ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien
10.2.2025-()
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Rasa Juknevičienė, Michael Gahler, Andrzej Halicki, Sebastião Bugalho, David McAllister, Željana Zovko, Isabel Wiseler‑Lima, Antonio López‑Istúriz White, Wouter Beke, Krzysztof Brejza, Daniel Caspary, Andrey Kovatchev, Miriam Lexmann, Reinhold Lopatka, AnaMiguel Pedro, Davor Ivo Stier, Michał Szczerba, Alice Teodorescu Måwe, Inese Vaidere, Michał Wawrykiewicz
im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0106/2025
10‑0108/2025
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien
()
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, insbesondere jene vom 28.November 2024 zu der Verschärfung der Demokratiekrise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug[1],
–unter Hinweis auf Georgiens Status als EU-Bewerberland, den ihm der Europäische Rat auf seinem Gipfel vom 14./15.Dezember 2023 zuerkannt hat,
–unter Hinweis auf Artikel78 der Verfassung Georgiens, der vorsieht, dass alle Maßnahmen zu ergreifen sind, um die vollständige Integration Georgiens in die EU und die NATO sicherzustellen,
–unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Parlamentswahl in Georgien vom 26.Oktober 2024,
–gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,
A.in der Erwägung, dass in Artikel2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien[2] die allgemeinen Grundsätze des Abkommens verankert sind, etwa demokratische Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten;
B.in der Erwägung, dass die Parlamentswahl vom 26.Oktober 2024 in Georgien mit erheblichen Mängeln behaftet und von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten geprägt war; in der Erwägung, dass bei dieser Wahl gegen die für freie und faire Wahlen geltenden demokratischen Normen und Standards verstoßen wurde und dass im Ergebnis der Wahl der Wille des Volkes nicht zum Ausdruck kommt, sodass es sowohl dem gebildeten „Parlament“ als auch dem in der Folge gewählten „Präsidenten“ an jeglicher demokratischen Legitimität gebricht;
C.in der Erwägung, dass die Präsidentin Georgiens, Salome Surabischwili, die Wahl öffentlich als manipuliert verurteilt und zudem erklärt hat, sie werde sie nicht anerkennen, und eine internationale Untersuchung fordert;
D.in der Erwägung, dass Georgien seit Dezember 2023 offiziell den Status eines EU-Bewerberlandes innehat; in der Erwägung, dass Ministerpräsident Irakli Kobachidse am 28.November 2024 angekündigt hat, Georgien werde die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der EU bis Ende 2028 aufschieben;
E.in der Erwägung, dass am 28.November 2024 landesweit friedliche Massenproteste gegen die Regierung begonnen haben, bei denen gefordert wird, eine freie und faire Neuwahl abzuhalten, der politischen Gewalt und der Repression ein Ende zu setzen und das Land wieder auf den Weg nach Europa zu führen; in der Erwägung, dass die Proteste seit über 75Tagen ununterbrochen andauern;
F.in der Erwägung, dass das De-facto-Parlament am 14.Dezember 2024 eine „ʰäԳٲڳswahl“ mit einem einzigen, von der Partei Georgischer Traum aufgestellten Kandidaten abgehalten hat, der mit 224 von 225 abgegebenen Stimmen gewählt wurde; in der Erwägung, dass es in diesem Verfahren– in Ermangelung von Gegenkandidaten– keinen politischen Wettbewerb gab und dass es weithin kritisiert wurde, da die demokratischen Grundsätze missachtet wurden und die Abgeordneten keine echte Wahl hatten;
G.in der Erwägung, dass die selbsternannten Staatsorgane Georgiens das Land in eine vollumfängliche Verfassungskrise und politische Krise gestürzt sowie eine Menschenrechts- und Demokratiekrise herbeigeführt haben; in der Erwägung, dass dabei mit brutalen Unterdrückungsmaßnahmen gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde, wobei Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte aus politischen Gründen vorsätzlich fingierte Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen Demonstranten, Journalisten und Oppositionsmitglieder einleiten, die auf friedlichen Demonstrationen gegen die Regierung festgenommen wurden; in der Erwägung, dass seit Beginn der Proteste mit Stand Dezember 2024 über 460Menschen festgenommen oder bestraft wurden, wobei diese Zahl bis heute weiter steigt;
