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ԳٲßܲԲԳٰ - B8-0199/2019ԳٲßܲԲԳٰ
B8-0199/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzum Klimawandel

11.3.2019-()

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel123 Absatz2 der Geschäftsordnung

Kathleen Van Brempt, Jytte Guteland, Miriam Dalliim Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B8-0195/2019

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B8-0199/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel

()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28.November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (),

–unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,

–unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss1/CP.21), die 21.Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des UNFCCC sowie die 11.Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP11) vom 30.November bis 11.Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–unter Hinweis auf die 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) des UNFCCC, die 14.Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP14) sowie den dritten Teil der 1.Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA1.3) vom 2. bis 14.Dezember 2018 in Kattowitz (Polen),

–unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25.Oktober 2018 zu der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP24)[1],

–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22.März 2018,

–unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „1,5°C globale Erwärmung“, dessen fünften Sachstandsbericht (AR5) und dessen Synthesebericht,

–unter Hinweis auf die am 27.November 2018 angenommene neunte Ausgabe des vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichten Berichts über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),

–unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

–gestützt auf Artikel123 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass auf der 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) in Kattowitz das Regelwerk von Kattowitz angenommen wurde, das für Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris sorgt;

1.begrüßt die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“, in der die Chancen und Herausforderungen hervorgehoben werden, die der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft für die Unionsbürger und die Wirtschaft der EU mit sich bringt, und die den Grundstein für eine breit angelegte Debatte legt, bei der die EU-Organe, die nationalen Parlamente, die Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen, die wissenschaftliche Fachwelt und andere Forschungsorganisationen, Gewerkschaften, Regionen, Städte und Kommunen sowie die Bürger einbezogen werden; unterstützt das Ziel, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, es ihm auf dem Sondergipfel der Union in Hermannstadt (Sibiu) im Mai 2019 im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas gleichzutun; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, die Verwirklichung dieses Ziels mit dem erforderlichen Ehrgeiz anzugehen;

2.hebt hervor, dass die Unionsbürger die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels bereits zu spüren bekommen; betont, dass sich nach Angaben der Europäischen Umweltagentur die durchschnittlichen jährlichen Verluste infolge von Wetter- und Klimaextremen in der Union zwischen 2010 und 2016 auf rund 12,8Mrd.EUR beliefen und sich die Klimaschäden in der EU – wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden – bis 2080 auf mindestens 190Mrd.EUR belaufen könnten, was einem Netto-Wohlstandsverlust von 1,8% ihres derzeitigen BIP entspricht; hebt hervor, dass die jährlichen Kosten von Überschwemmungen in der Union bei einem Szenario mit hohen Emissionen bis zum Jahr 2100 auf 1BillionEUR steigen könnten und dass bis 2100 etwa zwei Drittel der Unionsbürger von wetterbedingten Katastrophen betroffen sein könnten – gegenüber 5% heute; betont zudem, dass nach Angaben der Europäischen Umweltagentur 50% der besiedelten Gebiete in der EU bis zum Jahr 2030 von schwerwiegender Wasserknappheit betroffen sein werden;

3.hebt hervor, dass laut dem IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C ohne oder mit geringer Überschreitung erfordert, dass die Treibhausgasneutralität weltweit bis spätestens 2067 erreicht wird und die weltweiten jährlichen Treibhausgasemissionen bis spätestens 2030 auf maximal 27,4GtCO2-Äquivalent pro Jahr beschränkt werden; hebt hervor, dass sich die Union angesichts dieser Erkenntnisse dafür einsetzen muss, schnellstmöglich und spätestens bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, wenn sie eine weltweite Vorreiterrolle einnehmen will und eine sichere Chance bestehen soll, die globale Erwärmung bis 2100 auf 1,5°C zu begrenzen;

4.erklärt sich besorgt über den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2018 über die Emissionslücke, aus dem hervorgeht, dass bei den gegenwärtigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträgen das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, weit überschritten würde und es stattdessen bis 2100 voraussichtlich zu einer Erwärmung um 3,2°C[2] kommen dürfte; betont, dass alle Vertragsparteien des UNFCCC ihre Klimaschutzziele bis 2020 unbedingt verschärfen müssen;

Wege für die europäische Strategie zur Umsetzung der Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts

5.ist davon überzeugt, dass Europa auf dem Weg zu Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen muss, indem es in nachhaltige und innovative technische Lösungen investiert, die Bürger zur Mitwirkung befähigt und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Energie, Industriepolitik und Forschung aufeinander abstimmt und gleichzeitig Energiearmut verhindert und im Interesse eines gerechten Übergangs für soziale Gerechtigkeit sorgt, einschließlich von Programmen zur Umschulung und beruflichen Weiterbildung, da dies für einen erfolgreichen Übergang zur einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bis spätestens 2050 entscheidend ist;

6.stellt fest, dass in der Strategie der EU zur Umsetzung der Emissionsfreiheit acht Wege für den wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Wandel dargelegt sind, den die Union benötigt, um das langfristige Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; bedauert, dass in der Strategie keine Wege hin zu Treibhausgasneutralität vor 2050 berücksichtigt wurden; weist darauf hin, dass es der Union nur über zwei der Wege gelingen würde, bis spätestens 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen; betont, dass dies ein rasches, koordiniertes Vorgehen und erhebliche Anstrengungen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene erfordert, wobei auch alle nichtstaatlichen Akteure einbezogen werden müssen; erkennt an, dass regional und lokal festgelegte Beiträge wichtige Instrumente zur Überbrückung der Emissionslücke sein könnten; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung über das Governance-System[3] verpflichtet sind, langfristige nationale Strategien zu verabschieden; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, klare kurz- und langfristige Ziele und Strategien festzulegen, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen, und Investitionsförderung für die Wege zur Emissionsfreiheit bereitzustellen;

