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Kriterien für die Zusammenarbeit

Konferenzdolmetschen in einer internationalen Organisation wie dem Europäischen Parlament, unterscheidet sich ganz erheblich von anderen Formen der Sprachmittlung, wie beispielsweise Gerichts-oder Verhandlungsdolmetschen. Die Erfahrung, die wir über viele Jahre beim Prüfen von Absolventen der Universitätsstudiengänge gewonnen haben, lässt uns zu dem Schluss kommen, dass ein Dolmetsch-Studiengang gewisse Standards erfüllen muss, wenn die entsprechenden beruflichen Fertigkeiten vermittelt werden sollen.

Wir ermutigen daher die Universitäten, folgende Richtlinien bei der Gestaltung der Lehrpläne zu berücksichtigen:

  • Ein Kurs soll in erster Linie aus praktischen Übungen in Simultan- und Konsekutivdolmetschen bestehen (mindestens 75%), wobei Reden aus einer Vielzahl von Quellen verwendet werden sollten.
  • Die Kurse sollten von praktizierenden Dolmetschern gegeben werden, die bei den EU-Institutionen oder anderen internationalen Organisationen akkreditiert sind. Darüber hinaus sollen die Vollmitglieder der Prüfungsausschüsse professionelle Konferenzdolmetscher sein.
  • Absolventen müssen die Prüfung sowohl im Simultan- als auch im Konsekutivdolmetschen bestehen, um einen Abschluss zu erhalten.
  • Es sollte keine Mindestzahl von Studierenden benötigt werden, um einen Kurs zu organisieren. Darüber hinaus sollten keine Quoten für den Erhalt von Abschlüssen bestehen.
  • Der Leiter des Studiengangs sollte selbst praktizierender Dolmetscher sein sowie bezüglich der Ausbildung autonom handeln können, um die hier genannten Aspekte zu gewährleisten.

Dies lässt sich am besten erreichen, wenn der Dolmetschkurs von Sprach- oder Übersetzungsinstituten strukturell unabhängig ist. Fremdsprachenkenntnisse sind eine Voraussetzung für die Teilnahme an einem Dolmetschkurs. Die Fertigkeiten für Dolmetschprozesse, die im Kurs erworben werden müssen, sind hochgradig spezialisiert. Der Masterstudiengang sollte für geeignete Absolventen aus allen Studienbereichen offen sein.

Die angeführten Richtlinien werden von den Chefdolmetschern internationaler Organisationen in einer von ihnen unterzeichneten Erklärung zur Ausbildung von Konferenzdolmetschern anerkannt.

Erfüllt ein Dolmetschkurs die erforderlichen Standards, kann der Dolmetschdienst des Parlaments vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen und der Einstellungsbedürfnisse des Parlaments die Bemühungen der Universitäten durch die Bereitstellung von Unterstützung bei der Ausbildung und Finanzhilfen ergänzen.

Die Partnerschaft zwischen einer Universität und dem Europäischen Parlament kann in Form einer gemeinsamen Absichtserklärung formalisiert werden. Die Zusammenarbeit wird jährlich auf der Grundlage von bestimmten Kennzahlen überprüft, die von der Universität gemeldet werden.