ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzum Klimawandel: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft
11.3.2019-()
gemäß Artikel123 Absatz2 der Geschäftsordnung
Jadwiga Wiśniewska, Zdzisław Krasnodębskiim Namen der ECR-Fraktion
B8-0201/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28.November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (),
–unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,
–unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss1/CP.21), die 21.Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des UNFCCC sowie die 11.Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP11) vom 30.November bis 11.Dezember 2015 in Paris (Frankreich),
–unter Hinweis auf die 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) des UNFCCC, die 14.Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP14) sowie den dritten Teil der 1.Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA1.3) vom 2. bis 14.Dezember 2018 in Kattowitz (Polen),
–unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25.Oktober 2018 zu der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP24)[1],
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22.März 2018,
–unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „1,5°C globale Erwärmung“, dessen fünften Sachstandsbericht (AR5) und dessen Synthesebericht,
–unter Hinweis auf die am 27.November 2018 angenommene neunte Ausgabe des vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichten Berichts über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),
–gestützt auf Artikel123 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass auf der 24.Konferenz der Vertragsparteien (COP24) in Kattowitz das Regelwerk von Kattowitz angenommen wurde, das für Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris sorgt;
B. in der Erwägung, dass es drei Jahre nach dem historischen Abschluss des Übereinkommens von Paris in der französischen Hauptstadt zu schweren sozialen Unruhen kam, die sich auf die Klimapolitik bezogen; in der Erwägung, dass dies beweist, dass Sozialvorschriften von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es gilt, negative wirtschaftliche Folgen der Rechtsvorschriften im Bereich Klimaschutz zu begrenzen; in der Erwägung, dass mit dem Regelwerk von Kattowitz eine Klimapolitik angestrebt wird, bei der niemand zurückgelassen wird;
C. in der Erwägung, dass die EU weniger als 10% der weltweiten Treibhausgasemissionen verursacht und die Ziele des Übereinkommens von Paris nicht allein erreichen kann; in der Erwägung, dass diese Ziele nur durch ein weltweites Vorgehen, bei dem die größten Volkswirtschaften der Welt einbezogen werden, verwirklicht werden können;
D.in der Erwägung, dass der Abschluss des Übereinkommens von Paris erst dann möglich wurde, als die Parteien von dem Konzept der vollständigen Dekarbonisierung Abstand nahmen und sich stattdessen für ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Senken (Emissionsneutralität) aussprachen;
E.in der Erwägung, dass die langfristige Strategie der EU zur Verringerung von Treibhausgasen immer mit einer Strategie zur Unterstützung von stark betroffenen Regionen und insbesondere von Kohleabbaugebieten einhergehen sollte, damit ein fairer Übergang vollzogen werden kann, bei dem diese Regionen Hilfe für die Erhaltung von Arbeitsplätzen erhalten und die Klimapolitik durch die Öffentlichkeit unterstützt wird;
F.in der Erwägung, dass bei der langfristigen Strategie der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen den unterschiedlichen Infrastrukturkapazitäten der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden sollte;
1.hebt hervor, dass die Unionsbürger die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels bereits zu spüren bekommen; betont, dass sich nach Angaben der Europäischen Umweltagentur die durchschnittlichen jährlichen Verluste infolge von Wetter- und Klimaextremen in der Union zwischen 2010 und 2016 auf rund 12,8Mrd.EUR beliefen;
2.stellt fest, dass laut dem Sonderbericht über 1,5°C globale Erwärmung des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C ohne oder mit geringer Überschreitung einen schnellen und weitreichenden Übergang in beispiellosem Umfang in den Bereichen Energie, Landnutzung, Städte und Infrastruktur (einschließlich Verkehr und Gebäuden) sowie bei den Industriesystemen erfordern würde und erhebliche Emissionssenkungen in allen Bereichen, ein breites Spektrum an Eindämmungsstrategien und eine beträchtliche Erhöhung der Investitionen in diese Strategien voraussetzen würde;
3.nimmt den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2018 über die Emissionslücke zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass bei den gegenwärtigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträgen das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, weit überschritten würde und es stattdessen bis 2100 voraussichtlich zu einem Temperaturanstieg um 3,2°C[2] kommen dürfte; betont, dass alle Vertragsparteien des UNFCCC ihre Klimaverpflichtungen unbedingt zeitnah verschärfen müssen;
