ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der Verschärfung der demokratischen Krise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug
22.11.2024-()
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Urmas Paet, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Dan Barna, Michał Kobosko, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Jan‑Christoph Oetjen, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0179/2024
10‑0179/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verschärfung der demokratischen Krise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, insbesondere die Entschließung vom 9.Oktober 2024 zu dem Abbau der Demokratie und den Gefahren für den politischen Pluralismus in Georgien[1],
–unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits[2],
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Vorsitzes des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Vorsitzes der Delegation für die Beziehungen zum Südkaukasus und des Vorsitzes der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest vom 28.Oktober 2024 zur Parlamentswahl in Georgien[3],
–unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel vom 27.Oktober 2024[4], die gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und der Kommission vom 27.Oktober 2024 zur Parlamentswahl in Georgien[5] und die Erklärung des Hohen Vertreters Josep Borrell vom 29.Oktober 2024 zu den jüngsten Entwicklungen nach der Parlamentswahl in Georgien[6],
–unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17.Oktober 2024 und 27.Juni 2024 sowie vom 14. und 15.Dezember 2023 und auf die Mitteilung der Kommission vom 30.Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ () und den dazugehörigen Georgien-Bericht 2024,
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von Emmanuel Macron, Präsident der Französischen Republik, Olaf Scholz, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, und Donald Tusk, Ministerpräsident der Republik Polen, vom 7.November 2024 zur Lage in Georgien[7],
–unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von EU-Ministerinnen und -ministern zu den Wahlen in Georgien vom 28.Oktober 2024[8] und auf die gemeinsame Erklärung der Gruppe der Freunde Georgiens vom 6.November 2024 mit dem Titel „On international inquiry commission to investigate irregularities of elections in Georgia“ (Zum internationalen Untersuchungsausschuss für die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten bei Wahlen in Georgien)[9],
–unter Hinweis auf die Erklärung zu den vorläufigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission (IEOM) unter der Leitung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (BDIMR der OSZE) zu der Parlamentswahl in Georgien vom 26.Oktober 2024[10] und auf die Erklärung der Leitung der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments[11],
–unter Hinweis auf die vorläufige Erklärung des International Republican Institute vom 27.Oktober 2024 zur Parlamentswahl 2024 in Georgien[12] und die vorläufige Erklärung der internationalen Wahlbeobachtungsdelegation des National Democratic Institute vom 27.Oktober 2024 zu der Parlamentswahl in Georgien vom 26.Oktober 2024,
–unter Hinweis auf den Zwischenbericht von Transparency International mit dem Titel „Misuse of Administrative Resources in Ϸվary Elections 2024“ (Missbräuchliche Nutzung von Verwaltungsmitteln bei der Parlamentswahl 2024) vom 21.Oktober 2024[13], die zusammenfassende Erklärung der International Society for Fair Elections and Democracy (ISFED) zu der Parlamentswahl in Georgien vom 26.Oktober 2024[14] und die endgültige gemeinsame Bewertung von drei unabhängigen georgischen Wahlbeobachtungsmissionen unter der Leitung von ISFED, MyVote und der georgischen Vereinigung junger Juristen (GYLA),
