ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzum Klimawandel
11.3.2019-()
gemäß Artikel123 Absatz2 der Geschäftsordnung
Eleonora Evi, Dario Tamburrano, Rosa D’Amato, Isabella Adinolfi, Piernicola Pediciniim Namen der EFDD-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B8-0195/2019
B8-0195/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28.November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (),
–unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,
–unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss1/CP.21), die 21.Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des UNFCCC sowie die 11.Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP11) vom 30.November bis 11.Dezember 2015 in Paris (Frankreich),
–unter Hinweis auf die 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) des UNFCCC, die 14.Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP14) sowie den dritten Teil der 1.Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA1.3) vom 2.Dezember bis 14.Dezember 2018 in Kattowitz (Polen),
–unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25.Oktober 2018 zu der VN-Klimakonferenz 2018 in Kattowitz (Polen) (COP24)[1],
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22.März 2018,
–unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „1,5°C globale Erwärmung“, dessen fünften Sachstandsbericht (AR5) und dessen Synthesebericht,
–unter Hinweis auf die am 27.November 2018 angenommene neunte Ausgabe des Berichts des Umweltprogramms der Vereinten Nationen über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),
–unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu der Strategie zur langfristigen Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die EU nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris (‑000008/2019 – B8‑0000/2019 und ‑000007/2019 – B8‑0000/2019),
–unter Hinweis auf den ԳٲßܲԲԳٰ des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
–gestützt auf Artikel123 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass die 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) in Kattowitz zur Annahme des Regelwerks von Kattowitz geführt hat, das für Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris sorgt;
1.hebt hervor, dass die Unionsbürger die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels bereits zu spüren bekommen; betont, dass sich nach Angaben der Europäischen Umweltagentur die durchschnittlichen jährlichen Verluste infolge von Wetter- und Klimaextremen in der Union zwischen 2010 und 2016 auf rund 12,8Mrd.EUR beliefen und sich die Klimaschäden in der EU – wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden – bis 2080 auf mindestens 190Mrd.EUR belaufen könnten, was einem Netto-Wohlstandsverlust von 1,8% ihres derzeitigen BIP entspricht; hebt hervor, dass die jährlichen Kosten von Überschwemmungen in der Union bei einem Szenario mit hohen Emissionen bis zum Jahr 2100 auf 1BillionEUR steigen könnten und dass bis 2100 etwa zwei Drittel der Unionsbürger von wetterbedingten Katastrophen betroffen sein könnten – gegenüber 5% heute; betont zudem, dass nach Angaben der Europäischen Umweltagentur 50% der besiedelten Gebiete in der EU bis zum Jahr 2030 von schwerwiegender Wasserknappheit betroffen sein werden;
2.weist erneut auf die Ergebnisse des Eurobarometers vom November 2018 hin, wonach 93% der Europäer davon ausgehen, dass der Klimawandel durch Tätigkeiten des Menschen verursacht wird, und 85% der Aussage zustimmen, dass durch die Bekämpfung des Klimawandels und den effizienteren Einsatz von Energie Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden können; weist darauf hin, dass der Klimawandel für die Menschen in Europa ein Problem mit hoher Priorität ist;
3.betont, dass der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C die umfassendste und aktuellste wissenschaftliche Bewertung von Klimaschutzmöglichkeiten nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris darstellt.
4.hebt hervor, dass laut dem IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C ohne oder mit geringer Überschreitung erfordert, dass die Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) weltweit bis spätestens 2067 erreicht wird und die weltweiten THG-Emissionen bis 2030 auf etwa 27,4GtCO2-Äquivalent pro Jahr beschränkt werden; hebt hervor, dass sich die Union angesichts der Erkenntnisse des IPCC-Sonderberichts über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C dafür einsetzen muss, die Treibhausgasneutralität schnellstmöglich und spätestens bis2050 zu erreichen, wenn sie eine weltweite Vorreiterrolle einnehmen will und eine sichere Chance bestehen soll, die globale Erwärmung bis2100 auf 1,5°C zu begrenzen;
5.erklärt sich besorgt über den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2018 über die Emissionslücke, aus dem hervorgeht, dass bei den gegenwärtigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträgen das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, weit überschritten würde und es stattdessen bis 2100 voraussichtlich zu einer Erwärmung um 3,2°C kommen dürfte[2]; betont, dass alle Vertragsparteien des UNFCCC ihre Klimaschutzziele bis 2020 unbedingt verschärfen müssen;
6.begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission zur langfristigen Strategie für 2050 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“, in der die Chancen und Herausforderungen hervorgehoben werden, die der Übergang zu einer Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen für die Unionsbürger und die Wirtschaft der EU mit sich bringt und die den Grundstein für eine breit angelegte Debatte legt, bei der die EU-Organe, die nationalen Parlamente, die Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen, Städte und Kommunen sowie Bürger einbezogen werden;
7.unterstützt das Ziel, bis 2050 THG-Neutralität zu erreichen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf dem Sondergipfel der Union in Hermannstadt (Sibiu) im Mai 2019 im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas auf eine Strategie zu einigen, mit der dieses Ziel verwirklicht werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, die Verwirklichung dieses Ziels mit dem erforderlichen Ehrgeiz anzugehen;
8.ist der Ansicht, dass die EU auf dem Weg zu Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen kann, indem sie in innovative technische Lösungen investiert, die Bürger zur Mitwirkung befähigt und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Energie, Industriepolitik und Forschung aufeinander abstimmt und gleichzeitig für soziale Gerechtigkeit im Interesse eines fairen Übergangs sorgt;
9.stimmt der Kommission bezüglich der von ihr ermittelten strategischen Bereiche zu, in denen gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, und unterstützt Energieeffizienz, die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie;
10.betont die Bedeutung der verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen und der für verschiedene Politikbereiche erlassenen Rechtsvorschriften, warnt jedoch davor, dass ein bruchstückhafter Ansatz zu Inkohärenzen führen und zur Folge haben könnte, dass die Netto-Treibhausgasemissionen der EU-Wirtschaft bis 2050 nicht auf Null gesenkt werden; ist der Ansicht, dass ein übergreifender Ansatz verfolgt werden muss;
