheerende Folgen für Europa und die Welt haben könnte; weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU eine Konfrontation oder einen Krieg mit Russland fürchten; lehnt eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ab und erkennt an, dass ein solcher Schritt lediglich zu einer Verschärfung der Spannungen und einer Verlängerung des Krieges führen würde;

8.betont, dass die Grundlage der Sicherheit Europas kollektive Diplomatie und regionale Stabilität sein müssen und nicht eine Politik der militärischen Expansion oder eine Konfrontation verschiedener Lager; erachtet es für zeitlich geboten, dass die EU einen sicherheits- und außenpolitischen Kurs der Blockfreiheit verfolgt und diesbezüglich unabhängig von der NATO und den Vereinigten Staaten von Amerika agiert;

9.spricht sich entschieden dagegen aus, europäische Truppen in die Ukraine zu entsenden, und bekräftigt, dass die Entsendung von Friedenstruppen aus Drittländern nur auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien und eines Mandats der Vereinten Nationen in Betracht gezogen werden kann;

10.spricht sich nachdrücklich gegen die auf der Sondertagung des Europäischen Rates zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für den Aufrüstungsplan von Ursula von der Leyen und gegen eine Militarisierung der EU aus, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Kohäsionsfonds für Militärausgaben; bekräftigt, dass die europäischen Kohäsionsfonds und Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt dafür genutzt werden müssen, Investitionen in den Bereichen Schule, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Innovation und Forschung, Digitalisierung und Bekämpfung des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Verlusts an biologischer Vielfalt zu ermöglichen; betont, dass der angestrebte Aufbau einer gemeinsamen europäischen Verteidigung und die Erreichung einer strategischen Autonomie und Unabhängigkeit von den Vereinigten Staaten von Amerika und der NATO nicht auf Kosten von Sozialausgaben gehen darf; verurteilt die Doppelmoral dieses neoliberal und atlantisch ausgerichteten Europas, das für Militärausgaben Flexibilität bei den Haushaltsregeln einräumt, gleichzeitig aber weiterhin Sparmaßnahmen und neoliberale Kriterien für die Sozial- und Wirtschaftspolitik auferlegt; bedauert zutiefst den Beschluss, den Aufrüstungsplan unter Berufung auf Artikel122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ohne Abstimmung und ohne demokratische oder parlamentarische Kontrolle zu billigen;

11.fordert, dass die Russische Föderation die Anwendung von Gewalt gegen die Ukraine einstellt und jegliche unrechtmäßige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jeglichen Staat zu unterlassen; fordert, dass die Russische Föderation ihre Streitkräfte aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht; bekräftigt sein Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, die sich auch auf ihre Hoheitsgewässer erstrecken;

12.fordert Russland mit größtem Nachdruck auf, seinen aktuellen Kurs der Gewalt und der Aggression umzukehren und erneut einen Kurs des Dialogs und der Verhandlungen einzuschlagen; fordert die NATO und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Konflikt nicht weiter durch die Beteiligung an einem neuen Wettrüsten eskalieren zu lassen; bedauert die angekündigte Stationierung von US-Kurz- und -Mittelstreckenraketen in Deutschland; verurteilt aufs Schärfste die jüngste Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, den Einsatz von Langstreckenwaffen für Angriffe auf Russland zu genehmigen, sowie die Entscheidung Russlands, seine Nukleardoktrin zu überprüfen; ist zutiefst besorgt über die überarbeitete Nukleardoktrin Russlands, die eine geringere Schwelle für den Einsatz von Kernwaffen vorsieht, und fordert alle Kernwaffenstaaten auf, Verpflichtungen in Form von Nichtverbreitungsübereinkommen einzugehen; betont, dass beide Entscheidungen weitere Eskalationsstufen darstellen, was das Erfordernis diplomatischer Bemühungen noch dringlicher macht;

13.bringt seine entschiedene Ablehnung des Konflikts sowie seine tiefe Besorgnis über die Gefahr seiner Eskalation zum Ausdruck, die sich aus dem Einsatz von Waffen und Raketen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich und anderen westlichen Ländern für Angriffe auf Ziele in Russland ergeben und in einer direkten Konfrontation zwischen der EU, der NATO und Russland münden könnte;

14.verurteilt die wirtschaftliche Ausbeutung der Ukraine durch ausländische Akteure wie die Trump-Regierung und westliche multinationale Konzerne, welche den Krieg zum Erwerb strategischer Vermögenswerte und Ressourcen genutzt haben, wodurch die Souveränität und die wirtschaftliche Zukunft der Ukraine untergraben werden; merkt an, dass die Ukraine in den kommenden Jahren erhebliche und belastende Schuldendienstzahlungen an den Internationalen Währungsfond und andere internationale Kreditgeber leisten muss; ist der Ansicht, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Ukraine der Zugang der Ukraine zu öffentlichen Mitteln für den Wiederaufbau und die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen erheblich eingeschränkt wird, wenn die vor dem Krieg und während des Krieges entstandenen Schulden weiter beglichen werden; fordert die EU daher auf, die Auslandsschulden der Ukraine abzuschreiben;

15.fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entsendung von Friedenstruppen der Vereinten Nationen zum Schutz der 15Kernreaktoren in der Ukraine in enger Zusammenarbeit mit der Mission der Internationalen Atomenergie-Organisation dringend zu unterstützen; betont, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen gemäß ihrer Resolution377 (V) subsidiäre Entscheidungsbefugnisse hat, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht in der Lage ist, geeignete Beschlüsse im Bereich der Friedenssicherung zu fassen;

