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Entwicklungspolitik: ein allgemeiner Überblick

Die Entwicklungspolitik nimmt in der Außenpolitik der Europäischen Union eine Schlüsselstellung ein. Sie zielt darauf ab, die Armut zu verringern und letztlich zu beseitigen, und ist ein zentrales Element der Reaktion der EU auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030). Zu ihren Zielen gehören unter anderem die Förderung eines nachhaltigen Wachstums, die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie, die Gleichstellung der Geschlechter, die Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften sowie die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima. Die EU agiert auf internationaler Ebene und vergibt weltweit am meisten Entwicklungshilfen. Durch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU und eine Ausrichtung an der Agenda 2030 wird die effiziente Bereitstellung der Hilfe erleichtert.

Rechtsgrundlage

  • Artikel21 Absatz1 des (EUV): allgemeines Mandat und Leitlinien im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der EU;
  • Artikel4 Absatz4 und Artikel208 bis 211 des (AEUV);
  • Artikel312 bis 316 AEUV: Haushaltsfragen;
  • das (für die Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Gruppe)[1]), das seit Januar 2024 wird. Es wird nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und Ratifizierung durch die Vertragsparteien, d.h. alle Mitgliedstaaten der EU und mindestens zwei Drittel der OAKPS-Mitglieder, in Kraft treten. Es ersetzt das .

Strategischer Rahmen

Die Europäische Union unterstützt Entwicklungsstaaten, indem sie nachhaltige Entwicklung und Stabilität fördert. Das langfristige Ziel besteht darin, die Armut zu beseitigen. Dieses Ziel steht seit der Einrichtung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) im Rahmen des Vertrags von Rom im Jahr 1957 im Mittelpunkt der Außenpolitik der EU. Der EEF wurde eingerichtet, um eine besondere Beziehung zu den ehemaligen Kolonien in den AKP-Regionen zu unterhalten. Seit dem 1.Januar 2021 wird die Entwicklungshilfe der EU über das breit angelegte Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit geleistet (siehe Einzelheiten unten). Mit dem Instrument wurden mehrere frühere Finanzierungsinstrumente der EU für das auswärtige Handeln, darunter der EEF, zusammengeführt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten vergeben gemeinsam die und stellten 2021 insgesamt 70,2Mrd.EUR an öffentlicher Entwicklungshilfe bereit. Bei der Entwicklungszusammenarbeit gilt in der EU eine geteilte Zuständigkeit: Sie kann eine gemeinsame Entwicklungspolitik betreiben, solange die Mitgliedstaaten dadurch nicht daran gehindert werden, ihre eigenen Kompetenzen in diesem Bereich auszuüben. Die Zusammenarbeit ist dergestalt, dass die Entwicklungseinrichtungen der Mitgliedstaaten häufig Programme umsetzen, die von der EU finanziert werden.

Die EU hat sich 2005 zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) verpflichtet, was bedeutet, dass sie die Entwicklungsziele in all den Politikbereichen, die die Entwicklungsstaaten betreffen, durchgängig berücksichtigen muss. 2009 wurde diese Verpflichtung in fünf Bereiche unterteilt: 1)Handel und Finanzen, 2)Bewältigung des Klimawandels, 3)Sicherstellung der globalen Ernährungssicherheit, 4)Nutzung der Migration für die Entwicklung und 5)engere Verknüpfung und stärkere Synergien zwischen Sicherheit und Entwicklung im Rahmen einer globalen Agenda für den Frieden. Die Fortschritte der EU im Bereich der PKE werden in einem der Europäischen Kommission dargelegt, der ursprünglich als Zweijahresbericht veröffentlicht wurde und inzwischen in größeren Abständen erscheint. Der jüngste Bericht wurde im Januar 2019 veröffentlicht. Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments verfügt seit 2010 über einen ständigen Berichterstatter für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung. Derzeit wird diese Aufgabe von Janina Ochojska (Europäische Volkspartei, Polen) wahrgenommen. Im März 2023 nahm das Parlament eine zur PKE an, in der die Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ihre Bemühungen im Bereich der PKE zu verstärken. Das Parlament betonte, dass die PKE ein zentraler Bestandteil der ßԲܲԲ der EU bleiben muss, und forderte die Kommission auf, die Anwendung der PKE im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu präzisieren.