H.in der Erwägung, dass friedliche Demonstranten auf breiter Front übermäßiger Gewalt, Folter und erniedrigender Behandlung durch Polizeibeamte ausgesetzt gewesen sein und dabei erhebliches körperliches und psychisches Leid erfahren haben sollen, wobei diese Fälle von internationalen Menschenrechtsorganisationen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen dokumentiert wurden;
I.in der Erwägung, dass unabhängige Medien, darunter TVFormula, TVMtawari und TVPirweli, systematisch schikaniert und eingeschüchtert werden; in der Erwägung, dass zahlreiche gewaltsame Übergriffe auf Journalisten dokumentiert wurden, etwa auf Aleksandre Keschelaschwili, Maka Tschichladse und Giorgi Scheziruli, die brutal zusammengeschlagen wurden, und dass der Journalist Saba Kewchischwili im Gefängnis schikaniert wird; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Georgiens am 12.Januar 2025 die Journalistin Msia Amaghlobeli festgenommen haben, die sich seither in Untersuchungshaft befindet und aus Solidarität mit allen politischen Gefangenen in Georgien in einen Hungerstreik getreten ist; in der Erwägung, dass ihr vier bis sieben Jahre Haft drohen;
J.in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht Georgiens genau wie andere Justizorgane von der Regierungspartei Georgischer Traum beherrscht wird und politisch motivierte Entscheidungen erlassen hat, mit denen die Handlungen des Regimes legitimiert werden, die Demokratie geschwächt wird und Menschenrechtsverletzungen gerechtfertigt werden, was zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit beiträgt;
K.in der Erwägung, dass die De-facto-Staatsorgane Georgiens mit unverhältnismäßiger und übermäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorgehen und willkürliche Massenverhaftungen durchführen, um jenen entgegenzuwirken, die abweichende Meinungen äußern; in der Erwägung, dass unabhängige Menschenrechtsorganisationen über systematische Misshandlungen von Gefangenen, darunter auch Folter, berichten; in der Erwägung, dass bislang kein einziger Polizeibeamter, der an brutalem Vorgehen, willkürlichen Festnahmen oder Misshandlungen beteiligt war, vor Gericht gestellt wurde;
L.in der Erwägung, dass die selbsternannten Staatsorgane neue drakonische Rechtsvorschriften eingeführt haben, die am 30.Dezember 2024 in Kraft traten und mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung weiter willkürlich eingeschränkt wurden, indem unter anderem hohe Geldstrafen für das Anbringen von Bannern und Plakaten mit Protestslogans eingeführt wurden und der Polizei die Befugnis übertragen wurde, Personen bei Verdacht auf Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Versammlung für 48Stunden in Beugehaft zu nehmen; in der Erwägung, dass der Georgische Traum am 3.Februar 2025 weitere Gesetzesentwürfe vorgelegt hat, mit denen die Kontrollmaßnahmen verschärft und die Strafen für eine Vielzahl von Delikten erhöht werden sollen, was sich unmittelbar gegen Demonstranten, Kritiker und Menschen mit abweichenden politischen Meinungen richtet, z.B. eine härtere Bestrafung wegen „Beleidigung von Amtsträgern“ und eine Verlängerung der Verwaltungshaft von 15 auf 60Tage;
M.in der Erwägung, dass der Georgische Traum am 29.Januar 2025 angekündigt hat, seine Delegation aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) abzuziehen, nachdem die PACE gefordert hatte, die Parlamentswahl neu anzusetzen, politische Gefangene freizulassen und Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen;
N.in der Erwägung, dass das selbsternannte „Parlament“ am 5.Februar 2025 beschlossen hat, 49 der 61Abgeordneten, die nach der Wahl im vergangenen Jahr ihren Sitz nicht eingenommen hatten, das Mandat vorzeitig zu entziehen;