–unter Hinweis auf die Verfassung Georgiens, insbesondere auf Artikel78 über die Integration in europäische und euro-atlantische Strukturen,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass am 26.Oktober 2024 in Georgien eine Parlamentswahl stattfand; in der Erwägung, dass aufgrund der zahlreichen glaubwürdigen Berichte über Verstöße Zweifel an den Wahlergebnissen aufgekommen sind, weshalb viele Personen innerhalb und außerhalb Georgiens ihre Rechtmäßigkeit infrage stellen und sich weigern, die Ergebnisse anzuerkennen;
B.in der Erwägung, dass in der Zeit vor der Wahl demokratische Standards nicht erfüllt wurden, da die regierende Partei Georgischer Traum und die staatlichen Stellen mit ihrem Vorgehen ein Klima der Angst schufen, unter anderem durch Festnahmen und Einschüchterung von Oppositionspolitikern, führenden Vertretern der Zivilgesellschaft, Journalisten, Forschern und anderen regierungskritischen Personen sowie durch Durchsuchungen ihrer Häuser und Gewalt gegen sie; in der Erwägung, dass dabei auch versäumt wurde, bei Gewalt gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft und Oppositionelle Untersuchungen aufzunehmen, und zudem Gesetze in den Bereichen Transparenz der Einflussnahme aus dem Ausland und Werte der Familie und Schutz Minderjähriger eingeführt wurden, durch die die Fähigkeit der Zivilgesellschaft und der Medienorganisationen, frei zu agieren, eingeschränkt und die freie Meinungsäußerung beeinträchtigt wurde und Minderheiten stigmatisiert wurden; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen sich insgesamt nachteilig auf den politischen Diskurs ausgewirkt und Ressourcen von grundlegenden Wahlbeobachtungstätigkeiten abgezogen haben;
C.in der Erwägung, dass die regierende Partei Georgischer Traum während des Wahlkampfs die verständliche Angst der georgischen Gesellschaft vor Krieg ausnutzte, indem sie wieder und wieder betonte, dass sie die „Friedenspartei“ sei, und behauptete, dass die Opposition angeblich auf Befehl des Westens, der konspirativ als „globale Kriegspartei“ bezeichnet wurde, einen Krieg mit Russland anfangen würde; in der Erwägung, dass Führungspersönlichkeiten und Propagandisten der Russischen Föderation den Georgischen Traum sowohl vor als auch nach der Wahl offen unterstützt haben; in der Erwägung, dass vonseiten der obersten Führungsebene der Regierungspartei während des Wahlkampfs in öffentlichen Erklärungen die Absicht zum Ausdruck gebracht wurde, wichtige Oppositionsparteien nach der Wahl zu verbieten und dadurch Bedenken hinsichtlich der Fairness und Inklusivität des politischen Prozesses aufkamen;
D.in der Erwägung, dass durch den Einfluss der Regierungspartei auf ein polarisiertes Medienumfeld der Zugang der Wählerschaft zu neutralen Informationen eingeschränkt und eine ausgewogene Berichterstattung zugleich durch gezielte Angriffe auf unabhängige Medien weiter erschwert wurde; in der Erwägung, dass Amtsträger der Regierungspartei im Vorfeld der Wahl Desinformationen verbreitet und verstärkt haben; in der Erwägung, dass mindestens zwei ausländischen Journalisten die Einreise nach Georgien, wo sie über die Wahl Bericht erstatten wollten, verweigert wurde;
E.in der Erwägung, dass die georgische Zentrale Wahlkommission trotz Beschwerden und Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Präsidentin Georgiens nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um georgischen Bürgerinnen und Bürgern im Ausland einen ausreichenden Zugang zur Wahl zu gewähren, wodurch die Inklusivität des Wahlprozesses und der Zugang dazu beeinträchtigt wurden;
F.in der Erwägung, dass unabhängige Faktenprüfer sowie spezielle Forschungseinrichtungen zahlreiche Fälle von Wahldesinformation und Manipulation von Informationen im Wahlkampf vonseiten Russlands, unter anderem öffentliche Erklärungen des russischen Auslandsnachrichtendienstes, dokumentierten und darüber berichteten[15];