7.weist darauf hin, dass den Schätzungen der Kommission zufolge das BIP der EU in emissionsneutralen Szenarien voraussichtlich stärker wachsen wird als in Szenarien mit geringeren Emissionsminderungen, wobei aufgrund der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, etwa beim Pro-Kopf-BIP und bei der CO2-Intensität des Energiemixes, die Auswirkungen in beiden Fällen ungleich über die Union verteilt sind; ist der Ansicht, dass Untätigkeit das mit Abstand kostspieligste Szenario wäre und nicht nur zu einem massiven BIP-Rückgang in der Union führen würde, sondern dadurch auch die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten bzw. den Regionen wie auch innerhalb der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen weiter vergrößert würde, da einige von ihnen voraussichtlich stärker von den Folgen der Untätigkeit betroffen wären als andere;

8.stellt mit Besorgnis fest, dass die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren derzeit bei etwa 55% liegt; betont, dass sie bei dem Szenario der Emissionsneutralität bis2050 auf 20% sinken würde, was sich günstig auf die Handelsbilanz und die geopolitische Lage der EU auswirken würde; stellt fest, dass sich die kumulierten Einsparungen bei den Einfuhren fossiler Brennstoffe im Zeitraum 2031–2050 auf etwa 2–3Bio.EUR belaufen würden und dieser Betrag für nachhaltige, gerechte Investitionen eingesetzt werden könnte;

9.hebt hervor, dass die Zahl der durch Feinstaub verursachten vorzeitigen Todesfälle dank geringerer Luftverschmutzung in einem Szenario der Emissionsneutralität um mehr als 40% zurückgehen würde; weist darauf hin, dass die durch Gesundheitsschäden bedingten Kosten in einem solchen Szenario um rund 200Mrd.EUR pro Jahr sinken würden;

10.stellt fest, dass die in der Strategie vorgeschlagenen Wege die Nutzung einer Reihe von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid – unter anderem durch CO2‑Abscheidung und ‑Speicherung oder ‑Nutzung sowie durch direkte CO2‑Abscheidung aus der Luft – umfassen, die erst noch in großem Maßstab angewendet werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass die EU im Rahmen ihrer Emissionsneutralitätsstrategie direkten Emissionsminderungen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs der EU Vorrang einräumen und die Nutzung von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid nur dort anstreben sollte, wo es keine Optionen für direkte Emissionsminderungen gibt; vertritt die Auffassung, dass bis 2030 weitere Maßnahmen erforderlich sind, wenn sich die Union gerade nicht auf Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid verlassen will, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit mit sich bringen, wie auch im Rahmen des IPCC-Berichts über 1,5°C globale Erwärmung bestätigt wurde;

Soziale Aspekte des Klimawandels und ein gerechter Übergang

11.begrüßt, dass die Kommission feststellt, dass Emissionsneutralität ohne Nettoarbeitsplatzverluste möglich ist, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Übergang in den energieintensiven Wirtschaftszweigen ausführlich erörtert wird; hebt hervor, dass ein fairer Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft das Potenzial für einen Nettozuwachs an Arbeitsplätzen in der Union birgt, und zwar in der gesamten Wirtschaft um 2,1Millionen Arbeitsplätze bis 2050 in einem Szenario der Emissionsneutralität bzw. um 1,3Mio. Arbeitsplätze in einem Szenario mit einer Reduktion der Emissionen um 80%, sofern dieser Übergang angemessen vollzogen wird und mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger einhergeht; ist deshalb der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen des EU-Kompetenzpanoramas mit regionalen Daten zum Qualifikationsbedarf für eine klimaneutrale Union eine neue Überprüfung von Kompetenzen ausarbeiten sollte, um die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger bei der Umschulung und Weiterbildung im Hinblick auf zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen zu unterstützen;

12.betont, dass es eines antizipativen Ansatzes bedarf, um einen gerechten Übergang für die EU-Bürger zu gewährleisten und Regionen zu unterstützen, deren Wirtschaft von Tätigkeiten in Verbindung mit Branchen oder Technologien abhängt, deren Bedeutung voraussichtlich abnehmen wird oder die sich in Zukunft verändern müssen;

13.vertritt die Auffassung, dass der klimabedingte Wandel in der Union ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig vollzogen werden muss; betont, dass die Verteilungseffekte der Klimapolitik und der Dekarbonisierungspolitik, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, berücksichtigt werden müssen, wenn dafür gesorgt werden soll, dass alle Bürger diese politischen Maßnahmen akzeptieren; ist daher der Ansicht, dass bei allen von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen die sozialen Auswirkungen umfassend berücksichtigt werden sollten, damit sich der soziale und ökologische Wandel in der Union erfolgreich vollziehen kann; betont in diesem Zusammenhang, dass auf der Grundlage inklusiver Prozesse und in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft maßgeschneiderte und ausreichend finanzierte Strategien auf allen Ebenen ausgearbeitet werden müssen, damit im Rahmen dieses Übergangs soziale Gerechtigkeit gewährleistet ist und allen Unionsbürgern gleiche Chancen geboten werden, zugleich jedoch auch verhindert wird, dass sich dieser Übergang unverhältnismäßig auf Menschen mit geringem Einkommen auswirkt;