4.nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission zur langfristigen Strategie für 2050 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“, in der die Chancen und Herausforderungen hervorgehoben werden, die der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft für die Unionsbürger und die Wirtschaft der EU mit sich bringt und die den Grundstein für eine breit angelegte Debatte legt, bei der die EU-Organe, die nationalen Parlamente, die Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen, Städte und Kommunen sowie Bürger einbezogen werden; fordert den Rat auf, sich auf einen kosteneffektiven Weg zur Erreichung eines Ausgleichs zwischen Emissionen und Senken im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu einigen, bei dem die unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden;
Pfade für die europäische Strategie zur Umsetzung der Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts
5.stellt fest, dass in der langfristigen Strategie acht Pfade für den erforderlichen wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Wandel dargelegt werden, den die Union benötigt, um das langfristige Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; hebt hervor, dass die Union es nur auf zweien dieser Pfade schaffen würde, bis 2050 das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen; betont, dass dies rasches Handeln und erhebliche Anstrengungen auf allen Ebenen – von der lokalen und regionalen bis hin zur nationalen Ebene und zur Ebene der EU – und auch die Mitwirkung sämtlicher nichtstaatlichen Akteure erfordert; erkennt an, dass regional und lokal festgelegte Beiträge wichtige Instrumente zur Überbrückung der Emissionslücke sein könnten; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung über das Governance-System[3] verpflichtet sind, langfristige nationale Strategien zu verabschieden, die als Grundlage für das Vorgehen der EU dienen sollten; betont, dass ein technologieneutraler Ansatz bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris eine große Rolle spielt;
6.erinnert daran, dass laut Schätzungen der Kommission das BIP der EU in emissionsneutralen Szenarien voraussichtlich stärker wachsen wird als in Szenarien mit geringeren Emissionsminderungen, wobei wegen der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die Auswirkungen in beiden Fällen ungleich über die Union verteilt sind, etwa beim Pro-Kopf-BIP und bei der CO2-Intensität der unterschiedlichen nationalen Energiemixe;
7.stellt mit Besorgnis fest, dass die Energieeinfuhrabhängigkeit der Union derzeit bei etwa 55% liegt; betont, dass sie bei dem Szenario der Emissionsneutralität bis 2050 auf 20% sinken würde, was sich günstig auf die Handelsbilanz und die geopolitische Lage der Union auswirken würde;
8.stellt fest, dass die Wege zur Verwirklichung der CO2-Neutralität die Nutzung einer Reihe von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid – unter anderem durch Kohlendioxidabscheidung, ‑nutzung und ‑speicherung sowie durch direkte CO2-Abscheidung aus der Luft – umfassen, die erst noch in großem Maßstab angewendet werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass die EU im Rahmen ihrer Neutralitätsstrategie direkten Emissionsreduktionen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs in der EU Vorrang einräumen und die Nutzung von Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid nur dort anstreben sollte, wo es keine Optionen für direkte Emissionsreduktionen gibt;
9.betont, dass bis zum Nachweis der Durchführbarkeit dieser Technologien jeder bis 2050 oder bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts reichende Pfad auf der kommerziellen Verfügbarkeit von wesentlichen Übergangstechnologien beruhen und zugleich den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen sollte, indem ein fairer Übergang in den CO2-intensivsten Regionen unterstützt wird und die Emissionen in allen emissionsverursachenden Wirtschaftszweigen verringert werden;
Soziale Aspekte des Klimawandels und ein fairer Übergang
10.begrüßt, dass die Kommission feststellt, dass Emissionsneutralität ohne Nettoarbeitsplatzverluste möglich ist, und nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass der Übergang in den energieintensiven Wirtschaftszweigen ausführlich erörtert wird; hebt hervor, dass ein fairer Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft das Potenzial für einen Nettozuwachs an Arbeitsplätzen in der Union birgt, sofern dieser Übergang gut gehandhabt wird und mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger einhergeht; ist deshalb der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen des EU-Kompetenzpanoramas eine erneuerte Überprüfung von Kompetenzen mit regionalen Daten zum Qualifikationsbedarf für eine klimaneutrale Union ausarbeiten sollte, um die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger bei der Neuqualifizierung für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen zu unterstützen;