Pfade für die Strategie der EU zur Umsetzung der Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts
11.stellt fest, dass in der Strategie der EU zur Umsetzung der Emissionsfreiheit acht Pfade für den erforderlichen wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Wandel dargelegt werden, den die Union benötigt, um das langfristige Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; weist darauf hin, dass die Union nur auf zweien der acht Pfade in die Lage versetzt würde, spätestens bis 2050 THG-Neutralität zu erreichen; betont, dass dies rasches Handeln und erhebliche Anstrengungen von der lokalen und regionalen bis hin zur nationalen Ebene und zur Ebene der EU und auch die Mitwirkung sämtlicher nichtstaatlichen Akteure erfordert; erkennt an, dass regional und lokal festgelegte Beiträge wichtige Instrumente zur Überbrückung der Emissionslücke sein könnten; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Governance-Verordnung[3] verpflichtet sind, langfristige nationale Strategien zu verabschieden; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, klare kurz- und langfristige Ziele und Strategien festzulegen, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen, und Investitionsförderung für die Neutralitätspfade bereitzustellen;
12.hebt hervor, dass die erste Kategorie von Pfaden, die in der Strategie dargelegt werden, darauf abzielt, die THG-Emissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um nur etwa 80% zu senken; stellt mit Besorgnis fest, dass diese Bestrebung dem unteren Bereich der Begrenzung der globalen Erwärmung auf weniger als 2°C entspricht und daher nicht im Einklang mit dem Ziel von Paris steht, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich weniger als 2°C zu begrenzen, und auch nicht mit dem weiteren Ziel, ihn auf weniger als 1,5°C zu begrenzen;
13.betont, dass die Energiewende auch künftig die Modernisierung der Wirtschaft der EU vorantreiben, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und den Unionsbürgern gesellschaftliche und ökologische Vorteile verschaffen sollte; weist darauf hin, dass laut Schätzungen der Kommission das BIP der EU in emissionsneutralen Szenarien voraussichtlich stärker wachsen wird als in Szenarien mit geringeren Emissionsverringerungen, wobei wegen der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die Auswirkungen in beiden Fällen ungleich über die Union verteilt sind, etwa beim Pro-Kopf-BIP und bei der CO2-Intensität des Energiemixes; ist der Ansicht, dass Untätigkeit das mit Abstand kostspieligste Szenario wäre und nicht nur zu einem massiven BIP-Rückgang in der Union führen, sondern dadurch auch die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten bzw. den Regionen und innerhalb der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen weiter vergrößert würde, da einige von ihnen voraussichtlich stärker von den Folgen der Untätigkeit betroffen wären als andere;
14.stellt mit Besorgnis fest, dass die Energieeinfuhrabhängigkeit der Union derzeit bei etwa 55% liegt; betont, dass sie bei dem Szenario der Emissionsneutralität bis 2050 auf 20% sinken würde, was sich günstig auf die Handelsbilanz und die geopolitische Position der Union auswirken würde; stellt fest, dass sich die kumulierten Einsparungen bei den Einfuhren fossiler Brennstoffe im Zeitraum 2031–2050 auf 2–3Bio.EUR belaufen würden und dieser Betrag für andere Prioritäten der Unionsbürger eingesetzt werden könnte;
15.hebt hervor, dass die Zahl der durch Feinstaub verursachten vorzeitigen Todesfälle dank geringerer Luftverschmutzung in einem Szenario der Emissionsneutralität um mehr als 40% zurückgehen würde; weist darauf hin, dass die durch Gesundheitsschäden bedingten Kosten in einem solchen Szenario um rund 200Mrd.EUR pro Jahr sinken würden;
16.begrüßt, dass zwei Pfade aufgenommen wurden, mit denen auf die Verwirklichung der THG-Neutralität bis 2050 abgezielt wird und die von der Kommission unterstützt werden, und hält dieses Ziel bis Mitte des Jahrhunderts für das einzige, das mit den Zusagen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris vereinbar ist; bedauert, dass in der Strategie keine Pfade zur THG-Neutralität vor 2050 berücksichtigt wurden;
17.stellt fest, dass diese Pfade die Nutzung einer Reihe von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid – unter anderem durch Kohlendioxidabscheidung und ‑speicherung oder ‑nutzung sowie durch direkte Kohlendioxidabscheidung aus der Luft – umfassen, die erst noch in großem Maßstab angewendet werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass die EU im Rahmen ihrer Emissionsneutralitätsstrategie direkten Emissionsreduktionen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs Vorrang einräumen und die Nutzung von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid nur dort anstreben sollte, wo es keine Optionen für direkte Emissionsreduktionen gibt; vertritt die Auffassung, dass bis 2030 weitere Maßnahmen erforderlich sind, wenn sich die Union gerade nicht auf Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid verlassen will, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit mit sich bringen, wie im Rahmen des IPCC-Berichts über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C bestätigt wurde;
18.stellt mit Besorgnis fest, dass in allen Szenarien fossile Brennstoffe nicht vollständig aus dem Energiemix ausgeschlossen werden;
Soziale Aspekte des Klimawandels und fairer Übergang
19.begrüßt, dass die Kommission feststellt, dass Emissionsneutralität ohne Nettoarbeitsplatzverluste möglich ist, und nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass der Übergang in den energieintensiven Wirtschaftszweigen ausführlich erörtert wird; hebt hervor, dass ein fairer Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft das Potenzial für einen Nettozuwachs an Arbeitsplätzen in der Union birgt, und zwar in der gesamten Wirtschaft um 2,1Millionen Arbeitsplätze bis 2050 in einem Szenario der Emissionsneutralität bzw. um 1,3Mio. Arbeitsplätze in einem Szenario mit einer Reduktion der Emissionen um 80%, sofern dieser Übergang angemessen vollzogen wird und mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger einhergeht; ist deshalb der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen des EU-Kompetenzpanoramas eine erneuerte Überprüfung von Kompetenzen mit regionalen Daten zum Qualifikationsbedarf für eine klimaneutrale Union ausarbeiten sollte, um einen für die Unionsbürger fairen Übergang zu vollziehen und die schwächsten Regionen, deren Wirtschaft von Tätigkeiten abhängt, die mit Branchen oder Technologien verknüpft sind, mit deren Niedergang oder zwangsläufigem Wandel in der Zukunft zu rechnen ist, zu unterstützen, und den Bürgern bei der Neuqualifizierung für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen zur Seite zu stehen;
