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ԳٲßܲԲԳٰ - B10-0075/2025ԳٲßܲԲԳٰ
B10-0075/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAGzu Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine

20.1.2025-()

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Rasa Juknevičienė, Michael Gahler, Andrzej Halicki, Sebastião Bugalho, David McAllister, Siegfried Mureşan, Željana Zovko, Isabel Wiseler‑Lima, Nicolás Pascual de la Parte, Mika Aaltola, Krzysztof Brejza, Daniel Caspary, Sandra Kalniete, Seán Kelly, Ondřej Kolář, Łukasz Kohut, Andrey Kovatchev, Miriam Lexmann, Antonio López‑Istúriz White, Danuše Nerudová, Mirosława Nykiel, AnaMiguel Pedro, Paulius Saudargas, Davor Ivo Stier, Michał Szczerba, Alice Teodorescu Måwe, Ingeborg TerLaak, Matej Tonin, Pekka Toveri, Inese Vaidere, Milan Zver
im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen ԳٲßܲԲԳٰRC-B10-0074/2025

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B10-0075/2025
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10‑0075/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine

()

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland,

unter Hinweis auf seine am 23.September 2008 angenommene Erklärung zur Ausrufung des 23.August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus[1],

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum historischen Geschichtsbewusstsein, einschließlich seiner Entschließungen vom 2.April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus[2], vom 19.September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas[3] und vom 15.Dezember 2022 zu dem Thema „90Jahre nach dem Holodomor: Anerkennung der Massentötung durch Hunger als Völkermord“[4],

unter Hinweis auf die Resolution1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26.Januar 2006 zur Notwendigkeit der internationalen Verurteilung von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,

unter Hinweis auf die Erklärung Nr.3078-IX der Werchowna Rada der Ukraine vom 2.Mai 2023 zu dem Einsatz der Ideologie des russischen Faschismus durch das politische Regime der Russischen Föderation und der Verurteilung der Grundlagen und Praktiken dieser Ideologie als totalitär und menschenverachtend,

unter Hinweis auf die Concurrent Resolution9 des US-Kongresses vom 7.Februar 2023 mit dem Titel „Denouncing the horrors of socialism“ (Anprangerung der Schrecken des Sozialismus),

gestützt auf Artikel136 Absatz2 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass sich der Abschluss des Molotow-Ribbentrop-Pakts und seiner geheimen Protokolle, mit denen Stalin und Hitler sich verschworen haben, um Europa in zwei Einflusssphären der totalitären Regime Nazi-Deutschlands und der Sowjetunion aufzuteilen, wodurch die Basis für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und dessen beispielloses Ausmaß an menschlichem Leid und die Besetzung von Ländern in Europa für die folgenden Jahrzehnte gelegt wurde, im Jahr 2025 zum 85.Mal jährt;

B.in der Erwägung, dass die geheimen Protokolle des Molotow-Ribbentrop-Pakts nach dem Völkerrecht von Anfang an nichtig waren, da sie einen schweren Verstoß gegen das Verbot der Aggression darstellten, das mit dem Vertrag über die Ächtung des Krieges als politisches Werkzeug vom 27.August 1928 eingeführt worden war; in der Erwägung, dass sie 1989 von den Unterzeichnern beider Staaten für ungültig erklärt wurden, insbesondere am 24.Dezember 1989 vom Kongress der Volksdeputierten der Sowjetunion, und in der Erwägung, dass dies von der internationalen Gemeinschaft im Allgemeinen als etablierte rechtliche und historische Tatsache anerkannt wird, so auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

C.in der Erwägung, dass der Abschluss der geheimen Protokolle des Molotow-Ribbentrop-Pakts ein internationales Verbrechen gegen den Frieden, wie die Planung und Einleitung eines Angriffskriegs, darstellt, für das es im Völkerrecht keine Rechtfertigung gibt;

D.in der Erwägung, dass seit 2009 am 23.August der Europäische Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime begangen wird;