14.weist erneut darauf hin, dass derzeit etwa 50 bis 125Millionen Unionsbürger von Energiearmut bedroht sind[4]; hebt hervor, dass die Energiewende Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark treffen und die Energiearmut weiter verschärfen könnte; stellt fest, dass soziale Aspekte in die Energiepolitik einbezogen werden müssen und sichergestellt werden muss, dass niemand auf der Strecke bleibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sich die Energiewende auf faire Weise vollzieht, und für alle Unionsbürger den Zugang zu Energie sicherzustellen;

15.ist der Ansicht, dass junge Menschen ein immer stärkeres soziales und ökologisches Bewusstsein haben, mit dem sie imstande sind, die Gesellschaft der Zukunft zu einer klimaresilienten Gesellschaft umzugestalten, und dass Bildung für junge Menschen eines der wirksamsten Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels ist; betont, dass die jüngeren Generationen in den Aufbau internationaler, interkultureller und generationenübergreifender Beziehungen eingebunden werden müssen und dass durch diese Beziehungen der Kulturwandel vorangebracht wird, durch den die weltweiten Maßnahmen für eine nachhaltigere Zukunft unterstützt werden;

16.begrüßt, dass in der gesamten Union immer mehr Menschen für Klimagerechtigkeit demonstrieren, insbesondere in Form von Schulstreiks; begrüßt, dass auf diesen Demonstrationen mehr Ehrgeiz gefordert wird, und ist der Ansicht, dass die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen sowie die Union diesen Forderungen nachkommen sollten;

17.betont, dass Einbeziehung und Teilhabe der Unionsbürger von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt, spätestens bis 2050 Treibhausgasneutralität in der Union zu erreichen; fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger dazu anzuregen, am Übergang zu einer Gesellschaft mit geringen CO2-Emissionen mitzuwirken, und ihnen das diesbezügliche Engagement zu erleichtern;

Zwischenziele

18.stellt fest, dass das Jahrzehnt zwischen 2020 und 2030 entscheidend dafür sein wird, bis 2050 Emissionsneutralität in der Union zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein anspruchsvolles Zwischenziel für 2030 zu unterstützen, das erforderlich ist, um für ausreichende Marktstabilität für Investitionen zu sorgen, das Potenzial technologischer Innovationen voll auszuschöpfen und die Chancen für die Unternehmen aus der Union zu verbessern, Weltmarktführer bei emissionsarmer Produktion zu werden;

19.betont, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben und an die Neutralitätsszenarien für 2050 anzugleichen, wenn die Treibhausgasneutralität bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden soll; hält es für äußerst wichtig, dass die Union spätestens auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 in New York unmissverständlich deutlich macht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu überprüfen;

20.spricht sich dafür aus, die national festgelegten Beiträge der Union mit dem Ziel zu aktualisieren, die unionsweiten Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren; fordert daher die Staats- und Regierungschefs der EU auf, mit Blick auf den Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 auf dem EU-Sondergipfel im Mai 2019 in Hermannstadt (Sibiu) die entsprechende Erhöhung der Zielvorgabe des national festgelegten Beitrags der Mitgliedstaaten der Union zu unterstützen;

21.ist daher der Ansicht, dass die Kommission spätestens während der Überprüfungen des Klimapakets für 2030 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften im Zeitraum 2022–2024 Legislativvorschläge vorlegen sollte, mit denen das Anspruchsniveau im Einklang mit dem aktualisierten jeweiligen national festgelegten Beitrag und dem Ziel der Emissionsneutralität angehoben wird; vertritt die Auffassung, dass durch eine unzureichende Zielvorgabe für 2030 die künftigen Optionen begrenzt würden, wodurch möglicherweise auch die Verfügbarkeit einiger Optionen für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung eingeschränkt würde; ist der Ansicht, dass diese Überprüfungen ein wichtiger Meilenstein sind, wenn es gilt, den Klimaschutzzusagen der Union Taten folgen zu lassen;

22.vertritt die Auffassung, dass es zur weiteren Erhöhung der Marktstabilität von Nutzen wäre, wenn die Union bis 2040 ein weiteres Zwischenziel für Emissionsminderungen festlegt, das für zusätzliche Stabilität sorgt und durch das sichergestellt werden kann, dass das langfristige Ziel für 2050 erreicht wird;

23.erachtet es für notwendig, die Strategie der EU zur Emissionsneutralität regelmäßig zu überprüfen; ist der Ansicht, dass sich diese Überprüfung auf die fünfjährliche weltweite Bestandsaufnahme gemäß dem Übereinkommen von Paris stützen sollte und dabei den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den Beiträgen nichtstaatlicher Akteure und des Europäischen Parlaments Rechnung getragen werden sollte;

Beiträge der einzelnen Wirtschaftszweige

24.betont, dass die Nettoemissionen in allen Wirtschaftszweigen nahezu auf Null reduziert werden müssen und alle Wirtschaftszweige zu den gemeinsamen Bemühungen zur Emissionsminderung beitragen sollten; fordert die Kommission deshalb auf, für sämtliche Wirtschaftszweige Wege hin zur Klimaneutralität zu entwickeln; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Verursacherprinzips;

25.hebt die Bedeutung der verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen und der für verschiedene Politikbereiche erlassenen Rechtsvorschriften hervor, warnt jedoch davor, dass ein bruchstückhafter Ansatz zu Inkohärenzen führen und zur Folge haben könnte, dass die Wirtschaft der EU bis 2050 nicht treibhausgasneutral ist; vertritt die Auffassung, dass ein übergreifender Ansatz in Form eines Klimagesetzes der EU erforderlich sein wird, und fordert die Kommission auf, sich unverzüglich mit diesem Aspekt zu befassen;