20.betont, dass der Übergang für alle Teile der Gesellschaft gerecht erfolgen muss; weist darauf hin, dass der Begriff „fairer Übergang“ dabei so zu verstehen ist, dass den mit einem beschleunigten Klimaschutz verbundenen negativen und positiven Auswirkungen, etwa Arbeitsplatzverlusten und neuen Beschäftigungschancen, ebenso Rechnung getragen wird wie den Auswirkungen eines verzögerten Klimaschutzes;
21.betont die zahlreichen positiven Nebeneffekte, die eine klimaneutrale Gesellschaft mit sich bringen wird, und zwar sowohl für die Gesundheit der Bevölkerung (aufgrund eingesparter Gesundheitskosten und geringerer Belastung der Versicherungs- und Gesundheitssysteme) als auch für das allgemeine Wohlbefinden der Unionsbürger (dank größerer biologischer Vielfalt, verringerter Luftverschmutzung und verminderter Schadstoffbelastung);
22.vertritt die Auffassung, dass der klimabedingte Wandel in der Union ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig vollzogen werden muss; betont, dass die Verteilungseffekte der Klimapolitik und der Dekarbonisierungspolitik, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, berücksichtigt werden müssen, wenn dafür gesorgt werden soll, dass alle Bürger diese politischen Maßnahmen akzeptieren; ist daher der Ansicht, dass die sozialen Auswirkungen in allen von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen umfassend berücksichtigt werden sollten, damit sich der soziale und ökologische Wandel in der Union erfolgreich vollziehen kann; betont in diesem Zusammenhang, dass in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft maßgeschneiderte und ausreichend finanzierte Strategien ausgearbeitet werden müssen, damit im Rahmen dieses Übergangs allen Unionsbürgern faire und gleiche Chancen geboten werden;
23.weist erneut darauf hin, dass derzeit etwa 50 bis 125Millionen Unionsbürger von Energiearmut bedroht sind[4]; hebt hervor, dass die Energiewende Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark treffen und die Energiearmut weiter verschärfen könnte; stellt fest, dass soziale Aspekte in die Energiepolitik einbezogen werden müssen und sichergestellt werden muss, dass niemand auf der Strecke bleibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen, um eine faire Energiewende zu bewerkstelligen und für alle Unionsbürger den Zugang zu Energie sicherzustellen;
24.ist der Ansicht, dass junge Menschen ein immer stärkeres soziales und ökologisches Bewusstsein haben, mit dem sie imstande sind, die Gesellschaft der Zukunft zu einer klimaresilienten Gesellschaft umzugestalten, und dass die Bildung für junge Menschen eines der wirksamsten Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels ist; betont, dass die jüngeren Generationen in den Aufbau internationaler, interkultureller und generationenübergreifender Beziehungen eingebunden werden müssen, wobei durch diese Beziehungen der Kulturwandel vorangebracht wird, durch den die weltweiten Maßnahmen für eine nachhaltigere Zukunft unterstützt werden;
25.begrüßt, dass in der gesamten Union immer mehr Menschen für Klimagerechtigkeit demonstrieren, insbesondere in Form von Schulstreiks; begrüßt, dass auf den Demonstrationen mehr Ehrgeiz gefordert wird, und ist der Ansicht, dass die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen sowie die Union diesen Forderungen nachkommen sollten;
26.betont, dass Inklusion und Teilhabe der Unionsbürger von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt, spätestens bis 2050 THG-Neutralität in der EU zu erreichen; fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Engagement der Bürger und den Austausch bewährter Verfahren bei der Energiewende hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft anzuregen und zu erleichtern;
Zwischenziele
27.stellt fest, dass das Jahrzehnt zwischen 2020 und 2030 entscheidend dafür ist, bis 2050 Treibhausgasneutralität in der Union zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein anspruchsvolles Zwischenziel für 2030 zu unterstützen, das erforderlich ist, um für ausreichende Marktstabilität für Investitionen zu sorgen, das Potenzial technologischer Innovationen voll auszuschöpfen und die Chancen für die Unternehmen aus der Union zu verbessern, Weltmarktführer bei emissionsarmer Produktion zu werden;
28.betont, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben und an die Neutralitätsszenarien für 2050 anzugleichen, wenn die THG-Neutralität bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden soll; hält es für äußerst wichtig, dass die Union spätestens auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York im September 2019 unmissverständlich verdeutlicht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu überprüfen;
29.spricht sich dafür aus, die national festgelegten Beiträge der Mitgliedstaaten der Union mit dem Ziel zu aktualisieren, die unionsweiten THG-Emissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren; fordert daher die Staats- und Regierungschefs der EU auf, mit Blick auf den Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 die entsprechende Erhöhung der Zielvorgabe des national festgelegten Beitrags der Mitgliedstaaten der Union auf dem Sondergipfel der Union in Hermannstadt (Sibiu) im Mai 2019 zu unterstützen;
30.ist daher der Ansicht, dass die Kommission spätestens während der Überprüfungen des Klimapakets für 2030 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften im Zeitraum 2022–2024 Legislativvorschläge vorlegen sollte, mit denen das Anspruchsniveau im Einklang mit dem aktualisierten jeweiligen national festgelegten Beitrag und dem Ziel der Treibhausgasneutralität angehoben wird; vertritt die Auffassung, dass durch eine unzureichende Zielvorgabe für 2030 die künftigen Optionen begrenzt würden, wodurch möglicherweise auch die Verfügbarkeit einiger Optionen für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung eingeschränkt würde; ist der Ansicht, dass diese Überprüfungen ein wichtiger Meilenstein sind, wenn es gilt, den Klimaschutzzusagen der Union Taten folgen zu lassen;
31.vertritt die Auffassung, dass es zur weiteren Erhöhung der Marktstabilität von Nutzen wäre, wenn die Union bis 2040 ein weiteres Zwischenziel für Emissionsreduktionen festlegte, das für zusätzliche Stabilität sorgt und durch das sichergestellt werden kann, dass das langfristige Ziel für 2050 erreicht wird;
32.hält es für notwendig, die Strategie der Union zur Emissionsneutralität regelmäßig zu überprüfen; ist der Ansicht, dass sich diese Überprüfung auf die fünfjährliche weltweite Bestandsaufnahme gemäß dem Übereinkommen von Paris stützen sollte und dabei den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den Beiträgen nichtstaatlicher Akteure und des Europäischen Parlaments Rechnung getragen werden sollte;
Beiträge der einzelnen Wirtschaftszweige
33.betont, dass die Nettoemissionen in allen Wirtschaftszweigen nahezu auf Null reduziert werden müssen und alle Wirtschaftszweige zu den gemeinsamen Bemühungen um Emissionsreduktionen beitragen sollten; fordert die Kommission deshalb auf, Pfade hin zur Klimaneutralität in sämtlichen Wirtschaftszweigen zu entwickeln; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Verursacherprinzips;
34.unterstreicht die zentrale Bedeutung von Energie für den Übergang zu einer Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen;