G.in der Erwägung, dass die gemeinsame Beobachtungsmission des BDIMR der OSZE, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und der Parlamentarischen Versammlung der NATO festgestellt hat, dass der Wahlkampf kompetitiv, aber zurückhaltend war, und Sprache und Bilder dabei extrem auf Spaltung ausgelegt waren, wodurch eine angespannte Atmosphäre und eine Kluft in der Wählerschaft entstand; in der Erwägung, dass die Beobachtungsmission unter Leitung des BDIMR der OSZE zudem feststellte, dass während des Wahlkampfes über Druck auf die Wählerschaft, insbesondere auf Beschäftigte des öffentlichen Sektors, in großem Umfang berichtet worden sei, und dass dies in Kombination mit der ausgedehnten Rückverfolgung von Wählern am Wahltag zur Folge hatte, dass Bedenken aufkamen, ob alle Wähler ihre Stimme ohne Angst vor Vergeltung abgeben konnten;
H.in der Erwägung, dass internationale und lokale Wahlbeobachter systematische, organisierte Verstöße während der Wahl dokumentierten, etwa Gewalt, Befüllung von Wahlurnen mit vorausgefüllten Stimmzetteln, Stimmenkauf, Abgabe mehrerer Stimmzettel, Verletzung des Wahlgeheimnisses im großen Maßstab, Ausübung von Zwang und ungebührlichem Druck auf die Wähler, Einschüchterung der Wähler, insbesondere bei Beschäftigten des öffentlichen Sektors und anderen gefährdeten Gruppen, Wahlbetrug – darunter Einziehung der Ausweise von Staatsbediensteten, die anschließend an loyale Aktivisten weitergeben wurden, um sie für die Stimmenabgabe zu nutzen –, Hetze, systematische Behinderung von Beobachtern, organisierte Beförderung von Wählern und eine unwahrscheinliche Abweichung bei der Wahlbeteiligung von Frauen und Männern sowie in ländlichen Wahlkreisen;
I.in der Erwägung, dass Beobachter am Wahltag feststellten, dass die Wahlämter und die Strafverfolgungsbehörden nicht eingriffen, wodurch sich der Eindruck der Mittäterschaft staatlicher Akteure bei der Erleichterung von Wahlbetrug verstärkte;
J.in der Erwägung, dass in der endgültigen gemeinsamen Bewertung von drei unabhängigen georgischen Wahlbeobachtungsmissionen– International Society for Fair Elections and Democracy (ISFED), MyVote und der georgischen Vereinigung junger Juristen (GYLA)– der Schluss gezogen wird, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024 frei und fair war oder dass ihr Ergebnis tatsächlich die Präferenzen der georgischen Wählerschaft widerspiegelt;
K.in der Erwägung, dass nichtstaatliche georgische Organisationen, die die Wahl beobachteten, geltend machten, dass sehr häufig gegen das Wahlgeheimnis verstoßen worden sei, und forderten, dass die Wahlergebnisse in allen Gebieten, in denen auf elektronischem Wege gewählt wurde, für ungültig erklärt werden; in der Erwägung, dass georgische zivilgesellschaftliche Organisationen vor Gericht geklagt und gefordert haben, dass wegen Wahlbetrugs ermittelt wird, wobei die Untersuchungsbehörden oft keine Untersuchungen in die Wege leiteten und die Gerichte die gemeldeten Verstöße nicht ordnungsgemäß untersuchten; in der Erwägung, dass die Koalition My Vote, die im Bereich der Wahlbeobachtung führend ist, unter Hinweis auf Verstöße gegen das Wahlgeheimnis, Schikanierung von Beobachtern, Verfahrensfehler und die Behinderung der Beobachtung Rechtsmittel eingelegt hat, um die Wahlergebnisse in 245Wahlkreisen mit mehr als 415000 Wählern für ungültig zu erklären, dass jedoch all diese Rechtsmittel letztlich von den Gerichten zurückgewiesen wurden; in der Erwägung, dass sich die georgische Zentrale Wahlkommission bislang geweigert hat, die in Auftrag gegebene Prüfung des elektronischen Wahlsystems zu veröffentlichen, und die Ergebnisse der Wahl trotz der genannten Unregelmäßigkeiten am 16.November 2024 zertifiziert hat;
L.in der Erwägung, dass auf die von Organisationen der Zivilgesellschaft Georgiens eingeleiteten rechtlichen Schritte Strafaktionen der Behörden gegen Vertreter der Zivilgesellschaft folgten, darunter ungerechtfertigte Vorladungen zur Vernehmung und hohe Geldstrafen für Äußerungen über Wahlbetrug;