26.weist darauf hin, dass sich die Reform des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen auf die Preise der Emissionsberechtigungen der Union ausgewirkt hat, und begrüßt, dass das Vertrauen in das System wieder im Wachsen begriffen ist;

27.würdigt, dass der CO2‑Abscheidung und ‑Speicherung (CCS) im Sonderbericht über 1,5°C globale Erwärmung des IPCC in fast allen Szenarien, die sich auf 1,5°C beziehen, Bedeutung beigemessen wird; hält es für notwendig, in industriellen Prozessen stärker auf die umweltverträgliche CO2‑Abscheidung und ‑Nutzung (CCU) bzw. die umweltverträgliche CO2‑Abscheidung und ‑Speicherung (CCS) zurückzugreifen, um Nettoemissionsminderungen zu erreichen, indem CO2‑Emissionen vermieden werden bzw. CO2 dauerhaft gespeichert wird;stellt mit Besorgnis fest, dass viele CCU-Technologien derzeit nicht zu dauerhaften Emissionsminderungen führen; fordert die Kommission daher auf, technische Kriterien auszuarbeiten, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur jene Technologien unterstützt werden, die nachprüfbare Ergebnisse liefern;

Energiepolitik

28.weist erneut darauf hin, dass es der Union in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, die Treibhausgasemissionen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, und dass die Emissionen insbesondere durch Energieeffizienz und die Verbreitung erneuerbarer Energiequellen verringert wurden;

29.ist der Ansicht, dass die Führungsrolle der EU im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz den anderen Teilen der Welt gezeigt hat, dass die Energiewende über die Bekämpfung des Klimawandels hinaus möglich und nutzbringend ist;

30.weist darauf hin, dass die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft erhebliche zusätzliche Investitionen– in einer Größenordnung von 175 bis 290Mrd.EUR pro Jahr gegenüber der derzeitigen Ausgangssituation– in das Energiesystem der EU und die damit verbundene Infrastruktur erfordern wird;

31.erachtet einen integrierten, branchenübergreifenden Ansatz als sehr wichtig, um die Bemühungen um die Dekarbonisierung im gesamten Energiesystem und weiteren damit verbundenen Bereichen voranzubringen und Nutzen aus höherer Effizienz zu ziehen; stellt fest, dass die Integration der Energiesysteme zu höherer Flexibilität der Systeme, zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung und letztlich zu einer kosteneffizienten Energiewende führen kann;

32.hebt hervor, dass erneuerbare Energieträger von zentraler Bedeutung für den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft sind, da die Energiewirtschaft gegenwärtig für 75% aller Treibhausgasemissionen in der Union verantwortlich ist;

33.fordert ein in hohem Maße energieeffizientes und auf erneuerbaren Energieträgern beruhendes Energiesystem; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, da Ausstrahlungseffekte auf alle Wirtschaftszweige auftreten werden; hebt hervor, dass bei allen Wegen von einer vollständigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bis spätestens 2050, einer drastischen Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe und einem starken Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energieträger ausgegangen wird;

34.betont, dass Energieeffizienz zur Versorgungssicherheit, zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zum Umweltschutz sowie zur Senkung der Energiekosten und zur Verbesserung der Wohnqualität beiträgt; bekräftigt, dass Energieeffizienz sehr wichtig ist, wenn es gilt, Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen, und dass sie weltweit und regional Vorteile mit sich bringt; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass mit der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion der Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ eingeführt wurde und dass dieser Grundsatz in der gesamten Energiewertschöpfungskette uneingeschränkt zum Tragen kommen muss und als Grundlage für sämtliche Wege zur Verwirklichung des Ziels der Emissionsneutralität im Jahr 2050 heranzuziehen ist;

35.betont, dass der Energiemarkt der Union stärker integriert werden muss, um die Energiewirtschaft so wirksam wie möglich zu dekarbonisieren und Investitionen dort zu begünstigen, wo möglichst viel Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden kann, sowie die aktive Teilnahme der Bürger zu fördern, um die Energiewende zu beschleunigen und auf diesem Wege eine CO2‑neutrale und nachhaltige Wirtschaft zu schaffen und gleichzeitig die Energiearmut zu senken; hält es für entscheidend, dass das Verbundnetz der Mitgliedstaaten durch weitere Verbindungsleitungen noch enger geknüpft wird, auch durch die Unterstützung für weitere länderübergreifende Förderregelungen;

36.stellt fest, dass die Bauwirtschaft der Union derzeit für 40% des Endenergieverbrauchs der Union und 36% der CO2‑Emissionen in der Union verantwortlich ist[5]; fordert im Einklang mit dem in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[6] festgelegten Ziel, bis 2050 einen in hohem Maße energieeffizienten Gebäudebestand mit niedrigen CO2‑Emissionen zu erreichen, das Potenzial der Bauwirtschaft zu Energieeinsparungen und zur Verkleinerung ihres CO2‑Fußabdrucks zu nutzen; betont, dass ein effizienterer Energieverbrauch in Gebäuden erhebliches Potenzial birgt, die Treibhausgasemissionen in der Union weiter zu senken; ist überdies der Ansicht, dass der Bau von Niedrigenergiegebäuden, deren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird, eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris und für eine Unionsagenda für Wachstum, Arbeitsplätze vor Ort und verbesserte Lebensbedingungen für alle Unionsbürger ist;

37.fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung der Bürger an der Energiewende zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren anzuregen;

Industriepolitik

38.ist der Ansicht, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf dem Weltmarkt und ehrgeiziger Klimaschutz gegenseitig verstärken;