35.erachtet einen integrierten, branchenübergreifenden Ansatz als sehr wichtig, um die Bemühungen um die Dekarbonisierung im gesamten Energiesystem und weiteren damit verbundenen Bereichen voranzubringen und Nutzen aus höherer Effizienz zu ziehen; stellt fest, dass die Integration der Energiesysteme zu höherer Flexibilität der Systeme, zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung und letztlich zu einer kosteneffizienten Energiewende führen kann;
36.hebt hervor, dass den energieintensiven Wirtschaftszweigen bei der langfristigen Senkung der THG-Emissionen in der Union große Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass eine intelligente und gezielte Gestaltung des politischen Rahmens erforderlich ist, damit die Führungsposition der Union in Bezug auf die CO2-emissionsarme Wirtschaft und die CO2-emissionsarme industrielle Fertigung in der Union verteidigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industriezweige in der Union gewahrt und die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen abgewendet werden kann; fordert die Kommission auf, eine neue und integrierte Klimastrategie der Union für energieintensive Wirtschaftszweige vorzulegen und so den Übergang der Schwerindustrie zur Emissionsneutralität unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen;
37.weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu einer Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen Herausforderungen und Chancen für die EU mit sich bringt und dass Investitionen in industrielle Innovation, einschließlich digitaler Technologien und sauberer Technologien, erforderlich sein werden, um den Wohlstand zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und Biowirtschaft;
38.fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie mit Maßnahmen zu entwickeln, die es den Industriebetrieben in der Union ermöglicht, weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren; ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen dieser Politik prüfen sollte, ob die zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Wirtschaftszweigen, bei denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Bezug auf die Einfuhr von Produkten besteht, wirksam und mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation vereinbar sind und ob mit ihnen bestehende Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen ersetzt, angepasst oder ergänzt werden können;
39.ist der Ansicht, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf dem Weltmarkt und Klimapolitik gegenseitig verstärken; weist erneut darauf hin, dass die Unternehmen in der Union in der Lage sein werden, auf den Weltmärkten ihre Vorteile als Pioniere für sich zu nutzen und bei der nachhaltigen und ressourceneffizienten Produktion die Weltmarktführerschaft zu erlangen, da die Union die erste große Volkswirtschaft ist, die Klimaneutralität anstrebt; betont, dass durch Verzögerungen oder unzureichende Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich nicht zu rechtfertigende Kosten verursacht werden und die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen aus der Union tatsächlich beeinträchtigt wird;
40.stellt fest, dass sich mehrere Schwellenländer in Stellung bringen, um bei der Deckung des Weltmarktbedarfs während des Übergangs zu einer emissionsneutralen Wirtschaft höhere Marktanteile zu erlangen, beispielsweise in den Bereichen emissionsfreier Verkehr und erneuerbare Energieträger; betont, dass die Union die führende Volkswirtschaft bei umweltverträglichen Innovationen und bei Investitionen in Umwelttechnologien bleiben muss; ist der Ansicht, dass die Führungsrolle der EU im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz den anderen Teilen der Welt gezeigt hat, dass die Energiewende über die Bekämpfung des Klimawandels hinaus möglich und nutzbringend ist;
41.stellt fest, dass im Bericht der Kommission von 2018 über Energiepreise und Energiekosten in der Union hervorgehoben wird, dass die Union nach wie vor in hohem Maße sowohl schwankenden als auch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe ausgesetzt ist und dass künftig die Kosten der Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen steigen und aus erneuerbaren Energieträgern sinken dürften; betont, dass die Energieeinfuhrkosten der Union im Jahr 2017 um 26% auf 266Mrd.EUR gestiegen sind, was vor allem an den steigenden Erdölpreisen lag; stellt fest, dass in dem Bericht die Ansicht vertreten wird, der Anstieg der Erdölpreise habe sich negativ auf das Wachstum des BIP (–0,4% im Jahr 2017) und die Inflation (+0,6%) in der Union ausgewirkt;
42.weist erneut darauf hin, dass 71% des Gesamtenergieverbrauchs allen auf die Beheizung von Räumen entfallen; pflichtet der Kommission bei, dass sich energieeffiziente Wohnungen in einer klimaneutralen Union zur Norm entwickeln und allen Unionsbürgern mehr Gesundheit und Komfort bieten werden;
43.fordert die Einrichtung eines EU-Systems oder -Mechanismus zur eindeutigen Kennzeichnung und Förderung CO2-neutraler Produkte eindeutig zu kennzeichnen und zu fördern, die für die derzeitigen Säulen des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik der EU stehen;
44.vertritt die Auffassung, dass technologische Entwicklungen und Lösungen, Energieeffizienz bei Angebot und Nachfrage, die Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Energieträger in den Branchen Verkehr, Gebäude, Heizung, Kühlung und Energieerzeugung sowie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft allesamt von entscheidender Bedeutung sein werden, um die Treibhausgasemissionen zu senken; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass technologiespezifische Strategien sehr wichtig sind;
45.betont, dass in wesentlich größerem Umfang Maßnahmen gegen Emissionen aus industriellen Prozessen ergriffen werden müssen; weist darauf hin, dass die Industrie gemäß dem IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 65–90% im Vergleich zu 2010 senken muss;
46.fordert ein in hohem Maße energieeffizientes und zu 100% auf erneuerbaren Energieträgern beruhendes Energiesystem; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, da entsprechende Ausstrahlungseffekte auf alle Wirtschaftszweige auftreten werden; hebt hervor, dass bei allen Pfaden von einer vollständigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bis spätestens 2050, einer drastischen Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe und einem starken Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energieträger ausgegangen wird;
47.betont, dass die Energieeffizienz zur Versorgungssicherheit, zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zum Umweltschutz sowie zur Senkung der Energiekosten und zur Verbesserung der Wohnqualität beiträgt; bekräftigt, dass Energieeffizienz sehr wichtig ist, wenn es gilt, Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen, sowie weltweit und regional Vorteile mit sich bringt; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass mit der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion der Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ eingeführt wurde und dass dieser Grundsatz in der gesamten Energiewertschöpfungskette uneingeschränkt zum Tragen kommen muss und als Grundlage für sämtliche Pfade zur Verwirklichung des Ziels der Emissionsneutralität im Jahr 2050 heranzuziehen ist;
