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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B10-0216/2024

Eingereichte Texte :

B10-0216/2024

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PV18/12/2024-10.2
CRE18/12/2024-10.2

Angenommene Texte :

P10_TA(2024)0065

Angenommene Texte
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Mittwoch, 18. Dezember 2024-Straßburg
Einsetzung eines Sonderausschusses zu dem europäischen Schutzschild für die Demokratie und Festlegung seiner Zuständigkeiten, seiner zahlenmäßigen Zusammensetzung und seiner Mandatszeit
P10_TA(2024)0065B10-0216/2024

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2024 zu der Einsetzung, die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit des Sonderausschusses für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie ()

Das Europäische Parlament,

–unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu dem europäischen Aktionsplan für Demokratie (),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)(1) und die Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)(2),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20.Oktober 2021 zu Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels(3),

–unter Hinweis auf den Verhaltenskodex gegen Desinformation aus dem Jahr 2022,

–unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden(4),

–unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates(5),

–unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und Änderung der Richtlinie 2010/13/EU(6),

–unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)(7),

–unter Hinweis auf das EU-Instrumentarium für sichere 5G-Netze vom März 2021,

–unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Verteidigung der Demokratie (),

–unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12.Dezember 2023 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (),

–unter Hinweis auf die Empfehlungen der Kommission für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament (C(2023)8626) und zur Förderung der Mitwirkung und der wirksamen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen (C(2023)8627),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9.März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(8) (INGE1),

–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1.Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(9) (INGE2),

–unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15.Juni 2023 an den Rat und die Kommission nach der Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware(10),

–unter Hinweis auf den Bericht vom 30.Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“,(Sicherer gemeinsam – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas), der von Sauli Niinistö, dem ehemaligen Präsidenten der Republik Finnland, in seiner Eigenschaft als Sonderberater der Präsidentin der Europäischen Kommission verfasst wurde,

–gestützt auf Artikel213 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass Einflussnahme aus dem Ausland einen schweren Verstoß gegen die universellen Werte und Grundsätze darstellt, auf denen die Europäische Union beruht, wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; in der Erwägung, dass Beweise dafür vorliegen, dass böswillige und autoritäre ausländische staatliche Akteure und böswillige nichtstaatliche Akteure durch Manipulation von Informationen und andere Taktiken der Einmischung in demokratische Prozesse in der EU eingreifen; in der Erwägung, dass solche Angriffe die Bürger irreführen und täuschen und ihr Wahlverhalten beeinflussen, spaltende Debatten verstärken, spalten, polarisieren und die Vulnerabilitäten von Gesellschaften verstärken, Hetze fördern, die Lage schutzbedürftiger Gruppen, die eher Opfer von Desinformation werden, verschlechtern, die Integrität demokratischer Wahlen und Referenden verzerren, Misstrauen gegenüber nationalen Regierungen, staatlichen Stellen, der demokratischen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit schüren und das Ziel verfolgen, die europäische Demokratie zu destabilisieren; in der Erwägung, dass dies eine Frage der inneren Sicherheit der Gesellschaft der Europäischen Union insgesamt geworden ist;

B.in der Erwägung, dass Russland seit vielen Jahren kontinuierlich eine Desinformationskampagne von beispielloser Bösartigkeit und Größenordnung führt, um sowohl die eigenen Bürger als auch die internationale Staatengemeinschaft insgesamt zu täuschen, und zwar mit besonderer Intensität seit dem Vorabend und während seines Angriffskriegs gegen die Ukraine, der am 24.Februar 2022 begann; in der Erwägung, dass es in dieser Hinsicht einer kontinuierlichen Unterstützung und engen Zusammenarbeit mit der Ukraine und Moldau, aber auch mit den proeuropäischen Kräften in Georgien und den Ländern des westlichen Balkans bedarf, die alle mit einer starken Einmischung Russlands in ihren Prozess der Konvergenz mit der EU konfrontiert sind, und dass dabei die Möglichkeiten des gegenseitigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren genutzt werden müssen;