11.betont, dass der Übergang für alle Teile der Gesellschaft gerecht erfolgen muss; weist darauf hin, dass der Begriff „fairer Übergang“ dabei so zu verstehen ist, dass den mit einem beschleunigten Klimaschutz verbundenen negativen und positiven Auswirkungen, etwa Arbeitsplatzverlusten und neuen Beschäftigungschancen, Rechnung getragen wird;
12.vertritt die Auffassung, dass der klimabedingte Wandel in der Union ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig vollzogen werden muss; betont, dass die Verteilungseffekte der Klimapolitik und der Dekarbonisierungspolitik, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, berücksichtigt werden müssen, wenn dafür gesorgt werden soll, dass alle Bürger diese politischen Maßnahmen akzeptieren; ist daher der Ansicht, dass die sozialen Auswirkungen in allen von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen umfassend berücksichtigt werden sollten, damit sich der soziale und ökologische Wandel in der Union erfolgreich vollziehen kann;
13.bekräftigt, dass ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Verwirklichung einer klimaneutralen Wirtschaft die sozialen Kosten insbesondere in kohleabhängigen Regionen verringern würde und den Wandel dieser Regionen begünstigen würde;
14.weist erneut darauf hin, dass derzeit etwa 50 bis 125Millionen Unionsbürger von Energiearmut bedroht sind[4]; hebt hervor, dass die Energiewende Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark treffen und die Energiearmut weiter verschärfen könnte; stellt fest, dass soziale Aspekte in die Energiepolitik einbezogen werden müssen und sichergestellt werden muss, dass niemand auf der Strecke bleibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sich die Energiewende auf faire Weise vollzieht, und für alle Unionsbürger den Zugang zu Energie sicherzustellen;
15.betont, dass Inklusion und Teilhabe der Unionsbürger von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt Treibhausgasneutralität in der EU zu erreichen; fordert alle Regierungsebenen – national, regional und lokal – auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger dazu anzuregen, am Übergang zu einer Gesellschaft mit geringen CO2-Emissionen mitzuwirken, und ihnen das diesbezügliche Engagement zu erleichtern;
Beiträge der einzelnen Wirtschaftszweige
16.betont, dass die Nettoemissionen in allen Wirtschaftszweigen letztlich nahezu auf Null reduziert werden müssen und alle Wirtschaftszweige zu den gemeinsamen Bemühungen um Emissionsreduktionen beitragen sollten; fordert die Kommission daher auf, Pfade zur Klimaneutralität in sämtlichen Wirtschaftszweigen aufzuzeigen;
17.weist jedoch darauf hin, dass die Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft angesichts der derzeitigen Ausgangssituation erhebliche zusätzliche Investitionen– in einer Größenordnung von 175 bis 290Mrd.EUR pro Jahr– in das Energiesystem der EU und die damit verbundene Infrastruktur erfordern wird;
18.betont, dass eine klimaneutrale Wirtschaft auf unterschiedliche Weise erreicht werden kann, und vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein sollten, ihren eigenen Weg für den Übergang zu geringeren Treibhausgasemissionen auf der Grundlage ihrer strategischen Energie- und Klimapläne zu wählen;
19.hebt hervor, dass den energieintensiven Branchen bei der langfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen in der Union große Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass eine intelligente und gezielte Gestaltung des politischen Rahmens erforderlich ist, damit die Führungsrolle der Union in Bezug auf die CO2‑emissionsarme Wirtschaft und die CO2‑emissionsarme industrielle Fertigung in der Union verteidigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftszweige in der Union gewahrt und die Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen abgewendet werden kann; fordert die Kommission auf, eine neue und integrierte Klimastrategie der Union für energieintensive Wirtschaftszweige vorzulegen und so den Übergang der Schwerindustrie zur Emissionsneutralität unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen;
20.fordert die Kommission auf, eine Strategie für die Industriepolitik mit Maßnahmen zu entwickeln, die es den Industriebetrieben in der Union ermöglichen, weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren; ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen dieser Politik prüfen sollte, ob die zusätzlichen Maßnahmen, die zum Schutz von Wirtschaftszweigen, bei denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Bezug auf die Einfuhr von Produkten besteht, ergriffen werden sollen und mit denen bestehende Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen ersetzt, angepasst oder ergänzt würden, wirksam und mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation vereinbar sind;