16.verurteilt aufs Schärfste die Vertiefung der militärischen Beziehungen zwischen Russland und Nordkorea, einschließlich der berichteten Weitergabe von Waffen, mit der gegen die internationalen Sanktionen verstoßen wird und die globalen Sicherheitsrisiken verschärft werden; fordert die EU und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, die Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Waffenhandels zu verstärken und die Durchsetzung bestehender Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Bezug auf das Atomwaffenprogramm zu unterstützen;

17.verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, Antipersonenminen an die Ukraine zu liefern, und betont, dass solche Waffen gegen internationale humanitäre Grundsätze verstoßen und langfristig katastrophale Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben; fordert die EU nachdrücklich auf, sich erneut zu den im Rahmen des Ottawa-Übereinkommens eingegangen Verpflichtungen zu bekennen und sicherzustellen, dass sich kein Mitgliedstaat direkt oder indirekt am Einsatz oder an der Weitergabe dieser Waffen beteiligt;

18.fordert alle Länder, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, die Ukraine und Russland, auf, sich an die Grundsätze des Ottawa-Übereinkommens zu halten und auf die weltweite Abschaffung von Antipersonenminen hinzuarbeiten;

19.ist entsetzt über die anhaltenden groß angelegten Angriffe Russlands auf zivile Infrastruktur, einschließlich Energieanlagen, Wohngebiete, Schulen und Krankenhäuser; fordert Russland nachdrücklich auf, sämtliche Feindseligkeiten, Bombardierungen und Angriffe auf die Zivilbevölkerung unverzüglich einzustellen; fordert, dass alle Parteien in vollem Umfang ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu verschonen, davon abzusehen, Objekte, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind, anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, und humanitäres Hilfspersonal sowie die für humanitäre Hilfsmaßnahmen genutzten Lieferungen zu achten und zu schützen; betont, dass die für Kriegsverbrechen Verantwortlichen nach Maßgabe des Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen werden müssen;

20.prangert die Auswirkungen des Krieges auf die psychische, körperliche, sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen an; weist darauf hin, dass die Zerstörung von Infrastruktur in der Ukraine katastrophale Folgen für die Gesundheit von Frauen hat, welche häufig Pflege-, Gesundheits- und Betreuungsdienste erbringen;

21.ist besorgt über die wirtschaftlichen, ökologischen, energiebezogenen und sozialen Folgen des Krieges in Europa und weltweit; weist darauf hin, dass die zum Teil durch steigende Energiepreise bedingte Inflation eine Belastung für die Beschäftigten und die schutzbedürftigsten Gruppen darstellt; bringt seine Besorgnis über die Umweltauswirkungen des Krieges und über die zunehmende Energieabhängigkeit der EU von Flüssigerdgas aus den Vereinigten Staaten von Amerika zum Ausdruck;

22.bedauert, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz[1] so eng ausgelegt wird, dass viele Frauen, die vor dem Angriffskrieg Russlands geflohen sind, keinen Zugang zu Abtreibungen oder anderen Behandlungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben, auch nicht nach sexuellem Missbrauch; ist entsetzt darüber, dass infolgedessen viele Frauen gezwungen sind, in die vom Krieg erschütterte Ukraine zurückzukehren, um Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, damit verbundene Rechte sowie reproduktive Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen zu können; fordert die Kommission auf, die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz dahin gehend zu überarbeiten, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die gleiche Fürsorgeleistungen anzubieten, wie sie die Frauen andernfalls nur in der Ukraine erhalten könnten;

23.fordert die EU auf, internationale Gerichtsverfahren wegen während des Krieges begangener Kriegsverbrechen zu unterstützen; betont, dass die Grundsätze der Wiederherstellung und der Nichtwiederholung eingehalten werden müssen; verurteilt, dass die EU im Hinblick auf Sanktionen und internationale Gerechtigkeit nach zweierlei Maß misst;

24.weist darauf hin, dass der Wiederaufbau der Ukraine höchste Priorität haben muss und dass sich Russland finanziell an diesem Wiederaufbau beteiligen muss; erachtet es als geboten, dass der Wiederaufbau auf den Bedürfnissen des ukrainischen Volkes und nicht auf Gewinninteressen von Unternehmen beruht; unterstützt die Forderungen, zu gegebener Zeit eine internationale Konferenz zu veranstalten, um im Rahmen des Solidaritäts-Treuhandfonds für die Ukraine Mittel zu mobilisieren; betont, dass vorrangig solche Einrichtungen wiederaufgebaut werden müssen, die Ukrainerinnen und Ukrainern, die dies beabsichtigen sollten, eine sichere Rückkehr ermöglichen;

25.ist zutiefst besorgt über die Änderungen des ukrainischen Arbeitsrechts und unterstreicht, dass starke Gewerkschaften, gute Arbeitsbedingungen und ein solider und funktionierender öffentlicher Sektor eine wichtige Voraussetzung dafür sind, dass eine Gesellschaft gut gegen externe Herausforderungen wie Kriege gewappnet ist;

26.hebt die Empfehlungen der hochrangigen Arbeitsgruppe der Ukraine zu den Umweltauswirkungen des Krieges hervor; ist der Ansicht, dass den Umweltauswirkungen von Kriegen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, insbesondere in Zeiten, in denen sich die ökologischen Krisen weltweit verschärfen; fordert die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs nachdrücklich auf, den „Ökozid“ als Kernverbrechen des Völkerstrafrechts ins Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen;

27.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2025
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