E.in der Erwägung, dass die Hälfte Europas nach dem Zweiten Weltkrieg frei und demokratisch wurde, während die andere Hälfte hinter dem Eisernen Vorhang blieb und von der totalitären Sowjetunion und den kommunistischen Regimen ihrer Satellitenstaaten kontrolliert wurde, wodurch der Kontinent ein halbes Jahrhundert lang bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion geteilt blieb; in der Erwägung, dass die Folgen dieser Spaltung bis heute spürbar sind;

F.in der Erwägung, dass während und nach dem Zweiten Weltkrieg Dutzende Millionen Menschen hingerichtet und politisch verfolgt wurden und unter sowjetischen Gräueltaten litten– darunter 18 bis 20Millionen Gefangene in als Gulags bekannten Zwangsarbeitslagern, von denen zwischen 1,5 und 2Millionen nicht überlebt haben[5], sowie 6Millionen Menschen, die gewaltsam deportiert wurden, und fast 5Millionen Menschen, die durch die Sicherheitsstrukturen politisch unterdrückt wurden, von denen mindestens 1Million hingerichtet wurde[6]; in der Erwägung, dass die Führung des totalitären bolschewistischen Regimes 1932 und 1933 auf dem Gebiet der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik Völkermord an einem Teil der nationalen Gruppe der Ukrainer verübt hat, der als Holodomor bekannt ist und bei dem schätzungsweise 4,5Millionen Menschen ums Leben kamen[7];

G.in der Erwägung, dass Russland es versäumt hat, seine Rolle bei der Auslösung des Zweiten Weltkriegs anzuerkennen und die Verantwortung für die in den von der Sowjetunion besetzten Gebieten begangenen Gräueltaten zu übernehmen; in der Erwägung, dass die Verbrechen, die von kommunistischen Diktaturen in Europa im 20.Jahrhundert begangen wurden, im Gegensatz zu den Verbrechen des Nazi-Regimes keine umfassende internationale rechtliche und politische Bewertung und Verurteilung erfahren haben, was zur Instrumentalisierung der Geschichte unter Wladimir Putins Herrschaft in Russland beigetragen hat;

H.in der Erwägung, dass 2025 der 80.Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs begangen wird; in der Erwägung, dass die Russische Föderation als Nachfolgestaat der UdSSR versucht, den Sieg über den Nationalsozialismus für sich zu vereinnahmen, und zum Zwecke der ideologischen Mobilisierung der Bevölkerung Russlands für die Fortsetzung des Angriffskriegs gegen die Ukraine einen „Siegeskult“ geschaffen hat; in der Erwägung, dass der Tag des Sieges am 9.Mai in Russland für die Kriegspropaganda instrumentalisiert wurde;

I.in der Erwägung, dass Russland, das für sich beansprucht, als Staat sowohl Nachfolger der Sowjetunion als auch des Russischen Zarenreichs zu sein, weiterhin behauptet, eine ausschließliche Einflusssphäre in Bezug auf seine Nachbarstaaten zu haben und aktiv deren Souveränität, nationale Identität und Existenzrecht in Abrede stellt, wodurch das Erbe des Molotow-Ribbentrop-Pakts verfestigt und das zaristische imperialistische Eroberungsbestreben wiederaufgenommen wird; in der Erwägung, dass Russland vor dem groß angelegten Einmarsch in die Ukraine am 24.Februar 2022 die USA und die NATO-Länder dazu aufgefordert hat, seine ausschließlichen Interessen in der Ukraine und in anderen ehemaligen sowjetischen und von der Sowjetunion besetzten Ländern und in ehemaligen sowjetischen Satellitenstaaten anzuerkennen;

J.in der Erwägung, dass die anhaltende imperialistische und koloniale Politik Russlands zur militärischen Aggression gegen Georgien im Jahr 2008 und der Besetzung der Krim und dem Beginn des Krieges im Donbas im Jahr 2014 führte und ihren Höhepunkt fand mit dem groß angelegten, rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der am 24.Februar 2022 begann, sowie mit der systematischen Terrorisierung der Zivilbevölkerung der Ukraine, der Zerstörung der strategischen Infrastruktur des Landes und der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen mit der klaren Absicht, Völkermord an dem ukrainischen Volk zu begehen[8];