C.in der Erwägung, dass Versuche staatlicher Akteure aus Drittstaaten und böswilliger nichtstaatlicher Akteure, mittels böswilliger Eingriffe Einfluss auf die Funktionsweise der Demokratie in der EU und in ihren Mitgliedstaaten zu nehmen sowie Druck auf die in Artikel2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werte auszuüben, Teil eines allgemeinen Trends zur Störung von Demokratien weltweit sind;

D.in der Erwägung, dass böswillige Akteure nach wie vor versuchen, auf Wahlverfahren Einfluss zu nehmen und die Offenheit und den Pluralismus unserer Gesellschaften auszunutzen und demokratische Prozesse und die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten anzugreifen;

E.in der Erwägung, dass böswillige autokratische Akteure zunehmend Desinformationskampagnen gegen die Tätigkeit der EU-Delegationen führen; in der Erwägung, dass dies ein eindeutiger Versuch ist, die strategische Kommunikation der EU im Ausland zu behindern;

F.in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten vor dem 8.Oktober 2024 über keine besondere Sanktionsregelung in Bezug auf die Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformationskampagnen verfügten, die von böswilligen staatlichen Akteuren aus Drittländern betrieben werden, was bedeutet, dass diese Akteure sicher davon ausgehen konnten, dass ihre Destabilisierungskampagnen gegen die EU für sie folgenlos bleiben werden;

G.in der Erwägung, dass es an einer gemeinsamen Definition und einem gemeinsamen Verständnis dieses Phänomens mangelt und viele Lücken und Schlupflöcher in den geltenden Rechtsvorschriften und derzeitigen Maßnahmen auf Ebene der EU und ihrer Mitgliedstaaten bestehen, die darauf abzielen, Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken, zu verhindern und zu bekämpfen;

H.in der Erwägung, dass zu erwarten ist, dass Einmischung von außen, Desinformation sowie massive Angriffe auf und Bedrohungen gegen die Demokratie in immer größerem Umfang und auf immer ausgefeiltere Weise fortgesetzt werden;

I.in der Erwägung, dass die früheren Empfehlungen des Parlaments zur Bekämpfung bösartiger Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU dazu beigetragen haben dürften, dass das Problem in der EU allgemein verstanden und stärker ins Bewusstsein gerückt wurde;

J.in der Erwägung, dass die Anhörungen und die Arbeit der Sonderausschüsse INGE1 und INGE2 zur öffentlichen Anerkennung und zur Kontextualisierung dieser Fragen beigetragen und die europäische Debatte über die Einflussnahme aus dem Ausland auf demokratische Prozesse und Desinformation erfolgreich gestaltet haben;

K.in der Erwägung, dass es einer globalen, multilateralen Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen gleich gesinnten Partnern, auch zwischen Parlamentariern, bedarf, wenn es darum geht, gegen böswillige Einmischung aus dem Ausland und Desinformation vorzugehen; in der Erwägung, dass Demokratien fortgeschrittene Fähigkeiten und Strategien zur Abwehr dieser Bedrohungen und Angriffe entwickelt haben;

L.in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Einmischung aus dem Ausland, Desinformation und Bedrohungen der Demokratie einen vielschichtigen Ansatz erfordert, um kritisches Denken und Medien- und Informationskompetenz sowie das bürgerschaftliche Engagement und die Demokratieerziehung zu fördern;

M.in der Erwägung, dass durch hybride Bedrohungen und Angriffe große und sektorübergreifende Krisen ausgelöst werden können, die sich nachteilig auf die Sicherheit und Gefahrenabwehr, das Wohlergehen der Bürger und das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft insgesamt auswirken und eine zentrale Herausforderung für die inneren Angelegenheiten der EU darstellen; in der Erwägung, dass die neue Realität einen robusteren Ansatz für das Krisenmanagement und die zivile und militärische Vorsorge der EU, den Aufbau einer strategischen Vorausschau und Antizipation sowie die Stärkung der Frühwarn-, Erkennungs- und Analysefähigkeiten und der Fähigkeiten im Bereich der operativen Koordinierung erfordert;