Entwicklungshilfe ist eine begrenzte Ressource. Daher legt die EU größten Wert auf die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und fördert enge Beziehungen mit den Partnerstaaten bei der Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck hat die EU 2007 einen „Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik“ und 2011 einen „operativen Rahmen für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe“ verabschiedet. Diese Bemühungen entsprechen den internationalen Maßnahmen aufgrund der „Erklärung von Paris“ der OECD aus dem Jahr 2005, in der fünf Schlüsselkonzepte für die Entwicklungshilfe festgelegt wurden: Eigenverantwortung der Entwicklungsstaaten für die Entwicklungsstrategien, Abstimmung der Geberstaaten mit Blick auf lokal festgelegte Strategien, Harmonisierung der internationalen Entwicklungshilfe, Überwachung der Ergebnisse und gegenseitige Rechenschaftspflicht der Geber und Partner in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse. Der internationale Rahmen für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe wurde im Zuge des Aktionsplans von Accra (2008) und der Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit (2011) überarbeitet. Nach der Verabschiedung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung wurden im Abschlussdokument von Nairobi (2016) weitere Verpflichtungen festgehalten.

A. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung

Die EU war aktiv an der Ausarbeitung der 2030 beteiligt, mit der ein neuer globaler Rahmen für die Unterstützung bei der Beseitigung der Armut und der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung festgelegt wurde und die die Grundsätze „Niemand wird zurückgelassen“ und „Diejenigen zuerst erreichen, die am weitesten zurückliegen“ beinhaltet. Mit der Agenda, die im September2015 in New York verabschiedet wurde, werden die Millenniumsentwicklungsziele abgelöst, und es wird ein neues Paket von 17Zielen für nachhaltige Entwicklung eingeführt, deren Schwerpunkte auf den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Staatsführung liegt und die bis 2030 erreicht werden sollen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten legten beim hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im September 2019 erstmals einen vor. Der Schwerpunkt dieses Berichts, der zukünftig alle vier Jahre erscheinen wird, lag dabei auf den Maßnahmen der EU, mit denen die Agenda 2030 verwirklicht werden soll. Im Juli 2023 legte die EU beim diesjährigen hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ihren ersten über die Umsetzung der Agenda 2030 vor.

B. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik und die EU-Agenda für den Wandel

Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 einigte sich die EU auf eine überarbeitete Fassung des aus dem Jahr 2005. Im neuen Konsens sind die wichtigsten Grundsätze der Ziele für nachhaltige Entwicklung und ein Konzept festgelegt, das der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Verfolgung dieser Ziele in Bezug auf die Entwicklungsstaaten als Richtschnur dienen wird. Obwohl der Schwerpunkt des Konsenses hauptsächlich auf der Entwicklungspolitik liegt, bezieht er sich auch auf Maßnahmen in anderen Politikbereichen unter Anwendung des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung. Dabei ist die Beseitigung der Armut nach wie vor das vorrangige Ziel der EU-Entwicklungspolitik. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik wurde am 7.Juni 2017 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, vom Ministerpräsidenten Maltas im Namen des Rates der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, vom Präsidenten der Kommission und von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterzeichnet. Das Parlament äußerte sich in der Vergangenheit kritisch in Bezug auf die Bemühungen der EU zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die COVID-19-Pandemie, die Invasion der Ukraine durch Russland und andere Krisen einige der seit 2015 erzielten Fortschritte zunichtegemacht haben. Das Parlament hat die Kommission wiederholt aufgefordert, ihre Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verstärken, zuletzt in einer ԳٲßܲԲ aus dem Jahr 2023.

