Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Neue Vorschriften zum besseren Schutz der Reisenden in der EU
Neue Vorschriften zur Stärkung der Rechte von Bahnreisenden in der EU, darunter bessere Unterstützung bei Verspätungen sowie für Menschen mit Behinderungen, traten im Juni 2023 in Kraft.
Die Aktualisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr deckt mehrere Schlüsselbereiche ab und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie für alle Arten von Schienenverkehrsdiensten. Erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
Bessere Rechte für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Alle Eisenbahnunternehmen in der EU müssen Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kostenlose Hilfe garantieren. Um diese zu erhalten, müssen Menschen mit Hilfsbedarf 36 Stunden statt 48 Stunden vor der Reise das entsprechende Bahnunternehmen benachrichtigen, ab dem 30. Juni 2026 nur noch 24 Stunden vorher. Wenn Menschen Begleitung benötigen, reist die begleitende Person kostenlos. Assistenzhunden, die Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität begleiten, muss ihnen Zutritt gewährt werden.
Hilfe bei Verspätungen oder Ausfällen
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten haben die Fahrgäste die Wahl zwischen einer vollständigen Erstattung des Fahrpreises, der Fortsetzung der Reise oder einer anderweitigen Beförderung unter ähnlichen Bedingungen ohne zusätzliche Kosten. Falls erforderlich, müssen die Betreiber Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen und die Kosten für die Unterbringung erstatten.
Werden die Fahrgäste 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt nicht über die Möglichkeit einer anderweitigen Beförderung informiert, können sie selbst für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sorgen, wofür sie eine Erstattung erhalten.
Mehr Informationen für Bahnreisende
Die Eisenbahnunternehmen müssen den Reisenden mehr Informationen zu den bestehenden Vorschriften liefern, beispielsweise indem auf den Fahrkarten detaillierte Informationen zu Fahrgastrechten abgedruckt werden. Ebenso müssen die Fristen und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden transparenter sein.
Fahrradfreundliche Züge
Derzeit gibt es nicht genügend Abstellplätze für Fahrräder in Zügen. Gemäß den Vorschriften müssen alle neuen und renovierten Züge spezielle Abstellflächen für Fahrräder bieten, um deren Nutzung zu fördern.
Hintergrund
Die neuen Vorschriften, die vom Parlament im April 2021 verabschiedet wurden, . Die Vorschriften für Fahrräder werden am 7. Juni 2025 in Kraft treten.
Wussten Sie schon?
- Wenn Ihr Zug storniert wird, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von 100 Prozent
- Wenn Ihr Zug stecken bleibt, muss die Bahngesellschaft Sie zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Zielort bringen.