1.beschließt, einen Sonderausschuss mit der Bezeichnung „Sonderausschuss für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie“ einzusetzen, der in Zusammenarbeit und Konsultation mit den zuständigen ständigen Ausschüssen, soweit deren Befugnisse und Zuständigkeiten gemäß AnlageVI der Geschäftsordnung betroffen sind, folgende Aufgaben wahrnimmt:

a) Bewertung der einschlägigen bestehenden und geplanten Rechtsvorschriften und Strategien zur weiteren Aufdeckung möglicher Schlupflöcher, Lücken und Überschneidungen, die für böswillige Einmischung in demokratische Prozesse genutzt werden könnten, unter anderem in Bezug auf folgende Aspekte:
i) Strategien, Legislativvorschläge und Strukturen, die im Rahmen des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie eingerichtet werden sollen und bereits im Rahmen des Aktionsplans für Demokratie in Europa eingerichtet wurden, sowie einschlägige Instrumente im Rahmen des Strategischen Kompasses wie das EU-Instrumentarium gegen hybride Bedrohungen,
ii) Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Agenturen der EU und nationalen Behörden im Bereich Justiz und Inneres, auch für die Zwecke des Informationsaustauschs, der Aufklärung und der Mechanismen zur frühzeitigen Erkennung,
iii) politische Maßnahmen und Empfehlungen, die im Bericht vom 30.Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Sicherer gemeinsam – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) dargelegt werden,
iv) politische Maßnahmen, die zu den demokratischen Prozessen der EU, zur Widerstandskraft der Demokratie durch Lagebewusstsein, Medien- und Informationskompetenz, Medienpluralismus und unabhängigen Journalismus, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Bildung, des kritischen Denkens sowie des Bewusstseins und der Teilhabe der Bürger beitragen,
v) Widerstandsfähigkeit der Demokratie gegen heimische hybride Bedrohungen und Angriffe und böswillige Einmischung,
vi) Einflussnahme über Internetplattformen, insbesondere durch eingehende Bewertung der Verantwortung und der Auswirkungen sehr großer Internetplattformen auf die Demokratie und die demokratischen Prozesse in der EU,
vii) Auswirkungen von Eingriffen in kritische Infrastrukturen und strategische Wirtschaftszweige, einschließlich ausländischer Investitionen und des Eigentums von Immobilien in der EU,
viii) hybride Bedrohungen und Angriffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Cyberangriffe, auch auf militärische und nicht militärische Ziele, vom Menschen hergestellte Texte und audiovisuelle Inhalte sowie KI-generierte Inhalte und „Deepfakes“, die zum Zwecke der Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation verwendet werden, Einmischung in politische Institutionen, wirtschaftliche Einflussnahme oder wirtschaftlicher Zwang, Einmischung über globale Akteure durch die Vereinnahmung von Eliten, Diasporas im Ausland, Universitäten und kulturelle Veranstaltungen, verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch böswillige ausländische Akteure und Spender, Informationsmanipulation aus dem Ausland und Maßnahmen zur Einmischung in Maßnahmen der EU im Ausland und die zunehmende Instrumentalisierung künstlich geschaffener Migrationsströme vonseiten staatlicher Akteure,
ix) Strategien zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der gesamten EU und der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe, die mit demokratischen Prozessen in Zusammenhang stehen,
x) die Rolle böswilliger staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, ihre Arbeitsweise und Finanzierung sowie die von ihnen verübte physische Sabotage,
xi) die Auswirkungen von Einflussnahme auf die Rechte von Minderheiten und anderen diskriminierten Gruppen,
xii) Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen,
xiii) Nachbarschaft und globale Zusammenarbeit sowie Multilateralismus,
xiv) Einmischung von in der EU niedergelassenen Akteuren sowohl in der EU als auch in Drittländern,
xv) Strategien und Maßnahmen zur Wahrung der Fairness und Integrität von Wahlen und zur Stärkung der demokratischen Gewaltenteilung,
b) Ausarbeitung von Empfehlungen und Vorschlägen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen ständigen Ausschüssen, wie diese Lücken weiter geschlossen werden können, um die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber hybriden Bedrohungen und Angriffen, einschließlich Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, zu stärken, und wie der rechtliche und institutionelle Rahmen der EU verbessert werden kann,
c) Bewertung der Tätigkeiten der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Bezug auf die Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie von hybriden Bedrohungen und Angriffen,
d) Abwehrmaßnahmen gegen Informationskampagnen und strategische Kommunikation böswilliger Drittländer, die unter anderem über Akteure und Organisationen in der EU betrieben werden und die den Zielen der EU schaden und dazu dienen, die öffentliche Meinung in der EU zu beeinflussen,
e) gegebenenfalls die Weiterverfolgung der Umsetzung der Berichte der Sonderausschüsse INGE1 und INGE2,
f) Beitrag zur allgemeinen Widerstandsfähigkeit der Institutionen gegen Einflussnahme aus dem Ausland, hybride Bedrohungen, Angriffe und Desinformation,
g) Pflege von Beziehungen zu anderen Organen und Einrichtungen der EU, Behörden der Mitgliedstaaten, anderen internationalen Organisationen und interparlamentarischen Versammlungen, zur Zivilgesellschaft sowie zu staatlichen und nichtstaatlichen Partnern in relevanten Drittländern in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, um die Maßnahmen der EU gegen hybride Bedrohungen und Angriffe sowie gegen interne und ausländische Informationsmanipulation und Einmischung zu verstärken, Zusammenarbeit insbesondere mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern in der Ukraine und Moldau und mit den proeuropäischen Partnern in Georgien sowie mit den Ländern des westlichen Balkans, Maßnahmen gegen manipulative Narrative aus Russland angesichts der großen und anhaltenden Gefahr, die von Russland für die Stabilität und Sicherheit der gesamten EU ausgeht;