K.in der Erwägung, dass Russland den EU-Ländern immer wieder mit militärischer Aggression droht, darunter auch Drohungen mit Nuklearschlägen, insbesondere gegen die ehemals von Moskau besetzten oder kontrollierten Länder, und Angriffe auf Einzelpersonen auf EU-Boden unternommen hat; in der Erwägung, dass Russland hybride Angriffe auf EU-Mitgliedstaaten gestartet hat und nachweislich in demokratische Prozesse in der EU eingreift; in der Erwägung, dass es Beweise für eine Einmischung Russlands und Manipulation durch Russland in vielen Demokratien sowie für seine praktische Unterstützung extremistischer Kräfte und radikal gesinnter Organisationen mit dem Ziel, die Destabilisierung der Europäischen Union voranzutreiben, gibt;

L.in der Erwägung, dass Russland mithilfe von Geschichtsfälschung einen Casus Belli konstruiert, Verbrechen der Sowjetunion systematisch unter den Teppich kehrt und Desinformationen zu historischen Ereignissen verbreitet, um Russlands Aggression gegen seine Nachbarstaaten zu rechtfertigen; in der Erwägung, dass Putins Regime die Geschichte instrumentalisiert, um sich die Loyalität der Bevölkerung Russlands zu sichern, indem es ein Gefühl der Nostalgie für die angebliche Größe des Sowjetimperiums schafft, die Geschichte Russlands und der Ukraine verfälscht, Chruschtschows Grundsatz der Anerkennung und Verurteilung der stalinistischen Verbrechen ablehnt, mit Gorbatschows Anerkennung und Verurteilung des Molotow-Ribbentrop-Pakts bricht und den Zusammenbruch der Sowjetunion zur größten Tragödie des vergangenen Jahrhunderts erklärt; in der Erwägung, dass Russland in den besetzten Gebieten der Ukraine Holodomor-Gedenkstätten abreißt und im Zuge der Entkommunisierung entfernte Lenin-Denkmäler wiederrichtet[9];

M.in der Erwägung, dass Russland historische Forschungen behindert, den Zugang zu den sowjetischen Archiven verweigert und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Untersuchung und Einordnung sowjetischer Verbrechen sowie der vom derzeitigen Regime begangenen Verbrechen einsetzen, verfolgt; in der Erwägung, dass diejenigen, die versuchen, die Wahrheit über diese Verbrechen zu sagen, auch über den Molotow-Ribbentrop-Pakt und den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine, nach russischem Recht verfolgt werden;

N.in der Erwägung, dass die verklärende Darstellung und Verherrlichung sowjetischer Verbrechen, einschließlich der umfassenden Rechtfertigung des Molotow-Ribbentrop-Pakts und nachfolgender Angriffshandlungen, die Behauptungen, eine Zone von ausschließlichem Interesse im gesamten Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und des Russischen Zarenreichs zu haben, zusammen mit der Betonung der Überlegenheit und der exklusiven Mission des russischen Staates sowie der Ablehnung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit als vermeintlich fremden westlichen Werten zu den Grundpfeilern der Ideologie des russischen Faschismus („russische Welt“) geworden sind, die hinter Russlands Angriffskrieg und seiner aggressiven Politik sowie seinen Desinformationskampagnen und seinen Akten hybrider Kriegsführung gegen die EU und andere westliche Länder steht;

O.in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten kommunistische und nationalsozialistische Ideologien und Symbole sowie die Symbole des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gesetzlich verboten sind;

P.in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit 2023 jedes Jahr der Opfer der sowjetischen Massendeportationen gedenkt, indem die aus sowjetisch besetzten Gebieten deportierten Menschen gewürdigt und ihre Namen verlesen werden;