48.erkennt an, dass die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), wie
im Sonderbericht des IPCC über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C globale Erwärmung in fast allen diesbezüglichen Szenarien dargelegt, bei der Reduzierung der Nettoemissionen eine große Rolle spielt, und hält es für notwendig, den Einsatz der umweltverträglichen CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) bzw. der umweltverträglichen CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) weiter zu prüfen, um Nettoemissionsminderungen zu erreichen und zu vermeiden, dass CO2-Emissionen aus industriellen Prozessen dauerhaft gespeichert werden; stellt mit Besorgnis fest, dass viele CCU-Technologien derzeit nicht zu dauerhaften Emissionsreduktionen führen; fordert die Kommission daher auf, technische Kriterien auszuarbeiten, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur jene Technologien unterstützt werden, die nachprüfbare Ergebnisse liefern;
49.betont, dass die Ökodesign-Richtlinie[5] erheblich zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union beigetragen hat, indem die Treibhausgasemissionen um 320Mio.Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr verringert wurden, und dass die Verbraucher in der Union dank dieser Richtlinie bis 2020 schätzungsweise insgesamt 112Mrd.EUR bzw. 490EUR pro Haushalt und Jahr einsparen dürften; fordert, dass weitere Produkte, etwa Tablets und Smartphones, in den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie einbezogen werden, und fordert zudem, bestehende Normen stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen;
50.weist darauf hin, dass die Emissionen und die umweltschädigenden Auswirkungen der Bauwirtschaft, der Industrie und des Verkehrswesens durch die Elektrifizierung dieser Bereiche nur dann spürbar gesenkt werden können, wenn der daraus resultierende Anstieg der Nachfrage nach Elektrizität durch eine entsprechende Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien gedeckt wird;
51.betont, dass die Energieunion und das Paket „Saubere Energie“ unverzüglich umgesetzt werden müssen und dass der Energiemarkt der Union stärker integriert werden muss, um die Energiewirtschaft so wirksam wie möglich zu dekarbonisieren und Investitionen dort zu begünstigen, wo möglichst viel Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden kann, sowie die aktive Teilnahme der Bürger zu fördern, um die Energiewende zu beschleunigen und auf diesem Wege eine CO2‑neutrale und nachhaltige Wirtschaft bei gleichzeitiger Senkung der Energiearmut zu schaffen;
52.betont, dass die Einbeziehung der Bürger in das Energiesystem durch die dezentrale Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Speicherung von Strom und die Beteiligung an der Laststeuerung und an Systemen zur Steigerung der Energieeffizienz beim Übergang zur THG-Neutralität von entscheidender Bedeutung sein wird; fordert deshalb, bei der Reduzierung der Emissionen in vollem Umfang auf das aktive Engagement der Bürger zurückzugreifen , insbesondere auf der Nachfrageseite;
53.weist darauf hin, dass in der Strategie bestätigt wird, dass die Treibhausgasemissionen des Verkehrs immer noch ansteigen und dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Verkehr bis 2050 zu dekarbonisieren; hält es für sehr wichtig, für eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger zu sorgen, nämlich von der Luftfahrt auf den Schienenverkehr sowie auf öffentliche Verkehrsmittel und gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste; weist darauf hin, dass auf den Straßenverkehr etwa ein Fünftel der gesamten CO2‑Emissionen der Union entfällt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission deshalb auf, entschlossen zu handeln, um den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zugänglich zu machen und gleichzeitig zu verhindern, dass in Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen immer mehr ältere und sehr umweltschädliche Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind; betont außerdem, dass intelligente Technologien wie die intelligente Ladeinfrastruktur sehr wichtig sind, um Synergieeffekte zwischen der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen;
54.hebt hervor, dass alle Verkehrsträger, auch die internationale Luft- und Schifffahrt, einen Beitrag leisten müssen, damit für die gesamte Wirtschaft der Union Klimaneutralität erreicht werden kann; weist darauf hin, dass laut der Analyse der Kommission selbst dann, wenn die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bzw. der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) derzeit vorgesehenen weltweiten Ziele und Maßnahmen vollständig verwirklicht bzw. umgesetzt werden, die erforderlichen Emissionsminderungen nicht erreicht werden und dass weitere umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, die mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel der Emissionsneutralität im Einklang stehen; betont, dass bei diesen Verkehrsträgern Investitionen in Technologien und Brennstoffe ohne bzw. mit niedrigen CO2‑Emissionen erforderlich sind; fordert die Kommission auf, für diese Verkehrsträger das Verursacherprinzip einzuführen, insbesondere durch die Besteuerung von Kerosin und über die Flugscheinpreise; weist erneut darauf hin, dass die Treibhausgasemissionen des internationalen Seeverkehrs Prognosen zufolge bis 2050 um bis zu 250% zunehmen werden; begrüßt, dass die internationale Schifffahrt sich selbst ein absolutes THG-Emissionsminderungsziel gesetzt hat; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es an Fortschritten bei der Umsetzung dieses Ziels in kurz- und mittelfristige Maßnahmen und anderweitiges konkretes Handeln mangelt;
55.weist darauf hin, dass etwa 60% der derzeitigen weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie Landwirtschaft, Deponien und Abwasser sowie aus der Produktion und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; weist erneut darauf hin, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, dessen Erwärmungspotenzial in einem Zeitraum von 100Jahren 28‑mal größer ist als das von CO2[6], und dass mit der Reduzierung der Methanemissionen ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden kann, die Ozonkonzentration in Bodennähe und deren negative Folgen für die Luftqualität und die Gesundheit zu verringern; begrüßt die Absicht der Kommission, die Methanemissionen in den betroffenen Wirtschaftszweigen zu reduzieren, sodass die Ozonkonzentration in der Union weiter gesenkt werden könnte, und die Reduzierung von Methanemissionen international zu fördern;