39.weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft Herausforderungen und Chancen für die EU mit sich bringt und dass Investitionen in industrielle Innovation, einschließlich digitaler sowie sauberer Technologien, erforderlich sein werden, um ein nachhaltiges Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit global zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von hochwertigen Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und Biowirtschaft und im emissionsfreien Verkehr;

40.hebt hervor, dass den energieintensiven Wirtschaftszweigen bei der langfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen der EU große Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass eine intelligente und gezielte Gestaltung des politischen Rahmens erforderlich ist, damit die Führungsrolle der Union in Bezug auf die CO2‑emissionsarme Wirtschaft und die CO2‑emissionsarme industrielle Fertigung in der Union verteidigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftszweige in der Union gewahrt und die Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen abgewendet werden kann; fordert die Kommission auf, eine neue und integrierte Klimastrategie der Union für energieintensive Wirtschaftszweige vorzulegen und so den Übergang der Schwerindustrie zu Emissionsfreiheit unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen;

41.fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie mit Maßnahmen zu entwickeln, die es den Industriebetrieben in der Union ermöglichen, weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren; ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen dieser Politik prüfen sollte, ob die zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Wirtschaftszweigen, bei denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Bezug auf die Einfuhr von Produkten besteht, wirksam und mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation vereinbar sind und ob mit ihnen bestehende Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen ersetzt, angepasst oder ergänzt werden können;

42.betont, dass in wesentlich größerem Umfang Maßnahmen gegen Emissionen aus industriellen Prozessen ergriffen werden müssen; weist darauf hin, dass laut dem Sonderbericht des IPCC über 1,5°C globale Erwärmung die Emissionen der Industrie im Jahr 2050 um 65 bis 90% geringer als im Jahr 2010 sein müssen und derartige Senkungen sich nur erreichen lassen, wenn neue und vorhandene Technologien – darunter auch die CO2‑Abscheidung, ‑Nutzung und ‑Speicherung (CCU und CCS) – miteinander kombiniert werden;

43.weist erneut darauf hin, dass die Unternehmen aus der Union in der Lage sein werden, auf den Weltmärkten ihre Vorteile als Pioniere für sich zu nutzen und bei der nachhaltigen und ressourceneffizienten Produktion die Weltmarktführerschaft zu erlangen, da die Union die erste große Volkswirtschaft ist, die Klimaneutralität anstrebt; betont, dass durch Verzögerungen oder unzureichende Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich nicht zu rechtfertigende Kosten verursacht werden und die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen aus der Union tatsächlich beeinträchtigt wird;

44.vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die EU starke Wertschöpfungsketten für innovative Produkte und Technologien mit geringem CO2-Ausstoß schaffen muss;

Beiträge anderer Sektoren

45.weist darauf hin, dass durch die Strategie bestätigt wird, dass die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors immer noch ansteigen und dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Verkehrssektor bis 2050 zu dekarbonisieren; betont, dass für eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger gesorgt werden muss, nämlich vom Flugzeug auf die Schiene sowie auf öffentliche Verkehrsmittel und gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste; stellt fest, dass auf den Straßenverkehr etwa ein Fünftel der gesamten CO2‑Emissionen der Union entfällt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission deshalb auf, entschlossen zu handeln, um den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zugänglich zu machen und gleichzeitig zu verhindern, dass in Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen immer mehr ältere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, die besonders umweltschädlich sind; betont außerdem, dass intelligente Technologien wie die intelligente Ladeinfrastruktur sehr wichtig sind, um Synergieeffekte zwischen der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen;

46.hebt hervor, dass alle Verkehrsträger, auch die internationale Luft- und Schifffahrt, einen Beitrag leisten müssen, damit für die gesamte Wirtschaft der Union Klimaneutralität erreicht werden kann; weist darauf hin, dass der Analyse der Kommission zufolge selbst dann, wenn die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bzw. der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) derzeit vorgesehenen weltweiten Ziele und Maßnahmen vollständig verwirklicht bzw. umgesetzt werden, die erforderlichen Emissionsminderungen nicht erreicht werden und dass umfangreiche weitere Maßnahmen erforderlich sind, die mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel der Emissionsneutralität in Einklang stehen; betont, dass in diesen Sektoren Investitionen in kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Technologien und Brennstoffe erforderlich sind; fordert die Kommission auf, in diesen Sektoren das Verursacherprinzip einzuführen, insbesondere durch die Besteuerung von Kerosin und über die Flugscheinpreise; weist erneut darauf hin, dass die Treibhausgasemissionen des internationalen Seeverkehrs Prognosen zufolge bis 2050 um bis zu 250% zunehmen werden; begrüßt, dass die internationale Schifffahrt sich selbst ein absolutes Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt hat; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es an Fortschritten bei der Umsetzung dieses Ziels in kurz- und mittelfristige Maßnahmen und anderweitiges konkretes Handeln mangelt;

47.weist darauf hin, dass etwa 60% der weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie Landwirtschaft, Deponien und Abwasser sowie aus der Produktion und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; weist erneut darauf hin, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, dessen Erwärmungspotenzial in einem Zeitraum von 100Jahren 28‑mal größer ist als das von CO2[7], und dass mit der Reduzierung der Methanemissionen ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden kann, die Ozonkonzentration in Bodennähe und deren negative Folgen für die Luftqualität und die menschliche Gesundheit zu verringern; begrüßt die Absicht der Kommission, die Methanemissionen in den betroffenen Wirtschaftszweigen zu reduzieren, sodass die Ozonkonzentration in der Union weiter gesenkt werden könnte, und sich für die Reduzierung von Methanemissionen international einzusetzen;