1.stellt fest, dass Nazi-Deutschland und die Sowjetunion die gemeinsame Verantwortung für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs tragen, den sie anzettelten, um Europa auf der Grundlage des Molotow-Ribbentrop-Pakts und seiner geheimen Protokolle in zwei Sphären aufzuteilen, die jeweils dem ausschließlichen Einfluss eines der beiden totalitären Regime unterliegen würden;

2.verurteilt die Praktiken und erhobenen Ansprüche hinsichtlich der Einrichtung ausschließlicher Interessenzonen, die zulasten der Souveränität und territorialen Unversehrtheit von Staaten geht, als unvereinbar mit dem Völkerrecht, wonach jeder Staat das souveräne Recht hat, seine Sicherheitsgarantien einschließlich Verteidigungsbündnissen und die Mittel zur Gewährleistung des Wohlergehens seiner Bevölkerung selbst zu wählen; weist darauf hin, dass keinerlei Erwägungen irgendeiner Art– seien sie politischer, wirtschaftlicher, militärischer oder sonstiger Natur– als Rechtfertigung für Angriffshandlungen dienen dürfen;

3.ruft in Erinnerung, dass der Zweite Weltkrieg die tödlichste und brutalste Auseinandersetzung in der Geschichte der Menschheit war; stellt fest, dass dieser Krieg zur sowjetischen Besatzung und zu Massenverbrechen gegen die Völker und Nationen, die unter die Kontrolle des Sowjetreichs fielen, führte; betont, dass Verbrechen dieser Art nur dann wirksam verhütet werden können, wenn sie nicht ungestraft bleiben, und stellt fest, dass durch Straflosigkeit bei nicht aufgearbeiteten Verbrechen zugelassen wird, dass diese erneut begangen werden;

4.bedauert, dass die Russische Föderation die Verbrechen der Sowjetunion auf staatlicher Ebene nicht anerkannt, sich von früheren von Staatschefs der Sowjetunion unternommenen Versuchen, stalinistische Verbrechen anzuerkennen und zu verurteilen, distanziert und sich weder von ihrer imperialistischen Vergangenheit noch von ihrer kolonialistischen Haltung gegenüber ihren Nachbarstaaten und -nationen losgesagt hat, was zu Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und zu Kriegsdrohungen gegen westliche Demokratien geführt hat;

5.verurteilt aufs Schärfste den Einmarsch Russlands in die Ukraine, andere Angriffshandlungen wie die Besetzung und Annexion von ukrainischem Hoheitsgebiet, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Russland in der Ukraine begangen hat, die Entführung und Verschleppung ukrainischer Kinder in die Russische Föderation, die Strategie der Entmenschlichung von Ukrainern und die Tatsache, dass ihnen ihre nationale Identität abgesprochen wird;

6.verurteilt die systematische Fälschung und Verzerrung der Geschichte, die durch den Kreml und seine Handlanger betrieben und im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine als Waffe eingesetzt werden, um die eigenen Verbrechen zu rechtfertigen und in den Köpfen der russischen Bevölkerung und seiner internationalen Unterstützer ein Gefühl imperialistischer Nostalgie zu schüren; verurteilt seine Angriffe auf Gedenk-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen, die zum Gedenken an die Opfer der von der UdSSR begangenen Verbrechen ausgerichtet werden[10];

7.bekräftigt, dass es die von der Sowjetunion durchgeführten Massendeportationen und das Gefängnissystem der Gulags als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Holodomor als Völkermord am ukrainischen Volk anerkennt; betrachtet die Deportation des gesamten krimtatarischen Volkes im Jahr 1944 als Völkermord; ist ferner der Ansicht, dass es sich bei den Verbrechen, die während des Einfalls der Roten Armee im Jahr 1945 in Oberschlesien– bekannt als Oberschlesische Tragödie– begangen wurden, um Völkermord handelt;