56.stellt fest, dass die Bauwirtschaft der EU derzeit für 40% des Endenergieverbrauchs der Union und 36% der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich ist[7]; fordert im Einklang mit dem in der Gebäuderichtlinie[8] festgelegten Ziel, bis 2050 einen in hohem Maße energieeffizienten Gebäudebestand mit niedrigen CO2‑Emissionen zu erreichen, das Potenzial der Bauwirtschaft zu Energieeinsparungen und zur Verkleinerung ihres CO2‑Fußabdrucks zu nutzen; betont, dass ein effizienterer Energieverbrauch in Gebäuden erhebliches Potenzial birgt, die Treibhausgasemissionen Europas weiter zu senken; ist überdies der Ansicht, dass der Bau von Niedrigenergiegebäuden, deren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird, eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris und für eine Unionsagenda für Wachstum, Arbeitsplätze vor Ort und verbesserte Lebensbedingungen für alle Unionsbürger ist;
57.fordert die Kommission erneut auf, möglichst bald politische Optionen für eine rasche Bekämpfung von Methanemissionen im Rahmen eines strategischen Plans der EU für Methan zu prüfen und dem Parlament und dem Rat hierzu Legislativvorschläge vorzulegen; betont, dass die Landwirtschaft eine der verbleibenden Hauptquellen der THG-Emissionen in der Union ist und dass dies in noch höherem Maße auch für das Jahr 2050 gilt, insbesondere wegen der Methan- und Stickstoffoxidemissionen und der Emissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen; hebt hervor, dass die Landwirtschaft Möglichkeiten bietet, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, z.B. durch ökologische und technologische Innovationen sowie durch Kohlenstoffbindung im Boden;
58.fordert eine Gemeinsame Agrarpolitik, mit der im Einklang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu THG-Emissionsminderungen beigetragen wird; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass agrarpolitische Maßnahmen, insbesondere die Fonds der Union und der Mitgliedstaaten, mit den Zielen und Vorgaben des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen;
59.betont, dass die Klimaschutzziele in allen Politikbereichen der Union, auch in der Handelspolitik, durchgängig berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle von der Union unterzeichneten Handelsabkommen vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen, da dadurch nicht nur die weltweiten Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, sondern auch für alle betroffenen Wirtschaftszweige gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert würden;
60.hebt hervor, dass die Union die Funktion der Regionen, Städte und Gemeinden herausstellen und diese Gebietskörperschaften in ihren Anstrengungen unterstützten sollte; fordert die Kommission auf, sich auf die Arbeit des EU-Bürgermeisterkonvents, der 200Millionen in der Union ansässige Bürger vertritt, zu stützen und es ihm zu ermöglichen, beim weiteren Übergang eine Katalysatorfunktion zu übernehmen;
61.bedauert, dass die Möglichkeit, die Unionsmaßnahmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase zu stärken, in der Strategie der Kommission nicht aufgegriffen wird; betont, dass sich der Union mit der Einführung eines Lizenzierungssystems für HFKW zur Verhinderung des illegalen Handels mit HFKW, mit dem Verbot des Einsatzes von HFKW in Wirtschaftszweigen, in denen sie nicht mehr benötigt werden, mit der Festlegung von Quoten für HFKW über ein Auktionssystem sowie mit der vollständigen Umsetzung der F-Gas-Verordnung[9] durch das Verbot der unnötigen Anwendung von SF6 klare Chancen bieten, die dazu beitragen können, dass sie ihre im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele erreicht;
Maximierung des Klimaschutzpotenzials der Wälder im Rahmen einer nachhaltigen Bioökonomie
62.unterstützt eine nachhaltige Forstbewirtschaftung auf nationaler Ebene sowie konkrete Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für eine effiziente und nachhaltige Biowirtschaft der Union, zumal die Wälder durch Bindung, Speicherung und Substitution ein beträchtliches Potenzial aufweisen, zur Intensivierung der Klimaschutzbemühungen der Union und zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Emissionsneutralität zu erreichen, beizutragen; stellt fest, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen und dass dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der Union bis 2020 ein Ende gesetzt werden muss; betont, dass faktengestützte Strategien entwickelt werden müssen, mit denen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umgesetzt und finanziert werden können;
63.empfiehlt, maßgebliche Anstrengungen auf die Agrarforstwirtschaft und auf die ganz realen, in ökologischer Hinsicht und bei der biologischen Vielfalt erzielbaren Vorteile zu richten, die sich aus der Einbeziehung von Bäumen und der vielfältigen Vegetation in landwirtschaftlich genutzte Flächen ergeben können;
64.stellt fest, dass in der Union Aufforstungspotenzial durchaus vorhanden, aber letztlich begrenzt ist; ist daher der Ansicht, dass Aufforstungsinitiativen durch konkrete Initiativen und Anreize ergänzt werden müssen, die darauf abzielen, das Kohlenstoffbindungspotenzial zu verbessern und gleichzeitig den Zustand bestehender Waldflächen zu erhalten und zu verbessern, um für das Klima, die nachhaltige Bioökonomie und die biologische Vielfalt einen Nutzen zu erwirken; befürwortet daher die Aufforstung brachliegender und kaum ertragreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Agrarforstwirtschaft und die Minimierung der Umwandlung von Waldflächen in andere Formen der Landnutzung;
65.weist darauf hin, dass die Maßnahmen und politischen Strategien der Union auch Auswirkungen auf natürliche Senken, die Böden und die Wälder außerhalb der Union haben und dass in der Strategie der Union für die Emissionsneutralität dafür Sorge getragen werden sollte, dass durch Maßnahmen der Union keine klimaschädigenden Folgen in Drittstaaten verursacht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen des Regelwerks von Paris für strenge internationale Vorschriften einzutreten, insbesondere in Bezug auf Artikel6 des Übereinkommens von Paris, um Schlupflöcher zu verhindern, die zu falschen Berechnungen bzw. zur doppelten Erfassung der Aufforstungsmaßnahmen führen und mithin den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz zuwiderlaufen könnten;
66.ist der Ansicht, dass in der langfristigen Strategie die Erzeugung im primären Sektor der Wirtschaft nicht angemessen berücksichtigt wird und dass die Forst- und Agrarwirtschaft sowie die jeweiligen Beschäftigten einem unverhältnismäßig höheren Risiko durch die negativen Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind; empfiehlt, dass in der Strategie klar aufgezeigt wird, welchen Weg dieser Sektor einschlagen muss, um seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, die Risikoprävention zu verbessern und die Ökosysteme und Ökosystemleistungen, von denen die Wirtschaft abhängig ist, zu erhalten;
67.betont, dass Wald- und Feuchtgebiete als natürliche Kohlenstoffsenken so streng wie möglich geschützt und so gut wie möglich wiederhergestellt werden müssen;
68.hebt hervor, dass im Boden mehr Kohlenstoff gebunden als in der Biosphäre und der Atmosphäre zusammen vorhanden ist; erachtet es daher als wichtig, die Verschlechterung der Böden in der Union aufzuhalten und für gemeinsame Maßnahmen der Union zu sorgen, mit denen die Bodenqualität und die Kapazität des Bodens zur Bindung von Kohlenstoff gewahrt bzw. verbessert wird;