1.nimmt davon Abstand, nach der manipulierten Wahl vom 26.Oktober 2024, bei der uneingeschränkt gegen demokratische Normen und Standards verstoßen wurde und in deren Ergebnis der Wille des georgischen Volkes nicht zum Ausdruck kommt, die selbsternannten Staatsorgane Georgiens, die von der Partei Georgischer Traum gestellt werden, als rechtmäßige Führung Georgiens anzuerkennen; fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich dem Boykott gegen die selbsternannten Staatsorgane Georgiens anzuschließen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich mit dem Georgischen Traum nur zu dem Zweck ins Benehmen zu setzen, eine demokratische Neuwahl des Parlaments zu fordern;
2.erkennt Präsidentin Salome Surabischwili als einzige rechtmäßige Vertreterin des georgischen Staates an; zollt ihren Bemühungen Anerkennung, das Land mit friedlichen Mitteln wieder auf den Pfad der demokratischen und europäischen Entwicklung zu führen;
3.fordert, dass in Georgien in den nächsten Monaten in einem verbesserten Wahlumfeld eine Neuwahl stattfindet, die von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung geleitet und durch sorgfältige internationale Beobachtung überwacht wird, damit das Verfahren wirklich fair, frei und transparent ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Amtsträger der EU auf, nachdrücklich eine Neuwahl zu fordern und jedes künftige Engagement ausdrücklich daran zu koppeln, dass ein neuer Termin für die Parlamentswahl festgelegt und ein Verfahren eingerichtet wird, mit dem sichergestellt wird, dass diese Wahl frei und fair abläuft;
4.bekräftigt seine Forderung an den Rat und die Mitgliedstaaten, umgehend gezielte persönliche Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili zu verhängen und all seine Vermögenswerte in der EU einzufrieren, weil er an der Verschlechterung des politischen Prozesses in Georgien mitwirkt, indem er dem Rückbau der Demokratie Vorschub leistet und den in der Verfassung des Landes verankerten Interessen, d.h. der Integration in euroatlantische Strukturen, zuwiderhandelt; weist erneut darauf hin, dass die USA bereits Sanktionen gegen ihn verhängt haben; fordert die Regierung Frankreichs auf, Bidsina Iwanischwili die Mitgliedschaft in der Ehrenlegion zu entziehen und individuelle Sanktionen gegen ihn zu verhängen;
5.begrüßt den Beschluss des Rates, das visumfreie Reisen für Diplomaten und Amtsträger Georgiens auszusetzen, hält ihn jedoch nur für einen ersten Schritt, dem härtere Strafmaßnahmen folgen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aussetzung des visumfreien Reisens rigoros durchzusetzen, indem die jeweilige personenbezogene nationale Identifikationsnummer der Diplomaten und Amtsträger mit jener in ihren Dokumenten abgeglichen und so die Umgehung dieser Strafmaßnahme verhindert wird;
6.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, persönliche Sanktionen gegen die Amtsträger und führenden Politiker in Georgien zu verhängen, die für den Rückbau der Demokratie, Wahlbetrug, Menschenrechtsverletzungen und die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner und politisch engagierter Bürger verantwortlich sind, darunter Irakli Kobachidse, Ministerpräsident Georgiens, Kacha Kaladse, Bürgermeister von Tiflis und Generalsekretär der Regierungspartei „Georgischer Traum“, Schalwa Papuaschwili, Präsident des georgischen Parlaments, und Irakli Gharibaschwili, Vorsitzender der Partei „Georgischer Traum“, sowie diese Sanktionen auf Richter, auch jene am Verfassungsgericht Georgiens, die politisch motivierte Urteile fällen, und auf Vertreter der Strafverfolgungsorgane auszuweiten;