8.würdigt gesetzgeberische, diplomatische, zivilgesellschaftliche und andere Initiativen, die dazu dienen, die Verbrechen totalitärer Regime in Europa und insbesondere diejenigen, die vom nationalsozialistischen und von kommunistischen Regimen begangen wurden, zu erforschen, einzuordnen und anzuerkennen und für sie zu sensibilisieren; spricht sich für mehr akademische Forschung und Bildung auf dem Gebiet der Geschichte und Kultur Osteuropas und des russischen Kolonialismus in der Zeit vom 18. bis zum 21.Jahrhundert aus;

9.fordert, dass das Bewusstsein für die Geschichte der vom nationalsozialistischen und von kommunistischen totalitären Regimen begangenen Verbrechen geschärft und dieses Thema in allen EU-Mitgliedstaaten systematisch in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen wird; begrüßt die vom Europarat eingerichtete Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa und legt ihr nahe, angesichts der von der Russischen Föderation und ihren Handlangern verbreiteten Desinformation über historische Ereignisse Überlegungen zu der Notwendigkeit anzustellen, in ganz Europa das Wissen über sowjetische und kommunistische Verbrechen zu verbessern;

10.fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, eine klare und prinzipientreue Beurteilung der Verbrechen und Angriffshandlungen, die von totalitären kommunistischen Regimen und dem Naziregime begangen wurden, vorzunehmen; fordert, dass die sowjetisch-kommunistischen Verbrechen auf internationaler Ebene– etwa im Rahmen der Vereinten Nationen– verurteilt werden;

11.fordert die Kommission auf, Projekte zur Förderung des historischen Gedächtnisses und des Gedenkens in den Mitgliedstaaten wie auch auf EU-Ebene wirksam zu unterstützen, die Unterstützung für Gedenkeinrichtungen und nichtstaatliche Organisationen, darunter insbesondere länderübergreifende europäische Plattformen wie die Platform of European Memory and Conscience (Plattform für das Gedächtnis und Gewissen Europas) und das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität, zu verstärken und einen Sonderbeauftragten für europäisches Geschichtsbewusstsein und Totalitarismusprävention einzusetzen;

12.bedauert, dass Symbole totalitärer Regime nach wie vor im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden, und fordert, dass die Verwendung von Symbolen des Nationalsozialismus wie auch des Sowjetkommunismus sowie von Symbolen der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine EU-weit verboten wird; unterstützt den Aufbau einer gesamteuropäischen Gedenkstätte für die Opfer der totalitären Regime des 20.Jahrhunderts in Brüssel;

13.kommt dem Appell der Werchowna Rada der Ukraine nach, indem es die nationalistisch-imperialistische Ideologie, Politik und Praxis des derzeitigen russischen Regimes (russischer Faschismus), von dem die militärische Aggression Russlands, seine Bemühungen, die europäische Sicherheit und Ordnung aus dem Lot zu bringen, sowie die Androhung einer weiteren Aggression gegen Europa und der Vernichtung der europäischen Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ausgehen, aufs Schärfste verurteilt; betont, dass diese Ideologie, Politik und Praxis mit dem Völkerrecht nicht vereinbar sind;

14.bekräftigt seine Forderung nach der Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für die Bestrafung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine, mit dem der Straflosigkeit im Zusammenhang mit wiederholten imperialistischen Aggressionen und Gräueltaten der Sowjetunion und Russlands gegen ihre Nachbarn, einschließlich der gesamten Ideologie hinter diesen Handlungen, ein Ende gesetzt und dem Fehlen einer klaren Bewertung dieser Handlungen entgegengewirkt werden könnte;

15.bekundet seine Unterstützung für die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und möglicherweise Völkermord im Rahmen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine strafrechtlich zu verfolgen; verurteilt nachdrücklich, dass in bestimmten Fällen die Zusammenarbeit mit dem IStGH bei der Vollstreckung von Haftbefehlen ausbleibt;

