Urlaubszeit ist Reisezeit: Ihre Rechte
Ihr Zug hatte Verspätung oder Ihr Flug wurde gestrichen? Als Reisende genießen Sie in der EU bestimmte Rechte. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.
Sie fahren in den Urlaub oder auf eine Geschäftsreise? Gut zu wissen, dass Sie durch die EU-Passagierrechte geschützt sind, falls auf Ihrer Reise etwas schief läuft.
Durch die EU-Regeln wird ein einheitliches Mindestmaß an Schutz für Reisende sichergestellt, unabhängig davon, ob sie mit dem Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff unterwegs sind.
Unerwartete Verspätungen, Annullierungen und verloren gegangenes Gepäck können die Reise erschweren. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament dazu beigetragen, EU-weit gültige Vorschriften zum Passagierrecht einzuführen. Durch sie werden Transportunternehmen dazu verpflichtet, Reisende mit Mahlzeiten, Unterbringung, Erstattung und Entschädigung zu versorgen, wenn es zu einem Problem gekommen ist.
Außerdem dürfen Transportunternehmen in der EU nicht länger höhere Preise für Tickets basierend auf der Nationalität oder dem Ort des Erwerbs verlangen.
Darüber hinaus stärkt die EU die : Sie können auf ihren Reisen kostenlose Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Fluggastrechte
Die gelten unter bestimmten Umständen, zum Beispiel wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet oder wenn er von der EU in einen Drittstaat führt.
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen kostenlos Unterstützung anbieten, die Erfrischungen, Verpflegung und Unterkunft umfassen kann. Die Fluggesellschaft muss Ihnen auch die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung bieten. Darüber hinaus haben Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wird, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke des ursprünglich gebuchten Fluges ab.Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, haben Sie Anspruch auf Unterstützung sowie auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug. Verspätet sich der Abflug, hängt dies von der Dauer der Verspätung und der Flugstreckenlänge ab.
Wie hoch ist die Entschädigung?
- Bei einer Flugentfernung von 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Wenn der Flug innerhalb der EU durchgeführt wird und die Flugentfernung mehr als 1.500 km beträgt oder wenn die Flugentfernung zwischen 1.500 und 3.500 km liegt: 400 Euro
- Wenn der Flug über die Grenzen der EU hinausgeht und die Entfernung mehr als 3.500 km beträgt: 600 Euro
Passagiere, deren Flug kurzfristig annulliert wurde oder mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommt, können ebenfalls Anspruch auf die oben genannten Entschädigungszahlungen haben, jedoch mit einigen Einschränkungen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen eine alternative Lösung anbietet oder wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, zum Beispiel Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, ungünstige Witterungsbedingungen oder Sicherheitsrisiken.
Fahrgastrechte von Bahnreisenden
Die gelten generell für sämtliche Zugreisen und Bahndienste innerhalb der EU. Bei Verspätungen oder Streichungen von Zügen müssen Sie in Echtzeit darüber informiert und über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Je nach den Umständen können Sie Anspruch auf Unterstützung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen und Unterbringung sowie auf Entschädigung haben.
Fahrgastrechte von Busreisenden
Die gelten bei Busreisen mit Start oder Ziel in einem EU-Mitgliedstaat und hauptsächlich für Liniendienste im Fernverkehr. Bei Annullierung oder Verspätung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft.
Fahrgastrechte von Schiffsreisenden
Die gelten in der Regel für Reisen auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen im See- und Binnenschiffsverkehr (Flüsse, Seen oder Kanäle), wenn Ihre Reise in einem EU-Hafen beginnt oder endet. Wenn eine Schiffsreise annulliert wurde oder das Schiff mit Verspätung ablegt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterstützung in Form von Mahlzeiten und Unterkunft. Wenn sich Ihre Ankunft um mehr als eine Stunde verzögert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Für weitere Informationen können Sie die App „Passenger rights“ auf Ihr - oder -Smartphone herunterladen.