69.betont, dass bezogen auf das technische Gesamtpotenzial der Verfahren für eine verbesserte Kohlenstoffbindung der landwirtschaftlichen Flächen in der Union die Agrarforstwirtschaft das größte Potenzial birgt[10];
70.betont den Stellenwert langlebiger geernteter Holzprodukte und deren Bedeutung im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) für 2030; betont, dass im künftigen Rahmen nicht nur der Beitrag dieser Produkte aus den Kategorien bewirtschafteter Wald und aufgeforstete Flächen, sondern auch ihr Beitrag aus der Kategorie landwirtschaftlich genutzte Fläche berücksichtigt werden sollte;
71.betont, dass die Landwirtschaftsmodelle im Hinblick darauf optimiert werden müssen, dass landwirtschaftliche Systeme unterstützt werden, die gegenüber extremen Wetterverhältnissen und Schädlingsbefall widerstandsfähig sind sowie Verbesserungen bei der Bindung von Kohlenstoff im Boden, der Wasserrückhaltung und der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft bieten;
Finanzierung und Forschung
72.fordert, dass der EU-EHS-Innovationsfonds rasch eingeführt wird und die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2019 veröffentlicht wird, damit Investitionen in die Vorführung bahnbrechender CO2-emissionsarmer Industrietechnologien und in vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden, und zwar nicht nur in der Elektrizitätserzeugung, sondern auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Verfahren; fordert, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und seine Programme vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris stehen;
73.weist darauf hin, dass die Verwirklichung einer THG-neutralen Wirtschaft erhebliche zusätzliche Investitionen– in einer Größenordnung von 175 bis 290Mrd.EUR pro Jahr gegenüber der derzeitigen Ausgangssituation– in das Energiesystem der EU und die damit verbundene Infrastruktur erfordern wird; betont, dass ein stabiler und berechenbarer Rahmen für die Energie- und Klimapolitik entscheidend ist, um das dringend benötigte Vertrauen der Investoren zu schaffen und es der europäischen Industrie zu ermöglichen, langfristige Investitionsentscheidungen in Europa zu treffen; betont daher, dass der Umsetzung des im März 2018 angenommenen Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung Priorität eingeräumt und dabei auch eine Feinabstimmung der Kapitalanforderungen für Banken und der aufsichtlichen Behandlung von CO2-intensiven Vermögenswerten, Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen und einer Aktualisierung der Pflichten von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern vorgenommen werden sollte;
74.vertritt die Auffassung, dass der MFR 2021–2027 vor seiner Verabschiedung vor dem Hintergrund des Ziels, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, bewertet werden sollte und dass ein Standardtest zur Sicherstellung der Klimaverträglichkeit der Ausgaben im Rahmen des Unionshaushalts ausgearbeitet werden muss;
75.weist darauf hin, dass in der Forststrategie der Union die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Hauptquelle für die Förderung des Schutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in der Union betrachtet wird und dass in der Bioökonomie-Strategie die Funktion der GAP bei der Unterstützung der Bioökonomie sowohl durch Finanzmittel als auch durch Bereitstellung von Ausgangsstoffen hervorgehoben wird;
76.bedauert, dass die Beihilfen für fossile Brennstoffe nach wie vor steigen und sich auf etwa 55Mrd.EUR pro Jahr belaufen; fordert, dass die Union auf Unionsebene bzw. die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene[11] umgehend sämtliche Beihilfen für fossile Brennstoffe auslaufen lassen;
77.hält es für sehr wichtig, einen Fonds für den fairen Übergang einzurichten, insbesondere für die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen, etwa für die Kohlebergbauregionen, und dabei allgemein die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen zur Finanzierung des Klimaschutzes zu prüfen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die langfristige Strategie aufgrund der in manchen Bereichen notwendigen Veränderungen größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit genießen muss;
78.unterstreicht, dass die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, um die führende Rolle der Union bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen;
79.weist darauf hin, dass das Thema Klimaschutz vollständig in alle Forschungs- und Innovationsprogramme integriert und als einer der Grundsätze der Finanzierung durch die Union in sämtlichen Phasen des Forschungszyklus berücksichtigt werden muss;
80.verweist auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe für Wege zur Verringerung der CO2-Emissionen (HLP)[12], in dem dargelegt wird, welche Rolle Forschung und Innovation bei den Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zukommt und inwiefern sie der EU bei der Senkung der CO2-Emissionen sogar einen Wettbewerbsvorteil verschaffen; nimmt die thematischen und bereichsübergreifenden Empfehlungen der HLP, insbesondere in Bezug auf die Ausrichtung des neuen Rahmenprogramms der EU für Forschung und Innovation 2021–2027 („Horizont Europa“) zur Kenntnis;
81.ist der Ansicht, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Innovation unternommen werden müssen, um CO2-arme und CO2-freie Lösungen für alle verfügbar und sozial und wirtschaftlich tragfähig zu machen und neue Lösungen für die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu schaffen;
82.betont seinen Standpunkt, dass – sofern angemessen und entsprechend dem allgemeinen Ziel der Europäischen Union, Klimaschutzmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen– mindestens 35% der Mittel von „Horizont Europa“ zur Unterstützung von Klimaschutzzielen verwendet werden müssen;
Die Rolle der Verbraucher und die Kreislaufwirtschaft
83.weist darauf hin, dass sich Verhaltensänderungen in erheblichem Umfang auf die tatsächliche Verringerung von Treibhausgasemissionen auswirken, beispielsweise im gesamten System der Lebensmittelerzeugung sowie im Verkehr und insbesondere im Luftverkehr; fordert die Kommission auf, möglichst bald politische Optionen, auch die Einführung von Umweltsteuern, zu prüfen, damit Verhaltensänderungen herbeigeführt werden können; betont, dass von der Basis ausgehenden Initiativen, etwa dem Bürgermeisterkonvent, bei der Förderung von Verhaltensänderungen hohe Bedeutung zukommt;
84.stellt fest, dass der Verzehr von gesättigten Fettsäuren und rotem Fleisch in der Union zwar weiterhin deutlich über den empfohlenen Ernährungswerten liegt, die Statistiken der FAO jedoch darauf hinweisen, dass der gesamte Pro-Kopf-Verbrauch an Fleisch und tierischen Erzeugnissen in der EU-28 seit den 1990er-Jahren zurückgegangen ist; weist darauf hin, dass eine Beschleunigung dieser andauernden Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist, um die THG-Emissionen und die Stickstoffemissionen der Lebensmittelindustrie und der Landwirtschaft deutlich zu senken;