16.fordert die EU auf, die Forschung zu neuen, hybriden Technologien, die der Einflussnahme dienen und von Russland als Aggressorstaat eingesetzt werden, zu intensivieren und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Technologien die Stirn zu bieten; fordert die EU nachdrücklich auf, die Bestandsaufnahme zu den derzeitigen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation und strategischer Kommunikation abzuschließen, um einen effizienten Ressourceneinsatz und eine effiziente Koordinierung sicherzustellen und potenzielle Schwachstellen im Ansatz der EU zur Bekämpfung russischer Desinformation zu ermitteln;

17.weist darauf hin, dass Einflussnahme aus dem Ausland eine systemische Bedrohung ist, der energisch entgegengewirkt werden muss; betont, dass hybride Kriegsführung sowie die Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland nicht nur die Außenpolitik und Sicherheitsfragen betreffen, sondern in Wirklichkeit die Demokratien in der EU in ihren Grundfesten bedrohen; fordert die Organe der EU nachdrücklich auf, zwecks wirksamerer Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland einen ständigen bereichsübergreifenden Ansatz zu verfolgen; betont in diesem Zusammenhang, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung mit den USA und anderen gleich gesinnten Partnern von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Instrumentalisierung der Geschichte und die Verbreitung von Desinformation zu bekämpfen;

18.betont, dass Aspekte einer bilateralen und regionalen geschichtlichen Vergangenheit, bei denen noch Klärungsbedarf besteht, nicht von Russland und seinen Handlangern instrumentalisiert werden dürfen, um den Wunsch nach einer echten Aussöhnung zu vereiteln; begrüßt und unterstützt alle Versuche der Ukraine und der Mitgliedstaaten, sich im Geiste einer echten und aufrichtigen Aussöhnung, der Menschenwürde, der historischen Wahrheit und gutnachbarschaftlicher Beziehungen mit noch ungeklärten Fragen dieser Art, wie etwa dem Massaker von Wolhynien, zu befassen; ist der Ansicht, dass mit dem guten Willen beider Seiten die Wunden der Vergangenheit durch einen beharrlichen Aussöhnungsprozess geheilt werden; begrüßt vor dem Hintergrund der oben genannten Grundsätze die jüngsten Erklärungen der polnischen und der ukrainischen Regierung in Bezug auf die Zustimmung der Ukraine, dass die Exhumierung polnischer Gräber auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine fortgesetzt und den Opfern eine würdevolle Bestattung gewährt wird; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Exhumierungen bereits im Frühjahr 2025 wiederaufgenommen werden könnten;

19.ist der Ansicht, dass das destruktive Vermächtnis des Molotow-Ribbentrop-Pakts nur dann ein Ende finden kann, wenn souveräne Nationen in der Nachbarschaft Russlands, die euro-atlantische Bestrebungen haben, wie etwa die Ukraine, Moldau und Georgien, ihre außenpolitischen Entscheidungen ohne Einmischung oder Behinderung frei umsetzen können;

20.ist der Ansicht, dass sich eine rasche euro-atlantische Integration der Ukraine und anderer Länder der Region insofern positiv auf den Wandel Russlands auswirken würde, als der russischen Bevölkerung vor Augen geführt würde, dass diese Länder nicht länger zum Einflussbereich Russlands gehören, und diese Integration ein nachahmungswürdiges Beispiel für Wohlstand und demokratische Entwicklung auf der Grundlage der europäischen Werten der Menschenrechte und des Friedens darstellen würde, und ist der Ansicht, dass dadurch das Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlergehen das Streben nach nostalgischem imperialistischem Ruhm ablösen könnte;

21.betont, dass der vollständige militärische Sieg der Ukraine der einzige Weg ist, um in Europa dauerhaften Frieden herbeizuführen und dem aggressiven Revanchismus der Russischen Föderation ein Ende zu setzen, da ein solcher Sieg nicht nur das Leid der Ukraine beenden, sondern auch Russland dabei helfen wird, seine imperialistische Mentalität und Ideologie abzulegen, wodurch sich Möglichkeiten für einen demokratischen Wandel in Russland und anderen autoritären Ländern wie Belarus eröffnen;

22.beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine sowie den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2025
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