2.beschließt, dass die Sitzungen immer dann, wenn sich der Sonderausschuss mit der Anhörung von vertraulichen Beweisen oder von Zeugenaussagen, die personenbezogene Daten umfassen, oder mit einem Meinungsaustausch mit Behörden oder Einrichtungen zu als vertraulich eingestuften Informationen, wozu auch wissenschaftliche Studien oder Teile davon zählen, die gemäß Artikel63 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(11) als vertraulich gelten, oder mit entsprechenden Anhörungen befasst, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden; beschließt außerdem, dass Zeugen und Sachverständige das Recht haben, unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszusagen;

3.beschließt, dass die Liste der Personen, die zu öffentlichen Sitzungen eingeladen werden, die Liste der Personen, die diesen Sitzungen beiwohnen, sowie die Protokolle dieser Sitzungen öffentlich zugänglich gemacht werden;

4.beschließt, dass bei dem Sonderausschuss eingegangene als vertraulich eingestufte Dokumente im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel227 seiner Geschäftsordnung geprüft werden und dass derartige Informationen ausschließlich genutzt werden, um den Abschlussbericht des Sonderausschusses zu erstellen;

5.legt die Zahl der Mitglieder des Sonderausschusses auf 33 fest;

6.beschließt, dass die Dauer des Mandats des Sonderausschusses zwölf Monate beträgt und dass die Dauer dieses Mandats des Ausschusses mit seiner konstituierenden Sitzung beginnt;

7.beschließt, dass der Sonderausschuss dem Parlament einen Halbzeitbericht vorlegen kann; beschließt ferner, dass er dem Parlament unbeschadet der Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse gemäß AnlageVI der Geschäftsordnung spätestens während der Januar-Tagung im Jahr 2026 einen Abschlussbericht vorlegen muss, der sich auf die in Absatz1 genannten Fragen konzentriert sowie Sachverhaltsfeststellungen und Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen und Initiativen enthält; betont, dass die Empfehlungen des Sonderausschusses von den zuständigen ständigen Ausschüssen bei ihrer Arbeit berücksichtigt werden.

(1) ABl. L277 vom 27.10.2022, S.1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.
(2) ABl. L265 vom 12.10.2022, S.1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj.
(3) ABl.C184 vom 5.5.2022, S.71.
(4) ABl.L305 vom 26.11.2019, S.17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1937/oj.
(5) ABl. L333 vom 27.12.2022, S.164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj.
(6) ABl.L, 2024/1083, 17.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj.
(7) ABl.L, 2024/1069, 16.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj.
(8) ABl.C347 vom 9.9.2022, S.61.
(9) ABl.C, C/2023/1226, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj.
(10) ABl.C, C/2024/494, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/494/oj.
(11) Verordnung (EG) Nr.1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L309 vom 24.11.2009, S.1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1107/oj).

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2025Rechtlicher Hinweis-Datenschutzbestimmungen