21.betont, dass angesichts der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen, die mit Blick auf die Energiewende herrschen, die auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zur Erreichung der EU-weiten Klimaneutralität ausgerichteten Anstrengungen unter Umständen in der EU ungleichmäßig stark ausfallen;
22.fordert die Mitgliedstaaten auf, das Paket „Saubere Energie“ unverzüglich umzusetzen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, innerhalb des klima- und energiepolitischen Rahmens der EU ihren Energiemix festzulegen;
23.stellt fest, dass im Bericht der Kommission von 2018 über Energiepreise und Energiekosten in der Union[5] hervorgehoben wird, dass die Union nach wie vor in hohem Maße sowohl schwankenden als auch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe ausgesetzt ist und dass künftig die Kosten der Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen steigen und von Strom aus erneuerbaren Energieträgern sinken dürften; betont, dass die Energieeinfuhrkosten der Union im Jahr 2017 um 26% auf 266Mrd.EUR gestiegen sind, was in erster Linie auf die steigenden Ölpreise zurückzuführen ist; stellt fest, dass sich die Ölpreissteigerungen Einschätzungen des Berichts zufolge negativ auf das Wachstum des BIP (–0,4% im Jahr 2017) und die Inflation (+0,6%) in der Union ausgewirkt haben;
24.weist erneut darauf hin, dass 71% des Gesamtenergieverbrauchs allein auf die Beheizung von Räumen entfallen; pflichtet der Kommission bei, dass sich energieeffiziente Wohnungen und Häuser in einer klimaneutralen Union zur Norm entwickeln und allen Unionsbürgern mehr Gesundheit und Komfort bieten werden;
25.hebt hervor, dass erneuerbare Energieträger und weitere emissionsarme Energieträger von zentraler Bedeutung für den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft sind, da die Energiewirtschaft gegenwärtig für 75% aller Treibhausgasemissionen in der Union verantwortlich ist;
26.fordert ein Energiesystem, das in hohem Maße energieeffizient ist und auf erneuerbaren Energieträgern beruht, die die Energieversorgungssicherheit nicht gefährden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, da Ausstrahlungseffekte in allen Wirtschaftszweigen auftreten werden;
27.würdigt, dass der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) im Sonderbericht über 1,5°C globale Erwärmung des IPCC in fast allen Szenarien, die sich auf 1,5°C beziehen, Bedeutung beigemessen wird; betont, dass die Union ihre Bestrebungen in diesem Bereich intensivieren muss; nimmt überdies zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) Ziele für die großtechnische Einführung der CO2-Abscheidung und -Speicherung in der Energiewirtschaft und der Industrie der Union für die 2020er Jahre festgelegt haben; hält es für notwendig, in industriellen Verfahren stärker auf die umweltverträgliche CO2‑Abscheidung und ‑Nutzung (CCU) bzw. die umweltverträgliche CO2‑Abscheidung und ‑Speicherung (CCS) zurückzugreifen, um Nettoemissionsminderungen zu erreichen, indem CO2‑Emissionen vermieden werden bzw. CO2 dauerhaft gespeichert wird;
28.weist darauf hin, dass die Elektrifizierung der Bauwirtschaft, der Industrie und des Verkehrs für die Minderung der Emissionen in diesen Wirtschaftszweigen von entscheidender Bedeutung sein wird und dass es dafür einer zuverlässigen Stromversorgung und besserer Speicherkapazitäten bedarf;
29.betont, dass für eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger gesorgt werden muss, nämlich von der Luftfahrt auf den Schienenverkehr sowie auf öffentliche Verkehrsmittel und gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste; weist darauf hin, dass auf den Straßenverkehr etwa ein Fünftel der gesamten CO2‑Emissionen der Union entfällt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission deshalb auf, entschlossen zu handeln, um den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zugänglich zu machen und gleichzeitig zu verhindern, dass in Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen immer mehr ältere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, die besonders umweltschädlich sind; betont außerdem, dass intelligente Technologien wie die intelligente Ladeinfrastruktur wichtig sind, um Synergieeffekte zwischen der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen;
30.hebt hervor, dass die Union die Funktion der Regionen, Städte und Gemeinden herausstellen und diese Gebietskörperschaften in ihren Anstrengungen unterstützten sollte; fordert die Kommission auf, sich auf die Arbeit des EU-Bürgermeisterkonvents, der 200Mio. in der Union ansässige Bürger vertritt, zu stützen und es ihm zu ermöglichen, beim weiteren Übergang eine Katalysatorfunktion zu übernehmen;