M.in der Erwägung, dass die vier Oppositionskoalitionen, die die Wahlhürde überschreiten konnten, die Wahlergebnisse zurückwiesen und sich weigerten, das entsprechende Parlament für rechtmäßig zu erklären; in der Erwägung, dass drei Oppositionsblöcke – die Vereinigte Nationale Bewegung, die Koalition für ein starkes Georgien und die Koalition für den Wandel – ihre parlamentarische Mandate abgelehnt und sich geweigert haben, an der 11.Einberufung des Parlaments teilzunehmen, mit der Begründung, dass die Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024 unrechtmäßig war;
N.in der Erwägung, dass die Präsidentin Georgiens, Salome Surabischwili, sich weigerte, die Ergebnisse als gültig anzuerkennen, wobei sie sich auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten und missbräuchliche Handlungen berief, die die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses unterminiert und das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf freie und faire Wahlen kompromittiert hätten, und Neuwahlen forderte; in der Erwägung, dass sich Georgien somit in einer Verfassungskrise befindet; in der Erwägung, dass sich diese Krise im Vorfeld der ʰäԳٲڳswahl im Januar 2025 abspielt, die die erste nach den reformierten verfassungsrechtlichen Vorschriften sein wird, wonach der Präsident von Parlaments- und Regionalvertretern gewählt wird;
O.in der Erwägung, dass der Ministerpräsident Georgiens, Irakli Kobachidse, den wichtigsten Oppositionsparteien erneut mit einem verfassungsmäßigen Verbot gedroht hat, falls sie sich weigern, ihre parlamentarischen Mandate anzunehmen;
P.in der Erwägung, dass am 16.November 2024 trotz zahlreicher Beschwerden und Forderungen unabhängiger Wahlbeobachter, die Wahlergebnisse für ungültig zu erklären, die georgische Zentrale Wahlkommission das endgültige Kurzprotokoll der Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024 bekannt gab, womit die Partei Georgischer Traum mit 54% der Stimmen zum Wahlsieger erklärt wurde;
Q.in der Erwägung, dass systematische und organisierte Wahlverstöße zu massiven und anhaltenden Protesten in mehreren georgischen Städten geführt haben; in der Erwägung, dass mehrere Demonstranten festgenommen wurden und dass es in Georgien bereits früher zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten gekommen ist;
R.in der Erwägung, dass der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán vor der Veröffentlichung der endgültigen Wahlergebnisse und ohne vorherige Konsultation anderer Staats- und Regierungschefs der EU nach Tiflis gereist ist, um der Partei Georgischer Traum zu gratulieren, und dass er der einzige Staats- und Regierungschef der EU war, der dies tat;
S.in der Erwägung, dass die Verfassungsorgane gemäß Artikel78 der Verfassung Georgiens im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Integration Georgiens in die Europäische Union und die Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) sicherzustellen;
T.in der Erwägung, dass der Oligarch und EU-Bürger Bidsina Iwanischwili als „Ehrenvorsitzender“ und De-facto-Vorsitzender der Partei Georgischer Traum, der auch erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft Georgiens ausübt, eine entscheidende Rolle bei den Rückschritten im Bereich der Demokratie des Landes und bei der Untergrabung seiner euro-atlantischen Ausrichtung zugunsten einer Hinwendung zu Russland gespielt hat;
U.in der Erwägung, dass die Integrität der Wahlprozesse Georgiens und der Schutz der politischen Freiheiten von entscheidender Bedeutung für die künftige demokratische Entwicklung des Landes und seine mögliche Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind; in der Erwägung, dass diese Wahl nicht den von einem EU-Bewerberland erwarteten Standards entsprach;
1.bedauert zutiefst die anhaltenden Rückschritte im Bereich der Demokratie in Georgien und macht die regierende Partei Georgischer Traum dafür verantwortlich; verurteilt alle Verstöße gegen internationale Normen für freie und faire Wahlen, die bei der jüngsten Wahl in Georgien dokumentiert wurden; bedauert, dass sich die zuständigen Institutionen geweigert haben, den von unabhängigen Beobachterorganisationen eingereichten Beschwerden nachzugehen, und fordert eine gründliche, zügige, transparente und unabhängige Untersuchung aller gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Verstöße im Zusammenhang mit der Wahl;