48.fordert die Kommission erneut auf, im Rahmen eines strategischen Plans der EU für Methan möglichst bald politische Optionen für eine rasche Bekämpfung von Methanemissionen zu prüfen und dem Parlament und dem Rat hierzu Legislativvorschläge vorzulegen; betont, dass die Landwirtschaft auch 2050 eine der verbleibenden Hauptquellen für Treibhausgasemissionen der EU sein wird, insbesondere aufgrund der Methan- und Stickstoffoxidemissionen;hebt hervor, dass die Landwirtschaft Möglichkeiten bietet, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, z.B. durch ökologische und technologische Innovationen sowie durch Kohlenstoffbindung im Boden;

49.fordert eine Gemeinsame Agrarpolitik, mit der im Einklang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen wird; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass agrarpolitische Maßnahmen, insbesondere die Fonds der Union und der Mitgliedstaaten, mit den Zielen und Vorgaben des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen;

50.ist der Ansicht, dass bei der langfristigen Strategie die Erzeugung im primären Sektor der Wirtschaft nicht angemessen berücksichtigt wird und dass die Forst- und Agrarwirtschaft sowie die jeweiligen Beschäftigten einem unverhältnismäßig höheren Risiko durch die negativen Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind; empfiehlt, dass in der Strategie klar aufgezeigt wird, welchen Weg diese Sektoren einschlagen müssen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, die Risikoprävention zu verbessern und die Ökosysteme und Ökosystemleistungen, von denen die Wirtschaft abhängig ist, zu erhalten;

51.betont, dass die Landwirtschaftsmodelle dahingehend optimiert werden müssen, dass landwirtschaftliche Systeme unterstützt werden, die gegenüber extremen Wetterverhältnissen und Schädlingsbefall widerstandsfähig sind sowie Verbesserungen bei der Bindung von Kohlenstoff im Boden, der Wasserrückhaltung und der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft bieten;

52.hebt hervor, dass im Boden mehr Kohlenstoff gebunden als in der Biosphäre und der Atmosphäre zusammen vorhanden ist; erachtet es daher als wichtig, die Bodenverarmung in der Union aufzuhalten und für gemeinsame Maßnahmen der Union zu sorgen, mit denen die Bodenqualität und die Kapazität des Bodens zur Bindung von Kohlenstoff gewahrt bzw. verbessert wird;

53.bedauert, dass in der Strategie der Kommission nicht die Möglichkeit aufgegriffen wird, die Maßnahmen der EU in Bezug auf fluorierte Treibhausgase zu stärken; betont, dass sich der EU mit der Einführung eines Lizenzierungssystems für Fluorkohlenwasserstoff (FKW) zur Verhinderung des illegalen Handels mit FKW, mit dem Verbot des Einsatzes von FKW in Wirtschaftszweigen, in denen sie nicht mehr benötigt werden, mit der Festlegung von Quoten für FKW über ein Auktionssystem sowie mit der vollständigen Umsetzung der F-Gas-Verordnung[8] durch das Verbot der unnötigen Anwendung von SF6 klare Chancen bieten, die dazu beitragen können, dass sie ihre im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele erreicht;

54.betont, dass die Klimaschutzziele in allen Politikbereichen der Union, auch in der Handelspolitik, durchgängig berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle von der Union unterzeichneten Handelsabkommen vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen, da dadurch nicht nur die weltweiten Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, sondern auch für alle betroffenen Wirtschaftszweige gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert würden;

Maximierung des Klimaschutzpotenzials der Wälder im Rahmen einer nachhaltigen Bioökonomie

55.unterstützt eine aktive und nachhaltige Forstbewirtschaftung auf nationaler Ebene sowie konkrete Maßnahmen zu Anreizen für eine effiziente und nachhaltige Biowirtschaft der Union, zumal die Wälder – durch Bindung, Speicherung und Substitution – in erheblichem Maße zur Intensivierung der Klimaschutzbemühungen der Union und zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Emissionsneutralität zu erreichen, beitragen können; stellt fest, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, dass dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der Union bis 2020 ein Ende gesetzt werden muss und dass faktengestützte Strategien entwickelt werden müssen, mit denen dazu beigetragen wird, dass Maßnahmen der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umgesetzt und finanziert werden können;

56.hebt hervor, dass die nachhaltige Forstbewirtschaftung wettbewerbsfähiger werden muss und dass praktische Maßnahmen mit bedeutender Speicherungs- und Bindungswirkung unterstützt werden müssen, z.B. die Nutzung von Holz als Baumaterial sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten, als Ersatz für fossile Brennstoffe und als Mittel für eine bessere Wasserrückhaltung;

57.stellt fest, dass in Europa ein beträchtliches, aber letztlich begrenztes Aufforstungspotenzial vorhanden ist; ist daher der Ansicht, dass Aufforstungsinitiativen durch konkrete Initiativen und Anreize ergänzt werden müssen, die darauf abzielen, das Kohlenstoffbindungspotenzial zu verbessern und gleichzeitig den Zustand bestehender Waldflächen zu erhalten und zu verbessern, um für das Klima, die nachhaltige Bioökonomie und die biologische Vielfalt einen Nutzen zu erwirken; befürwortet daher die Aufforstung brachliegender und kaum ertragreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Agrarforstwirtschaft und die Minimierung der Umwandlung von Waldflächen in andere Formen der Landnutzung;