In der der Kommission aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft– Europäische Maßnahmen für Nachhaltigkeit“ werden die Ziele für nachhaltige Entwicklung in den politischen Handlungsrahmen und die aktuellen Prioritäten der EU integriert. Mit Blick über ihre Grenzen hinaus hat sich die EU erneut dem Ziel verpflichtet, 0,7% ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungshilfe auszugeben, und zwar bis 2030 und mit einer Komponente für die am wenigsten entwickelten Länder von 0,15% bis 0,20% des BNE. Dies entspricht den Verpflichtungen, die in der Aktionsagenda von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung (die 2015 auf einer Konferenz der Vereinten Nationen verabschiedet wurde) verankert sind, und ist ein integraler Bestandteil der Agenda 2030. Im Jahr 2021 belief sich die kollektive öffentliche Entwicklungshilfe der EU (von der EU und den Mitgliedstaaten) auf 0,49% des BNE der EU.

C. Rechts- und Finanzrahmen

Das Finanzierungskonzept der EU für das auswärtige Handeln (siehe Tabelle unten) hat sich durch die Schaffung des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ geändert. Auf Vorschlag der Kommission vom 14.Juni 2018 für eine Verordnung zur Schaffung dieses Instruments und nach den anschließenden dreijährigen Verhandlungen mit dem Rat und dem Parlament trat die entsprechende am 14.Juni 2021 in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 1.Januar 2021.

Als bedeutende Neuerung ist NDICI/Europa in der Welt derzeit das wichtigste Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der EU und für den Zeitraum 2021 bis 2027 mit insgesamt 79,5Mrd.EUR ausgestattet. Mit diesem Instrument wird die Architektur der EU-Außenfinanzierung vereinfacht (indem die Vorgängerprogramme zusammengefasst werden, darunter das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschaftsinstrument, das Partnerschaftsinstrument, das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte, der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung und das Stabilitäts- und Friedensinstrument). Es deckt die Zusammenarbeit mit allen Drittstaaten ab, mit Ausnahme der EU-Heranführungsstaaten, der überseeischen Gebiete sowie der Gebiete, die unter geografische Programme fallen.

Dabei stützt sich NDICI/Europa in der Welt auf drei zentrale Säulen:

  1. die geografische Komponente mit Programmen für die Staaten in der (östlichen und südlichen) Europäischen Nachbarschaft, in Subsahara-Afrika, in Asien und im pazifischen Raum, in Nord- und Südamerika und im karibischen Raum. Der Schwerpunkt dieser Programme liegt neben anderen Querschnittsthemen auf den Bereichen der Zusammenarbeit wie gute Regierungsführung, Armutsbeseitigung, Migration, Umwelt und Klimawandel, Wachstum und Beschäftigung oder Sicherheit und Frieden. In diese Säule fließt der größte Teil der Mittel aus NDICI/Europa in der Welt;
  2. die thematische Komponente mit Programmen, die weltweit die Bereiche Menschenrechte und Demokratie, Organisationen der Zivilgesellschaft, Stabilität und Frieden sowie globale Herausforderungen abdecken;
  3. die Krisenreaktionskomponente, die für die Finanzierung der schnellen Ergreifung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung, der Konfliktverhütung und der Friedenskonsolidierung eingesetzt wird. Diese Maßnahmen zielen beispielsweise darauf ab, humanitäre und entwicklungspolitische Maßnahmen zu verknüpfen, die Resilienz der von Krisen betroffenen Staaten zu stärken und außenpolitischen Prioritäten gerecht zu werden.

Da NDICI/Europa in der Welt als flexibles Instrument konzipiert wurde, ist es auch mit einem zusätzlichen „Flexibilitätspolster“ für neue Herausforderungen und Prioritäten ausgestattet (um z.B. auf unerwartete Ereignisse, Migrationsdruck, Krisen- und Nachkrisensituationen oder neue europäische oder internationale Initiativen reagieren zu können).

