Rückführung: Der neue Ansatz der EU zur Rückführung von Migranten
Die EU will die Rückführung von irregulären Migranten effektiver gestalten. Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen und die wichtigsten Zahlen zur Rückführung von Migranten.
Jedes Jahr erhalten Hunderttausende Nicht-EU-Bürger die Anordnung, die EU aufgrund eines irregulären Aufenthaltsstatus zu verlassen. Allerdings verlässt nur etwas mehr als 20 Prozent von ihnen tatsächlich die EU. Daher möchte die EU gemeinsame und wirksame Regeln für den Umgang mit Migranten ohne Bleiberecht einführen.
Die üüܲԲٱԾ der EU
Die stammt aus dem Jahr 2008 und hatte laut einer im Jahr 2013 insgesamt eine positive Wirkung auf die Rückführungspolitik in Europa. Sie führte eine maximale Dauer für Haftaufenthalte ein und förderte freiwillige Ausreisen und Rückführungen.
Diese Regeln definieren den „illegalen Aufenthalt“ als die Anwesenheit von Nicht-EU-Bürgern im EU-Gebiet, die nicht oder nicht mehr die Einreise-, Aufenthalts- oder Wohnsitzbedingungen erfüllen. Allerdings können diese Bedingungen je nach Land unterschiedlich sein, was dazu führen kann, dass sich Nicht-EU-Bürger in ähnlichen Situationen in einem EU-Mitgliedstaat irregulär aufhalten, in einem anderen jedoch nicht.
Verbesserungen der üüܲԲٱԾ: Was ist geplant?
Die EU arbeitet daran, sicherzustellen, dass Personen ohne Bleiberecht schneller und effizienter zurückgeführt werden. Dies ist eines der Ziele des im Jahr 2024 verabschiedeten Migrations- und Asylpakets.
Im März 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einführung eines vor, das schnellere, einfachere und effektivere Rückführungsverfahren in der gesamten EU ermöglichen soll.
Der Vorschlag sieht Folgendes vor:
- Eine in einem EU-Mitgliedstaat erlassene Rückführungsentscheidung soll in einer Europäischen Rückführungsanordnung erfasst und im sichtbar gemacht werden. So kann die Rückführung auch dann durchgeführt werden, wenn sich der Migrant in ein anderes EU-Land bewegt.
- ä Maßnahmen zur Verhinderung des Untertauchens von Migranten während des Rückführungsprozesses. Migranten könnten bis zu 24 Monate in Haft genommen werden, wenn die Rückführung behindert wird oder ein Sicherheitsrisiko besteht. Gleichzeitig sollen freiwillige Rückkehrmöglichkeiten Vorrang haben, wenn Migranten kooperieren.
- Einrichtung eines rechtlichen Rahmens für üüܲԲԳٰ – dies wären Einrichtungen in Nicht-EU-Ländern, die durch bilaterale oder EU-weite Abkommen geschaffen würden, um Personen mit endgültigen Rückführungsentscheidungen dorthin zu überführen.
Das Parlament muss den Vorschlag nun prüfen, bevor es mit dem Rat eine Einigung über die endgültige Fassung des Gesetzestextes erzielt.
Rückführung von Migranten: die wichtigsten Fakten
Obwohl Statistiken zur irregulären Migration verfügbar sind, warnen Forscher, dass sie unvollständig, uneinheitlich und unzureichend sein könnten.
Im Jahr 2023 . Die Hauptgründe dafür waren: kein gültiges Visum oder keine gültige Aufenthaltsgenehmigung (23,3 Prozent) oder die Tatsache, dass der Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts nicht nachgewiesen werden konnten (22,5 Prozent).
Im Jahr 2023 erließen die EU-Mitgliedstaaten 484.160 Rückführungsentscheidungen. Die wichtigsten Nationalitäten, die 2023 zur Ausreise aufgefordert wurden, waren Marokkaner, Algerier und Afghanen.
Die Zahl der Nicht-EU-Bürger, die nach einer Ausreiseanordnung tatsächlich in ein anderes Land zurückkehrten, stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 25,1 Prozent und belief sich auf insgesamt 111.185 Rückkehrer. Mehr als vier Fünftel der zurückgeführten Personen (91.465) wurden in Länder außerhalb der EU zurückgeschickt.
Freiwillige Ausreise vs. Rückführung
Wenn eine Person nach Erhalt einer Rückkehrentscheidung freiwillig mit den Behörden zusammenarbeitet, wird die Rückkehr als freiwillig bezeichnet; andernfalls handelt es sich um eine erzwungene Rückführung. Eine freiwillige Rückkehr kann unterstützt werden (mit finanzieller/logistischer Hilfe durch das Aufnahmeland) oder nicht unterstützt werden.
Nach Angaben von Eurostat waren 43,1 Prozent aller Ausreisen im Jahr 2023 freiwillig.