58.weist darauf hin, dass die Maßnahmen und politischen Strategien der Union auch Auswirkungen auf natürliche Senken, die Böden und die Wälder außerhalb der Union haben und dass in der Strategie der EU zur Emissionsneutralität dafür Sorge getragen werden sollte, dass durch Maßnahmen der Union keine klimaschädigenden Folgen in Drittstaaten verursacht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen des Regelwerks von Paris für strenge internationale Vorschriften einzutreten, insbesondere in Bezug auf Artikel6 des Übereinkommens von Paris, um Schlupflöcher zu verhindern, die zu falschen Berechnungen bzw. zur doppelten Erfassung von Aufforstungsmaßnahmen führen und mithin den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz zuwiderlaufen könnten;

59.betont, dass Feuchtgebiete als natürliche Kohlenstoffsenken so streng wie möglich geschützt und so gut wie möglich wiederhergestellt werden müssen;

60.unterstreicht den Stellenwert langlebiger geernteter Holzprodukte und deren Bedeutung im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bis 2030; betont, dass im künftigen Rahmen nicht nur der Beitrag dieser Produkte aus den Kategorien bewirtschafteter Wald und aufgeforstete Flächen, sondern auch ihr Beitrag aus der Kategorie landwirtschaftlich genutzte Fläche berücksichtigt werden sollte;

Forschung und Innovation

61.unterstreicht, dass eine kohärente und strategische europäische Agenda für Forschung und Innovation ins Leben gerufen werden muss, deren Schwerpunkt darauf liegt, wie sich eine treibhausgasneutrale Wirtschaft erreichen lässt, und dass die Forschungs- und Innovationsprogramme der Union und der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, um die führende Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen;

62.ist der Ansicht, dass der Klimaschutz bei der Ausarbeitung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsprogrammen durchgängig angemessen berücksichtigt werden sollte;

63.ist der Ansicht, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Innovation unternommen werden müssen, um CO2‑arme und CO2‑freie Lösungen für alle verfügbar und sozial und wirtschaftlich tragfähig zu machen und neue Lösungen für die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu schaffen;

64.betont seinen Standpunkt, dass – sofern angemessen und entsprechend dem allgemeinen Ziel der Europäischen Union, Klimaschutzmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen– mindestens 35% der Mittel von „Horizont Europa“ zur Unterstützung von Klimaschutzzielen verwendet werden müssen;

Finanzierung

65.fordert, dass der EU-EHS-Innovationsfonds rasch eingeführt wird und die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2019 veröffentlicht wird, damit Investitionen in die Vorführung bahnbrechender CO2-emissionsarmer Industrietechnologien und in vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden, und zwar nicht nur in der Elektrizitätserzeugung, sondern auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Verfahren; fordert, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und seine Programme vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris stehen;

66.vertritt die Auffassung, dass in erheblichem Umfang Privatinvestitionen mobilisiert werden müssen, damit die Union bis spätestens 2050 Emissionsneutralität erreichen kann; ist der Ansicht, dass dazu auf lange Sicht geplant werden muss und im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen Stabilität und Vorhersehbarkeit für Anleger erforderlich sind und dass diesen Anforderungen in künftigen Rechtsvorschriften der EU Rechnung getragen werden muss; betont daher, dass der Umsetzung des im März 2018 angenommenen Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung Priorität eingeräumt und dabei auch eine Feinabstimmung der Kapitalanforderungen für Banken und der aufsichtlichen Behandlung von CO2-intensiven Vermögenswerten, Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen und einer Aktualisierung der Pflichten von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern vorgenommen werden sollte;

67.vertritt die Auffassung, dass der MFR 2021–2027 vor seiner Verabschiedung vor dem Hintergrund des Ziels, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, bewertet werden sollte und dass ein Standardtest zur Sicherstellung der Klimaverträglichkeit der Ausgaben im Rahmen des Unionshaushalts ausgearbeitet werden muss;

68.bedauert, dass die Beihilfen für fossile Brennstoffe nach wie vor steigen und sich auf etwa 55Mrd.EUR pro Jahr belaufen; fordert, dass die Union auf Unionsebene bzw. die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene[9] umgehend sämtliche Beihilfen für fossile Brennstoffe auslaufen lassen;

69.hält es für wichtig, einen Fonds für den fairen Übergang einzurichten, insbesondere für die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen, etwa für die Kohlebergbauregionen, und dabei allgemein die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen zur Finanzierung des Klimaschutzes zu prüfen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die langfristige Strategie aufgrund der in manchen Bereichen notwendigen Veränderungen größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit genießen muss;

Die Rolle der Verbraucher und der Kreislaufwirtschaft

70.weist darauf hin, dass sich Verhaltensänderungen in erheblichem Umfang auf die tatsächliche Verringerung von Treibhausgasemissionen auswirken, beispielsweise im gesamten System der Lebensmittelerzeugung sowie im Verkehr und insbesondere im Luftverkehr; fordert die Kommission auf, möglichst bald politische Optionen, auch die Einführung von Umweltsteuern, zu prüfen, damit Verhaltensänderungen herbeigeführt werden können; betont, dass von der Basis ausgehenden Initiativen, etwa dem Bürgermeisterkonvent, bei der Förderung von Verhaltensänderungen hohe Bedeutung zukommt;

71.weist darauf hin, dass Statistiken der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen zufolge der Pro-Kopf-Verbrauch von Fleisch und tierischen Erzeugnissen in der EU-28 seit den 1990er-Jahren insgesamt zurückgegangen ist und dass sich die Emissionen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung wesentlich verringern ließen, wenn diese rückläufige Tendenz begünstigt und mit technischen Minderungsmaßnahmen auf der Angebotsseite kombiniert würde;