Maximierung des Klimaschutzpotenzials der Wälder im Rahmen einer nachhaltigen Bioökonomie
31.unterstützt eine aktive und nachhaltige Forstbewirtschaftung auf nationaler Ebene sowie konkrete Maßnahmen zu Anreizen für eine effiziente und nachhaltige Biowirtschaft der Union, zumal die Wälder – durch Bindung, Speicherung und Substitution – in erheblichem Maße zur Intensivierung der Klimaschutzbemühungen der Union und zur Verwirklichung des Ziels, bis spätestens 2050 Emissionsneutralität zu erreichen, beitragen können; erkennt an, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen und dass dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der Union bis 2020 ein Ende gesetzt werden muss; betont, dass faktengestützte Strategien entwickelt werden müssen, mit denen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umgesetzt und finanziert werden können;
32.hebt hervor, dass die nachhaltige Forstbewirtschaftung wettbewerbsfähiger werden muss und dass praktische Maßnahmen mit bedeutender Speicherungs- und Bindungswirkung unterstützt werden müssen, z.B. die Nutzung von Holz als Baumaterial sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten, als Ersatz für fossile Brennstoffe und als Mittel für eine bessere Wasserrückhaltung;
33.empfiehlt, maßgebliche Anstrengungen auf die Agrarforstwirtschaft und auf den ganz realen, in ökologischer Hinsicht und bei der biologischen Vielfalt erzielbaren Nutzen zu richten, der sich aus der Einbeziehung von Bäumen und einer vielfältigen Vegetation in landwirtschaftlich genutzte Flächen ziehen lässt;
34.stellt fest, dass in der Union Aufforstungspotenzial vorhanden ist; ist der Ansicht, dass Aufforstungsinitiativen durch konkrete Initiativen und Anreize ergänzt werden müssen, die darauf abzielen, das Kohlenstoffbindungspotenzial zu verbessern und gleichzeitig den Zustand bestehender Waldflächen zu erhalten und zu verbessern, um für das Klima, die nachhaltige Bioökonomie und die biologische Vielfalt einen Nutzen zu erwirken; befürwortet daher die Aufforstung brachliegender und kaum ertragreicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Agrarforstwirtschaft und die Minimierung der Umwandlung von Waldflächen in andere Formen der Landnutzung;
Finanzierung und Forschung
35.fordert, dass der Innovationsfonds für das EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) rasch eingeführt wird und die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2019 veröffentlicht wird, damit Investitionen in die Vorführung bahnbrechender CO2-emissionsarmer Industrietechnologien und in vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden, und zwar nicht nur in der Elektrizitätserzeugung, sondern auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Verfahren; fordert, dass der Mehrjährige Finanzrahmen 2021–2027 und seine Programme vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris stehen;
36.vertritt die Auffassung, dass in erheblichem Umfang Privatinvestitionen mobilisiert werden müssen, damit die Union Emissionsneutralität erreichen kann; ist der Ansicht, dass dazu auf lange Sicht geplant werden muss und im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen Stabilität und Vorhersehbarkeit für Anleger erforderlich sind und dass diesen Anforderungen in künftigen Rechtsvorschriften der EU Rechnung getragen werden muss;
37.hält es für sehr wichtig, einen Fonds für den fairen Übergang einzurichten, der sich vor allem an die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen, insbesondere die Kohlebergbaugebiete, richtet, und dabei allgemein die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen zur Finanzierung des Klimaschutzes zu prüfen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die langfristige Strategie aufgrund der in manchen Bereichen notwendigen Veränderungen größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit genießen muss;
38.betont, dass die geografische Ausgewogenheit bei der Verteilung der Mittel aus Forschungs- und Innovationsprogrammen auf die Mitgliedstaaten entscheidend ist, damit sie auf wirksame Weise zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen können;
Die Rolle der Verbraucher und der Kreislaufwirtschaft
39.betont, dass der EU nicht nur eine Energieträgersubstitution, sondern auch eine Produkt-/Werkstoffsubstitution gelingen muss, d.h. der Ersatz von Produkten und Werkstoffen, die aus fossilen Ressourcen hergestellt werden oder deren Herstellung Emissionsintensiv ist, durch auf erneuerbaren Ressourcen beruhende Produkte;