D. Aufschlüsselung der Ausgaben von NDICI/Europa in der Welt

Mit NDICI/Europa in der Welt wird der größte Anteil der für das auswärtige Handeln vorgesehenen Mittel der EU im Rahmen eines Gesamtbudgets von 79,5Mrd.EUR (für den Zeitraum 2021-2027) gebündelt. Die geografischen Programme erhalten rund 75% der Mittel und die thematischen Programme 8%. Zusätzlich sind 12% als „Flexibilitätspolster“ für neue Herausforderungen und Prioritäten und 4% für ԰𲹰پDzԲßԲ󳾱 vorbehalten. Der Rest, d.h. etwa 2%, ist für Unterstützungsausgaben vorgesehen.

Weitere Einzelheiten sind dem für 2024 zu entnehmen.

Für die Drei-Säulen-Struktur von NDICI/Europa in der Welt sind folgende Mittelzuweisungen vorgesehen (Zahlenangaben in Millionen):

Geografische Programme 8432,2
Thematische Programme 990,8
԰𲹰پDzԲßԲ󳾱 437,8
Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten 1323,6

Das NDICI/Europa in der Welt ist auch ein zentrales Element der neuen -Strategie der EU, eines Schlüsselprojekts, mit dem weltweit bis zu 300Mrd.EUR an Investitionen in Infrastruktur in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitales, Energie und Verkehr mobilisiert werden sollen. Global Gateway ist sowohl als Beitrag der EU zur Verringerung der weltweiten Investitionslücke als auch als Antwort der EU auf die geopolitische Herausforderung der globalen Investitionsstrategie Chinas gedacht. Über Global Gateway getätigte Investitionen werden genutzt, um nachhaltige Infrastrukturen zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Umwelt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in der ganzen Welt zu finanzieren. Ein wichtiges Beispiel ist das , mit dem bis 2030 Investitionen in Höhe von 150Mrd.EUR in Afrika mobilisiert werden sollen. Diese Investitionen zielen darauf ab, den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen, nachhaltiges Wachstum zu schaffen, die nationalen Gesundheitssysteme zu stärken und die allgemeine und berufliche Bildung in den afrikanischen Ländern zu verbessern. Das NDICI/Europa in der Welt wird mit seinen Mitteln und Garantiekapazitäten zur Strategie beitragen.

Rolle des Europäischen Parlaments

  • Rechtlicher Rahmen: Das Europäische Parlament und der Rat erlassen laut Artikel209AEUV „gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die zur Durchführung der Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erforderlichen Maßnahmen“.
  • Kontrolle der Umsetzung der Politik durch das Parlament: Das Parlament ist befugt, die Kommission zu befragen und gegen Durchführungsbeschlüsse Einspruch zu erheben, wenn es der Ansicht ist, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschreitet. Darüber hinaus versucht das Parlament auch, Einfluss zu nehmen, indem es sowohl in einem offiziellen als auch einem inoffiziellen Rahmen die politischen Maßnahmen regelmäßig mit der Kommission erörtert. Im Rahmen von NDICI/Europa in der Welt führt das Parlament zweimal jährlich einen geopolitischen Dialog mit der Kommission.
  • Haushaltsbehörde: Das Parlament und der Rat fungieren gemeinsam als Haushaltsbehörde der EU. Was den auf sieben Jahre ausgelegten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU betrifft, so hat der Rat die Hauptentscheidungsbefugnis, jedoch ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich, um den Rahmen zu verabschieden (Artikel312 AEUV). Im Fall des jährlichen Haushaltsplans ist in Artikel314 AEUV ein Verfahren mit einer Lesung im Parlament und einer Lesung im Rat vorgesehen. Nach Abschluss dieser Lesungen kann das Parlament den Haushaltsplan annehmen oder ablehnen. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit verfolgt der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments die Haushaltsberatungen und formuliert konkrete Vorschläge zu den Haushaltslinien, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

[1]Im April 2020 änderte die Gruppe ihren Namen zu „Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten“.

Malte Frederik Hergaden

Entwicklungspolitik