7.verurteilt aufs Schärfste die brutale Gewalt und Unterdrückung, mit der das herrschende Regime Georgiens seit dem 28.November 2024 gegen friedliche Demonstranten vorgeht; fordert, dass die Journalistin Msia Amaghlobeli freigelassen wird, die wegen ihrer zu Unrecht erfolgten Festnahme seit nunmehr über vier Wochen im Hungerstreik ist, zumal sie Gefahr läuft, durch den Hungerstreik schwerwiegende, unumkehrbare und lebensbedrohliche Folgen davonzutragen; verurteilt, dass der ehemalige Ministerpräsident Giorgi Gacharia überfallen und zusammengeschlagen wurde, weswegen er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, und dass Spitzenpolitiker wie Elene Choschtaria, Nika Melia und Gigi Ugulawa festgenommen wurden, was eine empörende Ausweitung der staatlich orchestrierten, im Auftrag des Georgischen Traums und von seinen Helfershelfern ausgeübten Gewalt gegen friedliche Demonstranten darstellt; fordert, dass die kürzlich durch das selbsternannte „Parlament“ verabschiedeten repressiven Rechtsvorschriften, mit denen die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und die friedliche Äußerung abweichender Meinungen unterdrückt werden, für null und nichtig erklärt werden;
8.fordert die Staatsorgane Georgiens nachdrücklich auf, sämtliche Personen, die wegen der friedlichen Ausübung ihrer Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen und sämtliche Vorwürfe, es sei zu rechtswidriger und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Strafverfolgungsbehörden gekommen, rasch, gründlich und unparteiisch untersuchen zu lassen; ist der Ansicht, dass das Justizsystem Georgiens als scharfes Schwert eingesetzt wird, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, Angst zu schüren und jene, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, zum Schweigen zu bringen;
9.fordert die Staatsorgane Georgiens auf, mit Sofortmaßnahmen die Sicherheit und Freiheit von Journalisten zu gewährleisten und alle Fälle zu untersuchen, in denen Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden Gewalt angewandt und Fehlverhalten an den Tag gelegt haben; erachtet es als besonders wichtig, ein demokratisches Umfeld zu begünstigen, in dem die Medien, die Zivilgesellschaft und die Opposition frei agieren können, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Zensur fürchten zu müssen;
10.fordert, dass die Polizeibrutalität und der übermäßige Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten unabhängig, transparent und unparteiisch untersucht werden; fordert, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auch Strafverfolgungsbeamte und Amtsträger der Regierung, die Repressionsmaßnahmen angeordnet haben, vor dem Gesetz uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden;
11.verurteilt, dass die Staatsanwaltschaft Georgiens am 8.Februar 2025 Ermittlungen gegen nichtstaatliche Organisationen eingeleitet hat und sie dabei schwerer Sabotage, versuchter Sabotage und der Unterstützung ausländischer bzw. ausländisch kontrollierter Organisationen bei feindseligen Aktivitäten zulasten der staatlichen Interessen Georgiens bezichtigt, wobei es sich um Tatbestände handelt, derentwegen sie zu mehrjährigen Strafen verurteilt werden könnten; betrachtet diese Maßnahme als weitere Eskalation der Repression durch das Regime, als missbräuchlichen Rückgriff auf die Justiz und als Beispiel für den immer schnelleren Rückbau der Demokratie;
12.brandmarkt den Entzug des Mandats von 49Abgeordneten als offensichtlichen weiteren Rückbau der Demokratie;
13.stellt fest, dass Georgien, das ehedem eine Vorreiterrolle bei der Integration in euroatlantische Strukturen übernommen hatte, den Rückbau der Demokratie nunmehr immer schneller vornimmt und unter Umständen den von Belarus vorgezeichneten Weg der politischen Entwicklung einschlagen und einen Wandel von einem gegenwärtig autoritären Staat zu einem diktatorischen Regime vollziehen könnte;
14.missbilligt, dass Georgiens Ministerpräsident Irakli Kobachidse beschlossen hat, bis Ende 2028 die Beitrittsgespräche auszusetzen und Finanzmittel der EU abzulehnen; weist erneut darauf hin, dass alle Umfragen unverändert zeigen, dass die Bevölkerung Georgiens die Zukunft des Landes in den euroatlantischen Strukturen mit überwältigender Mehrheit unterstützt; unterstützt mit allem Nachdruck die euroatlantischen Bestrebungen des georgischen Volkes, das nach wie vor Tag für Tag für die Menschenrechte, die Verfassung des Landes und die Demokratie eintritt; bekundet der georgischen Nation seine Solidarität und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, die Vertreter der Zivilgesellschaft Georgiens in ihrem Kampf für eine demokratische Zukunft in Europa zu unterstützen;