85.betont, dass der Union nicht nur eine Energieträgersubstitution, sondern auch im gleichen Umfang eine Produkt-/Werkstoffsubstitution gelingen muss, d.h. der Ersatz von Produkten und Werkstoffen, die aus fossilen Ressourcen hergestellt werden oder bei deren Herstellung hohe Emissionen verursacht werden, durch auf erneuerbaren Ressourcen beruhende Produkte;
86.betont, dass ein sehr großer Teil des Energieverbrauchs und damit auch der THG-Emissionen direkt mit dem Erwerb, der Verarbeitung, dem Transport, der Umwandlung, der Verwendung und der Entsorgung von Ressourcen verbunden ist; betont, dass in jedem Abschnitt der Ressourcenbewirtschaftungskette erhebliche Einsparungen möglich sind; hebt deshalb hervor, dass sich durch die Steigerung der Ressourcenproduktivität –etwa durch verbesserte Effizienz und geringere Ressourcenverschwendung dank Maßnahmen wie Wiederverwendung, Recycling und Refabrikation– der Ressourcenverbrauch und die THG-Emissionen erheblich senken lassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann und Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden können; betont, dass Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft kosteneffizient sind; hebt hervor, dass durch verbesserte Ressourceneffizienz und die Konzepte zur Kreislaufwirtschaft sowie die Produktgestaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft dazu beigetragen werden kann, die Produktions- und Verbrauchsmuster zu verändern und die Abfallmenge zu verringern;
87.hält die Produktpolitik für sehr wichtig, beispielsweise in Form der umweltfreundlichen Vergabe öffentlicher Aufträge und der umweltgerechten Gestaltung, wodurch erheblich dazu beigetragen werden kann, Energie einzusparen und den CO2‑Fußabdruck von Produkten zu verkleinern, zumal gleichzeitig der materialbezogene Fußabdruck kleiner wird und sich die Umweltauswirkungen insgesamt verringern lassen; hebt hervor, dass in den Normen der Union zur umweltgerechten Gestaltung Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft definiert werden müssen und die aktuelle Methode für die umweltgerechte Gestaltung auch auf andere Produktkategorien als energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet werden muss;
88.ist der Auffassung, dass die Arbeit an einem verlässlichen Modell zur Messung der auf dem Verbrauch basierenden Klimaauswirkungen fortgesetzt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der bestehenden Modelle in der eingehenden Analyse der Schluss gezogen wird, dass die Bemühungen der EU, die Emissionen ihrer Produktion zu verringern, durch die Einfuhren von Waren mit einem höheren CO2-Fußabdruck in gewisser Weise neutralisiert werden; hebt hervor, dass die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die EU bis 2016 bereits erheblich zur Verringerung der Emissionen in anderen Ländern beigetragen hat, da die Handelsströme zugenommen haben und die CO2-Effizienz der Ausfuhren aus der EU gesteigert wurde;
Die Union und weltweite Klimaschutzmaßnahmen
89.unterstreicht die Bedeutung verstärkter Initiativen und eines kontinuierlichen Dialogs in den einschlägigen internationalen Foren und einer wirksamen Klimadiplomatie mit dem Ziel, ähnliche politische Entscheidungen anzuregen, mit denen die Klimaschutzziele in anderen Regionen und Drittländern angehoben werden; fordert die EU auf, ihre eigene Klimaschutzfinanzierung aufzustocken und die Mitgliedstaaten gezielt dazu zu bewegen, ihre Beihilfen für den Klimaschutz (Entwicklungshilfe statt Krediten) an Drittländer zu erhöhen, die zusätzlich zur Entwicklungshilfe in Übersee gezahlt und nicht als Entwicklungshilfe und Klimafinanzierung doppelt erfasst werden sollten;
90.unterstreicht die Bedeutung einer starken EU-Klima- und Energiediplomatie und der Führungsrolle der EU bei der Stärkung der weltweiten und multilateralen Zusammenarbeit und der Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel und für nachhaltige Entwicklung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich in den Gremien der Vereinten Nationen für gemeinsame Rahmen und Maßnahmen einzusetzen;
91.betont, dass der UN-Klimagipfel vom September 2019 der ideale Zeitpunkt für die Staats- und Regierungschefs wäre, um ehrgeizigere Ziele in Bezug auf die national festgelegten Beiträge anzukündigen; ist der Ansicht, dass die EU ihre national festgelegten Beiträge bereits weit im Voraus aktualisieren sollte, damit sie gut vorbereitet und in enger Zusammenarbeit mit einer internationalen Koalition von Akteuren, die sich für ehrgeizigere Klimaschutzziele einsetzen, an dem Gipfel teilnehmen kann;
92.betont den Nutzen einer Verbesserung der Interoperabilität zwischen den politischen Instrumenten der EU und den Äquivalenten von Drittländern, insbesondere in Bezug auf Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen; fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung von Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen außerhalb der EU weiterhin zu kooperieren, diese Zusammenarbeit zu intensivieren und Unterstützung zu leisten, um eine stärkere Verringerung der Emissionen und weltweit einheitlichere Bedingungen zu erreichen; betont, wie wichtig es ist, Umweltschutzvorkehrungen zu treffen, um eine tatsächliche und zusätzliche Verringerung der THG-Emissionen sicherzustellen; fordert die Kommission deshalb auf, sich für strenge und solide internationale Vorschriften in Bezug auf Artikel 6 des Übereinkommens von Paris einzusetzen, um Schlupflöcher bei der Anrechnung oder der doppelten Erfassung von Emissionsreduktionen zu beseitigen;
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°°
93.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1]Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2018)0430.
- [2]UN Environment Programme, „The Emissions Gap Report 2018“, S.10
- [3] Verordnung (EU)2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.663/2009 und (EG) Nr.715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl.L328 vom 21.12.2018, S.1).
- [4]http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/563472/IPOL_STU(2015)563472_EN.pdf
- [5] Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L285 vom 31.10.2009, S.10).
- [6]Van Dingenen,R., Crippa,M., Maenhout,G., Guizzardi,D., Dentener,F.: „Global trends of methane emissions and their impacts on ozone concentrations“, EUR29394EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 2018, ISBN: 978-92-79-96550-0, DOI: 10.2760/820175, JRC113210
- [7]https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/buildings
- [8] Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L156 vom 19.6.2018, S.75).
- [9] Verordnung (EU) Nr.517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.842/2006 (ABl.L150 vom 20.5.2014, S.195).
- [10]Joris Aertsens, Leo De Nocker, Anne Gobin, 2011: „Valuing the carbon sequestration potential for European agriculture“.
- [11]Energiepreise und Energiekosten in Europa, , S.10.
- [12]Final Report of the High-Level Panel of the European Decarbonisation Pathways Initiative (Abschlussbericht der Hochrangigen Gruppe der europäischen Initiative für die Verringerung der CO2-Emissionen), Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, November 2018.