2.ist entsetzt über den Umfang der von internationalen und lokalen Beobachtern bereitgestellten Informationen über systematische und organisierte Verstöße, mit denen der Sieg der Regierungspartei sichergestellt werden soll; weigert sich, die Ergebnisse der Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024 in Georgien anzuerkennen; fordert die politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft Georgiens auf, einen inklusiven Dialog aufzunehmen, um die derzeitige politische Krise zu überwinden und innerhalb eines Jahres eine Neuwahl unter internationaler Aufsicht abzuhalten;
3.fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, ihren Einsatz für die europäischen Werte unter Beweis zu stellen, angefangen mit der Sicherstellung von vollständiger Transparenz im Wahlprozess; betont, dass Verstöße gegen die Integrität von Wahlen nicht mit den von einem EU-Bewerberland erwarteten Standards vereinbar sind;
4.bedauert die Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse in Georgien und seine spaltende Wahlkampfrhetorik und -propaganda, einschließlich der von der regierenden Partei Georgischer Traum verwendeten Verschwörungstheorie der „globalen Kriegspartei“, die den Methoden und Narrativen der russischen Propaganda sehr ähnlich ist; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, für faktengestützte Informationen und Kommunikation zu sorgen und die Widerstandsfähigkeit der georgischen Gesellschaft gegen russische Desinformation und Propaganda zu stärken;
5.bekundet seine Solidarität mit den mutigen georgischen Bürgern, die sich für ihre demokratischen Rechte und die europäische Zukunft ihres Landes einsetzen, und bekräftigt seine Unterstützung für ihre demokratischen und europäischen Bestrebungen; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für all diejenigen, die trotz verbaler Angriffe, physischer Drohungen und rechtlicher Verfolgung durch die Regierungspartei für Demokratie und Menschenrechte eintreten und diese verteidigen, sich für eine friedliche Gesellschaft einsetzen und sich für Gleichheit und Menschenwürde für alle engagieren; fordert die staatlichen Stellen Georgiens nachdrücklich auf, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit zu garantieren und von der Anwendung von Gewalt gegen sie abzusehen;
6.fordert die staatlichen Stellen Georgiens mit Nachdruck auf, sich weiterhin für die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einzusetzen, und legt ihnen nahe, Reformen zu beschließen und umzusetzen, die mit dem erklärten Ziel Georgiens, der Europäischen Union beizutreten, im Einklang stehen, wie von einer großen Mehrheit der georgischen Bürgerinnen und Bürger gefordert;
7.honoriert die Bemühungen der georgischen Präsidentin, Salome Surabischwili, das Land wieder auf den Pfad der demokratischen und europäischen Entwicklung zu bringen;
8.bekräftigt seine Forderung an die Entscheidungsträger Georgiens, alle Angriffe auf die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und die LGBTIQ-Gemeinschaft einzustellen und für wirklich günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und die Medien im Land zu sorgen; weist darauf hin, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die von den Rechtsvorschriften über die „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ betroffen sind, Möglichkeiten prüfen, sich in den Mitgliedstaaten der EU registrieren zu lassen, wie es zahlreiche belarussische Organisationen der Zivilgesellschaft getan haben; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der georgischen Zivilgesellschaft und den unabhängigen Medien in dieser schwierigen Zeit ihre uneingeschränkte Unterstützung zuzusichern und den möglichen Anstieg der Migration aus Georgien in die EU zu analysieren, wenn politisch motivierte Verfolgungen und Angriffe auf die Grundfreiheiten anhalten;