72.betont, dass der EU nicht nur eine Energieträgersubstitution, sondern ebenso eine Produkt-/Werkstoffsubstitution gelingen muss, d.h. ein Ersatz von Produkten und Werkstoffen, die auf fossilen Quellen beruhen oder bei der Herstellung hohe Emissionen verursachen, durch auf erneuerbaren Ressourcen beruhende Produkte;

73.hebt hervor, dass ein sehr großer Teil des Energieverbrauchs und damit auch der Treibhausgasemissionen direkt mit dem Erwerb, der Verarbeitung, dem Transport, der Umwandlung, der Verwendung und der Entsorgung von Ressourcen verbunden ist; betont, dass in jedem Abschnitt der Ressourcenbewirtschaftungskette erhebliche Einsparungen möglich sind; hebt deshalb hervor, dass sich durch die Steigerung der Ressourcenproduktivität –etwa durch verbesserte Effizienz und geringere Ressourcenverschwendung dank Maßnahmen wie Wiederverwendung, Recycling und Refabrikation– der Ressourcenverbrauch wie auch die Treibhausgasemissionen erheblich senken lassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann und Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden können; betont, dass Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft kosteneffizient sind; hebt hervor, dass die verbesserte Ressourceneffizienz, Konzepte der Kreislaufwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft entsprechende Produktdesigns dazu beitragen werden, einen Wandel der Produktionsmuster und des Verbraucherverhaltens herbeizuführen und die Abfallmenge zu verringern;

74.unterstreicht die Bedeutung von Produktpolitik, etwa in Form einer umweltorientierten Auftragsvergabe und von Ökodesign; betont, dass die Ökodesign-Richtlinie[10] erheblich zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union beigetragen hat, indem die Treibhausgasemissionen um 320Mio.Tonnen CO2‑Äquivalent pro Jahr verringert wurden, und dass die Verbraucher in der Union dank dieser Richtlinie bis 2020 schätzungsweise bis zu 112Mrd.EUR bzw. rund 490EUR pro Haushalt und Jahr einsparen dürften; hebt hervor, dass in den Normen der Union zur umweltgerechten Gestaltung kreislaufwirtschaftsbezogene Anforderungen definiert werden müssen und die aktuelle Methode für die umweltgerechte Gestaltung auch auf andere Produktkategorien als energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet werden muss;

Die EU und weltweite Klimaschutzmaßnahmen

75.erachtet es als wichtig, Initiativen zu intensivieren, einen kontinuierlichen Dialog in den einschlägigen internationalen Foren zu führen und eine wirksame Klimadiplomatie mit dem Ziel zu betreiben, ähnliche politische Entscheidungen anzuregen, mit denen die Klimaschutzziele in anderen Regionen und Drittländern angehoben werden; fordert, dass die EU selbst mehr Geld für den Klimaschutz aufwendet und die Mitgliedstaaten gezielt dazu angeregt werden, ihre für den Klimaschutz gezahlte Finanzhilfe für Drittländer (Entwicklungshilfe statt Krediten) aufzustocken, die zusätzlich zur Entwicklungshilfe in Drittländern bereitgestellt und nicht als Entwicklungshilfe und Finanzhilfe für Klimaschutzmaßnahmen doppelt erfasst werden sollte;

76.bedauert, dass viele andere große Volkswirtschaften noch nicht an Strategien für das Jahr 2050 arbeiten; fordert den Rat und die Kommission daher auf, die Klimadiplomatie zu intensivieren und weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen andere große Volkswirtschaften in ihrem Engagement bestärkt werden, damit die langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris gemeinsam erreicht werden können;

77.hält es für sehr wichtig, dass die Union eine starke Klima- und Energiediplomatie betreibt sowie bei der Stärkung der weltweiten und multilateralen Zusammenarbeit und bei der Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel und für nachhaltige Entwicklung prägend wirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich in den Gremien der Vereinten Nationen für gemeinsame Rahmen und Maßnahmen einzusetzen;

78.betont, dass der Gipfel der Vereinten Nationen zum Klimawandel im September 2019 der ideale Zeitpunkt für die Staats- und Regierungschefs wäre, um ehrgeizigere Ziele in Bezug auf die national festgelegten Beiträge bekanntzugeben; ist der Ansicht, dass die EU weit im Voraus zur Aktualisierung ihrer national festgelegten Beiträge Stellung nehmen sollte, damit sie gut vorbereitet und in enger Zusammenarbeit mit einer internationalen Koalition von Akteuren, die sich für ehrgeizigere Klimaschutzziele einsetzen, an dem Gipfel teilnehmen kann;

79.betont, dass eine Verbesserung der Interoperabilität zwischen den politischen Instrumenten der Union und den Äquivalenten von Drittländern, insbesondere in Bezug auf Mechanismen zur Einpreisung von CO2-Emissionen, sehr nützlich wäre; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Mechanismen zur Einpreisung von CO2-Emissionen in Drittländern fortzusetzen und zu intensivieren, damit die Emissionen stärker verringert werden und die Schaffung weltweit einheitlicher Bedingungen vorangebracht wird; betont, dass Umweltschutzvorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine tatsächliche und zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen sichergestellt wird; fordert die Kommission deshalb auf, sich für solide internationale Vorschriften in Bezug auf Artikel6 des Übereinkommens von Paris einzusetzen, um der Entstehung von Schlupflöchern bei der Anrechnung und der doppelten Erfassung von Emissionsminderungen vorzubeugen;

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80.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 12. März 2019
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