Neue EU-Vorschriften für nachhaltigere und ethisch bedenkenlose Batterien
Da sich Batterien zu einem strategischen Markt entwickeln, hat das EP neue Vorschriften erlassen, um die damit verbundenen ökologischen, ethischen und sozialen Probleme zu lösen.
Bis 2030 werden voraussichtlich mindestens auf den Straßen der EU unterwegs sein. Während von Elektroautos eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen erwartet wird, haben sie eine umweltschädliche Kehrseite: ihre Batterien.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 14. Juni 2023 eine Aktualisierung der , durch die sichergestellt werden soll, dass Batterien am Ende ihrer Lebensdauer wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden können.
Die neuen Vorschriften stehen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der EU-Industriestrategie. Ziel dieser Regelungen ist es, den gesamten Produktlebenszyklus abzudecken, vom Design über den Verbrauch bis hin zum Recycling zu neuen Produkten.
Nach der förmlichen Verabschiedung durch den Rat werden die neuen Vorschriften unmittelbar in Kraft treten. Durch sie werden nachhaltigere, leistungsfähigere und langlebigere Batterien ermöglicht werden.
Wie werden Batterien klassifiziert?
Die Abgeordneten forderten die Einführung einer neuen Kategorie von Batterien für „leichte Verkehrsmittel“, wie zum Beispiel E-Bikes oder E-Scooter, aufgrund ihrer zunehmenden Nutzung und technischen Entwicklungen. Die neue Kategorie wird neben den bestehenden Klassen für Geräte- und Fahrzeugbatterien (zum Beispiel für die Stromversorgung, zum Starten, Beleuchten oder Zünden von Fahrzeugen) sowie Industriebatterien eingeführt.
Batterien: ein strategischer Markt für die EU
Die weltweite Nachfrage nach Batterien wird bis 2030 um das 14-fache steigen, und 17 Prozent dieser Nachfrage könnten auf die EU entfallen. Dies ist vor allem auf den Aufstieg der digitalen Wirtschaft, erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Mobilität zurückzuführen. Die Zunahme von Elektrofahrzeugen, die Batterien verwenden, wird diesen Markt zu einem strategischen Markt auf globaler Ebene machen.
Begrenzung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien
Batterien müssen mit einem Etikett versehen werden, das ihren CO₂-Fußabdruck widerspiegelt, damit ihre Umweltauswirkungen transparenter werden. Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken. Zudem soll garantiert werden, dass neue Batterien einen Mindestanteil an bestimmten Rohstoffen enthalten.
Probleme mit Batterierohstoffen angehen
Die Batterieherstellung hängt weitgehend von der Einfuhr kritischer Rohstoffe ab, insbesondere von Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan, die erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen haben.
Mit der neuen Regelung wird eine Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller eingeführt, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und um sicherzustellen, dass die Batterien ethisch einwandfrei sind. Gemäß diesen Regeln müssen Anforderungen erfüllt werden, die sich mit sozialen und ökologischen Risiken bei der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen befassen. Alle Wirtschaftsakteure, die Batterien auf den EU-Markt bringen, mit Ausnahme von KMU, müssen diese Sorgfaltspflicht entwickeln und umsetzen.
Zunehmendes Recycling von Batterien
Im Jahr 2019 wurde . Aufgrund der unterschiedlichen Metalle und Verbindungen, die zur Herstellung von Batterien verwendet werden, gibt es für jeden Batterietyp spezifische Recyclingverfahren.
Die neuen Vorschriften enthalten strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030) und für Batterien von leichten Verkehrsmitteln (51 Prozent bis 2028, 61 Prozent bis 2031).
Darüber hinaus sollten alle Abfälle von Batterien für leichte Verkehrsmittel, Kraftfahrzeuge, Industriefahrzeuge und Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrer Art, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder ihrer Herkunft ohne Kosten für die Endnutzer gesammelt werden.
Nach den neuen Vorschriften müssen Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16 Prozent), Blei (85 Prozent), Lithium (6 Prozent) und Nickel (6 Prozent) aus Herstellungs- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden.
Vereinfachung für das Entnehmen und den Austausch von Batterien
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Batterien leichter entnommen und ausgetauscht werden können, und bieten den Verbrauchern bessere Informationen. Gerätebatterien sollten so gestaltet sein, dass die Nutzer sie leicht entnehmen und ersetzen können. Diese Anforderung wird dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften verbindlich. Es sollen zudem mehr Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien bereitgestellt werden.
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