15.fordert die Kommission auf, das Assoziierungsabkommen EU-Georgien auf den Prüfstand zu stellen, nachdem die Staatsorgane Georgiens höchstselbst erklärt haben, gegen die in Artikel2 verankerten allgemeinen Grundsätze zu verstoßen; betont zudem, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die durch das Abkommen gewährten Vorrechte unter Vorbehalt ausgesetzt werden sollten, wenn die allgemeinen Grundsätze nicht eingehalten werden;
16.verurteilt das Klima der Einschüchterung und Polarisierung, das durch die Äußerungen von Vertretern der Regierung und führenden Politikern Georgiens sowie durch Angriffe auf den politischen Pluralismus angeheizt wird, etwa durch wiederholte Drohungen, Oppositionsparteien zu verbieten und deren Parteispitzen und gar deren einfache Mitglieder festnehmen zu lassen und jene, die abweichende Meinungen äußern, zum Schweigen zu bringen;
17.fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, bis zur Abhaltung einer freien und fairen Wahl sämtliche Kontakte auf hoher Ebene mit den Institutionen der unrechtmäßigen Regierung Georgiens, etwa im Assoziationsrat EU-Georgien, einzustellen; weist erneut darauf hin, dass derlei Treffen missbräuchlich dazu verwendet werden können, den falschen Eindruck zu erwecken, alles gehe seinen gewohnten Gang, und die EU legitimiere die Regierung Georgiens;
18.begrüßt den Beschluss der Kommission, die gesamte Unterstützung aus dem Haushalt für die staatlichen Stellen Georgiens einzustellen und die Einleitung künftiger Investitionsprojekte auszusetzen; legt der Kommission nahe, die gesamte finanzielle Unterstützung für laufende Projekte einzustellen; fordert ein Moratorium für alle Investitionsprojekte im Bereich Konnektivität;
19.fordert die Kommission auf, mit den eingefrorenen 120Mio.EUR, die ursprünglich für die Unterstützung der staatlichen Stellen Georgiens vorgesehen waren, die Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft Georgiens aufzustocken, insbesondere für den nichtstaatlichen Sektor und unabhängige Medien, die von der Regierungspartei und den Staatsorganen immer stärker ungebührlich unter Druck gesetzt werden, und Programme zu fördern, mit denen die Widerstandsfähigkeit der Demokratie und die Integrität von Wahlen unterstützt werden; fordert, dass die Finanzierungsmechanismen der EU so angepasst werden, dass den Anforderungen Rechnung getragen wird, die in einem in größerem Ausmaß feindlich und antidemokratisch geprägten Umfeld entstehen; betont, dass die Zivilgesellschaft dringend unterstützt werden muss, da sie immer stärkeren Unterdrückungsmaßnahmen ausgesetzt ist und die Tätigkeiten der „United States Agency for International Development“ (USAID) ausgesetzt wurden, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Unterstützung unverzüglich aufzustocken;
20.ist zutiefst besorgt darüber, dass Russlands Einfluss in dem Land zunimmt und die vom Georgischen Traum gestellte Regierung trotz der schleichenden Besetzung des Hoheitsgebiets Georgiens die Politik verfolgt, sich an Russland anzunähern und mit Russland zu kollaborieren;
21.bekräftigt seine dringende Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort freizulassen; betont, dass die Regierung Georgiens die volle und unbestreitbare Verantwortung für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen des ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili trägt und für alles Leid, das ihm zugefügt wird, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden muss;
22.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den selbsternannten Staatsorganen Georgiens zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P10_TA(2024)0054.
- [2] ABl. L261 vom 30.8.2014, S.4.