40.unterstreicht, dass ein sehr großer Teil des Energieverbrauchs und damit auch der Treibhausgasemissionen direkt mit dem Erwerb, der Verarbeitung, dem Transport, der Umwandlung, der Verwendung und der Entsorgung von Ressourcen verbunden ist; betont, dass in jedem Abschnitt der Ressourcenbewirtschaftungskette erhebliche Einsparungen möglich sind; hebt deshalb hervor, dass sich durch die Steigerung der Ressourcenproduktivität –etwa durch verbesserte Effizienz und geringere Ressourcenverschwendung dank Maßnahmen wie Wiederverwendung, Recycling und Refabrikation– der Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen erheblich senken lassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann und Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden können; betont, dass Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft kosteneffizient sind; hebt hervor, dass die verbesserte Ressourceneffizienz, Konzepte der Kreislaufwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft entsprechende Produktdesigns dazu beitragen werden, einen Wandel der Produktionsmuster und des Verbraucherverhaltens herbeizuführen und die Abfallmenge zu verringern;
41.hält die Produktpolitik für sehr wichtig, beispielsweise in Form der umweltfreundlichen Vergabe öffentlicher Aufträge und der umweltgerechten Gestaltung, wodurch erheblich dazu beigetragen werden kann, Energie einzusparen und den CO2‑Fußabdruck von Produkten zu verkleinern, während gleichzeitig der materialbezogene Fußabdruck kleiner wird und sich die Umweltauswirkungen insgesamt verringern; hebt hervor, dass in den Normen der Union zur umweltgerechten Gestaltung kreislaufwirtschaftsbezogene Anforderungen definiert werden müssen und die aktuelle Methode für die umweltgerechte Gestaltung auch auf andere Produktkategorien als energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet werden muss;
42.weist darauf hin, dass der Erfolg des Übergangs zu einem klimaneutralen Europa von der Beteiligung und dem Engagement der Bürger abhängt, was durch Energieeffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vor Ort sowie durch lokale erneuerbare Technologien gefördert werden kann;
43.ist der Auffassung, dass die Arbeit an einem verlässlichen Modell zur Messung der Klimaauswirkungen auf der Grundlage des Verbrauchs fortgesetzt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der bestehenden Modelle in der eingehenden Analyse der Schluss gezogen wird, dass die Bemühungen der EU, die Emissionen ihrer Produktion zu verringern, durch die Einfuhren von Waren mit einem höheren CO2-Fußabdruck in gewisser Weise neutralisiert werden;
Die EU und weltweite Klimaschutzmaßnahmen
44.unterstreicht die Bedeutung verstärkter Initiativen und eines kontinuierlichen Dialogs in den einschlägigen internationalen Foren sowie einer wirksamen Klimadiplomatie mit dem Ziel, ähnliche politische Entscheidungen anzuregen, mit denen ehrgeizigere Klimaschutzziele in anderen Regionen und Drittländern festgelegt werden, zumal eine nennenswerte Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen ausschließlich durch weltweites Handeln erreicht werden kann;
45.bedauert, dass viele andere große Volkswirtschaften noch nicht an langfristigen Strategien arbeiten und dass in anderen großen Volkswirtschaften kaum darüber diskutiert wird, die national festgelegten Beiträge zu erhöhen, um sie an das im Übereinkommen von Paris festgelegte weltweite Ziel anzupassen; fordert den Rat und die Kommission daher auf, die Klimadiplomatie zu intensivieren und weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um andere große Volkswirtschaften in ihrem Engagement zu bestärken, damit die langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris gemeinsam erreicht werden können;
46.betont den Nutzen einer Verbesserung der Interoperabilität zwischen den politischen Instrumenten der EU und den Äquivalenten von Drittländern, insbesondere in Bezug auf Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen; fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung von Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen außerhalb der EU weiterhin zu kooperieren, diese Zusammenarbeit zu intensivieren und Unterstützung zu leisten, um eine stärkere Verringerung der Emissionen und weltweit einheitlichere Bedingungen zu erreichen; betont, dass Umweltschutzvorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine tatsächliche und zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen sichergestellt wird; fordert die Kommission deshalb auf, sich für strenge und solide internationale Vorschriften in Bezug auf Artikel 6 des Übereinkommens von Paris einzusetzen, um der Entstehung von Schlupflöchern bei der Anrechnung und der doppelten Erfassung von Emissionsreduktionen vorzubeugen;
°
°°
47.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1]Angenommene Texte, P8_TA(2018)0430.
- [2]Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP): „The Emissions Gap Report 2018“, S.10.
- [3] Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.663/2009 und (EG) Nr.715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L328 vom 21.12.2018, S.1).
- [4]http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/563472/IPOL_STU(2015)563472_EN.pdf
- [5]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1548155579433&uri=CELEX:52019DC0001