Dienst- und Versorgungsbezüge 

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Die Dienstbezüge betragen 38,5 % des Grundgehalts eines Richters des , wie es im (Artikel 10) festgelegt ist. Alle MdEP erhalten dieselben Bezüge.

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt €10 927,44 brutto und €8.517,01 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.4.2025). Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Parlaments.

Da die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Abgaben erheben können, hängen die endgültigen Nettobeträge von der Steuerregelung des Herkunftslandes des MdEP ab.

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Ehemalige Abgeordnete haben gemäß Artikel 14 des Abgeordnetenstatuts Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn sie 63 Jahre alt werden.

Es beträgt 3,5 % ihres Gehalts für jedes volle Jahr ihrer Amtszeit und ein Zwölftel davon für jeden weiteren vollen Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %. Die Kosten werden aus dem EU-Haushalt bestritten.