9.verurteilt erneut nachdrücklich die Verabschiedung des Gesetzes über die „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ und der Rechtsvorschriften über „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ durch die Mehrheit der Partei Georgischer Traum; fordert erneut die sofortige Rücknahme dieser Rechtsvorschriften;
10.nimmt die koordinierte Abweisung zahlreicher Beschwerden im Zusammenhang mit den Wahlen durch georgische Rechtsprechungsorgane, insbesondere in Bezug auf umfangreiche Verstöße gegen das Wahlgeheimnis, zur Kenntnis; nimmt die von renommierten georgischen Wächtern geäußerten Bedenken über die Vereinnahmung des Staates in der Justiz durch einen mit Bidsina Iwanischwili verbundenen Clan sowie die US-Sanktionen gegen vier hochrangige georgische Richter wegen „Korruption in erheblichem Ausmaß“ zur Kenntnis; bedauert das Scheitern langjähriger EU-Hilfsprojekte zur Stärkung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht der georgischen Justiz;
11.fordert den Rat, die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und den neuen Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, eine umfassende Überprüfung und Überarbeitung der EU-Politik gegenüber Georgien durchzuführen; hebt hervor, dass sich der Ansatz, Bidsina Iwanischwili und seinem Regime entgegenzukommen, als unwirksam erwiesen hat;
12.fordert, dass die der georgischen Regierung zur Verfügung gestellten EU-Mittel eingefroren werden, bis gegen die Verstöße im Zusammenhang mit der Wahl ordnungsgemäß vorgegangen wird und die kürzlich verabschiedeten illiberalen Rechtsvorschriften aufgehoben sind, und dass strenge Bedingungen für die Auszahlung künftiger Mittel gelten; fordert die Kommission erneut auf, die Auswirkungen der georgischen Rechtsvorschriften über „ausländische Agenten“ und „Familienwerte“ auf die kontinuierliche Erfüllung der Zielvorgaben für die Visaliberalisierung durch Georgien zu bewerten, insbesondere die Zielvorgaben in Bezug auf die Grundrechte, die ein wesentlicher Bestandteil der EU-Politik zur Visaliberalisierung sind;
13.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen georgische politische Entscheidungsträger und Amtsträger zu verhängen, die für die Rückschritte im Bereich der Demokratie und die Verstöße gegen den Wahlprozess im Land verantwortlich sind, einschließlich derjenigen, die für die Organisation und Verwaltung der Wahlen zuständig sind, sowie der Beamten des Innenministeriums und der ihm unterstellten Institutionen, die für die Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten verantwortlich sind; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, die Verhängung persönlicher Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili, Ministerpräsident Irakli Kobachidse und Kacha Kaladse (Bürgermeister von Tiflis und Generalsekretär der regierenden Partei Georgischer Traum) wegen ihrer Rolle bei der erheblichen Verschlechterung der Demokratie in Georgien in Erwägung zu ziehen;
14.verurteilt den verfrühten Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán in Georgien als einen weiteren Versuch, die gemeinsame Außenpolitik der EU zu untergraben;
15.bekräftigt seine dringende Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort und bedingungslos freizulassen, damit er sich im Ausland medizinisch behandeln lassen kann;
16.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in der Parlamentarischen Versammlung Europas, der Parlamentarischen Versammlung, der Parlamentarischen Versammlung der NATO sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P10_TA(2024)0017.
- [2] ABl. L261 vom 30.8.2014, S.4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/494/oj.
- [3] /delegations/en/joint-statement-on-the-parliamentary-ele/product-details/20241028DPU39584
- [4]
- [5]
- [6]
- [7]
- [8]
- [9]
- [10]
- [11] /resources/library/media/20241027RES24997/20241027RES24997.pdf
- [12] bzw.
- [13]
- [14]
- [15]